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Ergebnis 1 bis 17 von 17
  1. Beiträge anzeigen #1 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Daric
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    Daric ist offline

    Vermieter verbietet Auszug

    Folgende Lage:
    Ich möchte gerne aus meiner jetzigen WG ausziehen und war zu diesem Zweck bei unserem Vermieter (eine Baugenossenschaft). Diese sagte mir, dass sie in Zukunft keine WGs mehr im Haus haben möchte und dass, wenn ICH ausziehe, meine Mitbewohner mit mir ausziehen müssen.

    Dürfen sie das?


    Meine Mitbewohnerin war im Juni beim Vermieter und da haben sie schon angedeutet, dass sie keine WGs haben möchten.
    Im August, als mein letzter Mitbewohner eingezogen ist, wurde ihm auch gesagt, dass er der letzte ist, den sie dort einziehen lassen. Einen neuen Mitbewohner wird es nicht mehr geben.

    Ich bin eben nochmal durchs Haus gegangen und habe festgestelllt, dass in diesem Haus 5 weitere WGs leben. Bei 2 von denen war jemand anwesend. Bei der Ersten ist gerade gestern jemand neues eingezogen und bei denen hat der Vermieter keine Probleme gemacht, nichtmal ansatzweise. Bei der zweiten WG ist im Oktober (also 2 Monate nach meinem letzten Mitbewohner) jemand neues eingezogen und auch dieser Wechsel verlief reibungslos. Dort wird auch im April jemand neues einziehen und auch dort hat der Vermieter keine Probleme gemacht.

    Was zur Hölle ist hier los? Es kommt mir so vor, dass sie uns einfach nicht leiden können und uns alle aus der Wohnung rausekeln wollen. Verstärkt wird dieser Eindruck dadurch, dass sie nur bei uns Stress machen.

    Kennt sich jemand mit Mieterrechten aus und kann mir dazu ein paar Quellen nennen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie uns so einfach alle rauswerfen können, bzw. neue Mieter einfach ablehnen!

    Zur Info: Wir stehen zu dritt und gleichberechtigt im Mietvertrag.

  2. Beiträge anzeigen #2 Zitieren
    Ritter
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    Sierra ist offline
    Afaik dürfen sie deine Mitbewohner nur rausschmeißen, wenn sie Ärger machen (randalieren etc.) oder die Miete nicht bezahlen. Zur not könnten deine Mitbewohner auch gegen das Unternehmen klagen was ich jedoch als letzte Möglichkeit sehen würde.

  3. Beiträge anzeigen #3 Zitieren
    Deus Avatar von juke*
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    juke* ist offline
    was steht in deinem mietvertrag?
    wenn bei den kündigungsbedingungen nichts davon steht, dann können sie dir zumindest nicht verbieten auszuziehen.
    und wenn jeder von euch einen individuellen mietvertrag hat, dann kann - sofern nicht anders vermerkt - der mietausfall auch nicht auf deine anderen mitbewohner umgelenkt werden, der vermieter wäre praktisch selbst für die ausfälle verantwortlich.

  4. Beiträge anzeigen #4 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Daric
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    Daric ist offline
    Mit dem Mietvertrag werde ich mich gleich auseinandersetzen. Ich wollte hier nur erstmal Meinungen einholen, ob die sich nicht rechtlich gesehen im roten Bereich befinden. Werde bald melden, was drinsteht!

  5. Beiträge anzeigen #5 Zitieren
    General Avatar von Preachan
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    Preachan ist offline
    Ist auch die Frage:
    Hat jeder einen eigenen Mietvertrag, oder habt ihr einen gemeinsamen, in dem ihr alle drin steht?

  6. Beiträge anzeigen #6 Zitieren
    Waldläufer
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    Tomedro ist offline
    Hmm, ich kenn mich zwar nicht so mit Gesetzen aus, aber wenn 3 Leute im mietvertrag stehen und einer will daraus, dann ist dieser Mievertrag, der sich auf die 3 Leute bezieht ungültig, es sei denn, im Mietvertrag steht eine Folgeregelung oder ähnliches.

    Falls ich Recht habe, steht es dann dem Vermieter frei den anderen beiden keinen neuen Mietvertrag anzubieten.

    Andererseits steht es dir natürlich frei (hoffe ich zumindest) noch eine andere Wohnung zu mieten, ohne dass du die jetzige kündigen müsst.
    Dich zwingt ja wohl keiner in diener jetzigen Wohnung auch zu wohnen^^

    Die anderen beiden könnten dir ja deinen Mietanteil zahlen, den du wiederum den Vermieter gibst.
    Das wäre dann so als wenn du ausziehst und der Mietvertrag dürfte trotzdem gültig bleiben.
    Dass die WG sich aber einen neuen Mitbewohner holen darf, halte ich für unrealistisch.

  7. Beiträge anzeigen #7 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Daric
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    Daric ist offline
    Also

    wir haben einen gemeinsamen Mietvertrag für uns 3 und im Mietvertrag ist NICHTS über die Kündigung geregelt, außer dass die 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten sind.

    Und eine Passage über WGs gibt es nicht.

  8. Beiträge anzeigen #8 Zitieren
    Deus Avatar von juke*
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    juke* ist offline
    dann hat der vermieter denke ich pech gehabt.
    sofern der mietvertrag nicht untersagt, dass ein teil von euch auszieht, ist es auch kein problem.
    das problem, das jedoch existiert ist, dass deine mitbewohner für den mietausfall bei deinem auszug aufkommen müssen.
    da es schwierig sein dürfte ohne zustimmung des vermieters einen neuen mitbewohner zu organisieren, werdet ihr euch wohl mal zusammensetzen müssen.
    jedenfalls dürfte vertraglich deinem auszug nichts entgegenstehen, solange die miete weiterhin, wie vertraglich geregelt, gezahlt wird.
    für alles andere ist es eventuell nötig einige ergänzungen zum vertrag vorzunehmen.

  9. Beiträge anzeigen #9 Zitieren
    Held Avatar von Professor Hunt
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    Professor Hunt ist offline
    Zitat Zitat von juke* Beitrag anzeigen
    dann hat der vermieter denke ich pech gehabt.
    sofern der mietvertrag nicht untersagt, dass ein teil von euch auszieht, ist es auch kein problem.
    das problem, das jedoch existiert ist, dass deine mitbewohner für den mietausfall bei deinem auszug aufkommen müssen.
    da es schwierig sein dürfte ohne zustimmung des vermieters einen neuen mitbewohner zu organisieren, werdet ihr euch wohl mal zusammensetzen müssen.
    jedenfalls dürfte vertraglich deinem auszug nichts entgegenstehen, solange die miete weiterhin, wie vertraglich geregelt, gezahlt wird.
    für alles andere ist es eventuell nötig einige ergänzungen zum vertrag vorzunehmen.
    najo..den mietausfall könnte man wohl durch untermieter lösen...

  10. Beiträge anzeigen #10 Zitieren
    Kind des Zorns  Avatar von Dares
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    Dares ist offline
    Du musst aber weiterhin Miete zahlen, da der Vertrag nur für euch drei zusammen gilt. (denke ich)

  11. Beiträge anzeigen #11 Zitieren
    Deus Avatar von juke*
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    juke* ist offline
    Zitat Zitat von Cazzano Beitrag anzeigen
    najo..den mietausfall könnte man wohl durch untermieter lösen...
    wenn einem das gestattet ist!

  12. Beiträge anzeigen #12 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Daric
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    Daric ist offline
    Und das wird grundsätzlich nicht gestattet.

    Die Vermieter können uns nicht leiden und wollen uns unbedingt aus dieser Wohnung raushaben.

    Wenn ich nun mit einem Nachmieter anrücke, werden die ihn sehr wahrscheinlich grundsätzlich ablehnen!

  13. Beiträge anzeigen #13 Zitieren
    General Avatar von Demetrios
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    Demetrios ist offline
    Ich würde an deiner Stelle deinen Vermieter mit dem, was du über die anderen WGs in deinem Haus erfahren hast, konfrontieren. Natürlich ganz freundlich, am besten im persönlichen Gespräch, ohne gleich mit irgendwelchen Rechtslagen zu drohen. Mietrechtliche Konsequenzen ziehen kannst du immer noch, wenn keine Kommunikation mehr möglich ist.

    Vielleicht kannst du so herauszufinden, woran es liegt, dass eure WG scheinbar gegenüber den anderen im Haus benachteiligt wird.

    Am besten ist, du kommst vorher von deiner "die-haben-was-persönlich-gegen-uns"-Haltung runter. Ich kann mir nicht vorstellen, dass deine Vermieter euch hassen und bloß etwas Böses wollen. Und scheinbar haben sie ja nichts im Allgemeinen gegen WGs.

    Ich denke, die sind an einer einvernehmlichen Lösung genauso interessiert wie ihr. Eine wahrscheinlich mindestens lokal bekannte Baugenossenschaft hat ja auch einen Ruf zu verlieren.

  14. Beiträge anzeigen #14 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von SvendieBlutfliege
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    SvendieBlutfliege ist offline
    Also wenn ihr alle im Mietvertrag steht, denke ich nicht, dass der Vermieter euch alle rausschmeißen kann, nur weil du ausziehst. Anders sähe die Geschichte aus, wenn du allein Mieter bist und deine WG-Partner sozusagen deine Untermieter wären.

  15. Beiträge anzeigen #15 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Daric
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    Daric ist offline
    So, ich habe eben meine persönliche Kündigung abgegeben. Also nur ich alleine.

    Die Empfangsdame hat etwas gestaunt, hat mir den Eingang der Kündigung aber bestätigt.


    Sie hat mir nun auch erzählt, was eigentlich das Problem ist.

    Die Vermietungsgesellschaft möchte tatsächlich keine WGs mehr, da es für sie einen großen Verwaltungsaufwand bedeutet. Und da bei WGs ja alle 2 Monate jemand aus und wieder einzieht haben sie diesen Verwaltungsaufwand öfter als bei Familien, die im besten Fall gleich mehrere Jahre in der selben Wohnung bleiben. Deshalb versuchen sie jetzt nach und nach die bestehenden WGs aufzulösen.


    Hm, auf mich macht das den Eindruck, dass die Vermietungsgesellschaft einfach ihren Job nicht machen will. In Braunschweig steht eine Universität und meine derzeitige Wohnung ist 10 Minuten von der Uni entfernt. Es ist vollkommen natürlich, dass Studenten eine Wohnung brauchen und sich meistens in Wohngemeinschaften organisieren. Es ist auch nicht so, dass wir Mietnomaden oder so etwas wären. Wir zahlen unsere Miete pünktlich, wir setzen die Vermieter in Kenntnis, wenn irgendwo ein Mängel auftaucht und erfüllen unsere Pflichten. Die Vermieter haben keinen objektiven Grund, warum sie etwas gegen WGs und speziell etwas gegen uns haben sollten.

    Zumal es auch keine rechtliche Grundlage gibt. Sie können niemanden rauswerfen und sie haben auch keine Grundlage, weswegen sie neue Mieter ablehnen sollten....


    Naja, eventuell wird das noch haarig...

  16. Beiträge anzeigen #16 Zitieren
    General Avatar von Preachan
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    Preachan ist offline
    Irgendwie strange, ich ziehe in Braunschweig auch gerade aus einer Studenten-WG, in der alle Hauptmieter sind... creepy

    (Wobei die anderen durchgerechnet haben, dass sie zu zweit die Wohnung halten können und auch wollen, dh. es wird kein Nachmieter benötigt, was das ganze vereinfacht....)

  17. Beiträge anzeigen #17 Zitieren
    Waldläufer Avatar von barbara72
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    barbara72 ist offline
    Zitat Zitat von Cazzano Beitrag anzeigen
    najo..den mietausfall könnte man wohl durch untermieter lösen...
    aber nur mit zustimmung des vermieters...

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