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Ergebnis 1 bis 19 von 19
  1. Beiträge anzeigen #1 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Jonsen.
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    Jonsen. ist offline

    Kündigung

    Hallo PE,
    ich bin gerade dabei eine Kündigung zu schreiben und lese jetzt in meinem Arbeitsvertrag folgendes:

    "Die Kündigungsfrist während der Probezeit richtet sich nach dem jeweils anzuwendenden Tarifvertrag."

    Ich bin noch in der Probezeit, doch woher soll ich wissen, was im Tarifvertrag steht. Solch einen habe ich nie zu Gesicht bekommen. Kann man den im Internet irgendwo nachgucken? Das Unternehmen wo ich kündigen will heißt Netto Marken-Discount AG & Co. KG.

  2. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #2 Zitieren
    Ritter Avatar von torti
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    torti ist offline
    soweit ich weiss gibt es in der probezeit keine kündigungsfrist mehr. bzw. tägliche kündigungsfrist.

  3. Beiträge anzeigen #3 Zitieren

  4. Beiträge anzeigen #4 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Jonsen.
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    Jonsen. ist offline
    Zitat Zitat von torti Beitrag anzeigen
    soweit ich weiss gibt es in der probezeit keine kündigungsfrist mehr. bzw. tägliche kündigungsfrist.
    Okay, das hört sich schonmal gut an. Wenn das so stimmt werde ich dann sogar morgen schon meinen letzten Arbeitstag haben und mich danach in die Freiheit begeben .

    Hessen, Witzenhausen

  5. #5 Zitieren
    Klink
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    Zitat Zitat von Jonsen. Beitrag anzeigen
    Hallo PE,
    ich bin gerade dabei eine Kündigung zu schreiben und lese jetzt in meinem Arbeitsvertrag folgendes:

    "Die Kündigungsfrist während der Probezeit richtet sich nach dem jeweils anzuwendenden Tarifvertrag."

    Ich bin noch in der Probezeit, doch woher soll ich wissen, was im Tarifvertrag steht. Solch einen habe ich nie zu Gesicht bekommen. Kann man den im Internet irgendwo nachgucken? Das Unternehmen wo ich kündigen will heißt Netto Marken-Discount AG & Co. KG.
    Während der Probezeit kannst du kündigen wann du willst ohne einen Grund zu nennen. Das selbe gilt für deinen AG, diese kann dich kündigen ohne einen Grund zu nennen.

  6. Beiträge anzeigen #6 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Jonsen.
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    Jonsen. ist offline
    Zitat Zitat von Klink Beitrag anzeigen
    Während der Probezeit kannst du kündigen wann du willst ohne einen Grund zu nennen. Das selbe gilt für deinen AG, diese kann dich kündigen ohne einen Grund zu nennen.
    Cool danke, das gefällt mir mal sehr . Dann gehöre ich ab morgen wieder zum Club der Arbeitslosen Schüler .

  7. Beiträge anzeigen #7 Zitieren
    Ritter Avatar von Ronald
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    Ronald ist offline
    Empfehlen würde ich dir dies nicht, außer du hast sehr gute Gründe. Spricht dich immer jemand beim erneuten Bewerbungsgespräch drauf an.

  8. Beiträge anzeigen #8 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Jonsen.
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    Jonsen. ist offline
    Zitat Zitat von Ronald Beitrag anzeigen
    Empfehlen würde ich dir dies nicht, außer du hast sehr gute Gründe. Spricht dich immer jemand beim erneuten Bewerbungsgespräch drauf an.
    Ich habe gute Gründe, die mich auch ziemlich sauer gemacht haben. Auf einem Bewerbungsgespräch wird mich keiner drauf ansprechen, da ich noch Schüler bin und ja keiner wissen muss, dass ich nebenbei gearbeitet habe.

    Kann ich auch einfach morgen schon die Kündigung hinbringen und sagen, dass ich den Tag garnicht mehr arbeiten will, obwohl ich im Arbeitsplan eingetragen bin?

  9. Beiträge anzeigen #9 Zitieren
    Deus Avatar von juke*
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    juke* ist offline
    Zitat Zitat von Jonsen. Beitrag anzeigen
    Kann ich auch einfach morgen schon die Kündigung hinbringen und sagen, dass ich den Tag garnicht mehr arbeiten will, obwohl ich im Arbeitsplan eingetragen bin?
    nur weil du noch ein kind bist, musst du dich nicht wie eins verhalten.

    kündige, aber gib deinem arbeitgeber wenigstens die gelegenheit sich auf den ausfall einzustellen, anstatt deine kündigung noch mit so einer windigen kleinen racheaktion zu garnieren.

  10. Beiträge anzeigen #10 Zitieren
    Ritter Avatar von Ronald
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    Ronald ist offline
    Zitat Zitat von Jonsen. Beitrag anzeigen
    Ich habe gute Gründe, die mich auch ziemlich sauer gemacht haben. Auf einem Bewerbungsgespräch wird mich keiner drauf ansprechen, da ich noch Schüler bin und ja keiner wissen muss, dass ich nebenbei gearbeitet habe.
    Inwiefern Schüler ? In was für einen Verhältnis steht denn der Vertrag und hatten falls du noch unter 18 (immer noch) bist deine Eltern mit unterschrieben ?

  11. #11 Zitieren
    Klink
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    Zitat Zitat von Jonsen. Beitrag anzeigen
    Ich habe gute Gründe, die mich auch ziemlich sauer gemacht haben. Auf einem Bewerbungsgespräch wird mich keiner drauf ansprechen, da ich noch Schüler bin und ja keiner wissen muss, dass ich nebenbei gearbeitet habe.

    Kann ich auch einfach morgen schon die Kündigung hinbringen und sagen, dass ich den Tag garnicht mehr arbeiten will, obwohl ich im Arbeitsplan eingetragen bin?
    1. Deinen zukünftigen AG mitzuteilen das du einen Nebenjob gehabt hast, kann schon positiv sein. Dein zukünftiger AG wird dich als tüchtige Person im Kopf behalten. Schließlich machst du bei einer Bewerbung, Werbung um deine Person. Je mehr nützliche Sachen drin stehen um so besser für dich. Schließlich bist du nicht die einzige Person die um eine Ausbildung kämpft.

    2. Ich würde morgen noch arbeiten gehen bzw auch noch übermorgen bis die Leitung einen neuen Plan hat. Ansonsten würdest du alles durcheinander bringen. Immerhin haben sie dir einen Nebenjob gegeben.

  12. Beiträge anzeigen #12 Zitieren
    Halbgott Avatar von russenglatze
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    russenglatze ist offline
    Zitat Zitat von Ronald Beitrag anzeigen
    Empfehlen würde ich dir dies nicht, außer du hast sehr gute Gründe. Spricht dich immer jemand beim erneuten Bewerbungsgespräch drauf an.
    Er kann einfach sagen da er mal da gearbeit hat, er muss ja nicht sagen, ja und nachher hatte ich kein bock mehr und habe gekündtig, lässt er einfach weg und meistens wird da auch nicht weiter nachgefragt. Oder Standartantwort "Ja ich wollte mich mehr auf die schule konzentrieren, Schule erschien mir wichtiger". Es ist ja nur ein nebenjob
    Zitat Zitat von Sawyer Beitrag anzeigen
    bist du eigentlich nur hier um rumzuspammen?

  13. Beiträge anzeigen #13 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Jonsen.
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    Jonsen. ist offline
    Zitat Zitat von juke* Beitrag anzeigen
    nur weil du noch ein kind bist, musst du dich nicht wie eins verhalten.

    kündige, aber gib deinem arbeitgeber wenigstens die gelegenheit sich auf den ausfall einzustellen, anstatt deine kündigung noch mit so einer windigen kleinen racheaktion zu garnieren.
    Da ich nicht von der Marktleitung berücksichtigt wurde, weis ich jetzt nicht, warum ich ihr die möglichkeit geben soll meine Kündigung zu berücksichtigen.

    Zitat Zitat von Ronald Beitrag anzeigen
    Inwiefern Schüler ? In was für einen Verhältnis steht denn der Vertrag und hatten falls du noch unter 18 (immer noch) bist deine Eltern mit unterschrieben ?
    Mache Abitur. Bin schon über 18 Jahre. Bin geringfügig Beschäftigter in der Probezeit. Habe dort 1 Monat gearbeitet... hat mir gereicht.

    Zitat Zitat von Klink Beitrag anzeigen
    1. Deinen zukünftigen AG mitzuteilen das du einen Nebenjob gehabt hast, kann schon positiv sein. Dein zukünftiger AG wird dich als tüchtige Person im Kopf behalten. Schließlich machst du bei einer Bewerbung, Werbung um deine Person. Je mehr nützliche Sachen drin stehen um so besser für dich. Schließlich bist du nicht die einzige Person die um eine Ausbildung kämpft.

    2. Ich würde morgen noch arbeiten gehen bzw auch noch übermorgen bis die Leitung einen neuen Plan hat. Ansonsten würdest du alles durcheinander bringen. Immerhin haben sie dir einen Nebenjob gegeben.
    1. Ja das weis ich, habe auch einen Nebenjob, bei dem ich ganze 2,5 Jahre gearbeitet habe. Ich denke das reicht. Da brauch ich nicht noch einen weiteren 1 monatigen Job angeben.

    2. Der Plan für die nächste Woche steht auch schon. Dabei wurde ich wie immer genau für die Tage eingetragen, an denen ich Bewerbungsgespräche für eine Ausbildung nächstes Jahr habe, welche ich schon 1 Monat vorher schriftlich bei ihr angekündigt habe. Anscheinend hat es die Marktleiterin in keiner Weise interessiert.



    Okay dann werde ich denke ich morgen noch arbeiten und zum Donnerstag Kündigen.

  14. Beiträge anzeigen #14 Zitieren
    Drachentöter Avatar von Chico
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    Chico ist offline
    Zitat Zitat von juke* Beitrag anzeigen
    nur weil du noch ein kind bist, musst du dich nicht wie eins verhalten.

    kündige, aber gib deinem arbeitgeber wenigstens die gelegenheit sich auf den ausfall einzustellen, anstatt deine kündigung noch mit so einer windigen kleinen racheaktion zu garnieren.
    Habe mir damals zu Beginn des Weihnachtsgeschäft 2 Monate Krankenstand genommen, nochmal schön abkassiert, und daraufhin gekündigt.
    War ein richtig gutes Gefühl, manche Unternehmen bzw. Kollegen haben es auch nicht anders verdient.

  15. Beiträge anzeigen #15 Zitieren
    Ritter Avatar von Schattenschwinge
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    Schattenschwinge ist offline
    Vorsicht: Das folgende stellt keine Rechtsberatung dar!

    Die Kündigungsfrist in der Probezeit richtet sich nach § 622 Abs. 3 BGB.
    Demnach kann man innerhalb der Probezeit den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.
    Meistens ist es allerdings so, dass man für die restliche Zeit freigestellt wird, da der Arbeitgeber selten Interesse an einem demotivierten Mitarbeiter hat.

    Ohne Details zu kennen würde ich sagen, dass der Tarifvertrag für dich unerheblich ist, denn er müsste dir - um wirksamer Vertragsbestandteil zu sein - vorgelegt worden sein oder am Arbeitsplatz zugänglich gewesen sein, z.B. durch Aushang. Darauf würde ich mich aber nur berufen, wenn der Tarifvertrag eine Regelung zu deinem Nachteil enthält (ist logisch, denke ich).

    Soweit zum rechtlichen.

    Jetzt noch was anderes:

    Generell ist es immer eine gute Idee, sowas ohne den rechtlichen Hintergrund zu klären. Du gehst einfach zu deinem Vorgesetzten und äußert da mal deine Absicht zur Kündigung. Evtl. sagt der ja einfach, dass du das schriftlich abfassen sollst und dann am nächsten Tag nicht kommen brauchst. Wenn du sofort rechtlich argumentierst, dann drängst du dein Gegenüber in die Ecke und das erzeugt meistens nur Frust auf beiden Seiten, denn dein AG wird dann auch absolut auf seinem Recht beharren.
    Du kommst also evtl. besser weg, wenn du es erstmal zwischenmenschlich regelst.
    Erst, wenn das nicht mehr möglich ist und der AG von der Rechtsnorm zu deinem Nachteil abweichen möchte, solltest du rechtlich argumentieren.

  16. Beiträge anzeigen #16 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Jonsen.
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    Jonsen. ist offline
    Ich habe einfach fristlos gekündigt und in die Kündigung meine Gründe geschrieben. Somit bin ich der Kündigungfrist, sofern es eine geben sollte, endgangen. Habe die Kündigung vorhin meiner Chefin gegeben, woraus sie nicht sehr erfreut war. Allerdings hat sie es so hingenommen weshalb ich davon ausgehe, dass es so in Ordnung geht.

  17. #17 Zitieren
    Haruka
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    Darf ich fragen, warum du gekündigt hast oder ist dir das zu privat?

  18. Beiträge anzeigen #18 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Jonsen.
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    Jonsen. ist offline
    Zitat Zitat von Haruka Beitrag anzeigen
    Darf ich fragen, warum du gekündigt hast oder ist dir das zu privat?
    Ich habe meine Outlook Kalender mit meinen Terminen für Bewerbungsgesprächen für eine Ausbildung in 2012 gefüllt und meiner Chefin ausgedruckt und gegeben, damit sie sich danach richten kann und mich nur dann in den Arbeitsplan einträgt, wenn ich Zeit habe. Dies hat sie nie Berücksichtigt und mich immer dann in den Arbeitsplan eingetragen, wenn ich Bewerbungsgespräche hatte. Das wurde mir dann halt zu Bund. Keine Lust immer dort anzurufen und zu sagen, dass ich da nicht arbeiten kann und so weiter. Ich meine wofür mache ich mir die Mühe und stelle ihr Extra einen Kalender mit meinen Terminen zusammen? Außerdem hatte ich ihr zu Beginn gesagt, dass ich nicht jeden Tag arbeiten kann, da ich noch Schüler bin und auch viel lernen muss. Sie meinte sie berücksichtigt das. Getan hat sie es nicht, ich musste 5 mal die Woche nach der Schule arbeiten. Außerdem hatte sie die Angewohnheit mir noch Aufgaben zu geben, obwohl ich schon das Ende meiner Arbeitszeit erreicht wurde, sodass ich dann Überstunden hatte, welche mir nicht bezahlt wurden. Und wer will in 'nem "billigen" Aushilfsjob schon unbezahlte Überstunden machen? Zudem kam es noch, dass sie total kalt war und characteristisch gesehen einfach ein A****loch war und nur gemotzt hat.

  19. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #19 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von RoterReiter
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    RoterReiter ist offline
    Zur mal so am Rande ... als GFB hast wirst du nach deinen Stunden bezahlt,wenn du mehr machst bekommst du auch mehr (Dein ML sollte jedoch darauf achten das du eben nicht mehr machst).
    Und das du 5 mal in der Woche arbeiten kannst ist durchaus möglich,jedoch müsstest du den restlichen Monat weniger arbeiten ... wie gesagt,die Stunden hättest du alle ausbezahl bekommen ...
    Btw ... hättese auch zu der zuständigen VL gehen können =)

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