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  1. Beiträge anzeigen #41 Zitieren
    General
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    Andy1967 ist offline
    Zitat Zitat von juke* Beitrag anzeigen
    auch totschlag könnte schwierig werden, weil totschlag auch einen vorsatz beinhaltet.
    wer in potentiellen notwehrsituationen jemanden tötet dürfte vermutlich eher wg körperverletzung mit todesfolge belangt werden.
    klingt für mich als juristischen laien zumindest wahrscheinlicher.
    Totschlag muß keinen Vorsatz beinhalten:
    (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
    Du tötest jemanden, hast aber nicht aus den Gründen gehandelt die für einen Mord ausschlaggeben sind = Totschlag.
    Für die Abgrenzung von Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge bräuchten wir wahrscheinlich einen Juristen, aber so viel kann ich sagen: Wer aus Notwehr handelt wird wegen gar nichts verklagt, oder zumindest nach Urteilsfindung nicht. In dem Moment wo auf Notwehr entschieden wird wird der Vorfall nicht in dem Sinne entschuldigt das auf eine Strafe verzichtet wird, sondern Notwehr stellt die Situation so, als wäre gar nichts passiert, also als ob gar keine Straftat seitens des Verteidigendens hätte begangen werden können, da ja rechtmäßig gehandelt wurde (so zumindest mein Verständnis der Rechtslage).
    [Bild: DPAG_2009_Bernhard_Grzimek.jpg]
    Liebe Freunde, heute habe ich Ihnen ein Eszett mitgebracht. Dieser possierliche Buchstabe, vor wenigen Jahren noch überall in Deutschland anzutreffen, ist inzwischen leider vom Aussterben bedroht.

  2. Beiträge anzeigen #42 Zitieren
    Deus Avatar von juke*
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    juke* ist offline
    Zitat Zitat von Andy1967 Beitrag anzeigen
    Totschlag muß keinen Vorsatz beinhalten:

    ich denke schon.

  3. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #43 Zitieren
    Ulrich Thümmler  Avatar von Diablo_Hellfire
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    Diablo_Hellfire ist offline
    Zitat Zitat von 10203040 Beitrag anzeigen
    Dann kann ich dich ja nach einer Tasse Tee zum Spaß bei die Zuhause alleine totschlagen?
    Dann wäre ich ja kein Einbrecher! Sondern Gast. ,)

  4. Beiträge anzeigen #44 Zitieren
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    Andy1967 ist offline
    @juke*: Vieles was im StGB anders als Mord oder Totschlag behandelt wird mag sich am Vorsatz orientieren, aber die grundsätzliche Definition im StGB sieht dem Wortlaut nach keinen Vorsatz als Merkmal der Tat vor. Die Rechtsprechung mag sich da anders orientiert haben (was ich nicht beurteilen kann, da ich nicht jeden Urteilsspruch zum Totschlag nachlesen mag), aber der Gesetzestext als solcher stellt eben nicht auf Vorsatz ab. Das mag durch nachfolgende Paragraphen für bestimmte Fälle anders geregelt werden, aber zunächst gilt für das Gesetz was im Gesetzestext steht, und da steht nun mal "wer einen anderen Mensche tötet ohne Mörder zu sein". Zeig mir bitte mal wo in §212 StGB auch nur ansatzweise auf Vorsatz abgestellt wird.
    [Bild: DPAG_2009_Bernhard_Grzimek.jpg]
    Liebe Freunde, heute habe ich Ihnen ein Eszett mitgebracht. Dieser possierliche Buchstabe, vor wenigen Jahren noch überall in Deutschland anzutreffen, ist inzwischen leider vom Aussterben bedroht.

  5. Beiträge anzeigen #45 Zitieren
    Deus Avatar von juke*
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    juke* ist offline
    Zitat Zitat von Andy1967 Beitrag anzeigen
    @juke*: Vieles was im StGB anders als Mord oder Totschlag behandelt wird mag sich am Vorsatz orientieren, aber die grundsätzliche Definition im StGB sieht dem Wortlaut nach keinen Vorsatz als Merkmal der Tat vor.
    soweit ich weiß brauchst du für den nachweis des subjektiven tatbestandes beim todschlag den vorsatz.
    das vollständige nachweisschema der entsprechenden straftatbestände steht natürlich nicht im stgb.

  6. Beiträge anzeigen #46 Zitieren
    Deus Avatar von Orkklopper
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    Orkklopper ist offline
    Zitat Zitat von jim360 Beitrag anzeigen
    Wenn ein Einbrecher in die Wohnung oder ins Hauseibrecht und es zum Kontackt kommt. Was darf man machen, was darf man nicht machen. Wenn es zum Kampf kommt und der einbrecher dabei schwer verwundet wird und ich dann den kranken wagen rufe, würde ich verklagt werden können auch wenn alles nur aus notwehr passiert ist.

    Wenn ich mich mit einer verteidigungswaffe verteidig habe (eine rumliegenes messer, ein langer stock oder ähnliches) und dabei dann in ein brecher verletzt habe, weil er nicht gehen wollte, was droht mir eigentlich dann.

    PS: Der gedanke kommt, wegen ein Video zur notwehr und daher wollte ich hier mal fragen wie ihr die sache siseht und was ihr dazu wisst.
    Wenn ein Einbrecher in Dein Haus (Wohnung) einbricht und Dich überrascht kannst Du fortlaufen. Kannst Du es nicht und es kommt zu einem für Dich unausweichlichen Kampf, tritt zu Deinen Gunsten der Notwehrparagraph in Kraft, wodurch Du Dich mit der nächst höheren Waffe, hinsichtlich des Agressors verteidigen darfst. (Notwehrparagraph)
    Geändert von Orkklopper (08.02.2014 um 22:03 Uhr)

  7. #47 Zitieren
    jim360
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    Zitat Zitat von Orkklopper Beitrag anzeigen
    Wenn ein Einbrecher in Dein Haus (Wohnung) einbricht und Dich überrascht kannst Du fortlaufen. Kannst Du es nicht und es kommt zu einem Kampf, tritt zu Deinen Gunsten der Notwehrparagraph in Kraft, wodurch Du Dich mit der nächst höheren Waffe, hinsichtlich des Agressors verteidigen darfst. (Notwehrparagraph)
    nächst höhere waffe in bezug? schnell greifbar, in der wohnung oder überhaupt. Wenn man in der wohnung ein schwert träckt und nur in der küche messer rum liegen hat und im zimmer nichts braucht bares hat und man befindet sich bei der tat nicht in der küche ist. Die nächst höhere waffe die in der nähe ist, wäre dann das schwert.

  8. Beiträge anzeigen #48 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von westpoint
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    westpoint ist offline
    Bei den Amis stellt sich die Frage garnicht, wird mit der Gatlin weggesäbelt.
    Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist.
    Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Sozialdemokrat.
    Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Gewerkschafter.
    Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte. --- Martin Niemöller

  9. Beiträge anzeigen #49 Zitieren
    Deus Avatar von Orkklopper
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    Orkklopper ist offline
    Zitat Zitat von jim360 Beitrag anzeigen
    nächst höhere waffe in bezug? schnell greifbar, in der wohnung oder überhaupt. Wenn man in der wohnung ein schwert träckt und nur in der küche messer rum liegen hat und im zimmer nichts braucht bares hat und man befindet sich bei der tat nicht in der küche ist. Die nächst höhere waffe die in der nähe ist, wäre dann das schwert.
    In der Not ist es egal was Du für eine Waffe benutzt wenn Dein Leben in Gefahr ist und Du der Situation nicht ausweichen kannst und Du Dein Leben verteidigen mußt.

    Hättest Du fliehen können und den Einbrecher aber trotzdem angegriffen und Ihn sogar getötet, bist Du ein zu Recht zuverurteilender Mörder.
    Geändert von Orkklopper (08.02.2014 um 22:24 Uhr)

  10. #50 Zitieren
    jim360
    Gast
     
    Zitat Zitat von westpoint Beitrag anzeigen
    Bei den Amis stellt sich die Frage garnicht, wird mit der Gatlin weggesäbelt.
    habe gehört dass man in einige us bundestaaten das recht hat jemanden zu töten , wenn jemand das grundstück unbefugt beträt,

    Zitat Zitat von Orkklopper Beitrag anzeigen
    In der Not ist es egal was Du für eine Waffe benutzt wenn Dein Leben in Gefahr ist und Du der Situation nicht ausweichen kannst und Du Dein Leben verteidigen mußt.

    Hättest Du fliehen können und den Einbrecher aber trotzdem angegriffen und Ihn sogar getötet, bist Du ein zu Recht zu verurteilender Mörder.
    Ob man fliehen kann, ist oft auch anseh sache. wenn man weiß er ist da und man hat distanz wird man auf der stelle jenach situation fliehen. Wenn er abrer nah dran ist, ist es wahrscheinlich nicht möglich zu fliehen. Zudem glaube ich, dass man es nicht beweisen kann, ob man die möglichkeit zu flucht hatte oder nicht.
    Geändert von jim360 (08.02.2014 um 22:05 Uhr)

  11. Beiträge anzeigen #51 Zitieren
    Deus Avatar von Orkklopper
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    Orkklopper ist offline
    Zitat Zitat von jim360 Beitrag anzeigen
    habe gehört dass man in einige us bundestaaten das recht hat jemanden zu töten , wenn jemand das grundstück unbefugt beträt,



    Ob man fliehen kann, ist oft auch anseh sache. wenn man weiß er ist da und man hat distanz wird man auf der stelle jenach situation fliehen. Wenn er abrer nah dran ist, ist es wahrscheinlich nicht möglich zu fliehen. Zudem glaube ich, dass man es nicht beweisen kann, ob man die möglichkeit zu flucht hatte oder nicht.
    Das ist selbst in dem Land der 1000 Möglichkeiten nicht möglich, es sei denn das Leben des Haus od. Grundstückbesitzers ist unmittelbar gefährdet und es besteht Lebensgefahr.

    Wenn einem vom Gericht die Möglichkeit zur Flucht rechtlich und situationsmäßig nachgewiesen wird, bist Du dran und der Notwehrparagraph kann Dich nicht mehr retten.
    Geändert von Orkklopper (08.02.2014 um 22:19 Uhr)

  12. #52 Zitieren
    jim360
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    Zitat Zitat von Orkklopper Beitrag anzeigen
    Das ist selbst in dem Land der 1000 Möglichkeiten nicht möglich, es sei denn das Leben des Haus od. Grundstückbesitzers ist unmittelbar gefährdet und es besteht Lebensgefahr.
    hatte es auch nur gehlrt gehabt.

  13. Beiträge anzeigen #53 Zitieren
    Use Your Illusion Avatar von Slash
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    Slash ist offline
    Zitat Zitat von jim360 Beitrag anzeigen
    was ich machen will, weiß ich nicht. Ich war noch nicht in der situation aber wenn man angst vor einer strafe hat und der ankreifer nicht nur verletzt ist sondern tod, dann wird man denke ich nicht mehr so klar denken können. Man wird angst haben und sich ewt. das schlimmste ausmallen und am ende sieht es dann erst recht so aus das es keine notwehr war sondern eher mord.
    Och, er wurde halt in Notwehr ermordet. Verzwickte Sache, da blicken glaub ich selbst die richter nicht durch.

  14. Beiträge anzeigen #54 Zitieren
    Deus Avatar von Orkklopper
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    Orkklopper ist offline
    Zitat Zitat von Slash Beitrag anzeigen
    Och, er wurde halt in Notwehr ermordet. Verzwickte Sache, da blicken glaub ich selbst die richter nicht durch.

  15. #55 Zitieren
    jim360
    Gast
     
    Zitat Zitat von Slash Beitrag anzeigen
    Och, er wurde halt in Notwehr ermordet. Verzwickte Sache, da blicken glaub ich selbst die richter nicht durch.
    Eine fremde person mit der man noch nie was zu tun hatte. ewt. vorbestraft. Da ist die theorie nicht fern, dass die besagte person ins haus eingebrochen ist und vor ein stand, und man aus angst vor dem tod sich gewährt hat und ihn dabei aus schock getötet hat.

  16. Beiträge anzeigen #56 Zitieren
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    Andy1967 ist offline
    Zitat Zitat von juke* Beitrag anzeigen
    soweit ich weiß brauchst du für den nachweis des subjektiven tatbestandes beim todschlag den vorsatz.
    das vollständige nachweisschema der entsprechenden straftatbestände steht natürlich nicht im stgb.
    Da muss ich mich wohl noch etwas schlauer machen. Jetzt wo ich so drüber nachdenke könntest du durchaus Recht haben, da die vorsatzlosen/fahrlässigen Delikte in anderen Paragraphen geregelt sind und daher der Totschlag (quasi im Umkehrschluss) nur noch für Situationen von Vorsatz bleibt auch wenn der Vorsatz im StGB nicht explizit genannt ist.
    [Bild: DPAG_2009_Bernhard_Grzimek.jpg]
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  17. Beiträge anzeigen #57 Zitieren
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    Andy1967 ist offline
    Zitat Zitat von Orkklopper Beitrag anzeigen
    Das ist selbst in dem Land der 1000 Möglichkeiten nicht möglich, es sei denn das Leben des Haus od. Grundstückbesitzers ist unmittelbar gefährdet und es besteht Lebensgefahr.

    Wenn einem vom Gericht die Möglichkeit zur Flucht rechtlich und situationsmäßig nachgewiesen wird, bist Du dran und der Notwehrparagraph kann Dich nicht mehr retten.
    Nicht notwendigerweise, dann da gibts in vielen Staaten inzwischen die "Stand Your Ground" Gesetze, die wegen des Treyvon Martin Falls recht oft durch die Medien gingen (auch wenn es darauf beim Urteil nicht an kam, da hier von der Verteidigung auf klassische Notwehr plädiert wurde).
    Zitat Zitat von Aus dem entsprechenden gesetz in Florida, das es ähnlich auch in anderen US Staaten geben dürfte (Übersetzung von Wikipedia)
    Eine Person, die nicht in eine ungesetzliche Handlung verwickelt ist und an einem Ort attackiert wird, an dem sie das Recht hat, sich aufzuhalten, hat nicht die Pflicht, zurückzuweichen und hat das Recht, nicht von der Stelle zu weichen und Gewalt mit Gewalt zu begegnen, einschließlich tödlicher Gewalt, wenn diese Person vernünftigerweise glaubt, diese sei notwendig, um ihr Leben oder das anderer zu schützen oder sich oder andere vor schwerer körperlicher Verletzung zu schützen oder die Begehung eines Gewaltverbrechens zu vermeiden
    Die Flucht als erster Ausweg muß also nach US Recht nicht immer ausgeübt werden.
    [Bild: DPAG_2009_Bernhard_Grzimek.jpg]
    Liebe Freunde, heute habe ich Ihnen ein Eszett mitgebracht. Dieser possierliche Buchstabe, vor wenigen Jahren noch überall in Deutschland anzutreffen, ist inzwischen leider vom Aussterben bedroht.

  18. Beiträge anzeigen #58 Zitieren
    Ritter Avatar von Archaon
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    Archaon ist offline
    Du kannst ihn verletzen oder sogar töten, da er in dein Haus eingedrungen ist und du guten Grund hast, um dein Leben zu fürchten, da er bewaffnet und gewalttätig sein könnte. Was du dafür benutzt, spielt keine rolle, solange es keine illegale waffe ist.

    So sollte es meiner meinung nach auch sein. Wer in Häuser einbricht, sollte damit rechnen, dass er nicht heil wieder herauskomt.

    Was du machen solltest ist polizei rufen, und dein Hab und Gut nur verteidigen, wenn du die Mittel und Körperliche verfassung hast, es tatsächlich mit einem potentiell gefährlichen Kriminellen aufzunehmen.

    Edit: In amerika ist es unterschiedlich. Du musst in einigen staaten fliehen während du in anderen schießen kannst.
    In deutschland ist es letzteres, du musst gar nichts nachweisen wenn du dich und dein gut verteidigst. Wir sind halt manchmal doch freier als Amerika. Duty to retreat ist mist.

  19. Beiträge anzeigen #59 Zitieren
    Time to change time Avatar von ShadowRaven
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    ShadowRaven ist offline
    Hab mal gehört, dass es theoretisch ein Problem geben kann, wenn man eine Waffe zur Notwehr (bspw. Baseballschläger) neben dem Bett stehen hat. Damit hat man nämlich vorsätzlich eine Waffe zum Einsatz bereitstehen. Wenn man sich bei einem Einbruch einen anderweitig rumliegenden Gegenstand schnappt und den Einbrecher niederbrezelt, dann ist das wohl kein Vorsatz mehr. Kennt sich da jemand mit aus?

    Spoiler:(zum lesen bitte Text markieren)
    Wobei ich mich allerdings frage, wer später nachweisen soll, dass der Baseballschläger neben meinem Bett stand.


  20. Beiträge anzeigen #60 Zitieren
    Ritter Avatar von Archaon
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    Archaon ist offline
    Zitat Zitat von ShadowRaven Beitrag anzeigen
    Hab mal gehört, dass es theoretisch ein Problem geben kann, wenn man eine Waffe zur Notwehr (bspw. Baseballschläger) neben dem Bett stehen hat. Damit hat man nämlich vorsätzlich eine Waffe zum Einsatz bereitstehen. Wenn man sich bei einem Einbruch einen anderweitig rumliegenden Gegenstand schnappt und den Einbrecher niederbrezelt, dann ist das wohl kein Vorsatz mehr. Kennt sich da jemand mit aus?

    Spoiler:(zum lesen bitte Text markieren)
    Wobei ich mich allerdings frage, wer später nachweisen soll, dass der Baseballschläger neben meinem Bett stand.
    das dürfte eigentlich auch kein Problem sein. Wie gesagt, es bricht jemand in dein Haus ein, der bewaffnet, gefährlich und gewaltbereit sein könnte. Warum sollte man nicht für diesen Fall vorebereitet sein dürfen?
    Es geht ja hier um den Fall, dass jemand dir auf kriminelle Weise schaden will. Da ist selbstschutz nie etwas verwerfliches. was du da beschreibst würde glaube ich nur in Fällen zutreffen, in denen "neutrale" situationen eskalieren, und jemand die ganze zeit eine waffe parat hätte, was man ihm als Vorsatz vorwerfen könnte.
    Geändert von Archaon (09.02.2014 um 12:43 Uhr)

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