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Rollenspiel: Gerichtsverhandlung

  1. #1 Zitieren
    Waldläufer Avatar von Amras13
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    Ort
    Kassel
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    191
    Hallo,
    wir über derzeit in GL (Gesellschaftslehre) ein Rollenspiel mit einer Gerichtsverhandlung. Am Freitag werden wird dies vortragen müssen und meine Rolle ist der Verteidiger. Soweit habe ich mich beschäftigt, doch wollte ich auch Rat von denen holen, die vielleicht Ideen haben.

    Hier, um einmal zu wissen, um was es geht:


    Jeder Angeklagte hat das Recht auf einen Rechtsanwalt, der ihm mit juristischem Rat bei seiner Verhandlung zur Seite steht. Christian F. ist, nachdem er von der Polizei verhört und beschuldigt wurde, zu dir gekommen und hat dich um seine Verteidigung gebeten.
    Deine Aufgabe besteht darin, eine Verurteilung zu verhindern. Du bist der Auffassung, dass Christian F. unschuldig ist. Die Beweislage der Staatsanwaltschaft ist dürftig. Die beiden Zeuginnen haben den Täter nicht beschreiben können. Keine hat beobachtet, wer die Sachen gestohlen hat. Die Theorie von Hauptkommissar Fiedler klingt sehr abenteuerlich. Nur weil dein Mandant immer Dienst hatte, wenn Gegenstände gestohlen wurden, ist damit noch lange nichts bewiesen. Ebenso ist die Tatsache, dass es zu keinen Diebstählen kam, während Christian verreist war, kein Beweis für seine Schuld. Nachteilig wirkt sich aber aus, dass Christian schon einmal beim Klauen erwischt wurde. Vor etwas mehr als einem Jahr ist er von einem Jugendrichter zu einer Jugendstrafe verurteilt worden. Ein Jugendgerichtshelfer/eine Jugendgerichtshelferin führt seitdem regelmäßig Gespräche mit Christian. Außerdem bekam er durch die Jugendgerichtshilfe den Job als Zivi vermittelt.

    1) Mach dich mit deiner Rolle und dem Ablauf der Gerichtsverhandlung vertraut.
    Diese Nummer ist klar, obwohl ich zur Gerichtsverhandlung eine Frage habe:

    Nachdem der Staatsanwalt die Anklage vorliest, soll ich als Verteidiger Stellung nehmen. Leider weiß ich überhaupt nicht, was ich dort sagen soll. "Mein Mandant ist unschuldig!"? Sicher nicht. Könntet ihr mir hier vielleicht Tipps geben?

    2) Überlege dir, wie du die Zeugen genau befragen kannst. Haben sie gesehen, dass Christian die Sachen gestohlen hat?

    Hier würde ich fragen wollen, ob einige vielleicht die Idee haben, welche Fragen ich stellen könnte. Ich habe einige und man muss bedenken, dass eine Anklage gegen Unbekannt gelaufen war, ich also keinen Zeugen direkt einstechen kann, außer er würde es meinem Mandanten zutrauen.

    3) Am Ende der Verhandlung solltest du in deinem Plädoyer auf alle Umstände hinweisen, die gegen eine Verurteilung oder für ein mildes Urteil sprechen.

    Ich denke, hierbei kann ich mir was überlegen. Mir geht es vorallem um die Nummer 1. wegen dem Gerichtsablauf, aber auch für Antworten auf die 2. Nummer wäre ich recht dankbar

    Ich danke schonmal im vorraus.
    Amras13 ist offline

  2. #2 Zitieren
    Ritter Avatar von ojas
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    Zitat Zitat von Amras13 Beitrag anzeigen
    "Mein Mandant ist unschuldig!"
    Gesetze sind scheißekompliziert. In einer Gerichtsverhandlung geht es deshalb oft um zwei separat behandelte Fragen:
    1. Hat der Angeklagte die ihm vorgeworfene Handlung begangen?
    2. Ist diese Handlung in dem konkreten Fall eine Straftat?


    Du solltest jetzt schon darauf eingehen, warum dein Mandant unschuldig ist:
    1. weil er die ihm zu Last gelegte Handlung nicht begangen hat, oder
    2. weil seine Handlung in dem konkreten Fall keine Straftat ist.


    Zitat Zitat von Amras13 Beitrag anzeigen
    ... und man muss bedenken, dass eine Anklage gegen Unbekannt gelaufen war, ...
    Is nicht. Ermittlungsverfahren können gegen Unbekannt eröffnet werden. Sobald der Staatsanwalt aber anklagt, dann muss er auch eine konkrete Person benennen, die er anklagen will.

    Zitat Zitat von Amras13 Beitrag anzeigen
    Die beiden Zeuginnen haben den Täter nicht beschreiben können. ...

    2) Überlege dir, wie du die Zeugen genau befragen kannst. Haben sie gesehen, dass Christian die Sachen gestohlen hat?
    Mehr ist da kaum zu sagen. Die Indizien sind erdrückend, aber klare Beweise fehlen. Falls jetzt einer der Zeugen doch noch glaubt, den Täter erkannt zu haben, dann kannst du versuchen, zu argumentieren, dass das aufgrund der Umstände (Entfernung, Lichtverhältnisse, etc.) überhaupt nicht möglich ist. Oder du kannst die Glaubhaftigkeit der Zeugen angreifen (vielleicht haben sie eine persönliche Fede mit dem Angeklagten). In beiden Fällen musst du aber mehr über die Umstände wissen, als du das in deinem Text geschrieben hast (soetwas macht man nicht ins Blaue hinein).

    Und: gibt es weitere Personen, die ebenfalls den Diebstahl hätten begehen können (zum Beispiel die Zeugen)?
    ojas ist offline Geändert von ojas (31.03.2011 um 09:18 Uhr)

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