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Eisregen: Wieso wurde Krabbenkolonie verboten?

  1. #1 Zitieren
    .Arthoc
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    ....
    Geändert von .Arthoc (08.04.2015 um 21:39 Uhr)

  2. #2 Zitieren
    Forentroll Avatar von Harbinger
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    erstmal: du hast richtig erkannt, dass sie indiziert ist. deswegen bitte ich dich, ihn nicht unzensiert hier auszuschreiben, da das probleme für das Forum bedeuten könnte. hab mal alle nennungen des namens in die allseits beliebte Krabbenkolonie umgeändert.

    desweiteren findest du hier eine kopie des indizierungsberichts. da steht alles weitere drin. auch finde ich nicht, dass die anderen alben an die krassen gewaltdarstellung der Krabbenkolonie heranreichen, außer vielleicht die Farben"helle", die aber auch auf dem Index gelandet ist.
    Harbinger ist offline

  3. #3 Zitieren
    Ritter Avatar von Dark_Viech
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    das was ich von eisregen bisher gehört hab gefällt mir nicht und die texte find ich unnötig brutal. aber als evil-schwarrrzmetaler brauch man das sicher


    von indizierung halt ich im allgemeinen aber nix, weil jeder selbst entscheiden kann, was er/sie hört, spielt udn sich ansieht.

    Hier der Indizierungsbericht:
    Code:
    Pr. 2316/03 Bundesprüfstelle für
    jugendgefährdende Medien
    
    Entscheidung Nr. 5191 vom 07.08.2003
    bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 162 vom 30.08.2003
    
    Antragsteller: Verfahrensbeteiligte:
    
    
    
    
    
    
    Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat in ihrer
    532. Sitzung vom 07. August 2003
    
    an der teilgenommen haben:
    
    von der Bundesprüfstelle:
    Vorsitzende
    
    
    als Beisitzer der Gruppe:
    Kunst
    Literatur
    Buchhandel und Verlegerschaft
    Anbieter von Bildträgern und von Telemedien
    Träger der freien Jugendhilfe
    Träger der öffentlichen Jugendhilfe
    Lehrerschaft
    Kirche
    
    Länderbeisitzer:
    Bayern
    Berlin
    Brandenburg
    
    Protokollführerin:
    
    Für den Antragsteller:
    
    Für den Verfahrensbeteiligten:
    
    
    beschlossen: Die CD „Krebskolonie“ der Gruppe
    Eisregen,
    ,
    
    wird in Teil B der Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen.
    
    
    
    
    Rochusstrasse 10 . 53123 Bonn . Telefon: 0228/37 66 31
    Postfach 14 01 65 . 53056 Bonn. Telefax: 0228/37 90 14
    
    S A C H V E R H A L T
    
    Die CD „Krebskolonie“ der Gruppe Eisregen, die vertrieben wird von ............................ enthält 10 Beiträge mit folgenden Titeln:
    
    1. Für euch, die ihr lebt
    2. Krebskolonie
    3. Thüringen
    4. Abglanz vom Licht
    5. Blass-blaue Lippen
    6. Das kleine Leben
    7. Futter für die Schweine
    8. Nachtgeburt
    9. Scharlachrotes Kleid
    10.Vorabend der Schlacht
    
    Das .......................................... beantragt die Indizierung, weil der Inhalt der CD geeignet sei, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren. Es ist der Auffassung, dass der Inhalt der CD gewaltverherrlichende und menschenverachtende Äußerungen beinhalte und eine dekadent morbide Ideologie propagiere. Insoweit bestünde die Gefahr, dass Jugendliche das hier vermittelte Weltbild unkritisch in den eigenen Verhaltenskodex übernähmen. Zur Begründung hat es auf einige Textpassagen verwiesen.
    
    Der Verfahrensbeteiligte wurde form- und fristgerecht davon benachrichtigt, dass über den Antrag in der Sitzung vom 07. August 2003 entschieden werden soll. Er hat sich nicht geäußert.
    
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Prüfakte und auf den der CD Bezug genommen. Die CD wurde dem Gremium in der Sitzung in voller Länge, bei normaler Laufgeschwindigkeit vorgespielt.
    
    
    G R Ü N D E
    
    Die CD „Krebskolonie“ der Gruppe Eisregen war antragsgemäß zu indizieren.
    
    Nach § 18 Abs. 1 JuSchG sind Träger- und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu gefährden, von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in die Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien.
    
    Der Inhalt der verfahrensgegenständlichen CD wirkt nach Ansicht des 12er-Gremiums verrohend bzw. zu Gewalttätigkeit oder Verbrechen anreizend. Durchgängig wird durch die Interpreten auf der CD propagiert, dass sie Gewalttaten begangen haben und es werden kannibalistische und nekrophile Praktiken beschrieben.
    
    So wird in Lied 2 (Krebskolonie) Kannibalismus dargestellt. „Gestern zwang mich der Hunger von den Toten zu essen- Der Geschmack war zwar bitter, aber sonst o.k. – Die Augen des Leichnams blickten mich dabei an - Dann fraß ich auch sie, und ihre Anklage verschwand.“
    
    In Lied 5 (Blass-blaue Lippen) beschreibt der Sänger wie er eine Tote aus dem Grab holt und sich an der Leiche vergeht:
    „ Und ich lege mich neben Dich - um Deine Kälte zu spüren... Ein zarter Hauch von Moder reizt meine Nase - Der Zerfall setzt ein, bis nichts mehr von Dir bleibt... - Und ich küsse dich ein weiteres Mal- Bitteres Leichenwasser netzt meine Haut – Und ich küsse deinen faulenden Leib...“
    
    In Lied 7 (Futter für die Schweine) wird der Mord an einer Prostituierten auf grausame und menschenverachtende Weise geschildert. Der Sänger beschreibt die Entführung einer Frau, die in den Trichter einer Futtermühle geworfen wird und zu Schweinefutter zermahlen wird.
    Hierbei veranschaulicht der Sänger zynisch und sehr detailliert wie der Körper der Frau zermahlen wird:
    „ Nur das Mahlwerk tut weiterhin seine Pflicht – Schäumendes Blut spritzt in mein Gesicht als feine Gischt. Längst sind die Rotoren beim Oberkörper angelangt. - Im Fleisch– und Knochenbrei zittert der nackte Leib- Bis nur noch nahrhaftes Fressen übrigbleibt...“
    Die Beschreibung der Gewalt erfolgt hier selbstzweckhaft und in epischer Breite.
    
    Dieses Lied weist daneben auch Bezüge zur Frauenfeindlichkeit auf. So ist der Sänger der Meinung, dass das Leben einer Prostituierten so gering zu schätzen sei, dass sie nur als Schweinefutter tauge:
    „So erfüllt ihr Leben noch einen guten Zweck als Futter für die Schweine - Wenigstens ihr toter Leib hat seinen Wert als Futter die Schweine - Eine Hure noch ist übriggeblieben in dieser Nacht als Futter für die Schweine...“
    
    Untermalt werden diese Texte von einer martialisch anmutenden Musik.
    
    Lied 8 (Nachtgeburt) beschreibt in Einzelheiten, wie ein Paar sich gegenseitig foltert und umbringt.
    Ob hiermit die selbstzerstörerische Liebe eines Paares metaphorisch beschrieben werden soll oder nicht, kann dahinstehen. Jedenfalls ist die Darstellung der begangenen Gewalttaten so grausam und sadistisch, dass sie als jugendgefährdend einzustufen ist:
    „Leck den Schweiß aus tiefen Wunden - Zerstörtes Gewebe wird nie wieder gesunden - Hack mir die Finger einzeln ab - Zehn kleine Finger, einen für jeden Tag - Treib mit dem Hammer 1000 Nägel in mich - Das spritzende Blut sei der Lohn für Dich... - Ich zieh Dir die Haut in Streifen vom Leib - Verkoste Deinen Schmerz, sei zu allem bereit - Einen schnellen Tod kann ich Dir nicht gewähren - Denn erst Dein Blut wird meine Folter ehren...“
    
    Die Texte sind aufgrund der in ihnen geschilderten Grausamkeiten geeignet, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu gefährden, indem sie ein gewalttätiges Weltbild vermitteln, in welchem ein Menschenleben nichts zählt und Frauen minderwertig sind. Darüber hinaus wird die Würde der Toten negiert, indem Nekrophilie als sexuelle Erfüllung dargestellt wird und auch Kannibalismus beschrieben wird.
    Jugendliche, die in ihrer Entwicklung noch nicht so gefestigt sind, können durch den Konsum der Texte veranlasst werden, unkritisch die menschenverachtende Weltanschauung zu übernehmen und ihr Verhalten dementsprechend auszurichten. Insofern wirkt die CD auf diese Jugendlichen verrohend. Schließlich widersprechen die dargelegten Sexualhandlungen jeglicher gesellschaftlich akzeptierter Praxis und sind durch ihre direkte und unkritische Darstellung geeignet, Jugendliche sexualethisch zu desorientieren.
    
    Zur weiteren Begründung kann auf den Inhalt der Texte verwiesen werden (s. Anhang)
    
    
    Nicht indiziert werden dürfen gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 JuSchG Medien, wenn sie der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung und Lehre dienen.
    
    Ohne Frage darf der Tonträger die Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG für sich in Anspruch nehmen. Denn nach der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Definition ist alles Kunst, was sich darstellt als „freie schöpferische Gestaltung, in der Erfahrungen, Eindrücke oder Phantasien des Urhebers zum Ausdruck kommen“.
    
    Doch hat nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.11.1990 (NJW 91, S. 1471 ff.) auch der Jugendschutz Verfassungsrang, abgeleitet aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 2 GG.
    Der Bundesprüfstelle ist durch die benannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgegeben, zwischen den Verfassungsgütern Kunstfreiheit und Jugendschutz abzuwägen, um festzustellen, welchem der beiden Güter im Einzelfall der Vorrang einzuräumen ist. Dabei ist bei einem Werk nicht nur die künstlerische Aussage, sondern auch die reale Wirkung zu berücksichtigen.
    
    Die Aussage der Liedtexte erschöpft sich lediglich in Gewaltbeschreibungen, deren künstlerischer Gehalt nach Auffassung des Gremiums zumindest nicht als bedeutend eingestuft werden kann. Irgendein Echo, dass die Lieder in Kritik oder Wissenschaft gefunden hätten, ist nicht festzustellen.
    
    Demgegenüber geht die Bundesprüfstelle davon aus, dass die Jugendgefährdung wegen
    des überaus großen Maßes an gewaltverherrlichenden Texten erheblich ist. Die Befürwortung der Gewaltanwendung gegen Menschen ist als Tatbestandsmerkmal im Jugendschutzgesetz ausdrücklich aufgeführt. Es ist daher davon auszugehen, dass der Gesetzgeber solche Inhalte in jedem Fall als jugendgefährdend einstuft.
    
    Die Bundesprüfstelle geht deshalb von einem Vorrang der Jugendgefährdung gegenüber dem geringen Kunstgehalt der Lieder mit der Folge aus, dass diese CD zu indizieren war.
    
    Des weiteren ist das 12-er Gremium der Auffassung, dass die vorliegende CD den Straftatbestand des § 131 Abs. 1 StGB erfüllt, da vorliegend unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen verherrlicht werden. So empfindet der Sänger z.B. in Lied 7 hinsichtlich des grausamen Mordrituals „Vorfreude pur “ und kostet den Tötungsvorgang in akribischer Detailfreudigkeit aus. Der Tonträger wird daher gemäß § 18 Abs. 2, Nr. 2 JuSchG in Teil B der Liste aufgenommen.
    
    
    Aus der Indizierungsentscheidung ergeben sich folgende Verbreitungs- und Werbebeschränkungen:
    
    § 15 Jugendgefährdende Trägermedien
    
    Abs. 1 Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24
    Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht
    1. einem Kind oder einer jugendlichen Person angeboten, überlassen oder sonst zu-
    gänglich gemacht werden,
    2. an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen einge-
    sehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich ge-
    macht werden,
    3. im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Ver-
    kaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, im Versandhandel oder in ge-
    werblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einer anderen Person angeboten oder
    überlassen werden,
    4. im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung
    des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Kindern und Jugendlichen
    nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einer anderen
    Person angeboten oder überlassen werden,
    5. im Wege des Versandhandels eingeführt werden,
    6. öffentlich an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ih-
    nen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Träger- oder Telemedien
    außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel angeboten, ange-
    kündigt oder angepriesen werden,
    7. hergestellt, bezogen, geliefert, vorrätig gehalten oder eingeführt werden, um sie
    oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 6 zu verwenden
    oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
    
    Abs. 3 Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen auch, ohne dass es einer Aufnahme in
    die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, Trägermedien, die mit einem Trägermedium, dessen Aufnahme in die Liste bekannt gemacht ist, ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind.
    
    Abs. 5 Bei geschäftlicher Werbung darf nicht darauf hingewiesen werden, dass ein Verfahren
    zur Aufnahme des Trägermediums oder eines inhaltsgleichen Telemediums in die Liste anhängig ist oder gewesen ist.
    
    Abs. 6 Soweit die Lieferung erfolgen darf, haben Gewerbetreibende vor Abgabe an den Han-
    del die Händler auf die Vertriebsbeschränkungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 6 hinzuwei-
    sen.
    
    
    
    Rechtsbehelfsbelehrung
    
    Gegen die Entscheidung des 3er-Gremiums im vereinfachten Verfahren ist vor einer Klageerhebung zunächst eine Entscheidung des 12er-Gremiums der Bundesprüfstelle herbeizuführen.
    Eine Anfechtungsklage gegen diese abschließende Entscheidung kann sodann innerhalb eines Monats ab Zustellung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz 1, 50667 Köln, erhoben werden. Die Klage ist gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesprüfstelle zu richten (§§ 25 Abs. 1, 2, 4 JuSchG; 42 VwGO). Sie hat keine aufschiebende Wirkung.
    Dark_Viech ist offline

  4. #4 Zitieren
    Deus
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    Naja.. über den Sinn der Texte kann man sich gewiss streiten. Lohnt sich aber nicht...

    Über Indizierung braucht man eigentlich auch nicht streiten. Wer sich indizierte Sachen holen will, tut dies. Die Dinger sind nur teilweise schwerer zu bekommen.
    Drakemirow ist offline

  5. #5 Zitieren
    Burgherrin
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    Also ich kanns echt nicht verstehen, ich find da manche Eisblut Texte brutaler... zB. den von Schlachtwerk.. Naja, Indizierungen eben.. völliger Schwachsinn und meiner Meinung nach eine Beschränkung der menschlichen Freiheit..Man kann zwar sagen , ich übertreibe, aber sollte nicht jeder Mensch hören/sehen/lesen/was weiß ich dürfen, was er will? Darf nicht jeder ein freies Gefühl für Kunst haben? Ist zwar für manche unverständlich, aber Musik und die dazugehörigen Texte sind eben meistens Kunst, entsprechen der intention des Musikers/der Band. Will sie zum Beispiel durch explizites Singen von Gewalttaten provozieren, wiees der Fall bei Eisregen ist. Und jeder sollte frei entscheiden können, ob er etwas hören will oder nicht.Notfalls sollten Musikalben ab 18 sein, aber ganz verbieten halte ich für Schwachsinnig.
    Schmuddl ist offline

  6. #6 Zitieren
    Provinzheld Avatar von felix jaeger
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    Also ich find es bei diesem Beispiel gerechtfertigt, es zu auf die Liste der Jugendgefärdenden schriften zu setzten.Es lässt sich zwar streiten ob es übertrieben war ,das ganze gleich zu verbieten ,aber stellt euch vor irgendwelche kleinen Kinder hören das ganz.Nicht wirklich förderlich für die gute Erziehung,oder?^^
    "Solange ich noch aufm Boden liegen kann, ohne mich festzuhalten, bin ich noch nicht zu betrunken"

    "Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?"
    felix jaeger ist offline

  7. #7 Zitieren
    Nicht hilfreich  Avatar von walljumper
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    also eisregen ist sicherlich nichts für Kinder darüber braucht man garnicht reden aber gleich die krabbenkonlonie verbieten halte ich für überzogen aus folgenden Gründen:
    1. Ich glaub ich kenne fast alles von Eisregen und bis jetzt kam mir jedes Lied eher wie eine Warnung oder Anklage vor als Verherrlichung
    2. Würde derartiges Verfilmt werden wäre es nicht verboten worden worden da bin ich mir sicher.
    3. Ein Verbot hat nichts mit Jugendschutz zu tun.

    walljumper ist offline

  8. #8 Zitieren
    Auserwählte Avatar von Iron Mouse
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    Zitat Zitat von Schmuddl Beitrag anzeigen
    Also ich kanns echt nicht verstehen, ich find da manche Eisblut Texte brutaler... zB. den von Schlachtwerk.. Naja, Indizierungen eben.. völliger Schwachsinn und meiner Meinung nach eine Beschränkung der menschlichen Freiheit..Man kann zwar sagen , ich übertreibe, aber sollte nicht jeder Mensch hören/sehen/lesen/was weiß ich dürfen, was er will? Darf nicht jeder ein freies Gefühl für Kunst haben? Ist zwar für manche unverständlich, aber Musik und die dazugehörigen Texte sind eben meistens Kunst, entsprechen der intention des Musikers/der Band. Will sie zum Beispiel durch explizites Singen von Gewalttaten provozieren, wiees der Fall bei Eisregen ist. Und jeder sollte frei entscheiden können, ob er etwas hören will oder nicht.Notfalls sollten Musikalben ab 18 sein, aber ganz verbieten halte ich für Schwachsinnig.
    Ist ja nicht verboten, ist indiziert. Das heißt daß Leute ab 18 die CD sehr wohl noch kaufen können.

    Ich find die Indizierung eigentlich auch gerechtfertigt. Sowas gehört dann doch nicht wirklich in Kinderhände.
    Iron Mouse ist offline

  9. #9 Zitieren
    General Avatar von Yggdrassill
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    Inkorrekt, Krabbenkolonie wurde verboten, Kontrastfarben hingegen bloß indiziert, sofern mich mein Gedächnis nun keinen Streich spielt.
    [Bild: avatar129357_34.gif][Bild: avatar129357_34.gif][Bild: avatar129357_34.gif][Bild: avatar129357_34.gif][Bild: avatar129357_34.gif][Bild: avatar129357_34.gif][Bild: avatar129357_34.gif][Bild: avatar129357_34.gif][Bild: avatar129357_34.gif]
    Zitat Zitat von kalizzy
    Als ich in der fünften Klasse war habe ich mal in einen Mülleimer an einer Bushaltestelle, nachdem ich dessen Inhalt angezündet habe, gepisst um das Feuer zu löschen, während einige meiner Klassenkameraden zusahen. Ich war mir noch nie selbst so fremd wie da.
    Yggdrassill ist offline

  10. #10 Zitieren
    Deus
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    Zitat Zitat von Yggdrassill Beitrag anzeigen
    Inkorrekt, Krabbenkolonie wurde verboten, Kontrastfarben hingegen bloß indiziert, sofern mich mein Gedächnis nun keinen Streich spielt.
    Naja ist ein wenig komisch:

    Album Krebskolonie der Band Eisregen. Verbreitungsverbot nach StGB durch die BPjM am 7. August 2003 wegen laut BPjM „grausamen, menschenverachtenden, frauenfeindlichen und verrohenden“ Texte, die zudem „sozialethisch desorientierend“ seien.
    Das heißt das man es besitzen darf.. nehme ich mal an...
    Drakemirow ist offline

  11. #11 Zitieren
    Forentroll Avatar von Harbinger
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    es gibt schon einen kleinen unterschied zwischen der indizierung der Krabbenkolonie und die der Kontrastfarben. das verbreitungsverbot der Krabbenkolonie heißt so viel wie, dass man sie theoretisch nur ganz alleine im stillen kämmerchen hören darf, weswegen die stücke auch bei Konzerten, die die 18er-beschränkung tragen, nicht gespielt werden dürfen. die von der Kontrastfarben dürften das theoretisch, da sie kein verbreitungsverbot hat.
    Harbinger ist offline

  12. #12 Zitieren
    Auserwählte Avatar von Iron Mouse
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    Hmm das mit dem (nachträglichen) Verbreitungsverbot hab ich bisher gar nicht mitbekommen.
    Damit darf es dann offenbar doch nicht mehr verkauft werden. Ein völliges Verbot ist das aber trotzdem nicht, sonst müsste es unter "beschlagnahmt" fallen...afaik.

    Edit: Mit dem Post von Winterberg überschnitten.
    Iron Mouse ist offline

  13. #13 Zitieren
    Held Avatar von Rhodgar
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    Was mich dann allerdings wundert ist, dass sie im Januar, als ich sie in Bielefeld gesehen hab, "Meine tote schwedische Freundin" gespielt haben, anstatt des Originals.
    Aber das kann damit zusammenhängen, dass es kein 18-er-Konzert war, oder?
    Und so dankte Mimi Thomas noch einmal in dieser trüben Morgenstunde, während draußen der Regen auf das schwarze Katzenkopfpflaster der Rue des Bergères trommelte, und sie beendeten ihre Affäre so, wie sie sie begonnen hatten und wie alle Liebenden ihre Affäre beenden sollten: in Liebe.

    Johannes Mario Simmel - Es muss nicht immer Kaviar sein
    Rhodgar ist offline

  14. #14 Zitieren
    Burgherrin
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    Jup.. Waren da dann auch diverse Textstellen rausgenommen oder wurde das ganze Lied gesungen, inklusive der Splatterpassagen? (im Sinne von : "Reiss dir die Ke*le auf ..das ganze zimmer stank danach" etc) ?
    Schmuddl ist offline

  15. #15 Zitieren
    Held Avatar von Rhodgar
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    Oh Johnson, abócame a 70 porcientos de Rock'n Roll
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    Pöh keine Ahnung mehr, aber wie ich die Thüringer Fraktion kenne haben sie höchstens ein Wort und ne Note geändert, haben se mit der neuen Thüringen-Version ja auch gemacht.
    Und so dankte Mimi Thomas noch einmal in dieser trüben Morgenstunde, während draußen der Regen auf das schwarze Katzenkopfpflaster der Rue des Bergères trommelte, und sie beendeten ihre Affäre so, wie sie sie begonnen hatten und wie alle Liebenden ihre Affäre beenden sollten: in Liebe.

    Johannes Mario Simmel - Es muss nicht immer Kaviar sein
    Rhodgar ist offline

  16. #16 Zitieren
    I'm an Ass Man! Avatar von Leichenteich
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    hui....und das ist der Grund warum ich keinen Metal höre Schon das widerliche Korn Video was irgendwann hier gepostet wurde hat mich überzeugt. Das einzige was ich anspricht ist Viking Metal....weil ich die Vergangenheit und auch die Wikinger mag. Ich hörs trotsdem nicht, weils mir einfach zu hart ist.

    Okay, die Bloodhound Gang hat in ihren Texten auch nicht DIE Nachicht, welche man sich unbedingt einnageln muss. (Siehe Lieder wie "Three point one four" (aka. Vagina) oder "Yummy down on this")....aber die machen das wenigstens auf witzige Art und Weise und sind nicht so brutal....naja....Hopper + Bloodhound Gang = Leichenteich
    Leichenteich ist offline

  17. #17 Zitieren
    Deus
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    Zitat Zitat von Leichenteich Beitrag anzeigen
    hui....und das ist der Grund warum ich keinen Metal höre
    Es gibt auch genug "HipHop"-Alben die indiziert sind und die ich genauso verachtend finde.. Zwar geht es nicht um Gewalt(naja manchmal schon nur anders)... allerdings finde ich einige Alben von bestimmten Leuten ganz schön heftig.. kann ich dann persönlich nicht mehr als Musik akzeptieren... was ich beim normalen HipHop ja noch tuen kann..(son bissl^^)
    Drakemirow ist offline

  18. #18 Zitieren
    Nicht hilfreich  Avatar von walljumper
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    Das einzige was ich anspricht ist Viking Metal....weil ich die Vergangenheit und auch die Wikinger mag.
    Ich nehm an du meinst damit Amon Amarth, das ist aber kein Viking metal sondern death metal mit viking texten.

    Zum Viking metal gehören: Finntroll, Turisas, Equilibrium, ...

    walljumper ist offline

  19. #19 Zitieren
    Forentroll Avatar von Harbinger
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    Zitat Zitat von Leichenteich Beitrag anzeigen
    hui....und das ist der Grund warum ich keinen Metal höre
    aha. weil Eisregen zwei indizierte CDs haben hörst du keinen Metal. interessant. mal davon abgesehen, dass Korn sich nur marginal im metal-genre bewegen, hinkt diese aussage immernoch gewaltig und klingt nach gewaltiger pauschalisierung. es soll tatsächlich auch Metal Bands geben, die sich in ihren texten nicht nur mit gore und rumgesplatter beschäftigen. ehrlich gesagt sind die, die es tun, sogar ziemlich in der minderheit.

    könnten wir bitte wieder zum eigentlichen thema zurückkomen? schubladendenken hin oder her, was nun Viking- und was Death Metal ist hat mit der indizierung der beiden Eisregen-scheiben reichlich wenig zu tun.
    Harbinger ist offline

  20. #20 Zitieren
    General Avatar von locke
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    Zitat Zitat von walljumper Beitrag anzeigen
    Ich nehm an du meinst damit Amon Amarth, das ist aber kein Viking metal sondern death metal mit viking texten.

    Zum Viking metal gehören: Finntroll, Turisas, Equilibrium, ...
    Öööööh, sorry für OT, aber das versteh ich nicht. Er sagt mag Viking Metal...und du willst ihn belehren dass AA kein Viking Metal sind obwohl er nirgendwo erwähnt hat dass er die hört...find ich irgendwie faszinierend.

    @Eisregen
    Puh, da kann ich nicht soviel beitragen. ich mag sie jetzt nicht unbedingt und die TExte sagen mir überhaupt nicht zu. Von daher interessiert mich das kein Stück.
    locke ist offline

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