Portal-Zone Gothic-Zone Gothic II-Zone Gothic 3-Zone Gothic 4-Zone Modifikationen-Zone Download-Zone Foren-Zone RPG-Zone Almanach-Zone Spirit of Gothic

 

Ergebnis 1 bis 19 von 19
  1. #1 Zitieren
    jim360
    Gast
     

    Firmenwagen

    Was darf eigentlich alles mit ein FIrmen wagen gemacht werden. Darf der für alles benutzt werden solange das Unternehmen zustimmt oder gibt es da einschränkungen.

  2. Beiträge anzeigen #2 Zitieren
    Halbgott Avatar von russenglatze
    Registriert seit
    Mar 2009
    Beiträge
    9.127
     
    russenglatze ist offline
    Also bei uns darf man den Firmenwagen auch für Privates zeug benutzen, dafür muss man aber wohl bisschen vom Gehalt abdrücken. Hat mir zumindest mein Kollege erzählt, der demnächst einen bekommen soll. Wie das andere Firmen handhaben weiß ich nicht, denke aber es wird ähnlich sein. düsen ja immer viele leute im firmenwagen privat rum
    Zitat Zitat von Sawyer Beitrag anzeigen
    bist du eigentlich nur hier um rumzuspammen?

  3. #3 Zitieren
    jim360
    Gast
     
    Zitat Zitat von russenglatze Beitrag anzeigen
    Also bei uns darf man den Firmenwagen auch für Privates zeug benutzen, dafür muss man aber wohl bisschen vom Gehalt abdrücken. Hat mir zumindest mein Kollege erzählt, der demnächst einen bekommen soll. Wie das andere Firmen handhaben weiß ich nicht, denke aber es wird ähnlich sein. düsen ja immer viele leute im firmenwagen privat rum
    Naja. Mich interessiert was der gesetz geber sagt. Weil sonst kann man doch einfach ein Unternehmen auf machen. Den wagen aufs Unternehmen anmelden und das wars (manche Unternehmen melden 2 Wagen an (ein fürs unternehmen eins für private zwecke).

    Der Vorteil liegt in den Versicherungskosten. Ein Firmenwagen muss weniger bei der Versicherung abdrücken. Habe von unter 100% gehört. Wenn ein fahranfänger das machen würde, würde er einiges an geld sparen. BSP. Ein Mercedes kostet für ihn im monat (200%) 400€ Und wenn er es über ein Unternehmen laufen läßt würde er unter 200€ Zahlen.

  4. Beiträge anzeigen #4 Zitieren
    Deus Avatar von juke*
    Registriert seit
    Jan 2003
    Beiträge
    20.086
     
    juke* ist offline
    tja, das finanzamt wird dir nicht glauben, dass bei deiner neugegründeten firma mit einem mitarbeiter ein 911er ein angemessener dienstwagen ist. und dann fliegt das ganz schnell auf.

    je nach firma sind die regeln schon reichlich unterschiedlich. zum teil darf der dienstwagen nur für wege von und zur arbeit benutzt werden oder für die arbeit selbst, zum teil ist er auch als privatauto voll nutzbar und man muss nichtmal benzin bezahlen.

  5. #5 Zitieren
    jim360
    Gast
     
    Zitat Zitat von juke* Beitrag anzeigen
    tja, das finanzamt wird dir nicht glauben, dass bei deiner neugegründeten firma mit einem mitarbeiter ein 911er ein angemessener dienstwagen ist. und dann fliegt das ganz schnell auf.

    je nach firma sind die regeln schon reichlich unterschiedlich. zum teil darf der dienstwagen nur für wege von und zur arbeit benutzt werden oder für die arbeit selbst, zum teil ist er auch als privatauto voll nutzbar und man muss nichtmal benzin bezahlen.
    Mir geht es nur um die Versicherung. Nicht um die Steuer bei den Benzin preisen. Aber ein Unternehmen zu gründen ist nicht schwer. Das kann man mit wenig aufwand schnell machen und wenn es nicht verboten ist, mit den Firmen/dienstwagen umher zu fahren, wäre das ne alternative. aber wenn es jeder macht würden sich die Versicherungskosten an passen. Zudem hört es sich viel zu einfach an. (BSP: Branchenbescheinigung kostet ca. 20€, ein eintrag ins Handelsregister kostet ca. ab 200€ (man muss keine A.G gründen. Im Handelsregoister würde eingetragener Kaufmanausreichen und dann ihrgen eine Firma dazu bsp Jim360 E.K. (200€ abdrücken. Weiter will ich es nicht ausführen)

  6. Beiträge anzeigen #6 Zitieren
    Deus Avatar von juke*
    Registriert seit
    Jan 2003
    Beiträge
    20.086
     
    juke* ist offline
    du wirst dir nicht einfach ein kleines unternehmen gründen können, nur um dir dann einen schicken dienstwagen darauf anzumelden. das wird dir das finanzamt nicht durchgehen lassen.
    mal davon abgesehen. wer sich ein großes, schönes auto leisten kann, der sollte sich auch die versicherung leisten können. ansonsten kann er sich besagtes auto eben nicht leisten.

  7. Beiträge anzeigen #7 Zitieren
    Deus Avatar von Turambars
    Registriert seit
    Mar 2006
    Ort
    Im Garten
    Beiträge
    10.167
     
    Turambars ist offline
    Zitat Zitat von jim360 Beitrag anzeigen
    Mir geht es nur um die Versicherung. Nicht um die Steuer bei den Benzin preisen. Aber ein Unternehmen zu gründen ist nicht schwer. Das kann man mit wenig aufwand schnell machen und wenn es nicht verboten ist, mit den Firmen/dienstwagen umher zu fahren, wäre das ne alternative. aber wenn es jeder macht würden sich die Versicherungskosten an passen. Zudem hört es sich viel zu einfach an. (BSP: Branchenbescheinigung kostet ca. 20€, ein eintrag ins Handelsregister kostet ca. ab 200€ (man muss keine A.G gründen. Im Handelsregoister würde eingetragener Kaufmanausreichen und dann ihrgen eine Firma dazu bsp Jim360 E.K. (200€ abdrücken. Weiter will ich es nicht ausführen)
    ich hoffe dir ist bewusst das dass gründen einer Scheinfirma strafbar ist.
    Es wird die Zeit kommen,
    da das Verbrechen am Tier
    ebenso geahndet wird,
    wie das Verbrechen am Menschen.

  8. Beiträge anzeigen #8 Zitieren
    Waldläufer Avatar von Winthor
    Registriert seit
    Jan 2014
    Beiträge
    153
     
    Winthor ist offline
    Zitat Zitat von Turambars Beitrag anzeigen
    ich hoffe dir ist bewusst das dass gründen einer Scheinfirma strafbar ist.
    Das Gründen der Scheinfirma an sich wohl weniger. Was er damit vorhat, wohl aber schon.

  9. #9 Zitieren
    jim360
    Gast
     
    Zitat Zitat von Turambars Beitrag anzeigen
    ich hoffe dir ist bewusst das dass gründen einer Scheinfirma strafbar ist.
    Nein das gründen ist nicht strafbar. Es härscht freier Markt und da kann ich ein unternehmen gründen, dass 0€ Umsatz hat. Ein FIrmenwagen anzumelden und privat zu nutzen ist da schon was anderes.

    Zitat Zitat von juke* Beitrag anzeigen
    du wirst dir nicht einfach ein kleines unternehmen gründen können, nur um dir dann einen schicken dienstwagen darauf anzumelden. das wird dir das finanzamt nicht durchgehen lassen.
    mal davon abgesehen. wer sich ein großes, schönes auto leisten kann, der sollte sich auch die versicherung leisten können. ansonsten kann er sich besagtes auto eben nicht leisten.
    In Berlin kann ich das sogar online machen und das dauert (10min). Wobei es eher um den Firmen wagen geht.

  10. Beiträge anzeigen #10 Zitieren
    Deus Avatar von Pursuivant
    Registriert seit
    Feb 2011
    Ort
    Metro-Ruhr
    Beiträge
    11.181
     
    Pursuivant ist offline
    Ein Auto als Firmenwagen angemeldet zu bekommen ist nicht so einfach.

    Auch eine Firmengründung ist nicht so einfach, Du kannst natürlich ein Gewerbe anmelden. Dann folgt eine Anmeldung beim FA und bei der BG, evtuell Eintrag ins Handelsregister usw.! Das kostet erstmal Geld. Je nach Art des Gewerbes lässt Dir das Finanzamt eine gewisse Zeitspanne bis zur ersten Umsatzsteuerzahlung, spätestens nach einem Jahr wollen die eine Steuererklärung. Wenn da nichts kommt, wird das Gewerbe von Amts wegen abgemeldet.
    Das FA will einen Firmenwagen begründet haben, das kann heißen, dass man ein paar Monate ein Fahrtenbuch führen muss, oder sogar dauernd. Ein Firmenwagen, der auch zur privaten Nutzung dient, ist eine Geldersatzleistung und dafür müssen Steuern gezahlt werden. Das entfällt erst (zum Teil), wenn er überwiegend dienstlich genutzt wird, dafür muss man wieder ein Fahrtenbuch führen.
    Du musst dem Finanzamt auch erklären, warum es gerade ein Daimler sein muss, wenn auch ein Smart ausreichend wäre.

  11. Beiträge anzeigen #11 Zitieren
    General
    Registriert seit
    Jun 2012
    Beiträge
    3.396
     
    Andy1967 ist offline
    Zitat Zitat von Turambars Beitrag anzeigen
    ich hoffe dir ist bewusst das dass gründen einer Scheinfirma strafbar ist.
    Iich denke das kommt drauf an was du damit anfangen willst. Die klassische "Briefkastengesellschaft" ist m.W. nicht grundsätzlich strafbar, auch wenn sie durchaus für strafbare Zwecke genutzt werden kann (z.B. Geldwäsche).

    Was den Firmenwagen angeht der auf einer eigens dafür gegründeten Gesellschaft beruht dürfte es aber an der Gewinnerzielungsabsicht der Firma mangeln und ich denk mal da wird einem dann das Finanzamt in die Suppe spucken, wenn ich mich noch richtig an meine Steuerrechtslektionen aus grauer Vorzeit erinnere.
    [Bild: DPAG_2009_Bernhard_Grzimek.jpg]
    Liebe Freunde, heute habe ich Ihnen ein Eszett mitgebracht. Dieser possierliche Buchstabe, vor wenigen Jahren noch überall in Deutschland anzutreffen, ist inzwischen leider vom Aussterben bedroht.

  12. Beiträge anzeigen #12 Zitieren
    Ritter Avatar von Raistlin
    Registriert seit
    Dec 2013
    Ort
    Turm der Erzmagier von Wayreth
    Beiträge
    1.565
     
    Raistlin ist offline
    Nun denn, viel Spass beim Rechnen:

    Firmenwagenrechner
    "Hoffnung ist wie die Möhre, die vor unserem Gesicht baumelt, während wir den Karren unserer eigenen Last durchs Leben ziehen. Erst wenn wir die Hoffnung abschütteln und mit eigenen Willen durch das Leben ziehen sind wir wirklich frei."



  13. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #13 Zitieren

  14. Beiträge anzeigen #14 Zitieren
    Deus Avatar von Turambars
    Registriert seit
    Mar 2006
    Ort
    Im Garten
    Beiträge
    10.167
     
    Turambars ist offline
    Zitat Zitat von jim360 Beitrag anzeigen
    Nein das gründen ist nicht strafbar. Es härscht freier Markt und da kann ich ein unternehmen gründen, dass 0€ Umsatz hat.
    ich geh halt davon aus das eine Scheinfirma für nicht ganz legale Sachen gegründet wird, ansonsten würde man eine normale Firma Gründen
    Es wird die Zeit kommen,
    da das Verbrechen am Tier
    ebenso geahndet wird,
    wie das Verbrechen am Menschen.

  15. Beiträge anzeigen #15 Zitieren
    Abenteurer
    Registriert seit
    Jan 2014
    Beiträge
    61
     
    ThePersian ist offline
    Zitat Zitat von Turambars Beitrag anzeigen
    ich geh halt davon aus das eine Scheinfirma für nicht ganz legale Sachen gegründet wird, ansonsten würde man eine normale Firma Gründen
    Davon kannst du aber nicht ausgehen. Es gibt im Wirtschaftsverkehr viele verschiedene – legale und illegale – Beweggründe, wieso eine Transaktion einen anderen Eindruck erwecken sollte als ihre tatsächliche Natur.

  16. Beiträge anzeigen #16 Zitieren
    Das Ziel ist im Weg Avatar von urphate
    Registriert seit
    Oct 2008
    Ort
    Perle der Voreifel
    Beiträge
    25.536
     
    urphate ist gerade online
    Mal zur Unternehmensgründung:

    Das Finanzamt kennt sehr wohl den Begriff der Liebhaberei.

    Das bedeutet ein Unternehmen sollte primär den Zweck haben, Umsatz zu erwirtschaften und spätestens nach zwei Jahren wirst du darüber Rechenschaft ablegen müssen.

    Es gibt ziemlich viele schlaue Ideen:
    - ich gründe einen Weinhandel, dann kann ich mir den Frankreichurlaub als Geschäftsreise vom Finanzamt bezahlen lassen und kauf den Wein günstiger und sauf ihn dann selbst.
    - ich mach für meine Frau eine Boutique auf, damit die immer zur Fashion-Week fahren kann und sich die teuersten Klamotten kaufen kann.
    - ich mach ein Reisebüro auf und jeder Urlaub ist dann eine Erkundungsreise um neue Hotels zu finden

    usw. usw.

    Sollte das Finanzamt zu dem Schluss kommen, dass du eine Firma nur betreibst, um Geschäftskosten zu verursachen und nicht um Umsatz zu machen, wirst du die Steuervorteile nachträglich zurückzahlen müssen.

    Es gibt übrigens im Zusammenhang mit Firmenwagen auch den Begriff des geldwerten Vorteils, d.h. der Arbeitnehmer, der durch die private Nutzung eines Firmenwagens Geld spart, muss meistens das gesparte Geld (meist aber als Pauschale) zum Gehalt zurechnen und versteuern.

    Das Problem ist, dass die beim Finanzamt vlt geldgierig aber nicht blöd sind
    Mer hale Pol

    Wär ich ein Huhn, wär ich eine Legende

  17. #17 Zitieren
    jim360
    Gast
     
    Zitat Zitat von urphate Beitrag anzeigen
    Mal zur Unternehmensgründung:

    Das Finanzamt kennt sehr wohl den Begriff der Liebhaberei.

    Das bedeutet ein Unternehmen sollte primär den Zweck haben, Umsatz zu erwirtschaften und spätestens nach zwei Jahren wirst du darüber Rechenschaft ablegen müssen.

    Es gibt ziemlich viele schlaue Ideen:
    - ich gründe einen Weinhandel, dann kann ich mir den Frankreichurlaub als Geschäftsreise vom Finanzamt bezahlen lassen und kauf den Wein günstiger und sauf ihn dann selbst.
    - ich mach für meine Frau eine Boutique auf, damit die immer zur Fashion-Week fahren kann und sich die teuersten Klamotten kaufen kann.
    - ich mach ein Reisebüro auf und jeder Urlaub ist dann eine Erkundungsreise um neue Hotels zu finden

    usw. usw.

    Sollte das Finanzamt zu dem Schluss kommen, dass du eine Firma nur betreibst, um Geschäftskosten zu verursachen und nicht um Umsatz zu machen, wirst du die Steuervorteile nachträglich zurückzahlen müssen.

    Es gibt übrigens im Zusammenhang mit Firmenwagen auch den Begriff des geldwerten Vorteils, d.h. der Arbeitnehmer, der durch die private Nutzung eines Firmenwagens Geld spart, muss meistens das gesparte Geld (meist aber als Pauschale) zum Gehalt zurechnen und versteuern.

    Das Problem ist, dass die beim Finanzamt vlt geldgierig aber nicht blöd sind
    Ich zahle doch bei der versicherung keine geringere steuer? Selbst wenn, dann zahle ich die gerne zurück aber trotzdem sind die Preise günstiger als ich jetzt bezahlen würde

    In erster linie ging es mir ob ich ein firmen wagen für private zwecke benutzen kann. Danach kam die geringere versicherungstarif. (es ging mir nur um die Theorie)

    Zitat Zitat von Arthoc Beitrag anzeigen
    Das ist nicht ganz richtig. Irgendwann wird dir die s.g. "Liebhaberei" unterstellt, das heißt, dass dein dauerhafter Verlust (ein Wagen ist ein Aufwandsposten) keine Gewinnabsicht suggeriert.

    Was für einen Vorteil versprichst du dir außerdem davon? Steuerlich kannst du es nicht geltend machen, da du ja keine Einnahmen hast, i.e. auch nichts verrechnen oder abschreiben kannst.

    Das mit der Versicherung ist eine Milchmädchenrechnung. Abgesehen davon, dass du bei einem Direktversicherer auch als Anfänger nie im Leben 400€ im Monat (!) zahlst (ich habe selber mit frischen 18 glaube ich 800€ p.a. gezahlt), wenn eine Versicherungsprämie ein Problem ist kannst du ohnehin kein Auto unterhalten.

    Hinzu kommt das, was dir die anderen hier schon gesagt haben. Ersatzleistung, Gewerbeanmeldung, Steuererklärung, Fahrtenbuch...
    Mit den 400 euro kann ich mich geirrt haben. Hatte es nur überschlagen und mir online ein vergleich rein geholt und da kam ca. 4800€ im JAHR raus. Was im monat ca. 400 euro sind. Es ging mir erstmal om die Theorie. Das ich mir ein Mercedes S klasse leisten kann oder gerade geld für ein anderen wagen übrich habe, hatte ich nie gesagt.

    Und wenn mehr als steuern zurück gefordert werden können, würde ich es eben nicht machen und wenn es als illigal gesehen wird dann eben auch nicht.
    Geändert von jim360 (13.02.2014 um 20:38 Uhr)

  18. Beiträge anzeigen #18 Zitieren
    Antihegemonial Avatar von Alo
    Registriert seit
    Aug 2008
    Ort
    Utopia
    Beiträge
    20.838
     
    Alo ist offline
    Wie schon gesagt wurde: Kommt auf den Arbeitgeber an.
    Meine Familie fährt seit Jahren mit einem Dienstwagen auch in den Urlaub.

  19. Beiträge anzeigen #19 Zitieren
    General
    Registriert seit
    Jun 2012
    Beiträge
    3.396
     
    Andy1967 ist offline
    Zitat Zitat von jim360 Beitrag anzeigen
    In erster linie ging es mir ob ich ein firmen wagen für private zwecke benutzen kann. Danach kam die geringere versicherungstarif. (es ging mir nur um die Theorie.
    Wenn dir dein Arbeitgeber nichts anderes vorschreibt würde ich sagen: ja.

    Versteuern mußt du den geldwerten Vorteil dann allerdings auch, wobei (m.W.) nicht zwingend ein Fahrtenbuch vorgeschrieben ist, sondern auch eine Pauschale von monatlich 1% des Neuwertes des Wagens veranschlagt werden kann.

    Zitat Zitat von Einkommensteuergesetz §6
    Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen
    [Bild: DPAG_2009_Bernhard_Grzimek.jpg]
    Liebe Freunde, heute habe ich Ihnen ein Eszett mitgebracht. Dieser possierliche Buchstabe, vor wenigen Jahren noch überall in Deutschland anzutreffen, ist inzwischen leider vom Aussterben bedroht.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
Impressum | Link Us | intern
World of Gothic © by World of Gothic Team
Gothic, Gothic 2 & Gothic 3 are © by Piranha Bytes & Egmont Interactive & JoWooD Productions AG, all rights reserved worldwide