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Was ist der Unterschied zwischen Sachverhalt und Tatbestand?
Hallo
würde mich mal interessieren, kann das wer in einfachen Worten erklären?
Und was ist die höchstgerichtliche Judikatur?
MfG
Geändert von Patrick90 (26.10.2008 um 08:40 Uhr)
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Also, ich versuchs mal...
Als Tatbestand, gilt gemeinhin das, was während der Tat geschah.
Also alle Umstände, die während des Verbrechens geschahen.
Der Sachverhalt dagegen ist (Rechtswissenschaftlich gesehen) schon eine Gesamtheit aller juristisch relevanten Daten, in Bezug auf den Tatbestand.
Während es so für den Tatbestand völlig egal ist, ob der Täter Familie hatte oder nicht, spielt das für den juristischen Sachverhalt durchaus eine Rolle (Schuldminderung, Missbrauch, "schlechte Kindheit", etc.)
Mit "höchstgerichtlicher Judikatur" ist die letzte juristische Instanz eines Landes gemeint.
In Deutschland wäre das das sogenannte "Bundesverfassungsgericht".
Keine Garantie auf Richtigkeit.
Wer würde glauben, dass jene, die derart in Hass gegeneinander entbrannt sind, aus einer Art stammen, die gleiche Natur haben, der gleichen menschlichen Gesellschaft angehören? Wer würde glauben, dass sie Brüder sind, deren Vater im Himmel ist? Papst Benedikt XV.
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 Zitat von Korhal
Also, ich versuchs mal...
Als Tatbestand, gilt gemeinhin das, was während der Tat geschah.
Also alle Umstände, die während des Verbrechens geschahen.
Der Sachverhalt dagegen ist (Rechtswissenschaftlich gesehen) schon eine Gesamtheit aller juristisch relevanten Daten, in Bezug auf den Tatbestand.
Während es so für den Tatbestand völlig egal ist, ob der Täter Familie hatte oder nicht, spielt das für den juristischen Sachverhalt durchaus eine Rolle (Schuldminderung, Missbrauch, "schlechte Kindheit", etc.)
Kann ich (auch als Laie) unterschreiben.
Mit "höchstgerichtlicher Judikatur" ist die letzte juristische Instanz eines Landes gemeint.
In Deutschland wäre das das sogenannte "Bundesverfassungsgericht"
Zumindest in Österreich haben wir mehrere Höchstgerichte, ich nehme stark an in Deutschland auch.
Das sind im klassischen Fall Verfassungs und Verwaltungsgerichtshof.
In Österreich kam kürzlich der Asylgerichtshof dazu, welcher meines Wissens auch eine Höchstgericht ist...
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@Ponti
Weiß ich nicht genau (in Bezug auf das Letzere).
Immerhin kann aber das Verfassungsgericht ja auch zum Beispiel ein Asylrecht festlegen, womit es über diesem stünde.
@Ersteller
Mir ist noch etwas eingefallen.
Einfach gesagt, könnte man vielleicht sagen, dass für den Tatbestand nicht das "Warum?" der Tat, sondern das "Wie?" nur eine Rolle spielt.
Für den Sachverhalt aber sehr wohl Basis der gesamten juristischen Prozesse ist.
Wer würde glauben, dass jene, die derart in Hass gegeneinander entbrannt sind, aus einer Art stammen, die gleiche Natur haben, der gleichen menschlichen Gesellschaft angehören? Wer würde glauben, dass sie Brüder sind, deren Vater im Himmel ist? Papst Benedikt XV.
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 Zitat von Korhal
@Ponti
Weiß ich nicht genau (in Bezug auf das Letzere).
Immerhin kann aber das Verfassungsgericht ja auch zum Beispiel ein Asylrecht festlegen, womit es über diesem stünde.
Ich bin net hundert Prozent sicher, aber ich glaube es ging eben genau darum, dass bei Asylverfahren nichtmehr immer der Verfassungsgerichtshof eingeschaltet wird, da dieser dadurch unnötig überlastet wurde. Deswegen wurde eine eigene oberste Instanz für Asylverfahren eingerichtet. (über die Sinnhaftigkeit kann man streiten)
Über Asylgesetzte entscheidet wohl weiter der Verfassungsgerichtshof, aber über die Asylverfahren eben nichtmehr,
Ob das das Asylgerichtshof dann zu einem obersten Gerichtshof macht weiß ich net genau.
Steht ja eigentlich ausserhalb der normalen Jurisdiktion.
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Sehr verwirrend.
Wir bräuchten im Forum wirklich nen Jurastudenten, der würde uns wahrscheinlich erstmal den um die Ohren knallen.
Wer würde glauben, dass jene, die derart in Hass gegeneinander entbrannt sind, aus einer Art stammen, die gleiche Natur haben, der gleichen menschlichen Gesellschaft angehören? Wer würde glauben, dass sie Brüder sind, deren Vater im Himmel ist? Papst Benedikt XV.
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26.10.2008 11:10
#8
Als Sachverhalt bezeichnet man im rechtswissenschaftlichem Sinne einfach die Beschreibung des Tathergangs.
Ein ganz einfaches Beispiel hierfür:
Anton hat Klaus seine Freundin ausgespannt. Klaus ist sauer und verprügelt Anton deshalb, welcher dadurch einen Knochenbruch und ein blaues Auge davonträgt.
Anhand diesen Sachverhaltes kann man nun erarbeiten, ob der Tatbestand einer Körperverletzung erfüllt ist.
Der Tatbestand untergliedert sich dann wieder in den objektiven und den subjektiven Tatbestand.
Der objektive Tatbestand hierbei wäre das "Verprügeln Antons" und der subjektive Tatbestand wäre die Wut ("Klaus ist sauer").
Objektiver Tatbestand ist also der äußerlich wahrnehmbare Teil der Tat.
Subjektiver Tatbestand ist die geistige Einstellung/Motivation des Täters.
Der Unterschied zwischen Sachverhalt und Tatbestand sollte also klar sein. Der Sachverhalt ist im Prinzip das, was ich bearbeite und der Tatbestand sozusagen ein Teil davon. Aus dem Sachverhalt geht also meist der Tatbestand hervor, es sei denn, es liegt eben keine rechtswidrige Handlung vor.
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