PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitgeber verlangt Personalausweiskopie



Sir Lunchelot
20.02.2017, 16:34
Hallo Leute,
Mein alter Perso ist seit über einem Jahr abgelaufen und ich habe ihn nicht verlänger lassen, weil ich einen Reisepass besitze und man mir sagte, dieser würde auch als amtliches Ausweisdokument anerkannt sein. Bisher wurde das auch immer akzeptiert, egal ob bei Behörden, Polizei oder Banken.
Nun will aber mein Arbeitgeber, bei dem ich schon seit fast 4 Jahren angestellt bin unbedingt eine Kopie von meinem Personalausweis für die Akten (vom abgelaufenen hat er schon eine Kopie) und droht mir sogar mit Kündigung, wenn er keine Kopie bekämen. Meinen Reisepass erkennt er nicht als Ausweisdokument an. Bei Google-Recherchen habe ich erfahren, dass der Arbeitgeber garnicht dazu berechtigt sei, sich Pauschal ein Ausweiskopie für die Akten zu machen. Es wird sogar empfohlen garkeine Kopien des Persos auszuhändigen, da wohl die Personalausweisnummer ausreiche, um einige Onlinedienste zu nutzen. Richtige Gesetzestexte habe ich zu dem Fall aber auch nicht gefunden. Im Personalausweisgesetz wird der Reisepass als Ersatzdokument garnicht erwähnt.
Kennt sich hier jemand besser mit der Materie aus oder stand selbst schon mal vor dem Problem?

blutfeuer
20.02.2017, 16:58
arbeitest du bei einem sicherheitsrelevanten betrieb/firma?
gefängniswärter oder geldscheindrucker oder sowas?
beim passamt vermutlich nicht, was? :D

mondy
20.02.2017, 17:00
arbeitest du bei einem sicherheitsrelevanten betrieb/firma?
gefängniswärter oder geldscheindrucker oder sowas?
beim passamt vermutlich nicht, was? :D

bei der gemeinde/landratsamt vermutl. auch nicht.

Tiha
20.02.2017, 17:05
Ein Reisepass gilt als Personalausweiß ersatz, enthält auch mehr daten. Solltest den also Problemlos kopieren können und fertig, wenn er trozdem auf den Perso besteht dann kopier halt den alten abgelaufenen idr kräht da kein Hahn nach. Falls er beides nicht akzeptiert kannst du ihn ja rechtlich belehren was den Reisepas angeht, dann wird das mit der stelle aber vermutlich nix


Davon abgesehen darf nur die Polizei deinien Ausweiß kontrollieren im Grunde hat er kein Recht dazu, wenn er dich deswegen kündigt dann verklage ihn halt. Die Kündigung dürfte nichtig sein ein Reisepass gilt als ersatz Dokument und Ende.

Lord Garond
20.02.2017, 17:15
Dazu zwingen kann dich der Arbeitgeber nicht je nach Gewerbe wird aber eine Kopie vorausgesetzt um arbeiten zu dürfen. Selbst wenn du in keinem Gewerbe arbeitest das die Kopie voraussetzt kann es schwierig werden wenn du dich verweigerst. Wie gesagt zwingen kann dich kein Arbeitgeber allerdings finden sich immer "Gründe" einem Arbeitnehmer zu kündigen.
Falls du dich entschließt doch eine Kopie machen zu lassen gibt es die Möglichkeit einen neuen Perso im Eilverfahren zu beantragen. Habe selbst auf diesem Wege letzten Sommer meinen Reisepass auf den letzten Drücker beantragt und noch rechtzeitig bekommen.
Hat mich 90 Euro gekostet dafür war er aber zwei Tage nach Beantragung auch schon da. Zwei Tage wird dir dein Arbeitgeber bestimmt noch einräumen.

Edit: Der Reisepass ist in Gewerben mit Ausweispflicht natürlich auch zulässig.

Juli Karen
20.02.2017, 23:17
Ein Reisepass gilt als Personalausweiß ersatz, enthält auch mehr daten (...)

Das stimmt nicht ganz, der Personalausweiß enhält mehr Daten. Im Reisepass ist bspw. kein Wohnort, bzw. komplette Adresse drinn.

Aber der Reisepass ist definitv ein amtliches Dokument, welches neben dem Personalausweis die gesetzliche Ausweispflicht erfüllt (PAuswG §1).


Ich kenne die gesetzlichen Bestimmungen nicht, was die Ausweisungspflicht ggü. dem Arbeitgeber oder eine Kopie betrifft.

Fakt ist, dass einige/viele/alle(?) Mitarbeiter neben einem Firmenausweis den Personalausweis mitführen sollten, weil ein reiner Firmenausweis (ausser in der eigenen Firma) kein amtlicher Ausweis ist.


Was das Kopieren des Ausweises betrifft, ist dies seit neuerem nicht grundsätzlich untersagt, es wird aber empfohlen, alle irrelevanten Daten, die nicht zur Identifizierung nötig sind, zu schwärzen.

Nach meinem Dafürhalten also alles, ausser Foto, Name, Geburtstag und ggf. Ausstellungsbehörde.

Tiha
21.02.2017, 00:24
Das stimmt nicht ganz, der Personalausweiß enhält mehr Daten. Im Reisepass ist bspw. kein Wohnort, bzw. komplette Adresse drinn.

Aber der Reisepass ist definitv ein amtliches Dokument, welches neben dem Personalausweis die gesetzliche Ausweispflicht erfüllt (PAuswG §1).



Dafür sind im Reisepass Fingerabdrücke enthalten, welche (zumindest beim alten) Perso nicht der Fall war. Wie das bei dem Neuen mit dem Chip aussieht weiß ich nicht... Und was digital bei beiden eingespeichert ist entzieht sich auch meiner kenntnis... (Gut bei meinen Perso nichts da ich den Chip nicht aktiviern hab lassen aber das heißt ja nichts...)

JudgeKyle
21.02.2017, 03:12
Im Personalausweis steht die Wohnanschrift, im Reisepass nicht.
Trotzdem denke ich auch, dass ein Reisepass ein vollwertiges Ausweisdokument darstellt.

Ich besitze auch schon seit längerer Zeit keinen Personalausweis mehr und laufe
ausschließlich mit meinem Reisepass in Deutschland rum, sofern ich mal wieder im Lande bin.

Bisher habe ich damit noch keine Probleme bekommen und ich kann mir nur schwer vorstellen,
dass es zu solchen kommen könnte. Selbst der Führerschein reicht ja schon in vielen Fällen.

Was deinen Arbeitgeber betrifft, denke ich auch, dass er grundsätzlich kein Recht darauf hat,
sich eine Kopie deines Personalausweises / Reisepasses für die Akten anzulegen, solange du nicht
in einer sicherheitsrelevanten Branche arbeitest, die womöglich auch noch direkt dem Staat untersteht.
Ich würde das jedenfalls auch nicht ohne Weiteres mitmachen.

Orkjäger XD
21.02.2017, 07:24
.

Aber der Reisepass ist definitv ein amtliches Dokument, welches neben dem Personalausweis die gesetzliche Ausweispflicht erfüllt (PAuswG §1).

.Ich bin zwar auch der Meinung, aber wo steht das denn? Ich hatte das Gesetz gestern mal überflogen aber nichts entsprechendes gefunden. Dort ist nur vom perso, vorläufigem und ersatzperso die rede.

Kyle07
21.02.2017, 07:59
Sag halt einfach, du hast keinen. Da du gesetzlich nicht verpflichtet bist, Ausweis und Pass zu haben, wird das ne lustige Verhandlung vorm Arbeitsgericht, wenn er dich kündigt.

Wie man ist nicht verpflichtet? Meiner ist auch seit November 2015 abgelaufen. Und soweit ich weiß kann ich ne gute Strafe zahlen falls mich mal die Polizei kontrollieren sollte und merkt dass der Ausweiß abgelaufen ist. Oder gilt das mit dem Reisepass als Ersatz wirklich? Ich hab keinen bei mir. ^^'


@ Topic: Bei uns in der Arbeit steht beim Kopierer, dass Kopien vom Perso sogar gesetzlich verboten seien. Oder wars doch der Führerschein? Aber das ist iwie komisch. Denn ich kenne von der Arbeit aus ne europäische Behörde, die nunmal Perso oder Führerschein für ne Registrierung voraussetzt. Naja seis drum.

JudgeKyle
21.02.2017, 08:07
Wie man ist nicht verpflichtet? Meiner ist auch seit November 2015 abgelaufen. Und soweit ich weiß kann ich ne gute Strafe zahlen falls mich mal die Polizei kontrollieren sollte und merkt dass der Ausweiß abgelaufen ist. Oder gilt das mit dem Reisepass als Ersatz wirklich? Ich hab keinen bei mir. ^^'

Fakt ist zumindest, dass man nicht verpflichtet ist den Ausweis bei sich zu tragen. Allerdings muss man ihn auf
Verlangen der Polizei vorzeigen (im schlimmsten Fall wird man nach Hause begleitet, um die Daten zu überprüfen).
Sicher bin ich mir auch nicht, ob es ausreicht nur einen Reisepass zu haben, aber ich denke schon.
Ich riskiere es weiterhin, da ich mich sowieso eher selten in Deutschland aufhalte. Da muss der Reisepass und
mein Führerschein genügen. Sollte sich die Situation irgendwann einmal ändern und ich nach Deutschland zurückziehen,
werde ich mir aber wohl doch wieder einen Personalausweis zulegen.



@ Topic: Bei uns in der Arbeit steht beim Kopierer, dass Kopien vom Perso sogar gesetzlich verboten seien. Oder wars doch der Führerschein? Aber das ist iwie komisch. Denn ich kenne von der Arbeit aus ne europäische Behörde, die nunmal Perso oder Führerschein für ne Registrierung voraussetzt. Naja seis drum.

Wieso komisch? Es ist immer noch ein Unterschied, ob ein Arbeitgeber eine Kopie machen will, oder eine Behörde.
Wobei ich jetzt auch nicht meine Hand ins Feuer dafür legen würde, kenne die genaue Gesetzgebung nicht.

Andy1967
21.02.2017, 08:44
Ich bin zwar auch der Meinung, aber wo steht das denn? Ich hatte das Gesetz gestern mal überflogen aber nichts entsprechendes gefunden. Dort ist nur vom perso, vorläufigem und ersatzperso die rede.
Am Ende von §1, Abs 2: Personen, die einen gültigen Pass besitzen, können die Ausweispflicht auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen.


Sag halt einfach, du hast keinen. Da du gesetzlich nicht verpflichtet bist, Ausweis und Pass zu haben, wird das ne lustige Verhandlung vorm Arbeitsgericht, wenn er dich kündigt.
Doch, die Verpflichtung besteht nach Personalausweisgesetz §1: (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten

JudgeKyle
21.02.2017, 08:49
Am Ende von §1, Abs 2: Personen, die einen gültigen Pass besitzen, können die Ausweispflicht auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen.

Danke für die Info, das ist wohl als eindeutig zu bezeichnen. Dann kann ich ja auch beruhigt sein.

Andy1967
21.02.2017, 09:06
Und jetzt wo ich mal im Perso Gesetz gestöbert hab fällt mir grad alles aus dem Gesicht. §32: Bußgeldvorschriften.

Ein Verstoß gegen die Ausweispflicht ist eine Ordnungswidrigkeit (so weit so gut) die mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro bestraft werden kann. Drei Hundert Tausend! :eek:

JudgeKyle
21.02.2017, 09:10
Und jetzt wo ich mal im Perso Gesetz gestöbert hab fällt mir grad alles aus dem Gesicht. §32: Bußgeldvorschriften.

Ein Verstoß gegen die Ausweispflicht ist eine Ordnungswidrigkeit (so weit so gut) die mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro bestraft werden kann. Drei Hundert Tausend! :eek:

Das ist heftig, wobei ich nicht glaube, dass jemand jemals eine so hohe Strafe hat zahlen müssen.
Trotzdem verrückt, dass so dermaßen hoch angesetzt wird.

Juli Karen
21.02.2017, 10:35
Da muss man aber unterscheiden, dass es bis zu 15 unterschiedliche Punkte sind, die verwarnt werden.

Für "Ottonormaluser" sind es vorwiegend die Punkte des Nichtbesitzes, bzw. der Nichtvorlage des Ausweises und der Falschaussage zu Daten und die kosten weniger, nämlich "nur bis" 5000 Euro ;)

Alles andere sind Punkte, wo teils bereits kriminelle Energie dahintersteckt (Daten sammeln/auslesen, falsche Daten bewußt verwenden/missbrauchen, etc...)

Orkjäger XD
21.02.2017, 10:37
Und jetzt wo ich mal im Perso Gesetz gestöbert hab fällt mir grad alles aus dem Gesicht. §32: Bußgeldvorschriften.

Ein Verstoß gegen die Ausweispflicht ist eine Ordnungswidrigkeit (so weit so gut) die mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro bestraft werden kann. Drei Hundert Tausend! :eek:Alter §hehe Achso und danke für den Absatz, das habe ich wohl überlesen :gratz

Kyle07
21.02.2017, 11:24
Ein Verstoß gegen die Ausweispflicht ist eine Ordnungswidrigkeit (so weit so gut) die mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro bestraft werden kann. Drei Hundert Tausend! :eek:

Uff, ich sollte schleunigst einen neuen Ausweis beantragen. :scared:

JudgeKyle
21.02.2017, 11:26
Uff, ich sollte schleunigst einen neuen Ausweis beantragen. :scared:

Zu spät, hab dich bereits gemeldet. Bin ja ein pflichtbewusster Mitbürger. §hehe

Kyle07
21.02.2017, 13:31
Zu spät, hab dich bereits gemeldet. Bin ja ein pflichtbewusster Mitbürger. §hehe

Wie konntest du nur dich selbst verraten? Das ist ja schlimm. :scared:

JudgeKyle
21.02.2017, 13:34
Wie konntest du nur dich selbst verraten? Das ist ja schlimm. :scared:

Habe es anonym von einer Telefonzelle aus gemacht, die ich danach zur Sicherheit abgefackelt habe, um keine Spuren zu hinterlassen. :o

Alo
21.02.2017, 13:44
Wo liegt das Problem? Klär mit deinem Arbeitgeber ab, dass du dir einen neuen holen musst, hol dir einen neuen Perso und gib die Kopie dann ab :dnuhr:

Ob der Arbeitgeber zu etwas berechtigt ist ist zwar immer gut zu wissen, letztlich sollte man Konfrontation aber vermeiden wenn man dort weiter arbeiten will.
Wenn du gefeuert wirst weil du die Kopie nicht abgibst kannst du dir Schadensersatz erklagen, aber mehr auch nicht, denn eine weitere Zusammenarbeit ist nach dem Verfahren ja kaum noch möglich.


EDIT: Es heißt Ausweispflicht, nicht Personalausweispflicht. Heißt es langt völlig wenn man sich überhaut ausweisen kann z.B. mit Reisepass oder Führerschein. Niemand ist verpflichtet tatsächlich immer seinen aktuellen Personalausweis bei sich zu führen für den Fall, dass die Polizei mal wieder zu wenig zu tuen hat.

Michael Rüve
21.02.2017, 14:17
EDIT: Es heißt Ausweispflicht, nicht Personalausweispflicht. Heißt es langt völlig wenn man sich überhaut ausweisen kann z.B. mit Reisepass

Der Reisepass ist wie im Thread schon mit Quelle belegt als Ersatz möglich.



oder Führerschein.

Der nicht. Auch keine Kreditkarte mit Bild, Schülerausweis, Krankenkarte und was es noch alles Buntes gibt. Deutschland ist nicht die USA.




Niemand ist verpflichtet tatsächlich immer seinen aktuellen Personalausweis bei sich zu führen für den Fall, dass die Polizei mal wieder zu wenig zu tuen hat.
Auch das ist richtig. Das Mitführen erspart aber die ansonsten vielleicht vorzunehmenden Maßnahmen zur Personenidentifikation - spart Dir also ggf. eine Menge Zeit. Teilweise ist es auch tatsächlich vorgeschrieben (zB bei Grenzübertritt, im WaffG), eine allgemeine Verpflichtung gibt es aber nicht.

Andy1967
21.02.2017, 14:33
Da muss man aber unterscheiden, dass es bis zu 15 unterschiedliche Punkte sind, die verwarnt werden.

Für "Ottonormaluser" sind es vorwiegend die Punkte des Nichtbesitzes, bzw. der Nichtvorlage des Ausweises und der Falschaussage zu Daten und die kosten weniger, nämlich "nur bis" 5000 Euro ;)

Alles andere sind Punkte, wo teils bereits kriminelle Energie dahintersteckt (Daten sammeln/auslesen, falsche Daten bewußt verwenden/missbrauchen, etc...)
Wo du Recht hast.... Hatte ich nicht genau genug gelesen. Allerdings kann man sich auch in diesen Fällen etwas wundern warum es dann "nur" eine Ordnungswidrigkeit ist, diese dann aber so satt bestraft werden kann. Allerdings bin ich mit der Materie auch nicht genug bewandert um sagen zu können ob es da neben der Ordnungswidrigkeit aus dem Perso Gesetz noch strafrechtliche Vorschriften gibt die ebenfalls greifen könnten.

Sir Lunchelot
21.02.2017, 14:34
Wo liegt das Problem? Klär mit deinem Arbeitgeber ab, dass du dir einen neuen holen musst, hol dir einen neuen Perso und gib die Kopie dann ab :dnuhr:

Ob der Arbeitgeber zu etwas berechtigt ist ist zwar immer gut zu wissen, letztlich sollte man Konfrontation aber vermeiden wenn man dort weiter arbeiten will.
Wenn du gefeuert wirst weil du die Kopie nicht abgibst kannst du dir Schadensersatz erklagen, aber mehr auch nicht, denn eine weitere Zusammenarbeit ist nach dem Verfahren ja kaum noch möglich.


EDIT: Es heißt Ausweispflicht, nicht Personalausweispflicht. Heißt es langt völlig wenn man sich überhaut ausweisen kann z.B. mit Reisepass oder Führerschein. Niemand ist verpflichtet tatsächlich immer seinen aktuellen Personalausweis bei sich zu führen für den Fall, dass die Polizei mal wieder zu wenig zu tuen hat.

Aber warum soll ich mir einen neuen Personalausweis holen, wenn der Reisepass seinen zweck als amtliches Ausweisdokument und darüber hinaus erfüllt? Für Umsonst gibts den Perso ja auch nicht, selbst wenn er nur verlängert wird.

Mein AG hat jetzt nach langer diskussion meinen Reisepass aktzeptiert.

Tiha
21.02.2017, 14:52
Mein AG hat jetzt nach langer diskussion meinen Reisepass aktzeptiert.

Gut so,

ich hoffe du suchst nebenbei aber trozdem mal nach ner anderen Stelle, ich zumindest wüsste nicht ob ich mit so nen komischen Arbeitsgeber noch zusammen arbeiten wollen würde...

JudgeKyle
21.02.2017, 15:09
Das Mitführen erspart aber die ansonsten vielleicht vorzunehmenden Maßnahmen zur Personenidentifikation - spart Dir also ggf. eine Menge Zeit.

Stimmt tatsächlich. Ich habe mal gehört, dass wenn die Polizei bei einer Personenkontrolle die Identität nicht
feststellen kann, weil man keinen Personalausweis / Reisepass dabei hat, fahren sie im besten Fall mit einem
nach Hause (um sich den Personalausweis zeigen zu lassen) und im schlimmsten Fall nehmen sie einen mit auf
die Dienststelle, wo man erstmal (mehr oder weniger) nett "bearbeitet" wird. Ich könnte mir vorstellen,
dass es einiges an Zeit in Anspruch nehmen wird und es deshalb wohl tatsächlich ratsam ist, den Personalausweis
immer bei sich zu tragen.

Ich habe die Erfahrung (ein Glück) noch nicht machen müssen, aber ich kann mir sehr gut vorstellen,
dass es eine langwierige Angelegenheit werden könnte.



Aber warum soll ich mir einen neuen Personalausweis holen, wenn der Reisepass seinen zweck als amtliches Ausweisdokument und darüber hinaus erfüllt? Für Umsonst gibts den Perso ja auch nicht, selbst wenn er nur verlängert wird.

Gute Frage (die sich für mich irgendwann vielleicht auch mal stellen wird).
Mir fällt spontan ein, dass sie mittlerweile ja Checkkarten-Format hat und
damit kleiner ist als ein Reisepass, der eben nicht so gut in eine Geldbörse passt.
Das könnte man als Vorteil und Grund für einen (zusätzlichen) Personalausweis nennen.

Orkjäger XD
21.02.2017, 15:14
Auch das ist richtig. Das Mitführen erspart aber die ansonsten vielleicht vorzunehmenden Maßnahmen zur Personenidentifikation - spart Dir also ggf. eine Menge Zeit. Das ist halt immer so eine Abwägung zwischen Recht bekommen/Recht haben und der Nutzen daraus.

Alo
21.02.2017, 15:33
Der Reisepass ist wie im Thread schon mit Quelle belegt als Ersatz möglich.


Der nicht. Auch keine Kreditkarte mit Bild, Schülerausweis, Krankenkarte und was es noch alles Buntes gibt. Deutschland ist nicht die USA.



Auch das ist richtig. Das Mitführen erspart aber die ansonsten vielleicht vorzunehmenden Maßnahmen zur Personenidentifikation - spart Dir also ggf. eine Menge Zeit. Teilweise ist es auch tatsächlich vorgeschrieben (zB bei Grenzübertritt, im WaffG), eine allgemeine Verpflichtung gibt es aber nicht.
Wenn du von der Polizei aufgefordert wirst dich mit Dokumenten zu identifizieren genügt in der Regel auch dein Führerschein.
Dort steht zwar nicht deine Adresse, aber die ist ja im Straßenverkehrsamt hinterlegt. Natürlich kann die Polizei darauf bestehen trotzdem deine Adresse festzustellen in dem sie dich nach Hause begleitet (wie es auch üblich ist wenn man sich gar nicht identifizieren kann), aber dafür muss man die Polizisten schon verärgern oder sich vorher verdächtig gemacht haben.
Juristische Theorie und praktische Realität sind halt meist doch leicht unterschiedlich.

Und das ein Schülerausweis nicht gilt ist ja wohl kein Wunder, die Dinger sind von Region zu Region unterschiedlich und extrem leicht zu fälschen, damit kommst du ja in der Regel nicht mal eine Bar.


Aber warum soll ich mir einen neuen Personalausweis holen, wenn der Reisepass seinen zweck als amtliches Ausweisdokument und darüber hinaus erfüllt? Für Umsonst gibts den Perso ja auch nicht, selbst wenn er nur verlängert wird.

Mein AG hat jetzt nach langer diskussion meinen Reisepass aktzeptiert.
Weil dein AG ihn verlangt und du ohnehin eigentlich einen Personalausweis benötigst :dnuhr:
In der Zeit in der du dich um diesen Thread gekümmert hast und mit deinem AG diskutiert hast hättest du dir auch einfach einen neuen Personalausweis besorgen können.
So geht das Spiel halt irgendwann einfach wieder von vorne los §ugly Zu mal dein Reisepass afair auch nur eine begrenzte Gültgikeit hat die irgendwann abläuft, der Gang zum Amt ist langfristig also eh unvermeidbar.

blutfeuer
21.02.2017, 16:11
Doch, die Verpflichtung besteht nach Personalausweisgesetz §1: (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten

ist das jetzt 1:1 kopiert?
in dem fall hat der threadersteller kein problem, weil er ja einen ausweis hat.
denn die textstelle sagt was von "ausweis zu besitzen", nicht von "gültigen ausweis zu besitzen".
nach normalem beamtendeutsch müsste also auch ein abgelaufener ausweis reichen.

genau genommen steht da noch nicht mal, dass es der eigene ausweis sein muss §kratz

Orkjäger XD
21.02.2017, 16:16
ist das jetzt 1:1 kopiert?
in dem fall hat der threadersteller kein problem, weil er ja einen ausweis hat.
denn die textstelle sagt was von "ausweis zu besitzen", nicht von "gültigen ausweis zu besitzen".
nach normalem beamtendeutsch müsste also auch ein abgelaufener ausweis reichen.

genau genommen steht da noch nicht mal, dass es der eigene ausweis sein muss §kratzDas wäre ein episches Gerichtsverfahren. "Der Tatverdächtige wies sich mit dem ungültigen Ausweis seines Nachbarn aus. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch" §ugly

Alo
21.02.2017, 16:25
ist das jetzt 1:1 kopiert?
in dem fall hat der threadersteller kein problem, weil er ja einen ausweis hat.
denn die textstelle sagt was von "ausweis zu besitzen", nicht von "gültigen ausweis zu besitzen".
nach normalem beamtendeutsch müsste also auch ein abgelaufener ausweis reichen.

genau genommen steht da noch nicht mal, dass es der eigene ausweis sein muss §kratz
Nur kann man nicht einfach Paragraphen nehmen und die interpretieren wie man will. In der Regel gibt es schon Gerichtsurteile die festlegen wie das Gesetz auszulegen ist.
Zudem gibt es noch weitere Gesetze und Pragraphen die die Ausweispflicht ergänzen.

Und in diesem Fall gibt es wahrscheinlich schon x Präzedenzfälle dazu, die festlegen, dass man ab 16 Eigentümer eines eigenen, aktuellen Personalausweis oder Reisepass sein muss (https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/811/personalausweis-ausweispflicht-in-deutschland/).
Die Strafe beträgt übrigens bis zu 5.000€ bei Nichtbeachtung.

thefilth
21.02.2017, 16:38
Das wäre ein episches Gerichtsverfahren. "Der Tatverdächtige wies sich mit dem ungültigen Ausweis seines Nachbarn aus. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch" §ugly
http://www.worldofugly.de/ugly/028.gif

JudgeKyle
22.02.2017, 04:16
Das wäre ein episches Gerichtsverfahren. "Der Tatverdächtige wies sich mit dem ungültigen Ausweis seines Nachbarn aus. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch" §ugly

Bitte auf Sat 1 bei Richter Alexander Hold. Der hat nun ja wieder Zeit, nachdem er nicht zum neuen Bundespräsidenten gewählt wurde. §hehe

Juli Karen
22.02.2017, 10:15
Wenn du von der Polizei aufgefordert wirst dich mit Dokumenten zu identifizieren genügt in der Regel auch dein Führerschein.
Dort steht zwar nicht deine Adresse, aber die ist ja im Straßenverkehrsamt hinterlegt. Natürlich kann die Polizei darauf bestehen trotzdem deine Adresse festzustellen in dem sie dich nach Hause begleitet (wie es auch üblich ist wenn man sich gar nicht identifizieren kann), aber dafür muss man die Polizisten schon verärgern oder sich vorher verdächtig gemacht haben.
(...)
Weil dein AG ihn verlangt und du ohnehin eigentlich einen Personalausweis benötigst :dnuhr:
(...)

Ob der Führerschein allein reicht, wäre ich mir nicht sicher. Meine, dass ich bei Fahrzeugkontrollen immer beides zeigen musste :dnuhr:

Und ich würde auch meinen, dass die Polizei einen "normalen Autofahrer" eher seltener nach Hause begleitet, um sich den vergessenen Ausweis dort zeigen zu lassen. Ich musste ein- oder zweimal extra "antanzen" und ihn bei denen (innerhalb einer bestimmten Frist) vorlegen :scared:

Das wäre aber die spannenden Frage, ob jeder AG mirnichts-dirnichts eine Kopie des Ausweises verlangen kann §kratz

Und solange man eine Ausweis-Art hat, brauchts keinen Zweiten. Die Dinger kosten - insbesondere seit sie mehr und mehr "verdigitalisiert" wurden - ein Schweinegeld. Es ist lediglich bequemer, einen "Perser" in der Hose/im Geldbeutel zu tragen, als den Pass ;).

Alo
22.02.2017, 11:54
Ob der Führerschein allein reicht, wäre ich mir nicht sicher. Meine, dass ich bei Fahrzeugkontrollen immer beides zeigen musste :dnuhr:

Und ich würde auch meinen, dass die Polizei einen "normalen Autofahrer" eher seltener nach Hause begleitet, um sich den vergessenen Ausweis dort zeigen zu lassen. Ich musste ein- oder zweimal extra "antanzen" und ihn bei denen (innerhalb einer bestimmten Frist) vorlegen :scared:
ich spreche ja auch nicht von allgemeinen Verkehrskontrollen, sondern allgemein vom Kontakt mit der Polizei.
In einer allgemeinen Verkehrskontrolle wird der Führerschein sowieso fast immer reichen.


Das wäre aber die spannenden Frage, ob jeder AG mirnichts-dirnichts eine Kopie des Ausweises verlangen kann §kratz
Auch davon abgesehen gibt es genug Situationen wo man einen Personalausweis braucht.


Und solange man eine Ausweis-Art hat, brauchts keinen Zweiten. Die Dinger kosten - insbesondere seit sie mehr und mehr "verdigitalisiert" wurden - ein Schweinegeld. Es ist lediglich bequemer, einen "Perser" in der Hose/im Geldbeutel zu tragen, als den Pass ;).
Schon. Aber der Reisepass kostet doch noch mehr Geld, da kann man lieber seinen Personalausweis verlängern lassen.
Zu mal der Reisepass ja auch schon vergleichsweise ziemlich unpraktisch ist.

Tiha
22.02.2017, 14:03
Schon. Aber der Reisepass kostet doch noch mehr Geld, da kann man lieber seinen Personalausweis verlängern lassen.
Zu mal der Reisepass ja auch schon vergleichsweise ziemlich unpraktisch ist.

Der Perso nützt dir aber nix, wenn du außerhalb Europa verreisen willst. Und wenn du sowieso alle 1-2 Jahre ins Ferne Ausland reist dann ist es billiger nur 80€ für den Reisepass auszugeben anstatt 130€ für Reisepass und Perso

Alo
22.02.2017, 14:08
Der Perso nützt dir aber nix, wenn du außerhalb Europa verreisen willst. Und wenn du sowieso alle 1-2 Jahre ins Ferne Ausland reist dann ist es billiger nur 80€ für den Reisepass auszugeben anstatt 130€ für Reisepass und Perso

Ein Personalausweis kostet niemals 50€ o.O Die Gebühren dafür liegen zwischen 20-30€.

Und mal ehrlich, alle ~8 Jahre 25€ für den Personalausweis sind echt keine hohen Kosten, so viel bezahlt jeder schon alleine für seinen Internetanschluss oder seinen Mobilfunkvertrag (oder die GEZ) im Monat, wer sich über sowas ernsthaft beschwert ist wahrscheinlich einfach nur knausrig.

Alo
22.02.2017, 14:13
30 Euro sind 30 Euro und wer eh nen Reisepass braucht, kann sich die auch einfach sparen.

Ja, und am Ende seines Lebens kann man dann seine sechs besten Freunde von dem Geld auf eine große Pizza einladen. Das macht den ganzen Stress natürlich wett.

Alo
22.02.2017, 14:16
Jo, is ja glücklicherweise jedem selbst überlassen, für was man sein Geld ausgibt, ne?

Ganz so einfach ist das leider nicht, aber ja :gratz

Alo
22.02.2017, 14:26
In dem Fall schon. Wurde doch schon geklärt, dass man den nicht zwingend braucht.

Oder eben nicht. Denn man kann ja nur auf den Personalausweis verzichten in dem man das Geld für den Reisepass bezahlt.
So oder so muss das Geld für das Ausweisdokument also bezahlt werden.

Und bei der Steuererklärung oder der GEZ kommt die Argumentation vermutlich auch nicht so dolle.
Die bürgerliche Freiheit in der man die völlige Entscheidungsfreiheit über das eigene Geld hat ist also schon eine ziemliche Illusion.

Alo
22.02.2017, 14:50
Ja, aber wenn ma den Reisepass eh braucht...meine Güte, wie oft noch...

Und du drehst das jetzt ernsthaft so, dass das von mir ja nur so gemeint sein kann, dass man ja auch keine Steuern zahlen muss, wenn man nicht will?

Jetzt nochmal zum Mitschreiben: Man braucht Perso oder Reisepass. Reisepass genügt. Einige Leute reisen viel. Diese Leute brauchen Reisepass. Diese Leute haben Reisepass. Diese Leute müssen nicht nochmal Geld für Perso ausgeben. Diese Leute haben dann Geld gespart. Weil sie es können. Weil sie bereits einen Reisepass haben.

Kam das jetzt an?

Nur weil ich dir nicht die Füße küsse und nicht nochmal extra fünfzehnmal betone, dass es natürlich auch völlig in Ordnung ist einfach immer wieder den Reisepass zu verlängern, musst du mich noch lange nicht so anblaffen, danke :gratz

Wenn du halt anfängst von irgendeinem nicht-existierendem Recht zu reden in dem jeder völlig frei entscheiden könnte was er mit seinem Geld machen will, musst du dich nicht wundern wenn ich dich darauf hinweise, dass ein solches Recht allerhöchstens in deiner Fantasie existiert. Das hat aber nichts damit zu tuen, dass man trotzdem so verfahren kann wie der TE es letztendlich getan hat :dnuhr:

Over and out.

Michael Rüve
22.02.2017, 16:47
denn die textstelle sagt was von "ausweis zu besitzen", nicht von "gültigen ausweis zu besitzen".
nach normalem beamtendeutsch müsste also auch ein abgelaufener ausweis reichen.


Nunja. Der Beamte, bei dem Du das versuchst wird sich einfach auf §29 berufen:
"(1) Ein nach § 28 Abs. 1 oder Abs. 2 ungültiger Ausweis kann eingezogen werden."
28 Abs. 1 nennt auch den Ablauf der Gültigkeitsdauer als Kriterium. 30 regelt die sofortioge Vollziehung, auf Zeit kannst Du da also auch nicht spielen.

Dann ist er weg und Du besitzt keinen mehr. Und dann hat er dich ;-)

Tiha
23.02.2017, 08:35
Nur weil ich dir nicht die Füße küsse und nicht nochmal extra fünfzehnmal betone, dass es natürlich auch völlig in Ordnung ist einfach immer wieder den Reisepass zu verlängern,

Was heißt das eignetlich mit dem verlängern? Wenn er abgelaufen ist muss man doch nen Neuen Kaufen?

Juli Karen
23.02.2017, 10:40
Nu ja, wo du recht hast, haste Recht, denn eigentlich ist es in der Tat ein neuer Ausweiß - schon wegen neuem, aktuellem Bild.

K.A., warum, aber ich sag da auch öfters, dass ich ihn verlängern lassen muss :dnuhr:

Tiha
23.02.2017, 21:43
ah dann ist ja gut dachte ich hätte da irgendwas übersehen finde es nämlich immer schade, wenn man nen neuen Reisepass braucht obwohl das Büchlein noch sehr leer ist.