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11.02.2014 21:24
#1
Firmenwagen
Was darf eigentlich alles mit ein FIrmen wagen gemacht werden. Darf der für alles benutzt werden solange das Unternehmen zustimmt oder gibt es da einschränkungen.
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Also bei uns darf man den Firmenwagen auch für Privates zeug benutzen, dafür muss man aber wohl bisschen vom Gehalt abdrücken. Hat mir zumindest mein Kollege erzählt, der demnächst einen bekommen soll. Wie das andere Firmen handhaben weiß ich nicht, denke aber es wird ähnlich sein. düsen ja immer viele leute im firmenwagen privat rum
 Zitat von Sawyer
bist du eigentlich nur hier um rumzuspammen?
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11.02.2014 21:30
#3
 Zitat von russenglatze
Also bei uns darf man den Firmenwagen auch für Privates zeug benutzen, dafür muss man aber wohl bisschen vom Gehalt abdrücken. Hat mir zumindest mein Kollege erzählt, der demnächst einen bekommen soll. Wie das andere Firmen handhaben weiß ich nicht, denke aber es wird ähnlich sein. düsen ja immer viele leute im firmenwagen privat rum
Naja. Mich interessiert was der gesetz geber sagt. Weil sonst kann man doch einfach ein Unternehmen auf machen. Den wagen aufs Unternehmen anmelden und das wars (manche Unternehmen melden 2 Wagen an (ein fürs unternehmen eins für private zwecke).
Der Vorteil liegt in den Versicherungskosten. Ein Firmenwagen muss weniger bei der Versicherung abdrücken. Habe von unter 100% gehört. Wenn ein fahranfänger das machen würde, würde er einiges an geld sparen. BSP. Ein Mercedes kostet für ihn im monat (200%) 400€ Und wenn er es über ein Unternehmen laufen läßt würde er unter 200€ Zahlen.
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tja, das finanzamt wird dir nicht glauben, dass bei deiner neugegründeten firma mit einem mitarbeiter ein 911er ein angemessener dienstwagen ist. und dann fliegt das ganz schnell auf.
je nach firma sind die regeln schon reichlich unterschiedlich. zum teil darf der dienstwagen nur für wege von und zur arbeit benutzt werden oder für die arbeit selbst, zum teil ist er auch als privatauto voll nutzbar und man muss nichtmal benzin bezahlen.
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11.02.2014 21:41
#5
 Zitat von juke*
tja, das finanzamt wird dir nicht glauben, dass bei deiner neugegründeten firma mit einem mitarbeiter ein 911er ein angemessener dienstwagen ist. und dann fliegt das ganz schnell auf.
je nach firma sind die regeln schon reichlich unterschiedlich. zum teil darf der dienstwagen nur für wege von und zur arbeit benutzt werden oder für die arbeit selbst, zum teil ist er auch als privatauto voll nutzbar und man muss nichtmal benzin bezahlen.
Mir geht es nur um die Versicherung. Nicht um die Steuer bei den Benzin preisen. Aber ein Unternehmen zu gründen ist nicht schwer. Das kann man mit wenig aufwand schnell machen und wenn es nicht verboten ist, mit den Firmen/dienstwagen umher zu fahren, wäre das ne alternative. aber wenn es jeder macht würden sich die Versicherungskosten an passen. Zudem hört es sich viel zu einfach an. (BSP: Branchenbescheinigung kostet ca. 20€, ein eintrag ins Handelsregister kostet ca. ab 200€ (man muss keine A.G gründen. Im Handelsregoister würde eingetragener Kaufmanausreichen und dann ihrgen eine Firma dazu bsp Jim360 E.K. (200€ abdrücken. Weiter will ich es nicht ausführen)
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du wirst dir nicht einfach ein kleines unternehmen gründen können, nur um dir dann einen schicken dienstwagen darauf anzumelden. das wird dir das finanzamt nicht durchgehen lassen.
mal davon abgesehen. wer sich ein großes, schönes auto leisten kann, der sollte sich auch die versicherung leisten können. ansonsten kann er sich besagtes auto eben nicht leisten.
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 Zitat von jim360
Mir geht es nur um die Versicherung. Nicht um die Steuer bei den Benzin preisen. Aber ein Unternehmen zu gründen ist nicht schwer. Das kann man mit wenig aufwand schnell machen und wenn es nicht verboten ist, mit den Firmen/dienstwagen umher zu fahren, wäre das ne alternative. aber wenn es jeder macht würden sich die Versicherungskosten an passen. Zudem hört es sich viel zu einfach an. (BSP: Branchenbescheinigung kostet ca. 20€, ein eintrag ins Handelsregister kostet ca. ab 200€ (man muss keine A.G gründen. Im Handelsregoister würde eingetragener Kaufmanausreichen und dann ihrgen eine Firma dazu bsp Jim360 E.K. (200€ abdrücken. Weiter will ich es nicht ausführen)
ich hoffe dir ist bewusst das dass gründen einer Scheinfirma strafbar ist.
Es wird die Zeit kommen,
da das Verbrechen am Tier
ebenso geahndet wird,
wie das Verbrechen am Menschen.
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 Zitat von Turambars
ich hoffe dir ist bewusst das dass gründen einer Scheinfirma strafbar ist.
Das Gründen der Scheinfirma an sich wohl weniger. Was er damit vorhat, wohl aber schon.
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12.02.2014 05:54
#9
 Zitat von Turambars
ich hoffe dir ist bewusst das dass gründen einer Scheinfirma strafbar ist.
Nein das gründen ist nicht strafbar. Es härscht freier Markt und da kann ich ein unternehmen gründen, dass 0€ Umsatz hat. Ein FIrmenwagen anzumelden und privat zu nutzen ist da schon was anderes.
 Zitat von juke*
du wirst dir nicht einfach ein kleines unternehmen gründen können, nur um dir dann einen schicken dienstwagen darauf anzumelden. das wird dir das finanzamt nicht durchgehen lassen.
mal davon abgesehen. wer sich ein großes, schönes auto leisten kann, der sollte sich auch die versicherung leisten können. ansonsten kann er sich besagtes auto eben nicht leisten.
In Berlin kann ich das sogar online machen und das dauert (10min). Wobei es eher um den Firmen wagen geht.
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Ein Auto als Firmenwagen angemeldet zu bekommen ist nicht so einfach.
Auch eine Firmengründung ist nicht so einfach, Du kannst natürlich ein Gewerbe anmelden. Dann folgt eine Anmeldung beim FA und bei der BG, evtuell Eintrag ins Handelsregister usw.! Das kostet erstmal Geld. Je nach Art des Gewerbes lässt Dir das Finanzamt eine gewisse Zeitspanne bis zur ersten Umsatzsteuerzahlung, spätestens nach einem Jahr wollen die eine Steuererklärung. Wenn da nichts kommt, wird das Gewerbe von Amts wegen abgemeldet.
Das FA will einen Firmenwagen begründet haben, das kann heißen, dass man ein paar Monate ein Fahrtenbuch führen muss, oder sogar dauernd. Ein Firmenwagen, der auch zur privaten Nutzung dient, ist eine Geldersatzleistung und dafür müssen Steuern gezahlt werden. Das entfällt erst (zum Teil), wenn er überwiegend dienstlich genutzt wird, dafür muss man wieder ein Fahrtenbuch führen.
Du musst dem Finanzamt auch erklären, warum es gerade ein Daimler sein muss, wenn auch ein Smart ausreichend wäre.
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 Zitat von Turambars
ich hoffe dir ist bewusst das dass gründen einer Scheinfirma strafbar ist.
Iich denke das kommt drauf an was du damit anfangen willst. Die klassische "Briefkastengesellschaft" ist m.W. nicht grundsätzlich strafbar, auch wenn sie durchaus für strafbare Zwecke genutzt werden kann (z.B. Geldwäsche).
Was den Firmenwagen angeht der auf einer eigens dafür gegründeten Gesellschaft beruht dürfte es aber an der Gewinnerzielungsabsicht der Firma mangeln und ich denk mal da wird einem dann das Finanzamt in die Suppe spucken, wenn ich mich noch richtig an meine Steuerrechtslektionen aus grauer Vorzeit erinnere.
[Bild: DPAG_2009_Bernhard_Grzimek.jpg]
Liebe Freunde, heute habe ich Ihnen ein Eszett mitgebracht. Dieser possierliche Buchstabe, vor wenigen Jahren noch überall in Deutschland anzutreffen, ist inzwischen leider vom Aussterben bedroht.
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Nun denn, viel Spass beim Rechnen:
Firmenwagenrechner
"Hoffnung ist wie die Möhre, die vor unserem Gesicht baumelt, während wir den Karren unserer eigenen Last durchs Leben ziehen. Erst wenn wir die Hoffnung abschütteln und mit eigenen Willen durch das Leben ziehen sind wir wirklich frei."
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 Zitat von Raistlin
Interessant.
Nicht schlecht, danke für den Link.
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 Zitat von jim360
Nein das gründen ist nicht strafbar. Es härscht freier Markt und da kann ich ein unternehmen gründen, dass 0€ Umsatz hat.
ich geh halt davon aus das eine Scheinfirma für nicht ganz legale Sachen gegründet wird, ansonsten würde man eine normale Firma Gründen
Es wird die Zeit kommen,
da das Verbrechen am Tier
ebenso geahndet wird,
wie das Verbrechen am Menschen.
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Abenteurer
 Zitat von Turambars
ich geh halt davon aus das eine Scheinfirma für nicht ganz legale Sachen gegründet wird, ansonsten würde man eine normale Firma Gründen
Davon kannst du aber nicht ausgehen. Es gibt im Wirtschaftsverkehr viele verschiedene – legale und illegale – Beweggründe, wieso eine Transaktion einen anderen Eindruck erwecken sollte als ihre tatsächliche Natur.
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Mal zur Unternehmensgründung:
Das Finanzamt kennt sehr wohl den Begriff der Liebhaberei.
Das bedeutet ein Unternehmen sollte primär den Zweck haben, Umsatz zu erwirtschaften und spätestens nach zwei Jahren wirst du darüber Rechenschaft ablegen müssen.
Es gibt ziemlich viele schlaue Ideen:
- ich gründe einen Weinhandel, dann kann ich mir den Frankreichurlaub als Geschäftsreise vom Finanzamt bezahlen lassen und kauf den Wein günstiger und sauf ihn dann selbst.
- ich mach für meine Frau eine Boutique auf, damit die immer zur Fashion-Week fahren kann und sich die teuersten Klamotten kaufen kann.
- ich mach ein Reisebüro auf und jeder Urlaub ist dann eine Erkundungsreise um neue Hotels zu finden
usw. usw.
Sollte das Finanzamt zu dem Schluss kommen, dass du eine Firma nur betreibst, um Geschäftskosten zu verursachen und nicht um Umsatz zu machen, wirst du die Steuervorteile nachträglich zurückzahlen müssen.
Es gibt übrigens im Zusammenhang mit Firmenwagen auch den Begriff des geldwerten Vorteils, d.h. der Arbeitnehmer, der durch die private Nutzung eines Firmenwagens Geld spart, muss meistens das gesparte Geld (meist aber als Pauschale) zum Gehalt zurechnen und versteuern.
Das Problem ist, dass die beim Finanzamt vlt geldgierig aber nicht blöd sind
Mer hale Pol
Wär ich ein Huhn, wär ich eine Legende
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13.02.2014 20:34
#17
 Zitat von urphate
Mal zur Unternehmensgründung:
Das Finanzamt kennt sehr wohl den Begriff der Liebhaberei.
Das bedeutet ein Unternehmen sollte primär den Zweck haben, Umsatz zu erwirtschaften und spätestens nach zwei Jahren wirst du darüber Rechenschaft ablegen müssen.
Es gibt ziemlich viele schlaue Ideen:
- ich gründe einen Weinhandel, dann kann ich mir den Frankreichurlaub als Geschäftsreise vom Finanzamt bezahlen lassen und kauf den Wein günstiger und sauf ihn dann selbst.
- ich mach für meine Frau eine Boutique auf, damit die immer zur Fashion-Week fahren kann und sich die teuersten Klamotten kaufen kann.
- ich mach ein Reisebüro auf und jeder Urlaub ist dann eine Erkundungsreise um neue Hotels zu finden
usw. usw.
Sollte das Finanzamt zu dem Schluss kommen, dass du eine Firma nur betreibst, um Geschäftskosten zu verursachen und nicht um Umsatz zu machen, wirst du die Steuervorteile nachträglich zurückzahlen müssen.
Es gibt übrigens im Zusammenhang mit Firmenwagen auch den Begriff des geldwerten Vorteils, d.h. der Arbeitnehmer, der durch die private Nutzung eines Firmenwagens Geld spart, muss meistens das gesparte Geld (meist aber als Pauschale) zum Gehalt zurechnen und versteuern.
Das Problem ist, dass die beim Finanzamt vlt geldgierig aber nicht blöd sind 
Ich zahle doch bei der versicherung keine geringere steuer? Selbst wenn, dann zahle ich die gerne zurück aber trotzdem sind die Preise günstiger als ich jetzt bezahlen würde
In erster linie ging es mir ob ich ein firmen wagen für private zwecke benutzen kann. Danach kam die geringere versicherungstarif. (es ging mir nur um die Theorie)
 Zitat von Arthoc
Das ist nicht ganz richtig. Irgendwann wird dir die s.g. "Liebhaberei" unterstellt, das heißt, dass dein dauerhafter Verlust (ein Wagen ist ein Aufwandsposten) keine Gewinnabsicht suggeriert.
Was für einen Vorteil versprichst du dir außerdem davon? Steuerlich kannst du es nicht geltend machen, da du ja keine Einnahmen hast, i.e. auch nichts verrechnen oder abschreiben kannst.
Das mit der Versicherung ist eine Milchmädchenrechnung. Abgesehen davon, dass du bei einem Direktversicherer auch als Anfänger nie im Leben 400€ im Monat (!) zahlst (ich habe selber mit frischen 18 glaube ich 800€ p.a. gezahlt), wenn eine Versicherungsprämie ein Problem ist kannst du ohnehin kein Auto unterhalten.
Hinzu kommt das, was dir die anderen hier schon gesagt haben. Ersatzleistung, Gewerbeanmeldung, Steuererklärung, Fahrtenbuch...
Mit den 400 euro kann ich mich geirrt haben. Hatte es nur überschlagen und mir online ein vergleich rein geholt und da kam ca. 4800€ im JAHR raus. Was im monat ca. 400 euro sind. Es ging mir erstmal om die Theorie. Das ich mir ein Mercedes S klasse leisten kann oder gerade geld für ein anderen wagen übrich habe, hatte ich nie gesagt.
Und wenn mehr als steuern zurück gefordert werden können, würde ich es eben nicht machen und wenn es als illigal gesehen wird dann eben auch nicht.
Geändert von jim360 (13.02.2014 um 20:38 Uhr)
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Wie schon gesagt wurde: Kommt auf den Arbeitgeber an.
Meine Familie fährt seit Jahren mit einem Dienstwagen auch in den Urlaub.
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 Zitat von jim360
In erster linie ging es mir ob ich ein firmen wagen für private zwecke benutzen kann. Danach kam die geringere versicherungstarif. (es ging mir nur um die Theorie.
Wenn dir dein Arbeitgeber nichts anderes vorschreibt würde ich sagen: ja.
Versteuern mußt du den geldwerten Vorteil dann allerdings auch, wobei (m.W.) nicht zwingend ein Fahrtenbuch vorgeschrieben ist, sondern auch eine Pauschale von monatlich 1% des Neuwertes des Wagens veranschlagt werden kann.
 Zitat von Einkommensteuergesetz §6
Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen
[Bild: DPAG_2009_Bernhard_Grzimek.jpg]
Liebe Freunde, heute habe ich Ihnen ein Eszett mitgebracht. Dieser possierliche Buchstabe, vor wenigen Jahren noch überall in Deutschland anzutreffen, ist inzwischen leider vom Aussterben bedroht.
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