Moin,
"Crusadern" scheint ja gerade in zu sein
Ich hätte ein paar Fragen, von denen ich meine, dass sie versionsübergreifender Natur sind (daher der Threadtitel). Und ich hoffe, dass mehr User*innen ähnliche Ungereimtheiten geklärt wissen wollen
Sollte es doch versionsabhängig sein - ich spiele derzeit den zweiten Teil.
Grafschaften unter verschiedenen Lehnsherr*innen:
Ich begann als Graf mit meiner Hauptdomäne und habe zwischenzeitlich drei weitere Domänen erobert und u.a. drei Söhne gezeugt. Der erste ist seit dem Tod seiner Mutter Graf im Herzogtum A und Haupterbe meiner Primär- und einer Nebendomäne. Der zweite - Erbe einer Nebendomäne - war zunächst mit einer regierenden Gräfin aus Herzogtum B vermählt. Zwischenzeitlich wurde diese selbst Herzogin im Reich ihrer "aufgestiegenen" Lehnsherrin. Der dritte ist bei mir, noch ein Kind und ebenfalls Erbe einer Nebendomäne.
Unter welchem Lehnsherr stehen im Erbfall aber die Grafschaften meiner beiden älteren Söhne - unter dem meines verstorbenen Ichs oder unter dem ihres aktuellen Lehnherrn? Und haben solche "Domänenwanderungen" ggf. Auswirkungen? Sollte ich bspw. mit einem späteren Charakter "mein Reich" erneut vereinen wollen, wird dieses ja umso schwerer, wenn sich die Domänen zum einen in verschiedenen Kleinreichen und zum anderen womöglich unter ausländischer Lehnsherrschaft befinden
Und nehmen wir an, ich zeuge noch einen weiteren Sohn - meine dritte Frau ist noch jung- dann würde die Nebendomäne meines Haupterben wohl an ihn fallen, richtig? Nehmen wir weiter an, es gibt nun vier Erben und "ich1 gehe hopps", während die beiden jüngsten Brüder noch erbenlos, weil minderjährig sind. Wäre dann mein neues "Ich2" als Haupterbe automatisch Nachfolger von beiden oder würde hier immer noch die Erbteilung greifen und sowohl "Ich2" wie auch mein erwachsener Bruder werden jeder Nachfolger je eines jüngeren Bruders?
Titelerschaffung:
Ich dachte bisher, wenn man einen höheren Titel erschaffen will, ginge dies nur über die eigene Unabhägigkeit. Im Falle meines bisherigen Herzogs- und nunmehr Königs-Lehnsherrn gab es m.W. aber keinen und er hat auch keinen de-jure Königstitel, denn zu den zwei Möglichkeiten dafür (ein de-jure Großherzogtum und ein de-jure Königreich) fehlten ihm stets mehrere Grafschaften. Es herrschte jedoch zu dieser Zeit eine Revolte gegen "die Tyrannei" des damaligen Kaisers, die von einem anderen Herzog ausging, ggf. aber von meinem Herzog unterstützt wurde. Wurde er deshalb eventuell König?
Bevor er sich zum König krönte, erschuf er noch einen Herzogtumstitel innerhalb seines Herzogtums. Davon gehört ihm aber nur eine von zwei Domänen, die dieses de-jure Herzogtum hat. Nun heißt es, dass man 51% eines de-jure Reichs beherrschen muss, damit man diesen höheren Titel erschaffen kann. Aber wie ist definiert, welche der in diesem Falle zwei Grafschaften die 51% abdecken, denn m.W. hätten beide Domäneninhaber den Titel erschaffen können?
In einem anderen Spiel wurden mir als Herzog mal drei Domänen von meinem Lehnsherrn "gemopst", indem dieser aus zwei Domänen mit unterschiedlichen Vasallen ein de-jure Herzogtum erschuf und es einem der beiden übertrug, der noch eine weitere Domäne besaß. Dies geschah nach einem Krieg meines Lehnsherrn, des dt. Königs, obwohl ich ihn m.W. mit eigenen Truppen aktiv unterstützt hatte.
Warum bekam jener Begünstigte dieses Herzogtum, von dem ich nicht weiß, ob er ebenso aktiv dabei war, aber ich selber nichts oder wenigstens eine Art "Ausgleich"?
Gesetze:
Mir fiel auf, dass nach einem Herrscherwechsel auf "höchster Ebene" diverse/alle(?) Gesetze anscheinend wieder rückgängig gemacht werden. Zumindest durfte ich in einer Partie bei drei, vier Wechseln innerhalb kurzer Zeit jedesmal erneut über die Erhöhung der "Autorität" abstimmen. Wenn dem so ist, was ist der tiefere Sinn dahinter?
Matrilineare Ehen:
Wann ist eine matrilineare Ehe sinnvoll? Nach meiner Kenntniss eigentlich nur, wenn es aktuell nur weibliche Nachfolgerinnen gibt. Aber bei den meisten anderen - Nichten/Enkelinnen - dürfte dieses doch recht egal sein oder spielen da ggf. spätere Ansprüche eine Rolle? Zumindest haben mir - bei vorhandenen männlichen Erben - meine bisher matrilinear vermittelten Ehen keine sichtbaren Vorteile verschafft
Sonstiges:
Eine meiner Töchter war in erster Ehe mit einem Grafen vermählt, der sich aus mir unerfindlichen Gründen zum Zölibat entschied, bevor es Nachwuchs gab. Ich hab ihn dann mal "um die Ecke" bringen lassen - das konnte er meiner Tochter schließlich nicht ungestraft antun
Anschließend habe ich sie mit einem Kandidaten vermählt, den ich eigentlich als Kanzler haben wollte. Jedoch schien dieser kein Interesse an einem Umzug zu haben und so verließ mich Töchterlein ein zweites Mal, kam aber nach Geburt des ersten Kindes unerwartet und allein zurück an meinen Hof. Wenn ich nicht irre, war dort ein Krieg, denn nun sitzt meine Enkelin hinter Gitter, während ihr Vater weiterhin als Kanzler dort tätig ist.
Kam Töchterlein wg. des möglichen Krieges zurück, warum geht sie nicht zu ihrem Mann, nachdem dort offensichtlich nun kein Krieg mehr herrscht und wieso sitzt eigentlich nur meine Enkelin hinter Gittern![]()