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  1. Beiträge anzeigen #81 Zitieren
    Hero Avatar von lali
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    lali ist offline
    Wieder eine News. Das Video wurde ein bisschen überarbeitet und vom History of Khorinis Team neu veröffentlicht, um eine größere Audienz zu erreichen. Die deutschen Untertitel enthalten zwar noch viele Fehler, aber sie sind da. Viel Spaß.


    [Video]
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  2. Beiträge anzeigen #82 Zitieren
    Ritter Avatar von Jurdace
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    Jurdace ist offline
    Zitat Zitat von Kyle07 Beitrag anzeigen
    Hätte eh mal Bock, Gothic auf einer anderen Sprache zu erleben.
    Ich frage mich gerade, ob das nicht das Modteam war, das die original polnischen Gothic 2 Synchronsprecher für sich gewinnen konnte. Falls ja, würde sich das sogar richtig lohnen.

  3. Beiträge anzeigen #83 Zitieren
    Alter Medizinmann Avatar von Tentarr
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    Tentarr ist offline
    Ich meinte schon aber ich meine auch, dass jemand mal im Forum geschrieben hat, dass das Team sich getrennt hat, daher bin ich mir nicht sicher.

  4. Beiträge anzeigen #84 Zitieren
    Kämpfer Avatar von M1ndgames
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    M1ndgames ist offline
    Die Mod wird Mega. Die Polnischen Synchronsprecher finde ich richtig gut.
    Freue mich richtig drauf und ich kann es kaum abwarten die Mod in der Hardcore Challenge zu spielen.
    LG
    Free - Peace of Mind - Self

    Regeneration26

  5. Beiträge anzeigen #85 Zitieren
    Hero Avatar von lali
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    lali ist offline
    Zitat Zitat von Jurdace Beitrag anzeigen
    Ich frage mich gerade, ob das nicht das Modteam war, das die original polnischen Gothic 2 Synchronsprecher für sich gewinnen konnte. Falls ja, würde sich das sogar richtig lohnen.
    Ja, das ist das Team.

    Zitat Zitat von Tentarr Beitrag anzeigen
    Ich meinte schon aber ich meine auch, dass jemand mal im Forum geschrieben hat, dass das Team sich getrennt hat, daher bin ich mir nicht sicher.
    Hat es sich auch. Ein Teil des Teams hat die eigentlichen Gründer und Hintermänner (dark, Avallach) hintergegangen, ihnen Daten gestohlen usw. Aber nachdem die Wogen dieses Unsinns geglättet wurden, haben sich die eigentlichen Schöpfer nochmal zusammengerafft und die Arbeiten wieder aufgenommen, auch wenn leider vieles verloren ging. Das ist nun das aktuelle, richtige Projekt: https://historyofkhorinis.org/de/

    Die "tollen" Leute, die für das Chaos verantwortlich waren, arbeiten nun stattdessen hier dran (soweit ich weiß; Avallach oder sonst jemand möge mich berichtigen; dieser ganze Konflikt wurde in der deutschen Community nie wirklich zur Sprache gebracht): https://kronikimyrtany.pl/index_de.html
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  6. Beiträge anzeigen #86 Zitieren
    Veteran Avatar von Bjorn vom See
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    Bjorn vom See ist offline
    Zitat Zitat von lali Beitrag anzeigen
    Ja, das ist das Team.



    Hat es sich auch. Ein Teil des Teams hat die eigentlichen Gründer und Hintermänner (dark, Avallach) hintergegangen, ihnen Daten gestohlen usw. Aber nachdem die Wogen dieses Unsinns geglättet wurden, haben sich die eigentlichen Schöpfer nochmal zusammengerafft und die Arbeiten wieder aufgenommen, auch wenn leider vieles verloren ging. Das ist nun das aktuelle, richtige Projekt: https://historyofkhorinis.org/de/

    Die "tollen" Leute, die für das Chaos verantwortlich waren, arbeiten nun stattdessen hier dran (soweit ich weiß; Avallach oder sonst jemand möge mich berichtigen; dieser ganze Konflikt wurde in der deutschen Community nie wirklich zur Sprache gebracht): https://kronikimyrtany.pl/index_de.html
    Wenn ein Team sich im Streit trennt und beide das gleiche Material benutzen, ist das nicht schön. Aber nach meinem Rechtsverständnis gehört Gothic erstmal Piranha Bytes und die Gothic Lizenz erlaubt Moddern die Daten zu nutzen. Modder haben nunmal keinen Rechtsanspruch, wenn andere ihre Daten nutzen. Wenn dark und Avallach gleich von Diebstahl zu sprechen, finde ich das übertrieben. Dann könnte man das von jeden Modder behaupten, der Ideen von einer anderen Mod übernimmt.

    Und woher willst du wissen, ob diese Verleumdung zutrifft? Ich finde ich es problematisch, wenn man gleich Partei für eine Seite ergreift, ohne die andere Seite gehört zu haben. Eine Verleumdung ist immer noch eine Straftat. Man sollte also vorsichtig mit solchen Bemerkungen sein.

  7. Beiträge anzeigen #87 Zitieren
    Hero Avatar von lali
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    lali ist offline
    Zitat Zitat von Bjorn vom See Beitrag anzeigen
    Wenn ein Team sich im Streit trennt und beide das gleiche Material benutzen, ist das nicht schön. Aber nach meinem Rechtsverständnis gehört Gothic erstmal Piranha Bytes und die Gothic Lizenz erlaubt Moddern die Daten zu nutzen. Modder haben nunmal keinen Rechtsanspruch, wenn andere ihre Daten nutzen. Wenn dark und Avallach gleich von Diebstahl zu sprechen, finde ich das übertrieben. Dann könnte man das von jeden Modder behaupten, der Ideen von einer anderen Mod übernimmt.

    Und woher willst du wissen, ob diese Verleumdung zutrifft? Ich finde ich es problematisch, wenn man gleich Partei für eine Seite ergreift, ohne die andere Seite gehört zu haben. Eine Verleumdung ist immer noch eine Straftat. Man sollte also vorsichtig mit solchen Bemerkungen sein.
    Zum einen: "Ideen übernehmen" heißt nicht Assets übernehmen. Zum anderen: Es geht nicht einfach nur um Daten im Bezug auf das Spiel. Es ging z.B. auch um Daten im Bezug auf die Dokumentationen mit den Synchronsprechern, die sie gemacht haben (Filmaufnahmen etc.). Und es ist Diebstahl, wenn man jemandem Daten klaut, die er erstellt hat. Es geht hier nicht nur um "sich selber Kopien machen", sondern darum, dass für die Schöpfer dadurch Daten zum Teil unwiderbringlich verloren gegangen sein sollen. Auch einige Synchronsprecher selbst standen hier voll auf Seiten der Schöpfer und es wurde auch von rechtlichen Schritten gesprochen. Finde ich nicht gut, das zu bagatellisieren und mir im Gegenzug Verleumdung vorzuwerfen. Aber ich hab ja schon darauf hingewiesen: Man möge sich bei den Betroffenen selbst darüber informieren, ich bin da nicht der richtige Ansprechpartner. Trotzdem will ich es nicht unerwähnt lassen, wenn es sonst keiner macht.
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  8. Beiträge anzeigen #88 Zitieren
    Veteran Avatar von Bjorn vom See
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    Bjorn vom See ist offline
    Zitat Zitat von lali Beitrag anzeigen
    Zum einen: "Ideen übernehmen" heißt nicht Assets übernehmen. Zum anderen: Es geht nicht einfach nur um Daten im Bezug auf das Spiel. Es ging z.B. auch um Daten im Bezug auf die Dokumentationen mit den Synchronsprechern, die sie gemacht haben (Filmaufnahmen etc.). Und es ist Diebstahl, wenn man jemandem Daten klaut, die er erstellt hat. Es geht hier nicht nur um "sich selber Kopien machen", sondern darum, dass für die Schöpfer dadurch Daten zum Teil unwiderbringlich verloren gegangen sein sollen. Auch einige Synchronsprecher selbst standen hier voll auf Seiten der Schöpfer und es wurde auch von rechtlichen Schritten gesprochen. Finde ich nicht gut, das zu bagatellisieren und mir im Gegenzug Verleumdung vorzuwerfen. Aber ich hab ja schon darauf hingewiesen: Man möge sich bei den Betroffenen selbst darüber informieren, ich bin da nicht der richtige Ansprechpartner. Trotzdem will ich es nicht unerwähnt lassen, wenn es sonst keiner macht.
    Mit der Vergabe der Gothiclizenz haben die Entwickler Moddern keinerlei Rechtstitel übertragen. Daher werden solche Klagen erfolglos sein. Auch die Arbeiten der Synchronsprecher fallen darunter. Assets spielen ebenfalls keine Rolle. Lies dir mal die Lizenz durch, vor allem das von mir rot markierte.


    Lizenz für die nichtkommerzielle Nutzung von Modifikationen
    (GothicMOD Lizenz)
    Version 1.0 - April 2004
    Copyright © 2004 Pluto 13 GmbH (Piranha Bytes)

    Präambel
    Ziel der Lizenzierung eines Werkes unter der GothicMOD Lizenz ist es, die Verwendung von Inhalten zum
    Zwecke der unentgeltlichen und nichtkommerziellen Nutzung von Modifikationen zu ermöglichen. Die
    Lizenz richtet sich an diejenigen, die ihre urheberrechtlich geschützten Leistungen zum Zwecke der
    unentgeltlichen und nichtkommerziellen Nutzung von Modifikationen zur Verfügung stellen wollen, ohne
    dass für einzelne Nutzungen oder Änderungen gesondert Rechte eingeholt werden müssen.
    Durch die GothicMOD Lizenz werden dem Lizenznehmer die Nutzungsrechte für alle bekannten
    Nutzungsarten eingeräumt und auch die Bearbeitung des Werkes in jeder beliebigen Form gestattet. Die
    ideellen Interessen der Urheber am Werk werden von der Lizenz dabei beachtet, denn es ist eines der
    Ziele der Lizenz, die kreativen Leistungen der Urheber und anderen Leistungsschutzberechtigten in
    angemessener Weise anzuerkennen und ihre geistigen Belange zu schützen. Der Urheber soll mit seinem
    Werk in Verbindung gebracht werden, indem sein Name genannt wird oder - für den Fall, dass das Werk
    bearbeitet wurde - ein angemessener Hinweis auf ihn erfolgt.

    Die GothicMOD Lizenz schützt die Lizenzgeber davor, dass Lizenznehmer die Nutzung des Werkes - auch
    in bearbeiteter Form - nachträglich beschränken können. Dazu dient der "Copyleft"-Effekt, der
    gewährleistet, dass ein Werk, welches dieser Lizenz unterstellt wurde, sowie alle darauf beruhenden
    Bearbeitungen nur gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz genutzt werden dürfen.


    1. Abschluss der Lizenz
    (a) Dieser Lizenztext stellt ein Angebot auf Abschluss eines Lizenzvertrages unter den nachfolgenden
    Bedingungen dar. Das Angebot richtet sich an jedermann. Der Lizenzvertrag kommt durch die
    Ausübung der in Ziffer 2 und 3 genannten Rechte zustande, insbesondere durch die Vervielfältigung
    oder Verbreitung des Werkes. Der Erwerber dieser Rechte wird im Folgenden als Lizenznehmer
    bezeichnet.

    (b) Für eine bloße Benutzung des Werkes muss dieser Lizenzvertrag nicht abgeschlossen werden. Dies
    gilt auch für Befugnisse zur Nutzung des Werkes, die sich aus einer gesetzlichen Beschränkung des
    Urheberrechts ergeben, etwa für das Anfertigen einer Sicherungskopie oder für die Weitergabe eines
    rechtmäßig erworbenen Vervielfältigungsstückes.

    2. Nutzungsrechte
    (a) Der Lizenznehmer erwirbt mit Abschluss der Lizenz das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht,
    das unveränderte Werk in unentgeltlicher und nichtkommerzieller Form zu nutzen. Dies beinhaltet
    das Recht, das Werk in digitaler und analoger Form, online und offline, körperlich und unkörperlich
    zu verwenden. Die Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zur entgeltlichen Verwendung oder
    Weitergabe, wird durch diese Lizenz nicht gestattet. Die Nutzungserlaubnis erfolgt
    lizenzgebührenfrei.

    (b) Zur Nutzung wird insbesondere das Recht eingeräumt, das Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten,
    zum Download bereitzuhalten oder in anderer Weise öffentlich zugänglich zu machen, vorzutragen,
    aufzuführen oder in anderer Form öffentlich wiederzugeben.

    (c) Wer das Werk nutzt, darf von anderen Lizenznehmern keine Lizenzgebühren oder sonstige
    Forderungen für das Werk verlangen
    .

    (d) Die durch diese Lizenz erworbenen Nutzungsrechte dürfen nicht an Dritte weiterübertragen werden.
    Dritte können die Nutzungsrechte durch den Abschluss dieser Lizenz nur direkt von den Urhebern
    oder sonstigen Inhabern der ausschließlichen Nutzungsrechte erwerben. Dafür genügt es, dass Dritte
    das Werk mit dieser Lizenz von einer beliebigen Person erhalten und gemäß Ziffer 1 den
    Lizenzvertrag abschließen.

    (e) Der Lizenzgeber räumt mit Veröffentlichung seines Werks den Firmen Pluto 13 GmbH, Essen,
    Deutschland und JoWood Productions AG, Österreich das gemeinsame und zeitlich und räumlich
    unbeschränkte Recht ein, die Rechte an seinem Werk unter Nennung seines Namens einzeln oder
    gemeinsam mit anderen Werken zu nutzen, dies abweichend von Ziffer 2 (a) auch in entgeltlicher
    Form. Pluto 13 GmbH und JoWood werden für die Veröffentlichung jedoch keine Lizenzgebühren für
    das Werk verlangen, außer dies wird mit dem jeweiligen Lizenzgeber im Einzelnen vereinbart. Die
    Einräumung eines zu Ziffer 2 (e) ähnlichen Rechts an andere Parteien als den beiden genannten ist
    ausgeschlossen.

    3. Bearbeitungsrecht
    (a) Der Lizenznehmer hat das Recht, das Werk zu bearbeiten und das bearbeitete Werk nach Maßgabe
    der Ziffer 2 zu nutzen. Dies umfasst die Befugnis das Werk zu kürzen, neue Bestandteile
    hinzuzufügen, Teile des Werkes auszutauschen oder es auf andere Weise zu verändern. Das Werk
    darf in einen anderen Kontext gestellt und seine Aussagen inhaltlich verändert werden.

    (b) Veränderungen dürfen die geistigen oder persönlichen Interessen der Urheber nicht beeinträchtigen.
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass durch die Lizenzierung unter dieser Lizenz auch substantielle
    Veränderungen des Werkes bewusst in Kauf genommen werden, da die Freiheit zur Veränderung des
    Werkes eines der Hauptziele dieser Lizenz ist.

    (c) Bei einer Bearbeitung des Werkes muss sein Titel verändert werden. Der Titel des Werkes darf nicht
    verändert werden, wenn das Werk ansonsten inhaltlich unverändert genutzt wird.
    (d) Es wird empfohlen, für jede Bearbeitung des Werkes einen Urhebervermerk zu den bereits
    bestehenden Vermerken hinzuzufügen.

    4. Freigabe von Bearbeitungen und verwandten Schutzrechten ("Copyleft")
    (a) Wer bei der Bearbeitung des Werkes ein Urheberrecht erwirbt, muss dieses Recht den
    Bestimmungen dieser Lizenz unterstellen, wenn er das bearbeitete Werk verbreitet, zum Download
    bereithält oder in anderer Weise öffentlich zugänglich macht, vorträgt, aufführt oder in anderer Form
    öffentlich wiedergibt.

    (b) Eine Bearbeitung in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn das unveränderte Werk
    - mit einem anderen selbständigen Werk verbunden wird. Dies gilt auch dann, wenn die
    verbundenen Werke als ein Gesamtwerk genutzt werden;
    - in eine Datenbank oder ein sonstiges Sammelwerk eingefügt wird;
    - eine Datenbank oder ein sonstiges Sammelwerk ist und weitere Elemente eingefügt werden.
    In diesen Fällen muss ein deutlicher Hinweis darauf erfolgen, welche Teile des Gesamtwerkes oder
    Sammelwerkes dieser Lizenz unterstehen.

    (c) Ein selbständiges Werk ist ein Werk, das alleine in sinnvoller Weise genutzt werden kann oder das
    von der Verkehrsanschauung als selbständiges Werk angesehen wird.

    (d) Wer bei der Nutzung oder Bearbeitung des Werkes ein verwandtes Schutzrecht erwirbt, zum Beispiel
    ein Datenbankherstellerrecht oder ein Recht an einer Interpretation des Werkes, muss dieses Recht
    den Bestimmungen dieser Lizenz unterstellen, wenn er das Werk verbreitet, zum Download
    bereithält oder in anderer Weise öffentlich zugänglich macht, vorträgt, aufführt oder in anderer Form
    öffentlich wiedergibt und das verwandte Schutzrecht für diese Nutzungen erforderlich ist.

    5. Namensnennung
    (a) Wird das Werk in unveränderter Form verbreitet, zum Download bereitgehalten oder in anderer
    Weise öffentlich zugänglich gemacht, vorgetragen, aufgeführt oder in anderer Form öffentlich
    wiedergegeben, müssen Namensnennungen von Urhebern und Interpreten in der vorgefundenen Art
    und Weise übernommen werden. Die Namensnennung hat dann in einer angemessenen und für die
    jeweilige Nutzungsart üblichen Form zu erfolgen.

    (b) Wird das Werk in inhaltlich veränderter Form verbreitet, zum Download bereitgehalten oder in
    anderer Weise öffentlich zugänglich gemacht, vorgetragen, aufgeführt oder in anderer Form
    öffentlich wiedergegeben, darf keine Namensnennung von Urhebern oder Interpreten ohne deren
    ausdrückliche Zustimmung erfolgen. Übersetzungen gelten als inhaltliche Veränderung in diesem
    Sinne. Bei bloß formalen Änderungen muss die Namensnennung entsprechend der Nutzung in
    unveränderter Form erfolgen. Rechtschreibkorrekturen, Formatierungen oder Digitalisierungen sind
    im Regelfall als bloß formale Änderungen anzusehen.

    (c) Dürfen Urheber oder Interpreten wegen einer inhaltlichen Veränderung des Werkes nicht genannt
    werden, muss bei jeder Nutzung des Werkes ein Hinweis auf die Urheber oder Interpreten des
    ursprünglichen Werkes in angemessener Form erfolgen. Ein Hinweis in angemessener Form ist
    jedenfalls dann gegeben, wenn in die Namensnennung mit dem Zusatz "basierend auf einem Werk
    von" erfolgt.

    (d) Die vorstehenden Ausführungen zur Namensnennung gelten entsprechend für die Inhaber der
    ausschließlichen Nutzungsrechte, sofern diese im Zusammenhang mit dem Werk genannt werden.

    6. Sonstige Verpflichtungen
    (a) Bei einer Nutzung in körperlicher Form muss eine Kopie dieser Lizenz beigefügt oder eine
    Internetadresse angegeben werden, bei der der Lizenztext dauerhaft abrufbar ist. Bei unkörperlicher
    Wiedergabe des Werkes darf eine Wiedergabe der Lizenz unterbleiben, wenn dies untunlich ist. Dies
    kann der Fall sein bei Vorträgen und Aufführungen, sowie Fernseh- und Rundfunksendungen.
    (b) Hinweise auf die Geltung dieser Lizenz und Urheberrechtsvermerke dürfen nicht verändert oder
    gelöscht werden. Wo ein solcher Hinweis nach der konkreten Art der Nutzung unzumutbar ist, kann
    er unterbleiben, so etwa in Rundfunksendungen, die nur terrestrisch, via Kabel oder Satellit
    übertragen werden oder bei der Nutzung des Werkes in der Fernsehwerbung.

    (c) Die Nutzung des Werkes darf nicht von der Erfüllung von Verpflichtungen abhängig gemacht werden,
    die nicht in dieser Lizenz genannt sind.

    (d) Wer im Zusammenhang mit der Nutzung des Werkes sonstige Schutzrechte erwirbt, insbesondere
    Patente, Marken, Geschmacksmuster und Gebrauchsmuster, darf mittels dieser Schutzrechte keine
    zusätzlichen Verpflichtungen für die Nutzung des Werkes aufstellen. So ist es etwa nicht zulässig, für
    eine fortentwickelte Version des Werkes ein Patent anzumelden und für die Nutzung des
    fortentwickelten Werkes mittels der Patentlizenz Bedingungen aufzustellen, die über die Bedingungen
    dieser Lizenz hinausgehen.

    7. Beendigung der Rechte bei Zuwiderhandlung
    (a) Jede Verletzung der Verpflichtungen aus dieser Lizenz beendet automatisch die Nutzungsrechte des
    Zuwiderhandelnden.

    (b) Die Nutzungsrechte Dritter, die das Werk oder Rechte an dem Werk von dem Zuwiderhandelnden
    erworben haben, bestehen weiter.

    8. Haftung und Gewährleistung
    (a) Die Haftung der Lizenzgeber ist auf das arglistige Verschweigen von Rechtsmängeln beschränkt.

    (b) Dieser Haftungshinweis bezieht sich ausschließlich auf die Einräumung von Rechten durch diese
    Lizenz. Die Haftung und Gewährleistung für andere Leistungen, etwa die Verbreitung von
    Werkstücken, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen oder individuellen Vereinbarungen.

    9. Neue Versionen dieser Lizenz
    Die Pluto 13 GmbH kann diese Lizenz aktualisieren, soweit eine Veränderung der rechtlichen oder
    tatsächlichen Umstände dies erfordert. Der Lizenzgeber überlässt der Pluto13 GmbH die Bestimmung des
    Inhalts künftiger Versionen dieser Lizenz. Die Bestimmung erfolgt durch öffentliche Bekanntgabe des
    Lizenztextes. Künftige Versionen müssen den Grundprinzipien dieser Lizenz entsprechen. Soweit ein Werk
    nicht ausdrücklich einer bestimmten Version dieser Lizenz unterstellt ist, gilt die jeweils aktuellste Version.


    Anhang: Wie unterstelle ich ein Werk der GothicMOD Lizenz?

    Um ein Werk nach den Bestimmungen dieser Lizenz zur freien Nutzung durch jedermann zur Verfügung
    zu stellen, muss dem Werk der folgende Hinweis in gut wahrnehmbarer Weise beigefügt werden. Es wird
    darüber hinaus empfohlen, einen Urhebervermerk aufzunehmen, der das Jahr der ersten Veröffentlichung
    sowie den Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte (Name oder allgemein verständliche Abkürzung)
    enthält.

    Copyright (c) 20[jj] [Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte].
    Dieses Werk kann durch jedermann in nichtkommerzieller Form
    gemäß den Bestimmungen der GothicMOD Lizenz genutzt werden.
    Die Lizenzbedingungen können unter http://www.gothic2.de/mod
    oder unter http://www.piranha-bytes.com/mod abgerufen werden.
    Geändert von Bjorn vom See (14.04.2019 um 13:25 Uhr)

  9. Beiträge anzeigen #89 Zitieren
    Hero Avatar von lali
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    lali ist offline
    Zitat Zitat von Bjorn vom See Beitrag anzeigen
    Mit der Vergabe der Gothiclizenz haben die Entwickler Moddern keinerlei Rechtstitel übertragen. Daher werden solche Klagen erfolglos sein. Auch die Arbeiten der Synchronsprecher fallen darunter. Assets spielen ebenfalls keine Rolle. Lies dir mal die Lizenz durch, vor allem das von mir rot markierte.
    Ich kenne die Lizenz. Ich habe nicht von den Sprachaufnahmen, sondern von den Dokumentationen darüber gesprochen, wie dieser:

    [Video]

    Daran haben sie selbstverständlich Rechte. Davon abgesehen ist z.B. ein 3D Mesh, das komplett from scratch in Blender erstellt wurde, erstmal sehr wohl Eigentum dessen, der es erstellt hat, bis es dann eventuell irgendwann unter der Gothic Mod Lizenz veröffentlicht wird. Bis dahin hat es nichts mit Gothic zu tun und gehört dem Urheber. Und auch dann muss, soweit ich es verstehe, sein Name im Bezug darauf genannt werden, wenn man es nutzen will. Das gleiche gilt für Musik etc.
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  10. Beiträge anzeigen #90 Zitieren
    Veteran Avatar von Bjorn vom See
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    Bjorn vom See ist offline
    Zitat Zitat von lali Beitrag anzeigen
    Ich kenne die Lizenz. Ich habe nicht von den Sprachaufnahmen, sondern von den Dokumentationen darüber gesprochen, wie dieser:

    [Video]

    Daran haben sie selbstverständlich Rechte. Davon abgesehen ist z.B. ein 3D Mesh, das komplett from scratch in Blender erstellt wurde, erstmal sehr wohl Eigentum dessen, der es erstellt hat, bis es dann eventuell irgendwann unter der Gothic Mod Lizenz veröffentlicht wird. Bis dahin hat es nichts mit Gothic zu tun und gehört dem Urheber. Und auch dann muss, soweit ich es verstehe, sein Name im Bezug darauf genannt werden, wenn man es nutzen will. Das gleiche gilt für Musik etc.
    Das was du machst ist Verleumdung, da du ungeprüft Behauptungen anderer verbreitest. Ich sage das dir nur, weil ich dich davor bewahren will von jemanden angezeigt zu werden. Uns Dritte geht der Konflikt beider Parteien nichts an. Da sollte man sich heraushalten.

    Nochmal. Mit der Vergabe der Gothiclizenz haben die Entwickler Moddern keinerlei Rechtstitel übertragen. Auch alle Dokus und Videos fallen darunter, da sie sich auf Arbeiten in Gothic beziehen. Im Video steht ja auch ganz groß im Titel Gothic II. Eigentümer Piranha Bytes.

  11. Beiträge anzeigen #91 Zitieren
    Hero Avatar von lali
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    lali ist offline
    Zitat Zitat von Bjorn vom See Beitrag anzeigen
    [...]

    Nochmal. Mit der Vergabe der Gothiclizenz haben die Entwickler Moddern keinerlei Rechtstitel übertragen. Auch alle Dokus und Videos fallen darunter, da sie sich auf Arbeiten in Gothic beziehen. Im Video steht ja auch ganz groß im Titel Gothic II. Eigentümer Piranha Bytes.
    Du wiederholst dich und hast trotzdem Unrecht. Diese Dokumentation hat nichts mit der Gothic Mod Lizenz zu tun. Und der Einsatz des Gothic II Logos hier macht das Video nicht zum Eigentum von Piranha Bytes, so wenig ein Gothic Preview von GameStar Eigentum von Piranha Bytes ist, nur weil das Gothic Logo darin auftaucht. Genausowenig hat es etwas mit der Gothic Mod Lizenz zu tun, wenn ich from scratch Musik oder Modelle erstelle mit Programmen wie blender, solange ich sie nicht durch Veröffentlichung in Form einer Gothic Modifikation der Gothic Mod Lizenz unterstelle. Tut mir Leid, wenn du das nicht verstehen willst, kann ichs auch nicht ändern.
    Phoenix Dev | Website | Discord

  12. Beiträge anzeigen #92 Zitieren
    Veteran Avatar von Bjorn vom See
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    Bjorn vom See ist offline
    Zitat Zitat von lali Beitrag anzeigen
    Du wiederholst dich und hast trotzdem Unrecht. Diese Dokumentation hat nichts mit der Gothic Mod Lizenz zu tun. Und der Einsatz des Gothic II Logos hier macht das Video nicht zum Eigentum von Piranha Bytes, so wenig ein Gothic Preview von GameStar Eigentum von Piranha Bytes ist, nur weil das Gothic Logo darin auftaucht. Genausowenig hat es etwas mit der Gothic Mod Lizenz zu tun, wenn ich from scratch Musik oder Modelle erstelle mit Programmen wie blender, solange ich sie nicht durch Veröffentlichung in Form einer Gothic Modifikation der Gothic Mod Lizenz unterstelle. Tut mir Leid, wenn du das nicht verstehen willst, kann ichs auch nicht ändern.
    Nach meinem Rechtsverständnis doch oder bist du Jurist? In diesem Fall will ich nichts weiter sagen.

    Trotzdem darfst du niemanden verleumden. Es gilt die Unschuldvermutung bis einer bestraft ist.

  13. Beiträge anzeigen #93 Zitieren
    Union - Testphase Avatar von Niko5511
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    Niko5511 ist offline
    Zwei sehr schöne Projekte. Bin sehr gespannt was da kommt. Ich kenne den Streit der Parteien nicht und mische mich auch nicht ein.

    Bei dir Björn muss ich allerdings sagen, dass ich das anders sehe. Man hat sehr wohl das Recht am eigenen Bild, Schrift, Daten, usw. Dies ist auch geschützt und zwar im Grundgesetz, als allgemeines Persönlichkeitsrecht. Was in einer Lizenz steht ist hier zwar auch bedeutend, aber hebelt das GG keineswegs aus.

    Wie gesagt, ich sehe das anders. Was nun Tatsache ist, kann ich mir nicht anmaßen zu wissen.
    Geändert von Niko5511 (14.04.2019 um 22:35 Uhr)

  14. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #94 Zitieren
    SumpfkrautOnline Avatar von Orange
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    Orange ist offline
    Zitat Zitat von Bjorn vom See Beitrag anzeigen
    Das was du machst ist Verleumdung, da du ungeprüft Behauptungen anderer verbreitest. Ich sage das dir nur, weil ich dich davor bewahren will von jemanden angezeigt zu werden. Uns Dritte geht der Konflikt beider Parteien nichts an. Da sollte man sich heraushalten.

    Nochmal. Mit der Vergabe der Gothiclizenz haben die Entwickler Moddern keinerlei Rechtstitel übertragen. Auch alle Dokus und Videos fallen darunter, da sie sich auf Arbeiten in Gothic beziehen. Im Video steht ja auch ganz groß im Titel Gothic II. Eigentümer Piranha Bytes.
    Zitat Zitat von lali Beitrag anzeigen
    Daran haben sie selbstverständlich Rechte. Davon abgesehen ist z.B. ein 3D Mesh, das komplett from scratch in Blender erstellt wurde, erstmal sehr wohl Eigentum dessen, der es erstellt hat, bis es dann eventuell irgendwann unter der Gothic Mod Lizenz veröffentlicht wird. Bis dahin hat es nichts mit Gothic zu tun und gehört dem Urheber. Und auch dann muss, soweit ich es verstehe, sein Name im Bezug darauf genannt werden, wenn man es nutzen will. Das gleiche gilt für Musik etc.
    Das sollte unter folgenden Punkt fallen
    4. Freigabe von Bearbeitungen und verwandten Schutzrechten ("Copyleft")
    (a) Wer bei der Bearbeitung des Werkes ein Urheberrecht erwirbt, muss dieses Recht den Bestimmungen dieser Lizenz unterstellen, wenn er das bearbeitete Werk verbreitet, zum Download bereithält oder in anderer Weise öffentlich zugänglich macht, vorträgt, aufführt oder in anderer Form öffentlich wiedergibt.
    (c) Ein selbständiges Werk ist ein Werk, das alleine in sinnvoller Weise genutzt werden kann oder das von der Verkehrsanschauung als selbständiges Werk angesehen wird.
    (d) Wer bei der Nutzung oder Bearbeitung des Werkes ein verwandtes Schutzrecht erwirbt, zum Beispiel ein Datenbankherstellerrecht oder ein Recht an einer Interpretation des Werkes, muss dieses Recht den Bestimmungen dieser Lizenz unterstellen, wenn er das Werk verbreitet, zum Download bereithält oder in anderer Weise öffentlich zugänglich macht, vorträgt, aufführt oder in anderer Form öffentlich wiedergibt und das verwandte Schutzrecht für diese Nutzungen erforderlich ist.
    Ich bin kein Jurist. Aber das klingt stark danach, dass solange ich ein 3D-Modell entwickle ohne Material von Gothic zu nutzen, es mein Werk ist. Die Lizenz spricht bewusst von "Bearbeitung", was Gothic-Material umfasst und keines, was neu erstellt wurde. Was schon alleine logisch ist, aber immerhin noch von der Lizenz unterstrichen wird. Ich ordne dieses veränderte/erstellte Material erst unter die Lizenz, wenn ich es explizit für Gothic nutze/Gothic-Material verwende. Das es Tragweite nach außen hat, setzt noch etwas voraus. Erst bei der Freigabe des Materials, wenn es "öffentlich zugänglich [ge]macht" ist, erfolgt eine Unterstellung unter die Lizenz. Die Betonung liegt hier explizit auf Verbreitung und öffentlich.
    Also so ziemlich, was lali bereits sagte.

    Bezüglich der Nennung äußert sich die Lizenz ebenfalls
    5. Namensnennung
    (a) Wird das Werk in unveränderter Form verbreitet, zum Download bereitgehalten oder in anderer Weise öffentlich zugänglich gemacht, vorgetragen, aufgeführt oder in anderer Form öffentlich wiedergegeben, müssen Namensnennungen von Urhebern und Interpreten in der vorgefundenen Art und Weise übernommen werden. Die Namensnennung hat dann in einer angemessenen und für die jeweilige Nutzungsart üblichen Form zu erfolgen.
    Daher kann ich ehrlich gesagt nicht sehen, wo Lali jemand verleumdet haben soll. Entsprechend seltsam wirkt auch Bjorns Rechtsverständnis, wenn lediglich eine rhetorische Frage aufgeführt wird, die wenig mehr als eine unsaubere Diskussionskultur ist.
    Aber seis drum, das Thema scheint für eine Hälfte hier gegessen und ich wollte nur meine paar Gedanken dazu streuen. Weiter darauf einzugehen verändert sowieso nichts.


    Wichtiger ist, dass es interessant ist, wie beide Projekte nun ganz verschiedene Richtungen einschlagen. Mir gefällt was ich sehe. Besonders das neue Material in der Welt.
    Geändert von Orange (14.04.2019 um 23:15 Uhr)

  15. Beiträge anzeigen #95 Zitieren
    OdysseeModTeam Avatar von Alain Dufont
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    Alain Dufont ist offline
    Es ist schon krass, dass Modder ihre ehemaligen Mitarbeiter des Diebstahls bezichtigen und verklagen. Da frage ich mich. Warum musste es soweit kommen? Hätte man sich nicht gütlich einigen können? Schließlich geht es nur um ein Hobbyprojekt, an dem man nichts verdienen will. Leider fand ich keine Infos zu dem Thema, um mir ein Bild von der Sache zu machen. Nur diesen Hinweis von lali.

    Zitat Zitat von lali Beitrag anzeigen
    Ich finde leider den Thread im polnischen Forum nicht mehr. Es gab da einen großen Thread mit einigen Statements dazu. Jedenfalls gingen viele Daten verloren, es gab rechtliche Schritte. Und Dark und Avallach, die hinter dem ganzen stehen, haben mit vielem wieder von Neuem beginnen müssen. Aber ich will hier nichts Falsches erzählen, weil ich das ja alles auch nur per Online Translator aus dem Polnischen übersetzt hab und hier aus der Erinnerung berichte. Deshalb halte ich mich da lieber zurück. Der Thread lässt sich sicher noch finden, wenn er nicht gelöscht wurde.
    Zitat Zitat von Bjorn vom See Beitrag anzeigen
    Nach meinem Rechtsverständnis doch oder bist du Jurist? In diesem Fall will ich nichts weiter sagen.
    Trotzdem darfst du niemanden verleumden. Es gilt die Unschuldvermutung bis einer bestraft ist.
    Eine Verleumdung ist nur der Fall Bjorn, wenn man wider besseres Wissen unwahre Tatsachen behauptet. Eher könnte man, wenn überhaupt, von einer üblen Nachrede reden. Hier die Gesetzestexte um den Unterschied zu zeigen.
    Code:
    §  186 Üble Nachrede
    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache  behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder  in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn  nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu  einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    
    §  187 Verleumdung
    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen  eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben  verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen  oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe  bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in  einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    "Glaubensikone Hänno kennt den Weg" - Die Zeugen Spandaus
    Geändert von Alain Dufont (15.04.2019 um 10:01 Uhr)

  16. Beiträge anzeigen #96 Zitieren
    Veteran Avatar von Bjorn vom See
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    Bjorn vom See ist offline
    Zitat Zitat von Alain Dufont Beitrag anzeigen
    Eine Verleumdung ist nur der Fall Bjorn, wenn man wider besseres Wissen unwahre Tatsachen behauptet..
    Da dann von mir aus üble Nachrede. Beides ist eine Straftat.

    Zitat Zitat von Orange Beitrag anzeigen
    Das sollte unter folgenden Punkt fallen

    Ich bin kein Jurist. Aber das klingt stark danach, dass solange ich ein 3D-Modell entwickle ohne Material von Gothic zu nutzen, es mein Werk ist. Die Lizenz spricht bewusst von "Bearbeitung", was Gothic-Material umfasst und keines, was neu erstellt wurde. Was schon alleine logisch ist, aber immerhin noch von der Lizenz unterstrichen wird. Ich ordne dieses veränderte/erstellte Material erst unter die Lizenz, wenn ich es explizit für Gothic nutze/Gothic-Material verwende. Das es Tragweite nach außen hat, setzt noch etwas voraus. Erst bei der Freigabe des Materials, wenn es "öffentlich zugänglich [ge]macht" ist, erfolgt eine Unterstellung unter die Lizenz. Die Betonung liegt hier explizit auf Verbreitung und öffentlich.
    Also so ziemlich, was lali bereits sagte.

    Bezüglich der Nennung äußert sich die Lizenz ebenfalls
    Irgendwann wird die Mod aber veröffentlicht sein und die eigenen Arbeiten fallen dann ebenfalls unter die Lizenz. So verstehe ich jedenfalls den Text. Aber genaueres wird wohl nur ein Jurist sagen können.

    Zitat Zitat von Orange Beitrag anzeigen
    Daher kann ich ehrlich gesagt nicht sehen, wo Lali jemand verleumdet haben soll. Entsprechend seltsam wirkt auch Bjorns Rechtsverständnis, wenn lediglich eine rhetorische Frage aufgeführt wird, die wenig mehr als eine unsaubere Diskussionskultur ist.
    Aber seis drum, das Thema scheint für eine Hälfte hier gegessen und ich wollte nur meine paar Gedanken dazu streuen. Weiter darauf einzugehen verändert sowieso nichts.

    Du bist ja lustig. Wieso soll mein Rechtsverständnis seltsam sein, wenn ich ihn frage, ob er Jurist ist? Meine Frage war überhaupt nicht rhetorisch, wie du mir unterstellst, denn es sind schließlich auch Studenten hier im Forum unterwegs. Vielleicht auch einige, die Jura studieren. Aber immer schön Aussagen so interpretieren wie man will, egal ob man damit recht hat oder nicht.


    Jetzt lies mal aufmerksam was hier steht:

    Zitat Zitat von lali Beitrag anzeigen
    Ja, das ist das Team.

    Hat es sich auch. Ein Teil des Teams hat die eigentlichen Gründer und Hintermänner (dark, Avallach) hintergegangen, ihnen Daten gestohlen usw. Aber nachdem die Wogen dieses Unsinns geglättet wurden, haben sich die eigentlichen Schöpfer nochmal zusammengerafft und die Arbeiten wieder aufgenommen, auch wenn leider vieles verloren ging. Das ist nun das aktuelle, richtige Projekt: https://historyofkhorinis.org/de/

    Die "tollen" Leute, die für das Chaos verantwortlich waren, arbeiten nun stattdessen hier dran (soweit ich weiß; Avallach oder sonst jemand möge mich berichtigen; dieser ganze Konflikt wurde in der deutschen Community nie wirklich zur Sprache gebracht): https://kronikimyrtany.pl/index_de.html
    Er sagt, dass ein Teil des Teams einen Diebstahl begangen hat. Das wäre vielleicht noch nicht schlimm, da man unter dem Begriff "ein Teil des Teams" noch nicht viel anfangen kann. Aber der letzte Link zeigt, wen er damit meint. Nämlich die Ersteller dieser Mod. Und wenn das keine "Verleumdung" oder "üble Nachrede" sein soll, was bitteschön sonst? Dann frage ich mich, wie seltsam dein Rechtsverständnis ist.

    Aber ich habe keine Lust hier lange herumzustreiten. Ihr seid schließlich erwachsen und müsst wissen, was ihr tut. Einen schönen Abend noch.
    Geändert von Bjorn vom See (15.04.2019 um 19:53 Uhr)

  17. Beiträge anzeigen #97 Zitieren
    Hero Avatar von lali
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    lali ist offline
    Die Lizenzsache dürfte klar sein. Aber im Bezug auf die Modder, ich gebe zu, das habe ich unglücklich formuliert und vorallem ungewollt verallgemeinert.
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  18. Beiträge anzeigen #98 Zitieren
    Adventurer Avatar von Dark<
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    Dark< ist offline
    Erstens möchte ich Sie bitten, das Thema nicht zu stören - und nicht über Verträge und Lizenzen in dem Thema zu sprechen, das der Arbeit am Spiel gewidmet ist. Die Spaltung ist Vergangenheit und das Projekt entsteht immer weiter, und das weitere Schlagen des Schaums in dieser Angelegenheit ist gewöhnlicher Spam.

    Zitat Zitat von lali Beitrag anzeigen
    Ja, das ist das Team.
    auch wenn leider vieles verloren ging.
    Nichts ging von der Produktion des Spiels verloren und wir haben klar darüber gesprochen:
    (0:47) = https://youtu.be/-EFYQ4ZN5Ss?t=47

    Einige Dokumente über Schauspieler wurden entfernt - was wir nicht veröffentlichen konnten - und dies ist der einzige Verlust, der ein gewöhnliches Verbrechen war.
    Wir mussten sie von Anfang an erneut aufnehmen.

    Zitat Zitat von Bjorn vom See Beitrag anzeigen
    Wenn dark und Avallach gleich von Diebstahl zu sprechen, finde ich das übertrieben. Dann könnte man das von jeden Modder behaupten, der Ideen von einer anderen Mod übernimmt.
    Es wurden separate rechtliche Vereinbarungen zwischen einzelnen Mitgliedern und dem Projekt geschlossen. Formal, indem man z. Auf Vereinbarungen ist Diebstahl - aber ich habe kein Problem damit, es ist mir egal und ich habe mich NIEMALS darüber beschwert. Ich möchte nichts mit der zweiten Mannschaft zu tun haben.

    Zitat Zitat von lali Beitrag anzeigen
    Auch einige Synchronsprecher selbst standen hier voll auf Seiten der Schöpfer und es wurde auch von rechtlichen Schritten gesprochen.
    Alle Schauspieler waren auf unserer Seite und verteidigten uns.


    Zitat Zitat von Bjorn vom See Beitrag anzeigen
    Mit der Vergabe der Gothiclizenz haben die Entwickler Moddern keinerlei Rechtstitel übertragen. Daher werden solche Klagen erfolglos sein. Auch die Arbeiten der Synchronsprecher fallen darunter. Assets spielen ebenfalls keine Rolle. Lies dir mal die Lizenz durch, vor allem das von mir rot markierte.
    Solange sie das Spiel nicht getroffen haben, sind sie es nicht. Jeder der Schauspieler unterschrieb den Vertrag individuell mit mir.

    Zitat Zitat von Bjorn vom See Beitrag anzeigen
    Auch alle Dokus und Videos fallen darunter, da sie sich auf Arbeiten in Gothic beziehen. Im Video steht ja auch ganz groß im Titel Gothic II. Eigentümer Piranha Bytes.
    Dokumente über das Leben von Schauspielern werden unter der Schirmherrschaft des polnischen Ministeriums für Kultur und nationales Erbe gebildet - und sie haben nichts mit Gothic + zu tun. Sie sind in separaten Vereinbarungen mit dem Ministerium für Kultur, Schauspielern und mir persönlich geregelt.

  19. Beiträge anzeigen #99 Zitieren
    Hero Avatar von lali
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    lali ist offline
    Vielen Dank für die Klarstellung Dark<.
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  20. Beiträge anzeigen #100 Zitieren
    Halbgott Avatar von Kyle07
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    Kyle07 ist gerade online
    Zitat Zitat von Jurdace Beitrag anzeigen
    Ich frage mich gerade, ob das nicht das Modteam war, das die original polnischen Gothic 2 Synchronsprecher für sich gewinnen konnte. Falls ja, würde sich das sogar richtig lohnen.
    Ja genau, die Mod war es.

    Dark Mysteries ist ja auch ne tolle polnische Mod für Gothic 1. Hat die auch eine Sprachausgabe? Würde Dark Mysteries dann auch im Original zocken wollen.

    Gothic auf English wäre auch genial. Dann vielleicht mit l'Hiver.

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