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Ergebnis 1 bis 19 von 19
  1. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #1 Zitieren
    Ulrich Thümmler  Avatar von Diablo_Hellfire
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    Diablo_Hellfire ist offline

    Kindergeld Kündigen

    Huhu Leute,

    ich hab mal eine frage. Kann man sein Kindergeld beim Arbeitsamt über das Internet/Telefon Kündigen? Oder muss man da erst aufs Amt latschen und sich Stunden anstellen?



    Grüße,
    Der Hell

  2. Beiträge anzeigen #2 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Servilent
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    Servilent ist offline
    Warum sollte man das kündigen wollen?

  3. Beiträge anzeigen #3 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von turmstrasse
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    turmstrasse ist offline
    wieso willst du dein kindergeld kündigen? wenn du 25 wirst bekommst du keins mehr! und wenn du über gewissen gehaltsgrenzen liegst (so wie ich) bekommst du auch keins mehr...

    aber warum willst du das kündigen? ahja und außerdem kannst du das garnicht kündigen! du musst über dem freibetrag liegen...
    why are the vocals pitched down so low?...low...low...low

  4. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #4 Zitieren
    Deus Avatar von Khadron
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    Khadron ist offline
    Ich gehe mal davon aus, dass dein Anspruch auf Kindergeld erloschen ist und du dich deswegen abmelden willst, richtig? (Sonst würde man ja nicht darauf verzichten wollen.)

    Ich würde zunächst bei der zuständigen Stelle anrufen und fragen, wie man da weiter verfahren soll. Prinzipiell müsste das aber schriftlich gehen. Die richtige Stelle ist wohl die Familienkasse.

    Zitat Zitat von turmstrasse Beitrag anzeigen
    wieso willst du dein kindergeld kündigen? wenn du 25 wirst bekommst du keins mehr! und wenn du über gewissen gehaltsgrenzen liegst (so wie ich) bekommst du auch keins mehr...
    Trotzdem musst du die zuständige Stelle informieren. Sonst erhältst du das Geld weiter und musst es dann auf einen Schlag zurückzahlen.

  5. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #5 Zitieren
    Ulrich Thümmler  Avatar von Diablo_Hellfire
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    Diablo_Hellfire ist offline
    Da ich von der Ausbildung zur Arbeit wechsle und zwischen durch fast 1Monat Arbeitslos bin, bekomme ich in dem Zeitraum kein Kindergeld und auch danach wenn ich Arbeite.

    Wenn ich das Kindergeld jetzt nicht Kündigen würde, würde ich für das Jahr noch Kindergeld bekommen und müsste das später mal zurückzahlen.


    Grüße,
    Der Hell

    @Khadron
    Danke für den link ich schau mal nach

  6. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #6 Zitieren
    Ritter
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    LorD AcE ist offline
    Sobald du dich arbeitslos meldest für diesen einen Monat, wird die Zahlung des Kindergelds eh eingestellt. Ansonsten geht sowas nur schriftlich oder persönlich, am Telefon könnte ja jeder sein.
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  7. Beiträge anzeigen #7 Zitieren
    banned
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    Bat ist offline
    Zitat Zitat von LorD AcE Beitrag anzeigen
    Sobald du dich arbeitslos meldest für diesen einen Monat, wird die Zahlung des Kindergelds eh eingestellt. Ansonsten geht sowas nur schriftlich oder persönlich, am Telefon könnte ja jeder sein.
    Wieder einmal nicht wahr.

    Der Antrag auf Kindergeld hat eine bestimmte Laufzeit und kommt vom Finanzamt - Arbeitslos meldet man sich am Arbeitsamt. Da besteht nur sehr eingeschränkte Konnektivität. Wenn er nun also Arbeitslos wird, am Finanzamt aber nicht meldet, Arbeitslos zu sein (bzw nicht mehr in der Ausbildung) dann wird das Kindergeld sehr wohl weiter ausgezahlt, bis der Antrag ausläuft. Wenn der Antrag ausgelaufen ist, bekommt man einen neuen Antrag zugeschickt, den man ausfüllen und zurückschicken muss. Dazu muss man dann auch den Nachweis der Ausbildung in dem Zeitraum beilegen. Erst wenn man das nicht kann, haken sie nach und finden raus, wielange man wirklich in der Ausbildung war und rechnen einen die unerlaubt bezogenen Monate als Minus an.

    Woher ich das weiß? Nun, ich zahle immernoch an 2000 Euro Rückstand, die ich mir mal vor ein paar Jahren eingeheimst habe durch sowas.

  8. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #8 Zitieren
    Ulrich Thümmler  Avatar von Diablo_Hellfire
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    Diablo_Hellfire ist offline
    danke für die info Bat

  9. Beiträge anzeigen #9 Zitieren
    MEM_BAD_POINTER Avatar von MichaDD
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    MichaDD ist offline
    @ Bat
    Wenn deine Angaben im Profil stimmen, dann stammst du aus Österreich und dort scheint es wohl etwas anders zu laufen als in Deutschland.

    Kindergeld wird in Deutschland von der Familienkasse gezahlt und hat rein garnichts mit dem Finanzamt zu tun.

  10. Beiträge anzeigen #10 Zitieren
    banned
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    Bat ist offline
    Zitat Zitat von Diablo_Hellfire Beitrag anzeigen
    danke für die info Bat
    Ach dafür nicht, ich habe lediglich wiedermal widerlegt, anstatt zu versuchen zu helfen.

    Mein Tip: Finanzamt anrufen (edit: Gut, wenns bei euch das Familienamt ist, am Familienamt anrufen..), Fall schildern. Eventuell wirst du nämlich einen Nachweis bringen müssen, wann die Ausbildung abläuft, damit die das Kindergeld exakt ausbezahlen können bzw wenn die Ausbildung schon vorbei ist, musst du ebenfalls damit rechnen nach einem Abschlusszeugnis , Lehrabschluss o.ä. gefragt zu werden. Das tolle ist, wenn man am Finanzamt anruft, sagen die einem genau was man tun muss... Ich war früher jemand, der immer aufs Amt rennt, da steht man dann ewig an und am Ende erfährt man, das hätte man mit einem Brief mit 4 Zeilen Text auch machen können.

    @MichaDD: Es ist völlig irrelevant, ob nun das Familienamt , welches ja wohl eine Zweigstelle des Finanzamts sein muss (Sonst hätte es kein Kapital für Zuschüsse) oder das Finanzamt selbst auszahlt, fakt ist das beide keine 100% Bezugskundenüberwachung beim Arbeitsamt haben. Das bedeutet, man muss ein vorzeitiges Beenden des Antrags (Kindergeld muss man nunmal beantragen) IMMER melden und darf sich nie darauf verlassen, dass die alte, lahme Bürokratiemühle eh alles von alleine macht.

  11. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #11 Zitieren
    Ritter
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    LorD AcE ist offline
    Den Antrag auf Kindergeld stellt man bei der Familienkasse. Und die Familienkasse gehört zur Agentur für Arbeit. Meldet man sich dort arbeitslos, bekommt es die Familienkasse direkt mit. Jetz tippe doch mal jeder das Wort Familienkasse bei Google ein und siehe da, gleich der erste Fund ist eine Seite der Agentur für Arbeit und nicht vom Finanzamt. Da ich ja schliesslich auch mal ne Ausbildung gemacht habe und auch Kindergeld bekommen habe und in der Zeit schon nicht mehr zu Hause gewohnt habe, so dass das Geld auf mein Konto floss, weiß ich das es sehr wohl ausreichend ist sich arbeitslos zu melden.
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    Geändert von LorD AcE (20.07.2009 um 01:12 Uhr)

  12. Beiträge anzeigen #12 Zitieren
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    Bat ist offline
    Zitat Zitat von LorD AcE Beitrag anzeigen
    weiß ich das es sehr wohl ausreichend ist sich arbeitslos zu melden.
    Okay, und wie läuft das bei euch, wenn man einfach die Ausbildung beendet und sich NICHT arbeitslos meldet? In dem Fall würde das doch bedeuten, dass man die Bezüge weiter erhält?

    Ich bin grad verblüfft, wie seltsam eure Ämter arbeiten, aber in Österreich hat ein Antrag immer eine Laufzeit und wenn dieser vorzeitig beendet werden muss, ist man selbst dafür zuständig. Immerhin kann doch zwischen Ausbildungsende und Arbeitslosmeldung Zeit liegen, in der dann eventuell ausgezahltes Kindergeld illegal bezogen wäre, somit braucht das Amt doch den Ausbildungsnachweis.

    edit: Übrigens, du musst deine Anspielung auf meine Zahlungsrückstände nicht wegeditieren, ich bin ein großer Junge, ich komm mit nem kleinen Seitenhieb schon klar.

  13. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #13 Zitieren
    Ritter
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    LorD AcE ist offline
    Ich hab das wegeditiert da ich von Deutschland ausgegangen bin. Das es bei euch so komisch läuft wusste ich nicht und deswegen hat es dann nicht mehr ganz so viel sinn gemacht.

    Aber in Deutschland ist man verpflichtet sich arbeitslos zu melden. Man muss aber deswegen kein Arbeitslosengeld beziehen. Und wer sich nicht arbeitslos meldet muss später mit harten Sanktionen rechnen, sollte man wirklich mal Gelder zum Lebensunterhalt beziehen wollen.
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  14. Beiträge anzeigen #14 Zitieren
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    Bat ist offline
    Zitat Zitat von LorD AcE Beitrag anzeigen
    Ich hab das wegeditiert da ich von Deutschland ausgegangen bin. Das es bei euch so komisch läuft wusste ich nicht und deswegen hat es dann nicht mehr ganz so viel sinn gemacht.

    Aber in Deutschland ist man verpflichtet sich arbeitslos zu melden. Man muss aber deswegen kein Arbeitslosengeld beziehen. Und wer sich nicht arbeitslos meldet muss später mit harten Sanktionen rechnen, sollte man wirklich mal Gelder zum Lebensunterhalt beziehen wollen.
    Bei uns ist es so, dass eine Arbeitslosmeldung nur bedeutet, dass man eventuelle Bezüge von Arbeitsamt oder Sozialamt bekommen möchte.

    Das heisst, wenn man finanziellen Beistand vom Staat haben will, muss man beim Arbeitsamt "Arbeitssuchend" gemeldet sein. Dann zahlt das Arbeitsamt, ausser man hat noch nicht genug Stunden gearbeitet, dann hat man aber mit der Meldung beim Arbeitsamt die Erlaubnis, sich beim Sozialamt eine Deckung des Lebensunterhaltes zu beantragen. Wenn man aber nichtmehr beim Arbeitsamt ist, bekommt man auch kein Sozialgeld mehr. (Wobei die auch keine allzu gute Kommunikation haben, aber das spielt grad keine Rolle)

    Anscheinend läuft das bei euch noch strenger als bei uns...

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    Ritter
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    LorD AcE ist offline
    Bei uns gibt es den Unterschied zwischen arbeitslos und arbeitssuchend. Man muss arbeitssuchend gemeldet sein wenn man Bezüge vom Staat bekommen möchte. Wenn man aber auch so leben kann (bsp. Hausfrau/mann) dann ist man arbeitslos gemeldet und bezieht kein Geld.

    Wenn man hierzulande eine Kündigung erhält, dann steht auch immer mit bei das man sich am ersten Tag der Nichtbeschäftigung arbeitslos melden MUSS.
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  16. Beiträge anzeigen #16 Zitieren
    MEM_BAD_POINTER Avatar von MichaDD
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    MichaDD ist offline
    Zitat Zitat von Bat Beitrag anzeigen
    Okay, und wie läuft das bei euch, wenn man einfach die Ausbildung beendet und sich NICHT arbeitslos meldet? In dem Fall würde das doch bedeuten, dass man die Bezüge weiter erhält?
    Das wäre schön dumm. Natürlich würden die Bezüge erstmal weiterlaufen (welche aber wohl weniger wären als das Arbeitslosengeld was man beziehen würde), aber irgendwann kommt eiem die Behörde auf die Schliche, denn wenn man nirgendwo gemeldet ist, dann hat man auch keinen Anspruch auf Kindergeld, ergo muß man das zuviel gezahlte zurückzahlen. Man schneidet sich also ins eigene Fleisch wenn man sich nicht arbeitslos melden würde.

    Zitat Zitat von Bat Beitrag anzeigen
    Ich bin grad verblüfft, wie seltsam eure Ämter arbeiten, aber in Österreich hat ein Antrag immer eine Laufzeit und wenn dieser vorzeitig beendet werden muss, ist man selbst dafür zuständig.
    Ist hier ja ähnlich, abe da Familenkasse und Arbeitsamt (später "Abeitsargentur", jetzt wohl "Job-Center") quasi diegleiche Behörde sind endet automatisch der Bezug von Kindergeld beim Eintritt in die Arbeitslosigkeit wenn das ausgezahlte Arbeitslosengeld höher liegt als der Regelsatz. Anderenfalls läuft das Kindergeld automatisch weiter wenn der Regelsatz unterschritten ist.
    Die beiden Behörden schieben sich quasi die ganzen Anträge gegenseitig hin und her so das ohne Familienkasse beim Arbeitsamt nichts läuft und andersherum genauso.

  17. Beiträge anzeigen #17 Zitieren
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    Bat ist offline
    Zitat Zitat von MichaDD Beitrag anzeigen
    Das wäre schön dumm. Natürlich würden die Bezüge erstmal weiterlaufen (welche aber wohl weniger wären als das Arbeitslosengeld was man beziehen würde), aber irgendwann kommt eiem die Behörde auf die Schliche, denn wenn man nirgendwo gemeldet ist, dann hat man auch keinen Anspruch auf Kindergeld, ergo muß man das zuviel gezahlte zurückzahlen. Man schneidet sich also ins eigene Fleisch wenn man sich nicht arbeitslos melden würde.



    Ist hier ja ähnlich, abe da Familenkasse und Arbeitsamt (später "Abeitsargentur", jetzt wohl "Job-Center") quasi diegleiche Behörde sind endet automatisch der Bezug von Kindergeld beim Eintritt in die Arbeitslosigkeit wenn das ausgezahlte Arbeitslosengeld höher liegt als der Regelsatz. Anderenfalls läuft das Kindergeld automatisch weiter wenn der Regelsatz unterschritten ist.
    Die beiden Behörden schieben sich quasi die ganzen Anträge gegenseitig hin und her so das ohne Familienkasse beim Arbeitsamt nichts läuft und andersherum genauso.
    Hallo!

    Ach, dann laufen bei euch diese Zwei Ämter Parallel - gut zu wissen. Dann würde ich aber trotzdem bei der Arbeitslosmeldung anmerken, dass noch Kindergeld läuft, damit is man dann denke ich 100% auf der sicheren Seite.

    Das auf der Kündigung drauf steht, dass man sich Arbeitslos melden muss, ist verdammt frech. Würd meinem Arbeitgeber auf den Kopf spucken würde er mir sowas auf die Kündigung schreiben ...

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    Ritter
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    LorD AcE ist offline
    Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet dich darauf hinzuweisen. Man bekommt so ein Merkblat sogar beim Unterschreiben eines Zeitarbeitvertrages. Das hat in dem Fall nichts mit Frechheit zu tun.
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    MEM_BAD_POINTER Avatar von MichaDD
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    MichaDD ist offline
    Nicht zu vergessen wäre ausserdem das man nicht mehr krankenversichert ist wenn man sich nicht arbeitslos meldet. Solange man arbeitet teilen sich AG und Arbeiter den Krankenkassenbeitrag. Wenn die Arbeit wegfällt, wird logischerweise auch kein Beitrag gezahlt und das Amt übernimmt erst wenn man sich arbeitslos gemeldet hat.

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