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Kulanzkündigung - Muster gesucht

  1. #1 Zitieren
    Defc
    Gast
    Mahlzeit.
    Ich hoffe mal, der Thread passt hier rein, sonst bitte verschieben.

    Folgendes Szenario:
    Ich habe einen Internetvertrag mit O² und zwar bis zum 01.04.2015. Jetzt ziehe ich am 01.06. diesen Jahres um und in der neuen Bude gibt es bereits einen Internetanschluss.
    Ich bin also zum O²-Shop gelatscht und habe gefragt, was man machen kann, woraufhin man mir sagte, ich solle eine Kulanzkündigung schreiben - Hat jemand von euch schon Erfahrungen damit gemacht und kann mir ggf. ein Muster hochladen?

    Besten Dank!

  2. #2 Zitieren
    Wannen-Nikolausi  Avatar von Juli Karen
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    Ob es eine Vorlage "Kulanzkündigung" tatsächlich gibt, wäre mir neu, zumindest weiß ich nichts davon.

    Ich würde es so machen, dass du im Betreff "Kulanzkündigung wg. Umzug" nimmst und im Schreiben selber dann ausführlicher erklärst, wieso/weshalb/warum.
    Dank & Gruß, JK
    -------------------------------------------------------------------
    (Entschuldigt bitte, aber ich kann mit Freundschaftslisten nicht viel anfangen. Daher sind Freundschaftsanfragen an mich zwecklos! Sorry)

    "2 Dinge sind unendlich: Das Universum und die Dummheit des Menschen.
    Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher!" (A. Einstein)
    Juli Karen ist offline

  3. #3 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Houwelhorst
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    Mhhh ... ich weiß nicht, ob man direkt mit dem Begriff "Kulanzkündigung" argumentieren sollte.
    Erstmal findet ein Vertragsbruch deinerseits statt und der Anbieter entscheidet dann, ob aus Kulanz eine Kündigung (ggf. mit Ablösesumme) möglich ist.
    Houwelhorst ist offline

  4. #4 Zitieren
    Defc
    Gast
    Zitat Zitat von Houwelhorst Beitrag anzeigen
    Mhhh ... ich weiß nicht, ob man direkt mit dem Begriff "Kulanzkündigung" argumentieren sollte.
    Erstmal findet ein Vertragsbruch deinerseits statt und der Anbieter entscheidet dann, ob aus Kulanz eine Kündigung (ggf. mit Ablösesumme) möglich ist.
    Die om O²-Laden meinte, ich soll Kulanzkündigung schreiben.

  5. #5 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Houwelhorst
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    Du glaubst ja gar nicht, was da für Differenzen zwischen Unternehmen und Franchise-Shops bestehen.
    Ich habe beim Vertragsabschluss eines Handyvertrags explizit eine Versicherung verneint und bekam sie trotzdem auf die Rechnung ... und danach fühlten sich sowohl der Shop als auch die Zentrale an der Hotline nicht zuständig.
    Houwelhorst ist offline

  6. #6 Zitieren

    Metasyntaktische Variable
    Avatar von foobar
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    Aus Kulanz kann immer nur der handeln, der im Recht ist. Das bist nicht du, also kannst du keine Kulanzkündigung schreiben. Obwohl das sicher lustig wäre: „Hiermit entbinde ich mich gnädigerweise von meinen eigenen vertraglichen Pflichten.

    Wenn O2 am neuen Wohnort kein DSL anbietet, hast du Glück gehabt: Dann hast du nach §46 TKG ein Sonderkündigungsrecht (mit einer Frist von drei Monaten). Musst es dann so darstellen, dass du natürlich gerne den Anschluss mitgenommen hättest, es aber leider nicht geht.

    Könnte O2 theoretisch leisten, aber du willst es nur nicht, weil ja bereits ein anderer Anschluss liegt, dann kannst du um vorzeitige Entlassung aus dem Vertrag bitten. Manche Provider machen sowas mal aus Kulanz mit, andere möchten einen Schadensersatz haben (z.B. die Hälfte der noch zu zahlenden Monatsentgelte oder sowas).

    Aufgeschlossener zeigen sie sich mitunter, wenn ein Nachmieter bereit wäre, den Vertrag zu übernehmen (dann entgeht ihnen ja nichts).

    Aber wenn das nicht der Fall ist oder sie sich einfach so quer stellen, heißt es, bis zum bitteren Ende zahlen für nichts.
    foobar ist offline

  7. #7 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Houwelhorst
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    Genau so sieht's aus. DU hast den Vertrag unterschrieben und DU möchtest ihn unter den genannten Konditionen nicht fortführen.
    Das Wort "Kulanzkündigung" sollte also erstmal nicht auftauchen.
    Houwelhorst ist offline

  8. #8 Zitieren

    Metasyntaktische Variable
    Avatar von foobar
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    Zitat Zitat von Houwelhorst Beitrag anzeigen
    Das Wort "Kulanzkündigung" sollte also erstmal nicht auftauchen.
    Och naja, er kann ruhig darum bitten. Denn letztlich will er das ja. Er kann sie nur nicht selbst aussprechen.
    foobar ist offline

  9. #9 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Houwelhorst
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    Ich habe bisher die Erfahrung gemacht, dass etwas naiver nach "Lösungsmöglichkeiten" fragen besser funktioniert.
    Houwelhorst ist offline

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