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  1. Beiträge anzeigen #1 Zitieren
    Held Avatar von Professor Hunt
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    Professor Hunt ist offline

    Schusswaffengebrauch der Polizei

    Aloha...

    Ich hatte mich das schon letzte Nacht gefragt und mir fiel es wieder ein als jmd im TuS diesen Link von SpiegelTV postete (ich bezieh mich jetzt nicht da drauf..es ist mir nur wieder dabei eingefallen).


    Vllt kommt es mir ja durch die Medien bedingt einfach zu oft vor,aber manchmal hab ich den Eindruck,dass die Polizisten in einer gewissen Gefahrensituation einfach mal dem Übeltäter ins Bein schießen sollten...oder halt in den Arm.
    Natürlich sollen das keine schießwütigen Beamte sein oder Franzosen oder Schüsse in Kniescheibe oder Handfläche etc.
    Außerdem gibts ja auch das Argument,dass es die Polizei immer schwerer habe und die Übeltäter immer aggressiver werden etc....(wie z.B. im Link [leider hab ich die Repo nicht gesehen -.- ] ).

    Auf der anderen Seite - kann auch sein,dass es ein Hirngespinst ist - muss man für jede verschossene Kugel Buch führen und die Polizeigesetze (ist föderal in Dt ) sind da recht streng.

    Von daher wollte ich eben mal eure Meinung dazu hören...




    Hier gibts noch ne Statistik,wo ich allerdings die Anzahl der getötenen Leute verdoppeln würde um sicher zu gehen.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Waffeng...in_Deutschland


    Falls man jmd erschießen muss,so gibts den (euphemistischen) Ausdruck Finaler Rettungsschuss dfür.

  2. Beiträge anzeigen #2 Zitieren
    Provinzheld Avatar von Arno
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    Arno ist offline
    och... die armen polizisten... die müssen ja so hart arbeiten... da wollen wir es ihnen doch ein bisschen einfacher machen... sollen sie doch auf alle leute ein bisschen schießen dürfen..! das baut auch stress ab und macht spaß... ja, die wollen ja auch nur 8 stunden am tag arbeiten... mit stöcken, die bumm machen, geht das viel einfacher... die haben sich ihren beruf ja ausgesucht... um zu schnell fahrende autos anzuhalten... und ein bisschen mit uniform rumzulaufen... und dann muss man so schnell sein... und leute festhalten... aber wenn man denen in die waden knallt... können sie doch auch nicht laufen..! und als polizist... kann man sich dann doch einen kaffee in der hand halten...

    also ich bin dafür...

  3. Beiträge anzeigen #3 Zitieren
    Schwertmeister Avatar von Mudhater
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    Mudhater ist offline
    Zitat Zitat von Cazzano Beitrag anzeigen
    Hier gibts noch ne Statistik,wo ich allerdings die Anzahl der getötenen Leute verdoppeln würde um sicher zu gehen.
    Nur um sicher zu gehen. Mhm.

    Zitat Zitat von DucklasMacDuck Beitrag anzeigen
    Deine Ausführungen zum Gebrauch einer Schusswaffe in Situationen, die nicht umbedingt das Leben der Beamten gefährden, ist schon etwas krass. Natürlich gibt es, besonders in den Problembezirken Berlins oder Hamburgs, viele Personen, besonders Jugendliche, die es nicht für angemessen erachten, sich der Polizei zu unterstellen und auch schon mal handgreiflich werden. Aber dies wäre mit dem Gesetz nicht vereinbar von der Waffe gebrauch zu machen um übermütige jugendliche Straftäter untätig zu machen.

    Persönlich würde ich auch in einer solchen Situation als Polizeibeamter meine Waffe zücken und einem Randalierer ins Bein schießen, wenn er beispielsweise einen Kolegen ernsthaft verletzt, aber realistisch betrachtet ist so etwas nicht möglich, es sei denn man riskiert seinen Job.

    So sieht es jedenfalls das Deutsche Gesetz vor. In den USA wäre dies wieder eine ganz andere Sache.
    Dito
    http://forum.worldofplayers.de/forum/signaturepics/sigpic36116_2.gif

  4. Beiträge anzeigen #4 Zitieren
    Forenerpel  Avatar von DucklasMacDuck
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    DucklasMacDuck ist offline
    Deine Ausführungen zum Gebrauch einer Schusswaffe in Situationen, die nicht umbedingt das Leben der Beamten gefährden, ist schon etwas krass. Natürlich gibt es, besonders in den Problembezirken Berlins oder Hamburgs, viele Personen, besonders Jugendliche, die es nicht für angemessen erachten, sich der Polizei zu unterstellen und auch schon mal handgreiflich werden. Aber dies wäre mit dem Gesetz nicht vereinbar von der Waffe gebrauch zu machen um übermütige jugendliche Straftäter untätig zu machen.

    Persönlich würde ich auch in einer solchen Situation als Polizeibeamter meine Waffe zücken und einem Randalierer ins Bein schießen, wenn er beispielsweise einen Kolegen ernsthaft verletzt, aber realistisch betrachtet ist so etwas nicht möglich, es sei denn man riskiert seinen Job.

    So sieht es jedenfalls das Deutsche Gesetz vor. In den USA wäre dies wieder eine ganz andere Sache.

  5. Beiträge anzeigen #5 Zitieren
    Waldläufer Avatar von Borealis
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    Borealis ist offline
    betäubungswaffen reichen vollkommen.

  6. Beiträge anzeigen #6 Zitieren
    Papa Rapa  Avatar von Raettich
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    Raettich ist offline

    Post

    Der Gebrauch der Schusswaffe sollte immer der allerletzte Ausweg sein, die ein Polizist gebrauchen sollte.

    Ausserdem will ich den Polizisten sehen, der in einer Paniksituation, wo alles in Bewegung ist, zielgenau ein Bein oder einen Arm treffen kann, ohne dass dabei Lebenswichtige Aterien oder Venen verletzt werden.

    Für alle anderen Situationen, ist die Polizei mit ganz anderen Sachen ausgestattet: Pfefferspray, Tonfa oder Teleskopschlagstock.
    Zitat Zitat von Tyrat Beitrag anzeigen
    Furzen hilft bei jedem Schmerz!

  7. Beiträge anzeigen #7 Zitieren
    Held Avatar von Professor Hunt
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    Professor Hunt ist offline
    Zitat Zitat von Mudhater Beitrag anzeigen
    Nur um sicher zu gehen. Mhm.
    im verlinkten artikel stehen die gründe,wieso diese statistik nicht das gesamte bild zeigt.


    Zitat Zitat von DucklasMacDuck Beitrag anzeigen
    Deine Ausführungen zum Gebrauch einer Schusswaffe in Situationen, die nicht umbedingt das Leben der Beamten gefährden, ist schon etwas krass. Natürlich gibt es, besonders in den Problembezirken Berlins oder Hamburgs, viele Personen, besonders Jugendliche, die es nicht für angemessen erachten, sich der Polizei zu unterstellen und auch schon mal handgreiflich werden. Aber dies wäre mit dem Gesetz nicht vereinbar von der Waffe gebrauch zu machen um übermütige jugendliche Straftäter untätig zu machen.

    Persönlich würde ich auch in einer solchen Situation als Polizeibeamter meine Waffe zücken und einem Randalierer ins Bein schießen, wenn er beispielsweise einen Kolegen ernsthaft verletzt, aber realistisch betrachtet ist so etwas nicht möglich, es sei denn man riskiert seinen Job.

    So sieht es jedenfalls das Deutsche Gesetz vor. In den USA wäre dies wieder eine ganz andere Sache.

    und was machen wir dann im worst-case-szenario,wenn sich das so in der gesellschaft eingeschlichen hat?
    vllt kann man ja im konkreten fall schnell sagen,dass man davon keinen gebrauch machen muss,aber mir gehts um ein anderes gedankenspiel.
    wenn sich die gesellschaft also "verschlechtern" würde,müsste man dann mehr durchgreifen und es eben in betracht ziehen,dass z.b. ein molotov cocktail-werfer,der ein waisenhaus voller waisen,kleinen kätzchen und niedlichen hundebabys damit bewirft, einen beinschuss abbekommt oder sollte man bis zum schluss so gewaltarm wie möglich bleiben?

    gäbe es also eine rechtfertigung für einen schnelleren bzw. unkomplizierteren schusswaffengebrauch wenn die gesellschaft "verrohen" würde?


    @ betäubung
    du fällst ja nicht gleich um,wenn du davon getroffen wirst..du könntest diese person damit ja erst richtig wütend gemacht haben und er macht noch schnell irgendwas bevor er bewusstlos wird.
    oder er würde verletzt werden,wenn er betäubt da liegt..z.b. weil er auf ner treppe steht oder weil viele menschen um ihn herumstehen..
    oder manche sind vllt allergisch gegen das betäubungsmittel...
    das wären jetzt so meine spontanen einwände dagegen...

    @zielsicherheit
    ja,ich muss zugeben,dass ich erstmal davon ausgehen muss,dass die nur irgendwelche streifschüße oder fleischwunden etc bekommen,die ärztlich versorgt werden können und keine bleibenden schäden hinterlassen...

  8. Beiträge anzeigen #8 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Mustard
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    Mustard ist offline
    polizist sein is auch nurn job, und wenn bei ner disco schlägerei nen polizist halb tot geprügelt wird soll er denjenigen auch ins bein schießen dürfen zur eigenen sicherheit... nur mal als beispiel.

  9. Beiträge anzeigen #9 Zitieren
    Waldläufer Avatar von Schwops
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    Schwops ist offline
    Wenn Übeltäter unbewaffnet (keine Schusswaffen) -> Schiessen nicht nötig
    Wenn Übeltäter mit Schusswaffe bewaffnet -> Schuss ins Bein oder Arm würde ihn wohl sehr verärgern -> toter Polizist

  10. Beiträge anzeigen #10 Zitieren
    Held Avatar von Professor Hunt
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    Professor Hunt ist offline
    Zitat Zitat von Schwops Beitrag anzeigen
    Wenn Übeltäter unbewaffnet (keine Schusswaffen) -> Schiessen nicht nötig
    und das klappt auch 10 unbewaffneten übeltätern gegen 1 oder normalerweise 2 polizisten?

    Wenn Übeltäter mit Schusswaffe bewaffnet -> Schuss ins Bein oder Arm würde ihn wohl sehr verärgern -> toter Polizist
    ich glaube kaum,dass er nach einem schuß in den arm oder ins bein
    a) überhaupt noch schießt
    b) geschweigedenn ordentlich trifft

  11. Beiträge anzeigen #11 Zitieren
    Waldläufer Avatar von Schwops
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    Schwops ist offline
    Zitat Zitat von Cazzano Beitrag anzeigen
    und das klappt auch 10 unbewaffneten übeltätern gegen 1 oder normalerweise 2 polizisten?
    Ich glaub kaum, dass ein oder zwei Polizisten es mit einer so großen Gruppe aufnehmen würden. Selbst wenn, sollen die Polizisten einfach so präventiv alle nieder schiessen?


    Zitat Zitat von Cazzano Beitrag anzeigen
    ich glaube kaum,dass er nach einem schuß in den arm oder ins bein
    a) überhaupt noch schießt
    b) geschweigedenn ordentlich trifft
    Kann gut sein, aber möglich ist es trotzdem, dass er gerade dadurch nochmehr provoziert wurde.

  12. Beiträge anzeigen #12 Zitieren
    Forenerpel  Avatar von DucklasMacDuck
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    DucklasMacDuck ist offline
    Zitat Zitat von Cazzano Beitrag anzeigen
    und was machen wir dann im worst-case-szenario,wenn sich das so in der gesellschaft eingeschlichen hat?
    vllt kann man ja im konkreten fall schnell sagen,dass man davon keinen gebrauch machen muss,aber mir gehts um ein anderes gedankenspiel.
    wenn sich die gesellschaft also "verschlechtern" würde,müsste man dann mehr durchgreifen und es eben in betracht ziehen,dass z.b. ein molotov cocktail-werfer,der ein waisenhaus voller waisen,kleinen kätzchen und niedlichen hundebabys damit bewirft, einen beinschuss abbekommt oder sollte man bis zum schluss so gewaltarm wie möglich bleiben?

    gäbe es also eine rechtfertigung für einen schnelleren bzw. unkomplizierteren schusswaffengebrauch wenn die gesellschaft "verrohen" würde?
    Das stimmt schon, aber dann müssten die Gesetze umgeschrieben werden und ich glaube kaum, dass sich die Politiker von morgen, die alles auf einem friedlichen Weg lösen wollen, ganz egal wie bedrohlich die Situation sein mag, sich auf eine Änderung einlassen würden. In anderen Ländern wäre dies kein Problem, wie etwa den USA, Russland oder Frankreich.

    Aber wie sagte Helmut Schmidt noch vor einigen Tagen?

    "Wir Deutschen wissen ja immer alles besser".

  13. Beiträge anzeigen #13 Zitieren
    General Avatar von Das_Whitey
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    Das_Whitey ist offline
    Mit scharfer Munition find ich etwas übertrieben, gegen einen Gummiknüppel oder bei noch aggresiveren Tätern, Gummigeschosse zu benutzen fände ich nicht schlimm. Sollte natürlich aber alles unter einer Warnung passieren und nicht einfach sofort wie wild drauf los schlagen/schießen.
    Ansonsten, ich weiss nicht wie ich zur Polizei stehen soll. Hier wo ich wohne schlagen sie einfach mal auf unschuldige Bürger ein oder nehmen einfach mal aus spaß jemanden mit aufs Revier. (ist echt so). Anderseits sind ja nicht alle so, und einige machen einfach nur ihren Job.
    Geändert von Das_Whitey (04.01.2011 um 00:00 Uhr)

  14. Beiträge anzeigen #14 Zitieren
    Deus Avatar von Nibbler
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    Nibbler ist offline
    Die Reaktionen, die im Video gezeigt werden, sind in der Tat häufiger anzutreffen und mehr als bedenklich. Meiner Meinung nach ist das auf die Vernachlässigung des Staates zurückzuführen, der sich zu wenig um seine Exekutive kümmert. Natürlich wäre der Schusswaffengebrauch ein erhebliches Mittel um der Polizei wieder die nötige Autorität zu verschaffen, doch wäre das der falsche Weg. Der Staat muss mehr Polizisten einstellen, den Beruf durch Prämien, gut Geld oder ähnliches attraktiver machen. Sind mehr Polizisten auf den Straßen unterwegs, gäbe es weniger Straftaten auf der Straße und viel weniger Gewalt gegen die Polizei. Jedenfalls im Alltag der Straße.

  15. Beiträge anzeigen #15 Zitieren
    General Avatar von Baldurs_Gate_2
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    Baldurs_Gate_2 ist offline
    Zitat Zitat von Schwops Beitrag anzeigen

    Kann gut sein, aber möglich ist es trotzdem, dass er gerade dadurch nochmehr provoziert wurde.
    Du hast wohl zu viele Filme gesehen.

  16. Beiträge anzeigen #16 Zitieren
    Legend Avatar von Solifluktion
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    Solifluktion ist offline
    Zitat Zitat von Cazzano Beitrag anzeigen

    @ betäubung
    du fällst ja nicht gleich um,wenn du davon getroffen wirst..du könntest diese person damit ja erst richtig wütend gemacht haben und er macht noch schnell irgendwas bevor er bewusstlos wird.
    oder er würde verletzt werden,wenn er betäubt da liegt..z.b. weil er auf ner treppe steht oder weil viele menschen um ihn herumstehen..
    oder manche sind vllt allergisch gegen das betäubungsmittel...
    das wären jetzt so meine spontanen einwände dagegen...
    Der der nachdem er mit nem Taser beschossen wurde noch aufrecht steht hat meinen Respekt verdient.
    Schade nur, dass Taser fast genauso umstritten sind wie Schusswaffen.....Herzkranke könnten da ja sterben
    Zitat Zitat von Schwops Beitrag anzeigen
    Wenn Übeltäter unbewaffnet (keine Schusswaffen) -> Schiessen nicht nötig
    Wenn Übeltäter mit Schusswaffe bewaffnet -> Schuss ins Bein oder Arm würde ihn wohl sehr verärgern -> toter Polizist
    Wenn Der Übeltäter mit ner Schusswaffe bewaffnet ist und anstalten macht sie zu benutzen ist der Polizist afaik zum "finalen Rettungsschutz" bemächtigt. Da muss er nicht in den Arm zielen.

    Zitat Zitat von Cazzano Beitrag anzeigen
    ich glaube kaum,dass er nach einem schuß in den arm oder ins bein
    a) überhaupt noch schießt
    b) geschweigedenn ordentlich trifft
    Ich hab mal ne Doku über die Ausbildung beim FBI gesehen und da wurde gezeigt wie man vorgehen muss wenn man einen mit einer Schusswaffe bewaffneten Schurken ausschalten muss.
    Ein Schuss reicht nicht (außer vl n Kopfschuss ), da der Adrenalinrausch in dem sich der Bösewicht befindet ihn quasi schmerzunempfindlich macht. Daher soll man mehrere Schüsse abgeben um durch den Blutverlust zum "Aufgeben" des schützen zu führen.
    Was die Präzision angeht stimme ich dir aber zu

    EDIT: Zum Thema allgemein.....ich bin durchaus dafür, dass Polizisten in Härtefällen etwas mehr Freiraum bekommen. Dafür sollte allerdings der Freiraum den sie bei weniger harten Fällen haben ("Diese Friedliche Omma sollte ich mal mit dem Tonfa vermöbeln") eingeschränkt werden. Generell sollte jede Gewalt ausgehend von einem Polizisten streng überwacht und kontrolliert werden (und bei einer groben Falschanwendung auch geahndet), aber in einigen Fällen die noch keine Berechtigung für den "finalen Rettungsschuss" geben sollten zB Beinschüsse durchaus gestattet sein.
    Der mit einem Messer bewaffnete Räuber der zwar grade niemanden unmittelbar bedroht aber zu entkommen droht, darf durchaus durch einen Beinschuss gestoppt werden....."Berufsrisiko"
    "A moment of laxity spawns a lifetime of heresy"
    Geändert von Solifluktion (04.01.2011 um 05:05 Uhr)

  17. Beiträge anzeigen #17 Zitieren
    Krieger
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    EMwegA ist offline
    Zitat Zitat von Solifluktion Beitrag anzeigen
    Der der nachdem er mit nem Taser beschossen wurde noch aufrecht steht hat meinen Respekt verdient.
    Schade nur, dass Taser fast genauso umstritten sind wie Schusswaffen.....Herzkranke könnten da ja sterben

    Wenn Der Übeltäter mit ner Schusswaffe bewaffnet ist und anstalten macht sie zu benutzen ist der Polizist afaik zum "finalen Rettungsschutz" bemächtigt. Da muss er nicht in den Arm zielen.
    Das mit dem "Infarkt" trifft bei geschätzen 1 von sagen wir mal 100 Personen zu. Bei wie vielen schätzt du die Möglichkeiten beim Einsatz von Schusswaffen? 80/100?
    Der finale Rettungsschuss darf angewendet werden wenn der "Täter" in der Lage ist sein Opfer tödlich zu verletzen. Die Benutzung von Schusswaffen fällt allerdings in die Regelung Unmittelbarer Zwang.

    betäubungswaffen reichen vollkommen.
    Ein mit Pistole bewaffneter Mensch steht vor dir. Pfefferspray hilfreich? Tonfa/Teleskopstock hilfreich?

  18. Beiträge anzeigen #18 Zitieren
    Legend Avatar von Solifluktion
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    Solifluktion ist offline
    Zitat Zitat von EMwegA Beitrag anzeigen
    Das mit dem "Infarkt" trifft bei geschätzen 1 von sagen wir mal 100 Personen zu. Bei wie vielen schätzt du die Möglichkeiten beim Einsatz von Schusswaffen? 80/100?
    Der finale Rettungsschuss darf angewendet werden wenn der "Täter" in der Lage ist sein Opfer tödlich zu verletzen. Die Benutzung von Schusswaffen fällt allerdings in die Regelung Unmittelbarer Zwang.
    Das musst du mir nicht sagen Ich bin ja FÜR Taser ^^
    "A moment of laxity spawns a lifetime of heresy"

  19. Beiträge anzeigen #19 Zitieren
    Das Ziel ist im Weg Avatar von urphate
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    urphate ist offline
    Es wurde hier als Argument gegen Betäubungswaffen angeführt, dass der Täter nicht sofort umfällt und noch Schaden anrichten kann.

    Die standardmäßige Ausrüstung der Polizei mit 9mm Vollmantelmunition gewährleistet keineswegs eine sofortige Kampfunfähigkeit, dazu ist die sog. "Mannstoppwirkung" zu gering.

    Im Gegenzug dazu gibt es aber gerade beim "Schuß ins Bein" erhebliche Probleme.

    - Der durchschnittliche Polizist ist kein Scharfschütze sondern erfüllt im täglichen Dienstbetrieb oft genug nicht einmal seine Mindeststunden auf dem Schießstand.

    - Das Bein bietet eine relativ geringe Trefferfläche

    - Und es gibt da ein ziemlich großes Blutgefäß, dass den harmlosen Beinschuß sehr schnell lebensbedrohlich werden läßt.
    Mer hale Pol

    Wär ich ein Huhn, wär ich eine Legende

  20. Beiträge anzeigen #20 Zitieren
    Legend Avatar von Solifluktion
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    Solifluktion ist offline
    Zitat Zitat von urphate Beitrag anzeigen
    Es wurde hier als Argument gegen Betäubungswaffen angeführt, dass der Täter nicht sofort umfällt und noch Schaden anrichten kann.

    Die standardmäßige Ausrüstung der Polizei mit 9mm Vollmantelmunition gewährleistet keineswegs eine sofortige Kampfunfähigkeit, dazu ist die sog. "Mannstoppwirkung" zu gering.

    Im Gegenzug dazu gibt es aber gerade beim "Schuß ins Bein" erhebliche Probleme.

    - Der durchschnittliche Polizist ist kein Scharfschütze sondern erfüllt im täglichen Dienstbetrieb oft genug nicht einmal seine Mindeststunden auf dem Schießstand.

    - Das Bein bietet eine relativ geringe Trefferfläche

    - Und es gibt da ein ziemlich großes Blutgefäß, dass den harmlosen Beinschuß sehr schnell lebensbedrohlich werden läßt.
    Ich dachte die Polizei verwendet Hohlspitzgeschosse um Durchschüsse zu verhindern und die Mannstoppwirkung zu erhöhen
    "A moment of laxity spawns a lifetime of heresy"

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