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  1. Beiträge anzeigen #1 Zitieren
    Ritter Avatar von Sir Lunchelot
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    Sir Lunchelot ist offline

    Arbeitgeber verlangt Personalausweiskopie

    Hallo Leute,
    Mein alter Perso ist seit über einem Jahr abgelaufen und ich habe ihn nicht verlänger lassen, weil ich einen Reisepass besitze und man mir sagte, dieser würde auch als amtliches Ausweisdokument anerkannt sein. Bisher wurde das auch immer akzeptiert, egal ob bei Behörden, Polizei oder Banken.
    Nun will aber mein Arbeitgeber, bei dem ich schon seit fast 4 Jahren angestellt bin unbedingt eine Kopie von meinem Personalausweis für die Akten (vom abgelaufenen hat er schon eine Kopie) und droht mir sogar mit Kündigung, wenn er keine Kopie bekämen. Meinen Reisepass erkennt er nicht als Ausweisdokument an. Bei Google-Recherchen habe ich erfahren, dass der Arbeitgeber garnicht dazu berechtigt sei, sich Pauschal ein Ausweiskopie für die Akten zu machen. Es wird sogar empfohlen garkeine Kopien des Persos auszuhändigen, da wohl die Personalausweisnummer ausreiche, um einige Onlinedienste zu nutzen. Richtige Gesetzestexte habe ich zu dem Fall aber auch nicht gefunden. Im Personalausweisgesetz wird der Reisepass als Ersatzdokument garnicht erwähnt.
    Kennt sich hier jemand besser mit der Materie aus oder stand selbst schon mal vor dem Problem?
    Interessante Selbstgespräche setzen einen klugen Gesprächspartner voraus.

    Herbert G. Wells

  2. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #2 Zitieren
    Deus Avatar von blutfeuer
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    blutfeuer ist offline
    arbeitest du bei einem sicherheitsrelevanten betrieb/firma?
    gefängniswärter oder geldscheindrucker oder sowas?
    beim passamt vermutlich nicht, was?

  3. Beiträge anzeigen #3 Zitieren
    We work in the dark...  Avatar von mondy
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    mondy ist offline
    Zitat Zitat von blutfeuer Beitrag anzeigen
    arbeitest du bei einem sicherheitsrelevanten betrieb/firma?
    gefängniswärter oder geldscheindrucker oder sowas?
    beim passamt vermutlich nicht, was?
    bei der gemeinde/landratsamt vermutl. auch nicht.
    ...to serve the light. We are assassins.
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    Alles, was gut an uns ist, begann mit Euch, Altair.

  4. Beiträge anzeigen #4 Zitieren
    Held Avatar von Tiha
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    Tiha ist offline
    Ein Reisepass gilt als Personalausweiß ersatz, enthält auch mehr daten. Solltest den also Problemlos kopieren können und fertig, wenn er trozdem auf den Perso besteht dann kopier halt den alten abgelaufenen idr kräht da kein Hahn nach. Falls er beides nicht akzeptiert kannst du ihn ja rechtlich belehren was den Reisepas angeht, dann wird das mit der stelle aber vermutlich nix


    Davon abgesehen darf nur die Polizei deinien Ausweiß kontrollieren im Grunde hat er kein Recht dazu, wenn er dich deswegen kündigt dann verklage ihn halt. Die Kündigung dürfte nichtig sein ein Reisepass gilt als ersatz Dokument und Ende.

  5. Beiträge anzeigen #5 Zitieren
    Ritter Avatar von Lord Garond
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    Lord Garond ist offline
    Dazu zwingen kann dich der Arbeitgeber nicht je nach Gewerbe wird aber eine Kopie vorausgesetzt um arbeiten zu dürfen. Selbst wenn du in keinem Gewerbe arbeitest das die Kopie voraussetzt kann es schwierig werden wenn du dich verweigerst. Wie gesagt zwingen kann dich kein Arbeitgeber allerdings finden sich immer "Gründe" einem Arbeitnehmer zu kündigen.
    Falls du dich entschließt doch eine Kopie machen zu lassen gibt es die Möglichkeit einen neuen Perso im Eilverfahren zu beantragen. Habe selbst auf diesem Wege letzten Sommer meinen Reisepass auf den letzten Drücker beantragt und noch rechtzeitig bekommen.
    Hat mich 90 Euro gekostet dafür war er aber zwei Tage nach Beantragung auch schon da. Zwei Tage wird dir dein Arbeitgeber bestimmt noch einräumen.

    Edit: Der Reisepass ist in Gewerben mit Ausweispflicht natürlich auch zulässig.
    Geändert von Lord Garond (20.02.2017 um 17:27 Uhr)

  6. Beiträge anzeigen #6 Zitieren
    Wannen-Nikolausi  Avatar von Juli Karen
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    Juli Karen ist offline
    Zitat Zitat von Tiha Beitrag anzeigen
    Ein Reisepass gilt als Personalausweiß ersatz, enthält auch mehr daten (...)
    Das stimmt nicht ganz, der Personalausweiß enhält mehr Daten. Im Reisepass ist bspw. kein Wohnort, bzw. komplette Adresse drinn.

    Aber der Reisepass ist definitv ein amtliches Dokument, welches neben dem Personalausweis die gesetzliche Ausweispflicht erfüllt (PAuswG §1).


    Ich kenne die gesetzlichen Bestimmungen nicht, was die Ausweisungspflicht ggü. dem Arbeitgeber oder eine Kopie betrifft.

    Fakt ist, dass einige/viele/alle(?) Mitarbeiter neben einem Firmenausweis den Personalausweis mitführen sollten, weil ein reiner Firmenausweis (ausser in der eigenen Firma) kein amtlicher Ausweis ist.


    Was das Kopieren des Ausweises betrifft, ist dies seit neuerem nicht grundsätzlich untersagt, es wird aber empfohlen, alle irrelevanten Daten, die nicht zur Identifizierung nötig sind, zu schwärzen.

    Nach meinem Dafürhalten also alles, ausser Foto, Name, Geburtstag und ggf. Ausstellungsbehörde.
    Dank & Gruß, JK
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    (Entschuldigt bitte, aber ich kann mit Freundschaftslisten nicht viel anfangen. Daher sind Freundschaftsanfragen an mich zwecklos! Sorry)

    "2 Dinge sind unendlich: Das Universum und die Dummheit des Menschen.
    Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher!" (A. Einstein)

  7. Beiträge anzeigen #7 Zitieren
    Held Avatar von Tiha
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    Tiha ist offline
    Zitat Zitat von Juli Karen Beitrag anzeigen
    Das stimmt nicht ganz, der Personalausweiß enhält mehr Daten. Im Reisepass ist bspw. kein Wohnort, bzw. komplette Adresse drinn.

    Aber der Reisepass ist definitv ein amtliches Dokument, welches neben dem Personalausweis die gesetzliche Ausweispflicht erfüllt (PAuswG §1).
    Dafür sind im Reisepass Fingerabdrücke enthalten, welche (zumindest beim alten) Perso nicht der Fall war. Wie das bei dem Neuen mit dem Chip aussieht weiß ich nicht... Und was digital bei beiden eingespeichert ist entzieht sich auch meiner kenntnis... (Gut bei meinen Perso nichts da ich den Chip nicht aktiviern hab lassen aber das heißt ja nichts...)

  8. Beiträge anzeigen #8 Zitieren
    Aus dem Reich der Mitte Avatar von JudgeKyle
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    JudgeKyle ist offline
    Im Personalausweis steht die Wohnanschrift, im Reisepass nicht.
    Trotzdem denke ich auch, dass ein Reisepass ein vollwertiges Ausweisdokument darstellt.

    Ich besitze auch schon seit längerer Zeit keinen Personalausweis mehr und laufe
    ausschließlich mit meinem Reisepass in Deutschland rum, sofern ich mal wieder im Lande bin.

    Bisher habe ich damit noch keine Probleme bekommen und ich kann mir nur schwer vorstellen,
    dass es zu solchen kommen könnte. Selbst der Führerschein reicht ja schon in vielen Fällen.

    Was deinen Arbeitgeber betrifft, denke ich auch, dass er grundsätzlich kein Recht darauf hat,
    sich eine Kopie deines Personalausweises / Reisepasses für die Akten anzulegen, solange du nicht
    in einer sicherheitsrelevanten Branche arbeitest, die womöglich auch noch direkt dem Staat untersteht.
    Ich würde das jedenfalls auch nicht ohne Weiteres mitmachen.

  9. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #9 Zitieren
    Halbgott Avatar von Orkjäger XD
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    Orkjäger XD ist offline
    Zitat Zitat von Juli Karen Beitrag anzeigen
    .

    Aber der Reisepass ist definitv ein amtliches Dokument, welches neben dem Personalausweis die gesetzliche Ausweispflicht erfüllt (PAuswG §1).

    .
    Ich bin zwar auch der Meinung, aber wo steht das denn? Ich hatte das Gesetz gestern mal überflogen aber nichts entsprechendes gefunden. Dort ist nur vom perso, vorläufigem und ersatzperso die rede.
    Es ist schön, dass ich euch kenne
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    Ihr seid zwar alles Lappen, aber trotzdem gibt's 'ne Pfütze

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  10. Beiträge anzeigen #10 Zitieren
    Halbgott Avatar von Kyle07
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    Kyle07 ist offline
    Zitat Zitat von Aria Beitrag anzeigen
    Sag halt einfach, du hast keinen. Da du gesetzlich nicht verpflichtet bist, Ausweis und Pass zu haben, wird das ne lustige Verhandlung vorm Arbeitsgericht, wenn er dich kündigt.
    Wie man ist nicht verpflichtet? Meiner ist auch seit November 2015 abgelaufen. Und soweit ich weiß kann ich ne gute Strafe zahlen falls mich mal die Polizei kontrollieren sollte und merkt dass der Ausweiß abgelaufen ist. Oder gilt das mit dem Reisepass als Ersatz wirklich? Ich hab keinen bei mir. ^^'


    @ Topic: Bei uns in der Arbeit steht beim Kopierer, dass Kopien vom Perso sogar gesetzlich verboten seien. Oder wars doch der Führerschein? Aber das ist iwie komisch. Denn ich kenne von der Arbeit aus ne europäische Behörde, die nunmal Perso oder Führerschein für ne Registrierung voraussetzt. Naja seis drum.

  11. Beiträge anzeigen #11 Zitieren
    Aus dem Reich der Mitte Avatar von JudgeKyle
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    JudgeKyle ist offline
    Zitat Zitat von Kyle07 Beitrag anzeigen
    Wie man ist nicht verpflichtet? Meiner ist auch seit November 2015 abgelaufen. Und soweit ich weiß kann ich ne gute Strafe zahlen falls mich mal die Polizei kontrollieren sollte und merkt dass der Ausweiß abgelaufen ist. Oder gilt das mit dem Reisepass als Ersatz wirklich? Ich hab keinen bei mir. ^^'
    Fakt ist zumindest, dass man nicht verpflichtet ist den Ausweis bei sich zu tragen. Allerdings muss man ihn auf
    Verlangen der Polizei vorzeigen (im schlimmsten Fall wird man nach Hause begleitet, um die Daten zu überprüfen).
    Sicher bin ich mir auch nicht, ob es ausreicht nur einen Reisepass zu haben, aber ich denke schon.
    Ich riskiere es weiterhin, da ich mich sowieso eher selten in Deutschland aufhalte. Da muss der Reisepass und
    mein Führerschein genügen. Sollte sich die Situation irgendwann einmal ändern und ich nach Deutschland zurückziehen,
    werde ich mir aber wohl doch wieder einen Personalausweis zulegen.


    Zitat Zitat von Kyle07 Beitrag anzeigen
    @ Topic: Bei uns in der Arbeit steht beim Kopierer, dass Kopien vom Perso sogar gesetzlich verboten seien. Oder wars doch der Führerschein? Aber das ist iwie komisch. Denn ich kenne von der Arbeit aus ne europäische Behörde, die nunmal Perso oder Führerschein für ne Registrierung voraussetzt. Naja seis drum.
    Wieso komisch? Es ist immer noch ein Unterschied, ob ein Arbeitgeber eine Kopie machen will, oder eine Behörde.
    Wobei ich jetzt auch nicht meine Hand ins Feuer dafür legen würde, kenne die genaue Gesetzgebung nicht.

  12. Beiträge anzeigen #12 Zitieren
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    Andy1967 ist offline
    Zitat Zitat von Orkjäger XD Beitrag anzeigen
    Ich bin zwar auch der Meinung, aber wo steht das denn? Ich hatte das Gesetz gestern mal überflogen aber nichts entsprechendes gefunden. Dort ist nur vom perso, vorläufigem und ersatzperso die rede.
    Am Ende von §1, Abs 2: Personen, die einen gültigen Pass besitzen, können die Ausweispflicht auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen.

    Zitat Zitat von Aria Beitrag anzeigen
    Sag halt einfach, du hast keinen. Da du gesetzlich nicht verpflichtet bist, Ausweis und Pass zu haben, wird das ne lustige Verhandlung vorm Arbeitsgericht, wenn er dich kündigt.
    Doch, die Verpflichtung besteht nach Personalausweisgesetz §1: (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten
    [Bild: DPAG_2009_Bernhard_Grzimek.jpg]
    Liebe Freunde, heute habe ich Ihnen ein Eszett mitgebracht. Dieser possierliche Buchstabe, vor wenigen Jahren noch überall in Deutschland anzutreffen, ist inzwischen leider vom Aussterben bedroht.
    Geändert von Andy1967 (21.02.2017 um 08:52 Uhr)

  13. Beiträge anzeigen #13 Zitieren
    Aus dem Reich der Mitte Avatar von JudgeKyle
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    JudgeKyle ist offline
    Zitat Zitat von Andy1967 Beitrag anzeigen
    Am Ende von §1, Abs 2: Personen, die einen gültigen Pass besitzen, können die Ausweispflicht auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen.
    Danke für die Info, das ist wohl als eindeutig zu bezeichnen. Dann kann ich ja auch beruhigt sein.

  14. Beiträge anzeigen #14 Zitieren
    General
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    Andy1967 ist offline
    Und jetzt wo ich mal im Perso Gesetz gestöbert hab fällt mir grad alles aus dem Gesicht. §32: Bußgeldvorschriften.

    Ein Verstoß gegen die Ausweispflicht ist eine Ordnungswidrigkeit (so weit so gut) die mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro bestraft werden kann. Drei Hundert Tausend!
    [Bild: DPAG_2009_Bernhard_Grzimek.jpg]
    Liebe Freunde, heute habe ich Ihnen ein Eszett mitgebracht. Dieser possierliche Buchstabe, vor wenigen Jahren noch überall in Deutschland anzutreffen, ist inzwischen leider vom Aussterben bedroht.

  15. Beiträge anzeigen #15 Zitieren
    Aus dem Reich der Mitte Avatar von JudgeKyle
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    JudgeKyle ist offline
    Zitat Zitat von Andy1967 Beitrag anzeigen
    Und jetzt wo ich mal im Perso Gesetz gestöbert hab fällt mir grad alles aus dem Gesicht. §32: Bußgeldvorschriften.

    Ein Verstoß gegen die Ausweispflicht ist eine Ordnungswidrigkeit (so weit so gut) die mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro bestraft werden kann. Drei Hundert Tausend!
    Das ist heftig, wobei ich nicht glaube, dass jemand jemals eine so hohe Strafe hat zahlen müssen.
    Trotzdem verrückt, dass so dermaßen hoch angesetzt wird.

  16. Beiträge anzeigen #16 Zitieren
    Wannen-Nikolausi  Avatar von Juli Karen
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    Juli Karen ist offline
    Da muss man aber unterscheiden, dass es bis zu 15 unterschiedliche Punkte sind, die verwarnt werden.

    Für "Ottonormaluser" sind es vorwiegend die Punkte des Nichtbesitzes, bzw. der Nichtvorlage des Ausweises und der Falschaussage zu Daten und die kosten weniger, nämlich "nur bis" 5000 Euro

    Alles andere sind Punkte, wo teils bereits kriminelle Energie dahintersteckt (Daten sammeln/auslesen, falsche Daten bewußt verwenden/missbrauchen, etc...)
    Dank & Gruß, JK
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  17. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #17 Zitieren
    Halbgott Avatar von Orkjäger XD
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    Orkjäger XD ist offline
    Zitat Zitat von Andy1967 Beitrag anzeigen
    Und jetzt wo ich mal im Perso Gesetz gestöbert hab fällt mir grad alles aus dem Gesicht. §32: Bußgeldvorschriften.

    Ein Verstoß gegen die Ausweispflicht ist eine Ordnungswidrigkeit (so weit so gut) die mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro bestraft werden kann. Drei Hundert Tausend!
    Alter Achso und danke für den Absatz, das habe ich wohl überlesen
    Es ist schön, dass ich euch kenne
    Es macht Spaß, mit euch zu plauschen
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  18. Beiträge anzeigen #18 Zitieren
    Halbgott Avatar von Kyle07
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    Kyle07 ist offline
    Zitat Zitat von Andy1967 Beitrag anzeigen
    Ein Verstoß gegen die Ausweispflicht ist eine Ordnungswidrigkeit (so weit so gut) die mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro bestraft werden kann. Drei Hundert Tausend!
    Uff, ich sollte schleunigst einen neuen Ausweis beantragen.

  19. Beiträge anzeigen #19 Zitieren
    Aus dem Reich der Mitte Avatar von JudgeKyle
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    JudgeKyle ist offline
    Zitat Zitat von Kyle07 Beitrag anzeigen
    Uff, ich sollte schleunigst einen neuen Ausweis beantragen.
    Zu spät, hab dich bereits gemeldet. Bin ja ein pflichtbewusster Mitbürger.

  20. Beiträge anzeigen #20 Zitieren
    Halbgott Avatar von Kyle07
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    Kyle07 ist offline
    Zitat Zitat von JudgeKyle Beitrag anzeigen
    Zu spät, hab dich bereits gemeldet. Bin ja ein pflichtbewusster Mitbürger.
    Wie konntest du nur dich selbst verraten? Das ist ja schlimm.

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