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  1. Beiträge anzeigen #21 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Zitat Zitat von Teron Gorefiend Beitrag anzeigen
    hab nach meinem Master Studium einen regularen Job.

    Hatte überlegt nochmal irgendwas, egal was zu studieren um Vergünstigen wie Bahnfahren etc. zu erhalten. Nur leider müssen extra Studiengebüren für Langzeitstudenten bzw. zweite Studium gezahlt werden. Das würde sich dann nicht wirklich für mich lohnen.
    [Video]

    irgendwie muss ich da an Pierce denken.

    Den gleichen Gedanken hatte ich auch. Wegen kostensparrung einfach über das Semesta ticket bahnfahren und einfach nur eingeschrieben bleiben.

  2. Beiträge anzeigen #22 Zitieren
    Antihegemonial Avatar von Alo
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    Alo ist offline
    Zitat Zitat von Teron Gorefiend Beitrag anzeigen
    Hatte überlegt nochmal irgendwas, egal was zu studieren um Vergünstigen wie Bahnfahren etc. zu erhalten. Nur leider müssen extra Studiengebüren für Langzeitstudenten bzw. zweite Studium gezahlt werden. Das würde sich dann nicht wirklich für mich lohnen.
    Kommt auf das Bundesland an.
    In den allermeisten Bundesländern gibt es gar keine Studiengebühren mehr. Guckst du hier (nur Bremen, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt nehmen Studiengebühren für Langzeitstudenten).
    In Niedersachsen ist man aber z.B. erst nach Regelstudienzeit plus 6 Semester Langzeitstudent, bei einem regulären Bachelorstudiengang sind das insgesamt 6 Jahre ohne Studiengbühren.
    Geändert von Alo (28.01.2021 um 07:57 Uhr)

  3. Beiträge anzeigen #23 Zitieren
    Held Avatar von Teron Gorefiend
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    Teron Gorefiend ist offline
    Zitat Zitat von Alo Beitrag anzeigen
    Kommt auf das Bundesland an.
    In den allermeisten Bundesländern gibt es gar keine Studiengebühren mehr. Guckst du hier (nur Bremen, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt nehmen Studiengebühren für Langzeitstudenten).
    In Niedersachsen ist man aber z.B. erst nach Regelstudienzeit plus 6 Semester Langzeitstudent, bei einem regulären Bachelorstudiengang sind das insgesamt 6 Jahre ohne Studiengbühren.
    Schade wohne in Erfurt.
    Anderer Vorteil wäre der Zugriff auf die Online Bibliothek. Das wäre ein weiterer Pluspunkt.

    Hab meinen Bachelor hier in Thüringen und meinen Master im Ausland gemacht. Vielleicht geht das irgendwie doch noch.

    Aber momentan nutze ich Bahn etc. eh nicht wegen Corona. Wenn die Krise vorbei ist schaue ich nochmal nach. Vielleicht mache ich es dann doch.

  4. Beiträge anzeigen #24 Zitieren
    Time to change time Avatar von ShadowRaven
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    ShadowRaven ist offline
    Zitat Zitat von MisterXYZ Beitrag anzeigen
    Klar, finanziell müsste man soetwas selbst stemmen (können). Ich hatte mich nur gefragt, ob die Universitäten dem von sich aus einen Riegel vorschieben, denn auf deren Websites werden in der Regel immer erklärt, welche Besonderheiten für ein Zweitstudium gelten (oder, dass keine Besonderheiten gelten), aber nie, wie es bei einem Drittstudium ist. Daher dachte ich, vielleicht gibt es soetwas gar nicht gibt bzw. es nicht erlaubt ist.
    Da ein Drittstudium für die Universitäten finanziell ein Gewinn ist, würde ich hier keine Restriktionen vermuten, ähnlich wie beim Zweitstudium. Das ist aber wie gesagt nur eine Vermutung.

    Zitat Zitat von void Beitrag anzeigen
    Also in meinem Umfeld haben ungefähr 80% aller Studenten und Studentinnen mindestens einmal Studium gewechselt. Sie haben mit einem angefangen, das Interesse verloren oder es war zu schwer und dann ein neues angefangen.
    Ich habe bisher vier verschiedene Fächer teilweise studiert, aber großteils simultan, so das ich jetzt bald mit dem Master des vierten und letzten Faches, mit dem ich angefangen habe, fertig bin, während ein Freund von mit, der gleichzeitig angefangen hat zu studieren, z.B. noch in der mitte vom ersten Bachelor herum hängt.
    Das hat nichts mit der Frage des TE zu tun, denn das ist ein normaler Studiengangswechsel und kein Zweit- oder Drittstudium. Sofern ich dich nicht falsch verstehe, hast du einen (1) Bachelor und bald einen (1) Master. Es ist nicht das vierte Mal, dass du den akademischen Grad des Masters erwirbst. Ein Zweitstudium setzt den Abschluss eines Studiums voraus.

    Zitat Zitat von Kernel Panic Beitrag anzeigen
    Ausnahmen sind aber denkbar, etwa wenn du mit "Drittstudium" die Promotion nach Bachelor und Master gemeint haben solltest.
    Ich weiß nicht, ob du es deshalb in Anführungszeichen gesetzt hast, aber eine Promotion ist genauso wenig ein Drittstudium wie ein Master ein Zweitstudium ist.


  5. Beiträge anzeigen #25 Zitieren
    Antihegemonial Avatar von Alo
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    Alo ist offline
    Zitat Zitat von Teron Gorefiend Beitrag anzeigen
    Schade wohne in Erfurt.
    Anderer Vorteil wäre der Zugriff auf die Online Bibliothek. Das wäre ein weiterer Pluspunkt.

    Hab meinen Bachelor hier in Thüringen und meinen Master im Ausland gemacht. Vielleicht geht das irgendwie doch noch.

    Aber momentan nutze ich Bahn etc. eh nicht wegen Corona. Wenn die Krise vorbei ist schaue ich nochmal nach. Vielleicht mache ich es dann doch.
    In Thüringen spielt die Anzahl der Semester aus deinem Erstudium eine Rolle. Da musst du du nach dem 5. Semester über der Regelstudienzeit zahlen.

    Heißt, wenn du deine Studiengänge in Regelstudienzeit absolivert hast, wäre das immer noch eine Überlegung wert.

    Wo ich nicht ganz durchblicke ist, ob die Studiengebühren mit dem Semesterbeitrag verrechnet oder addiert werden.
    Denn bei einer Verrechnung fällt das Ganze gar nicht so in's Gewicht, wären quasi "nur" 300€ mehr die im Jahr gezahlt werden müssten.

    Bist du dir eigentlich sicher, dass nur Studenten auf die Onlinebibliothek zugreifen können?
    Bei uns kann, so glaube ich, jedes Bibliotheksmitglied zugreifen, also auch die dort angemeldeten Nicht-Studenten. Einziger Haken: Du musst persönlich vorstellig werden um deinen Bibliotheksaccount anlegen zu lassen.

    EDIT: Sehe gerade das du schon im Job bist. Wenn du Vollzeit arbeitest hat sich das mit dem Semesterticket eh erledigt. Da geht es nämlich nicht um die Immatrikulation, sondern um den "Quasi-Steuertyp" Vollzeit-Student. Teilzeitstudenten haben kein Anspruch auf ein Ticket, sorry.
    Geändert von Alo (02.02.2021 um 12:45 Uhr)

  6. Beiträge anzeigen #26 Zitieren
    Held Avatar von Teron Gorefiend
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    Teron Gorefiend ist offline
    Zitat Zitat von Alo Beitrag anzeigen
    EDIT: Sehe gerade das du schon im Job bist. Wenn du Vollzeit arbeitest hat sich das mit dem Semesterticket eh erledigt. Da geht es nämlich nicht um die Immatrikulation, sondern um den "Quasi-Steuertyp" Vollzeit-Student. Teilzeitstudenten haben kein Anspruch auf ein Ticket, sorry.
    Wo steht denn das? Habe dazu keine Info gefunden

  7. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #27 Zitieren
    Halbgott Avatar von Orkjäger XD
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    Orkjäger XD ist offline
    Ich kenne etliche Studierende der evangelischen Theologie, von denen komischerweise noch niemand bei einer Vorlesung war ^^
    Es ist schön, dass ich euch kenne
    Es macht Spaß, mit euch zu plauschen
    Ihr habt Nachmittags oft Zeit
    Ihr habt immer was zu rauchen
    Aber wenn bei mir ein Rohr platzt, seid ihr wirklich zu nichts nütze
    Ihr seid zwar alles Lappen, aber trotzdem gibt's 'ne Pfütze

    Das Lumpenpack - Pädagogen

  8. Beiträge anzeigen #28 Zitieren
    Antihegemonial Avatar von Alo
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    Alo ist offline
    Zitat Zitat von Teron Gorefiend Beitrag anzeigen
    Wo steht denn das? Habe dazu keine Info gefunden
    Guck hier und hier.
    "Die maximale Arbeitszeit für Studenten beträgt pro Woche 20 Stunden und sollte nicht überschritten werden. [...] Doch was passiert, wenn man als Student mehr als 20 Stunden arbeitet? Sobald du diese Grenze überschreitest, verlierst du zum Beispiel den Status als Student in deiner Krankenversicherung und gilst von dort an als Arbeitnehmer."

    Du gilst dann als sogenannter "Teilzeitstudent", was bedeutet, dass du im Grunde fast alle studentischen Privilegien und Subventionen verlierst. Gibt auch ein paar kleine Vorteile (z.B. übernimmt der Arbeitgeber wieder Anteile an der Sozialversicherung und du bist Hartz 4 berechtigt laut neuestem Urteil).

    Das weiß ich zufällig recht genau, da ich selbst 20 Stunden die Woche, neben dem Studium, arbeite.
    Geändert von Alo (03.02.2021 um 09:40 Uhr)

  9. Beiträge anzeigen #29 Zitieren
    Held Avatar von Teron Gorefiend
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    Teron Gorefiend ist offline
    Zitat Zitat von Alo Beitrag anzeigen
    Guck hier und hier.
    "Die maximale Arbeitszeit für Studenten beträgt pro Woche 20 Stunden und sollte nicht überschritten werden. [...] Doch was passiert, wenn man als Student mehr als 20 Stunden arbeitet? Sobald du diese Grenze überschreitest, verlierst du zum Beispiel den Status als Student in deiner Krankenversicherung und gilst von dort an als Arbeitnehmer."

    Du gilst dann als sogenannter "Teilzeitstudent", was bedeutet, dass du im Grunde fast alle studentischen Privilegien und Subventionen verlierst. Gibt auch ein paar kleine Vorteile (z.B. übernimmt der Arbeitgeber wieder Anteile an der Sozialversicherung und du bist Hartz 4 berechtigt laut neuestem Urteil).

    Das weiß ich zufällig recht genau, da ich selbst 20 Stunden die Woche, neben dem Studium, arbeite.
    hab da aber nicht gelesen, dass man z.B. kein Recht mehr auf kostenloses fahren hat.

  10. Beiträge anzeigen #30 Zitieren
    Antihegemonial Avatar von Alo
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    Alo ist offline
    Zitat Zitat von Teron Gorefiend Beitrag anzeigen
    hab da aber nicht gelesen, dass man z.B. kein Recht mehr auf kostenloses fahren hat.
    WEiß ich aber aus meiner eigenen Uni. Verlust des Studentenstatus bedeutet Verlust fast aller studentischen Privilegien.

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