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  1. Beiträge anzeigen #1 Zitieren
    Knight Commander Avatar von Kaelthalas
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    Kaelthalas ist offline

    Mitbewohner nicht bereit Wohngeld zu zahlen

    Moin,
    folgendes. Wohne seit 1.6 in einer WG, anfang November hat mein Mitbewohner einen Antrag auf Wohngeld gestellt der jetzt rückwirkend (also mit Nachzahlung ab November -> 6 Raten) durchgekommen ist, mit monatlich 205€ bei 2 zu berücksichtigenden Personen (das Wohngeld ist also für ihn und mich).

    Davon hat mir der feine Herr erst überhaupt nichts erzählt und als ich es rausbekommen habe (dadurch, dass mir die Wohngeldstelle das mitgeteilt hat, weil ich selber einen Antrag einreichen wollte), gesagt, er will es für sich behalten, da er z.B. der Ansicht ist, er habe mehr für die Wohnung hier getan und es deshalb verdient.
    Habe ihm gesagt dass das 1. Unsinn ist (da das von der Sichtweise abhängt und ich anderer Meinung bin) und 2. nichts damit zu tun hat wer das Wohngeld bekommt und dass ihm das nicht alleine zusteht.

    Wie gehe ich an die Sache nun am Besten ran? Zum 1.7 ziehe ich hier ohnehin aus, also macht euch keine Gedanken darüber, ob ich damit nicht das Verhältnis untereinander irgendwie kaputt mache, dafür ists eh schon zu spät.

    Danke im voraus,
    Kael

    achso, es sind übrigens 205€ monatlich, er hat also eine Rückzahlung über 1230€ + der jetzt in den nächsten Tagen wieder kommenden 205€ bekommen.
    Geändert von Kaelthalas (27.04.2010 um 05:27 Uhr)

  2. Beiträge anzeigen #2 Zitieren

    Foren-Mutter
    Avatar von meditate
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    Der Zirkel um Xardas im Forenrollenspiel
    meditate ist offline
    wer zahlt denn die miete? wer hat den antrag gestellt, wem ist es bewilligt worden. wohngeld hat etwas mit persönlicher bedürftigkeit zu tun. der wohngeldantrag wird nicht für die wohnung gestellt sondern für die bedürftige person. darauf kommt es an. wenn er die miete aber nicht allein trägt sondern du ihm einen anteil dazu zahlst, hat er die wohngeldstelle beschissen, weil er nur das ansetzen kann, was er selbst zahlt. wenn er zuwendungen (untermiete) erhält, verkürzt sich seine miete entsprechend. um das wohngeld nicht ganz zu verlieren, sollte er dir den prozentualen betrag erlassen.

    ich nehm mal an, du zahlst ihm untermiete.

    grundsätzlich musst du genauer werden und dein WG-geld mal aufzählen

    wie hoch ist die gesamtmiete, wie viel trägst du und andere WG-genossen dazu bei? für welche miete hat der hauptmieter wohngeld bekommen? jeder untermieter kann auch einen eigenen wohngeldanspruch haben, wenn das ordentlich aufgeteilt ist.

  3. Beiträge anzeigen #3 Zitieren
    Knight Commander Avatar von Kaelthalas
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    Kaelthalas ist offline
    Gesamtmiete inkl. NK 380€ (Kalt 250 -> 40% davon ich, 60% er wegen Zimmergröße).

    Habe den Brief zur Bewilligung gesehen, das Amt hat mir ne Kopie erstellt; 1. ist der klipp und klar auch an mich adressiert gewesen und 2. steht bei "Zu berücksichtigende Personen" "2".
    Sind übrigens auch nur zu 2..
    Geändert von Kaelthalas (28.04.2010 um 11:08 Uhr)

  4. Beiträge anzeigen #4 Zitieren

    Foren-Mutter
    Avatar von meditate
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    Der Zirkel um Xardas im Forenrollenspiel
    meditate ist offline
    wie ich schon sagte, wohngeld gibts nicht für die wohnung sondern für die bedürftige person. und wohngeld ist zur begleichung der miete gedacht.

    ich würde denken, das ist doch ganz leicht zu lösen. das wohngeld wird von der miete abgezogen. dann nehmt ihr die restlichen 175 € und teilt die genau so, wie ihr bisher die miete aufgeteilt habt. so ist das vom gesetzgeber gedacht und so kann es theoretisch auch keinen streit geben.

    da braucht man nicht mal nen anwalt

  5. Beiträge anzeigen #5 Zitieren

    Faszinierend!
    Avatar von smiloDon
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    smiloDon ist offline
    Zitat Zitat von meditate Beitrag anzeigen
    da braucht man nicht mal nen anwalt
    Nein, normalerweise nicht, da gebe ich Dir Recht.

    Wenn aber der Mitbewohner diesen Argumenten nicht zugänglich ist, dann könnte Kaelthalas sich überlegen, doch einen Anwalt einzuschalten, der seinem Mitbewohner die Sachlage verdeutlicht. Aber vielleicht reicht auch ein gemeinsamer Gang zur Wohngeldstelle, um auch Deinem Mitbeohner die Rechtslage klarzumachen.

  6. Beiträge anzeigen #6 Zitieren
    Kannst du es ihnen geben?  Avatar von korallenkette
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    korallenkette ist offline
    Ich sehe es so:

    Wenn Dein Mitbewohner einen Antrag auf Wohngeld gestellt hat, musste er ja angeben, dass er mit jemandem zusammenwohnt. Ich nehme an, dass es deshalb heißt "zwei zu berücksichtigende Personen".

    Er kann ja gar nicht den Wohngeldantrag für Dich mitstellen - das muss jeder, wie Medi schon sagte, für seine eigene Person machen - man gibt ja auch sein Einkommen an.

    Ich denke schon, dass das Wohngeld deshalb ihm alleine zusteht. Es ist sein Wohngeld, das er bekommt, weil sein Einkommen anscheinend nicht ausreicht, um die Miete zu tragen.

    Du hättest höchstens dann ein inoffizielles Recht auf einen Anteil des Wohngeldes, wenn er dem Amt gegenüber nicht angegeben hätte, dass er die Miete mit seinem Mitbewohner teilt. Weil Du unter solchen Umständen nicht selbst einen Antrag stellen könntest, ohne dass die Sache auffliegt.
    Doch es klingt ja so, als hätte er das angegeben.

    Also musst Du schon selbst einen Wohngeldantrag für Deinen Anteil stellen.

  7. Beiträge anzeigen #7 Zitieren
    Das Ziel ist im Weg Avatar von urphate
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    urphate ist offline
    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe,hat der Mitbewohner unberechtigterweise ein zu hohes Wohngeld erhalten, weil nicht sein Mietanteil als Berechnungsgrundlage angenommen wurde , sondern die Gesamtmiete, die Kaelthalas ja mitträgt.
    Was ich aber nicht verstehe ist, wieso der Mitbewohner einen Wohngeldantrag für zwei Personen stellen kann?

    Geht das nicht immer nur für sich selbst, bzw. Familienangehörige ?
    Mer hale Pol

    Wär ich ein Huhn, wär ich eine Legende

  8. Beiträge anzeigen #8 Zitieren
    Knight Commander Avatar von Kaelthalas
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    Kaelthalas ist offline
    Also wie gesagt, Brief ist auch an mich adressiert und unter dem Unterpunkt "Zu berücksichtigende Personen" steht halt "2".

    Wäre der Wohngeldbetrag nicht auch sehr hoch, wenn es nur für ihn wäre? Er zahlt ja nur 150 kalt+65 NK. Würde ja bedeuten, dass die seine Miete bis auf 10 Euro komplett übernehmen.

    Das mit dem Einkommen angeben hab ich aber auch. Bevor "sein" (unser) Antrag durch war kam 1-2 mal ein Brief zurück, in dem drin stand, was noch benötigt wurd.. u.A. Einkommensnachweis von mir.

    und soweit ich weiss, musste man dabei ja auch Kopie vom Mietvertrag etc. abgeben, da steht mein Name als Untermieter sowie die Mietkosten ja auch drin.

  9. Beiträge anzeigen #9 Zitieren

    Faszinierend!
    Avatar von smiloDon
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    smiloDon ist offline
    Zitat Zitat von urphate Beitrag anzeigen
    Was ich aber nicht verstehe ist, wieso der Mitbewohner einen Wohngeldantrag für zwei Personen stellen kann?
    Eine Erklärung könnte sein, dass er den Beitrag Kaelthalas zur Miete einfach nicht erwähnt hat.
    Ansonsten würde das Wohngeld anteilig berechnet werden. Dann kann aber keine monatliche Zahlung von 205 € bei 380 € Gesamtmiete herauskommen.

  10. Beiträge anzeigen #10 Zitieren

    Foren-Mutter
    Avatar von meditate
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    Der Zirkel um Xardas im Forenrollenspiel
    meditate ist offline
    die sache ist aus meiner sicht völlig klar, der wohngeldantrag lief für euch beide, ihr seid berücksichtigt. damit muss sich die miete entsprechend verringern. also teilt euch den rest entsprechend euren anteilen auf. das geld ist doch kein taschengeld, es ist für wohnkosten gedacht und dafür sollte es auch ausgegeben werden zu den anteilen, die ihr bisher gezahlt habt.

    denkt daran, einen anwalt muss man bezahlen. für eine fortgesetzte zahlung ist der streitwert immer eine jahressumme. da ist das ganze geld schnell wieder weg. abgesehen davon tut das einer WG auch nicht gut. vernünftige menschen klären das am esstisch bei einer tasse kaffee.

    das geld ist definiv für wohnkosten da und nur dafür sollte es auch verwendet werden.

  11. Beiträge anzeigen #11 Zitieren
    Kannst du es ihnen geben?  Avatar von korallenkette
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    korallenkette ist offline
    Zitat Zitat von Kaelthalas Beitrag anzeigen
    Also wie gesagt, Brief ist auch an mich adressiert und unter dem Unterpunkt "Zu berücksichtigende Personen" steht halt "2".

    Wäre der Wohngeldbetrag nicht auch sehr hoch, wenn es nur für ihn wäre? Er zahlt ja nur 150 kalt+65 NK. Würde ja bedeuten, dass die seine Miete bis auf 10 Euro komplett übernehmen.

    Das mit dem Einkommen angeben hab ich aber auch. Bevor "sein" (unser) Antrag durch war kam 1-2 mal ein Brief zurück, in dem drin stand, was noch benötigt wurd.. u.A. Einkommensnachweis von mir.

    und soweit ich weiss, musste man dabei ja auch Kopie vom Mietvertrag etc. abgeben, da steht mein Name als Untermieter sowie die Mietkosten ja auch drin.
    Wenn ein Bewohner aus einer WG einen Wohngeldantrag stellt, müssen die anderen Mitbewohner ebenfalls ihr Einkommen angeben und auch, welchen Anteil an der Miete sie zahlen.
    Wurde da Dein Mietanteil angegeben?
    Oder hat Dein Mitbewohner so getan, als zahle er die ganze Miete?

    Davon hängt meiner Meinung nach ab, ob sich das Wohngeld nur auf seinen Anteil bezieht oder ob er quasi für Dich mit beantragt hat.

    Ich weiß nicht, wie hoch die Übernahme durch das Amt für Deinen Mitbewohner sein kann, also ob fast 90 Prozent übernommen werden.

    Hätte er die Gesamtmiete angegeben und so getan, als würde er sie allein bezahlen, müsste es genau so geschehen, wie Medi es sagt.
    Allein deshalb, weil Du dann eben gar keinen eigenen Antrag stellen könntest.

  12. Beiträge anzeigen #12 Zitieren
    Knight Commander Avatar von Kaelthalas
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    Kaelthalas ist offline
    Zitat Zitat von meditate Beitrag anzeigen
    die sache ist aus meiner sicht völlig klar, der wohngeldantrag lief für euch beide, ihr seid berücksichtigt. damit muss sich die miete entsprechend verringern. also teilt euch den rest entsprechend euren anteilen auf. das geld ist doch kein taschengeld, es ist für wohnkosten gedacht und dafür sollte es auch ausgegeben werden zu den anteilen, die ihr bisher gezahlt habt.

    denkt daran, einen anwalt muss man bezahlen. für eine fortgesetzte zahlung ist der streitwert immer eine jahressumme. da ist das ganze geld schnell wieder weg. abgesehen davon tut das einer WG auch nicht gut. vernünftige menschen klären das am esstisch bei einer tasse kaffee.

    das geld ist definiv für wohnkosten da und nur dafür sollte es auch verwendet werden.

    Darum gehts doch garnicht, Fakt ist einfach, dass 40% des Wohngeldes dann mir zustehen. Ich werd gleich nochmal bei der Wohngeldstelle anrufen und nachfragen, ob das Geld für ihn oder für uns beide ist, also ob wir beide berücksichtigt sind oder nur er. Aber aufgrund o.g. Tatsachen (Brief) ists für mich eigentlich schon eindeutig.

    Ich hab damals auch einen Wisch geschrieben, auf dem ich bestätigt hab, dass er 60% und ich 40% der Miete bezahle und noch Unterschrift draufgehauen - Frage ist halt nur, ob er das abgegeben hat oder nicht. Aber davon gehe ich eigentlich aus, sonst würde ich im Wohngeldbewilligungsding ja weder namentlich noch als Personenanzahl auftauchen.

  13. Beiträge anzeigen #13 Zitieren
    Kannst du es ihnen geben?  Avatar von korallenkette
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    korallenkette ist offline
    Ja - frag doch nach und sag uns dann Bescheid!

  14. Beiträge anzeigen #14 Zitieren
    MEM_BAD_POINTER Avatar von MichaDD
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    MichaDD ist offline
    Zitat Zitat von Kaelthalas Beitrag anzeigen
    Darum gehts doch garnicht, Fakt ist einfach, dass 40% des Wohngeldes dann mir zustehen. Ich werd gleich nochmal bei der Wohngeldstelle anrufen und nachfragen, ob das Geld für ihn oder für uns beide ist, also ob wir beide berücksichtigt sind oder nur er. Aber aufgrund o.g. Tatsachen (Brief) ists für mich eigentlich schon eindeutig.
    Ich verstehe die ganze Streiterei ehrlich gesagt nicht. Wem was zusteht oder nicht?
    Das Wohngeld ist für die Miete da und fertig.
    Es wurde bewilligt für die Bedarfsgemeinschaft aus 2 im Haushalt lebende Personen, also ihr beide.

    Eine logische Rechnung sehe dann so aus:

    380€ Gesamtmiete - 205€ Wohngeld = 175€ Restmiete
    40% von 175€ = 70€ für Dich zu zahlen
    60% von 175€ = 105€ zu zahlen vom Mitbewohner

    Oder geht es hier evtl. garnicht um die Aufteilung der Mietkosten, sondern um die "fette Nachzahlung" von 1230€ ?
    Die würde nach meinem Verständnis natürlich auch Euch beiden zustehen (also 40:60).

  15. Beiträge anzeigen #15 Zitieren
    Held Avatar von Professor Hunt
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    Professor Hunt ist offline
    das problem ist doch wohl,dass diese verinngerung der mietkosten (da wohngeld dafür gedacht ist) aus eigener tasche nicht für ihn gemacht wurde...
    der mitbewohner hat wohl nur profit darausgeschlagen und nicht allgemein die miete für beide vergünstigt,indem er das wohngeld für die miete nutzte...
    so musste der TE weiterhin seinen anteil zahlen und der andere zwar auch,aber dadurch,dass er wohngeld bezog,hatte er natürlich weniger mietkosten bzw. am monatsende mehr für sich...
    und da der antrag des TE nicht durchging,denke ich mir,dass er wohl mitberücksichtigt wurde..
    falls es nur um bedürftigkeit gingen würde,so hätte die amtsstelle nicht argumentiert,dass schon ein antrag läuft,sondern dass der TE nicht bedürftig genug sei...und das ist mMn der knackpunkt an dieser sache...

  16. Beiträge anzeigen #16 Zitieren
    Knight Commander Avatar von Kaelthalas
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    Kaelthalas ist offline
    Zitat Zitat von MichaDD Beitrag anzeigen
    Ich verstehe die ganze Streiterei ehrlich gesagt nicht. Wem was zusteht oder nicht?
    Das Wohngeld ist für die Miete da und fertig.
    Es wurde bewilligt für die Bedarfsgemeinschaft aus 2 im Haushalt lebende Personen, also ihr beide.

    Eine logische Rechnung sehe dann so aus:

    380€ Gesamtmiete - 205€ Wohngeld = 175€ Restmiete
    40% von 175€ = 70€ für Dich zu zahlen
    60% von 175€ = 105€ zu zahlen vom Mitbewohner

    Oder geht es hier evtl. garnicht um die Aufteilung der Mietkosten, sondern um die "fette Nachzahlung" von 1230€ ?
    Die würde nach meinem Verständnis natürlich auch Euch beiden zustehen (also 40:60).
    siehe Threadtitel. Die Verteilung ist klar, mir zumindest, mein Mitbewohner ist allerdings der Ansicht, dass eine 100:0 Verteilung die einzig Gerechte wäre. Wie das halt öfters so ist,wenn Leute mit viel Geld zu tun haben.

  17. Beiträge anzeigen #17 Zitieren
    Held Avatar von Professor Hunt
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    Professor Hunt ist offline
    is das geld noch nicht drauf auf seinem konto?
    dann würd ich mal zum amt gehen und sagen,dass sich die bankverbindung geändert hat und das 40% (oder eben den betrag ausgerechnet) eben auf ein anderes konto gehen...
    oder du stells dich dumm und fragst nach,wo dein geld bleibt oder wie das funktionieren soll wenn du keine unterschrift oder so geleistet hast...

    nebenbei,waren die briefe auch dich als adressat gerichtet? hat er sie dir dann weggenommen oder wie muss ich das verstehen?

  18. Beiträge anzeigen #18 Zitieren
    Kannst du es ihnen geben?  Avatar von korallenkette
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    korallenkette ist offline
    Die Frage ist: Sind die beiden eine Bedarfsgemeinschaft?
    Oder nur eine Zweck-WG?

    Aber selbst, wenn sie als Bedarfsgemeinschaft geführt würden, müsste doch das Amt das Geld jedem Einzelnen überweisen - mit einer eigenen Aufstellung von jeden von Euch beiden.

  19. Beiträge anzeigen #19 Zitieren
    Knight Commander Avatar von Kaelthalas
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    Kaelthalas ist offline
    Zitat Zitat von Cazzano Beitrag anzeigen
    is das geld noch nicht drauf auf seinem konto?
    dann würd ich mal zum amt gehen und sagen,dass sich die bankverbindung geändert hat und das 40% (oder eben den betrag ausgerechnet) eben auf ein anderes konto gehen...
    oder du stells dich dumm und fragst nach,wo dein geld bleibt oder wie das funktionieren soll wenn du keine unterschrift oder so geleistet hast...

    nebenbei,waren die briefe auch dich als adressat gerichtet? hat er sie dir dann weggenommen oder wie muss ich das verstehen?
    Das Geld ist auf seinem Konto seit dem 1. April, also seitdem der Antrag durch ist.

    Nein, im Kästchen selber stand immer nur sein Name, jetzt in der Bewilligung selber stand meiner handschriftlich hinzugefügt.

    Dass das gesamte Geld bei ihm aufs Konto geht kann zunächst einmal auch nur daran liegen, dass die von mir keine Daten haben oder was weiss ich.

    Naja wie gesagt, ich telefonier nochmal mit denen und frag nach.

  20. Beiträge anzeigen #20 Zitieren
    Knight Commander Avatar von Kaelthalas
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    Kaelthalas ist offline
    So, habe jetzt erstmal die Auskunft eingeholt, wer berechtigt ist bzw. für wen das Geld ist, noch nicht gefragt, wie man die Zahlungsunwilligkeit meines Mitbewohners weiter angehen kann.

    Die 205€ sind DEFINITIV für beide Mitglieder des Haushaltes. In dem Brief den mein Mitbewohnner bekommen hat stets dies auch so drin, da ist also sein ganzes Einkommen etc. aufgelistet sowie mein ganzes Einkommen etc. und daraus errechnet sich dann wohl irgendwie das Gesamteinkommen und pipapo.

    Also jetzt wieder zurück zum Anfangsproblem: Sehr einsichtig schien mir mein Mitbewohner bisher nicht, was die Verteilung des Geldes angeht. Er ist zwar im Klaren darüber, dass das Wohngeld für BEIDE ist, sagt aber, dass er das Geld für sich behält weil er mehr für die Wohnung getan hat.

    so what?

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