Beispiel 2: Microsoft verkauft deutlich billigere OEM-Versionen ihrer Software (z. B. Office oder Windows) an Händler, welche dann aber die Software zusammen mit einem neu gekauften PC ausliefern (engl: "bundle") müssen. Diese Softwarelizenzen sind dafür jedoch auch mit weniger bzw. eingeschränkten Nutzungsrechten verbunden. Welche Nutzungsrechte Anwendung finden, kann im jeweiligen EndUserLicenceAgreement (EULA) nachgelesen werden. Hier kann z.B. vermerkt sein, dass die Lizenz nicht downgrade-fähig ist (es darf anstelle der erworbenen Softwarelizenz keine ältere Vorgängerversion installiert werden) oder dass das Reimaging nicht zugestanden wird (es darf nicht von einem anderen Original-Datenträger, der zu einer anderen Lizenz oder einem anderen Lizenzvertrag gehört, installiert werden, als von dem, der zusammen mit der Lizenz herausgegeben wurde).
Soviel erstmal dazu.
Ist also vom Hersteller abhaengig was er unternimmt, wie gesagt.
Dazu noch das hier:
Mit anderen Worten zahlt ein Kunde beim Neukauf eines PCs zusammen mit einer vorinstallierten OEM-Version viel weniger, als wenn er denselben PC und eine normale Verkaufsversion der gleichen Software getrennt kauft. Selbst wenn er zunächst nur die Hardware kauft und beim selben Händler kurze Zeit später die Software, hat er kein Anrecht auf die günstigere OEM-Version mehr. Microsoft nennt seine OEM-Versionen OSB, was für OEM for System Builder steht. Gelegentlich sieht man auch Begriffe wie SBV (System Builder Version) oder nur SB (System Builder) in den Händlerpreislisten. Ebenso werden von manchen OEM-Herstellern wie z.B. Dell, HP, Telekom, Fujitsu Siemens u.a. die Windows-CDs mit dem Zusatz "Recovery" beschriftet. Diese verfügen über den gleichen Leistungsumfang wie eine originale Windows-Version und sind nicht nur (wie fälschlicherweise oft angenommen) zum Wiederherstellen des Systems geeignet, sondern können auch auf komplett neue Festplatten installiert werden.
Laut einem Urteil des BGH vom 6. Juli 2000 ist es Händlern in Deutschland erlaubt, auch OEM-Versionen ohne Bindung an Hardware zu verkaufen. So können OEM-Versionen auch ohne Hardware erworben werden. Die Firma Microsoft hatte gegen dieses Vorgehen geklagt und verloren. Somit sind OEM-Versionen legal separat erhältlich. Microsoft selbst bzw. die Distributoren verkaufen die "system builder"-Versionen von Windows und Office nur an spezielle Vertragspartner von Microsoft. In entsprechenden Verträgen verpflichtet sich der "system builder", diese Versionen nur auf Neu-PCs zu installieren und auch nicht einzeln zu verkaufen. Über jede einzelne "system builder"-Version muss der Händler Verkaufsnachweise an Microsoft offenlegen. Diese Verträge wurden als Reaktion auf das BGH-Urteil eingeführt, und sie sind auch nicht Bestandteil dieses Urteils, ebenso wenig wie diese speziellen "system builder"-Versionen. Da der Laie diese speziellen "system builder"-Versionen (OSB) von „normalen“ "system builder"-Versionen (Non-OSB) nicht unterscheiden kann, ist der Kauf legal, der Verkauf durch einen Microsoft-Vertragspartner aber nicht.