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Strafanzeige wegen leichter Körperverletzung
Was würde mir drohen wenn ich eine Strafanzeige wegen leichter Körperverletzung erhalten würde? Als Info, ich bin noch Jugendlicher und arbeite logischerweise noch nicht. Das sage ich nur, da die Geldstrafe ja vom Gehalt abhängt. Ich nehme an, dass dann der Gehalt meiner Eltern genommen wird?
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Da du noch Jugendlicher bist gilt "Eltern haften für ihre Kinder" das bedeutet , wie du schon vermutet hast das deine Eltern das Geld/Strafe bezahlen müssten aber das heißt noch lange nicht das dir nichts aufgebrummt wird. Du müsstest mit Sicherheit einige Stunden Sozialdiesnt oder ähnliches machen
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Muss ja nicht Geldstrafe sein, kann ja auch Sozialstunden oder sowas sein 
Wobei Geldstrafe wohl besser für dich wäre, habe mal gehört, dass bei unter 80 Tagessätzen oder so nichts im Führungszeugnis eingetragen wird (also nicht vorbestraft und ein späterer Arbeitgeber hat 0 Chance, irgendwie davon etwas mitzukriegen)...aber du solltest lieber jemanden fragen, der Ahnung hat.
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 Zitat von Dagelthon
Was würde mir drohen wenn ich eine Strafanzeige wegen leichter Körperverletzung erhalten würde? Als Info, ich bin noch Jugendlicher und arbeite logischerweise noch nicht. Das sage ich nur, da die Geldstrafe ja vom Gehalt abhängt. Ich nehme an, dass dann der Gehalt meiner Eltern genommen wird?
Würde sich nicht gut in einem Führungszeugnis machen, sofern ein Arbeitgeber -bei einer eventuellen späteren Bewerbung- dies verlangen würde.
Aber eigentlich weiß ich nicht, ob soetwas aufgeführt wird... Würde aber stark davon ausgehen
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naja leichte Körperverletzung ist mal echt quasi nichts (aber trotzdem könntest du eine Strafanzeige bekommen)
was ich allerdings nicht glaube, da man als Jugendlicher zuerst in einen sogenannten "Täter-Opfer-Ausgleich" kommt, dieser wird nicht im Führuingszeugnis vermerkt (glaube ich), außer der Kläger stellt explizit eine Strafanzeige.
Also wird kommt im Normalfall Täter-Opfer-Ausgleich und es passiert nichts schlimmes außer eine mögliche Geldstrafe (sozialdienst)
Wenn der Kläger dir wirklich an den Kragen will, kann er das indem er dich abfucked und extra eine Strafanzeige stellt... aller dings muss man dann sehen ob die Anklage (wie es oft der Fall ist) fallen gelassen wird...
Naja,
wenn ich hier gerade absoluten Müll erzöhle verbessert mich bitte
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 Zitat von Malak
Muss ja nicht Geldstrafe sein, kann ja auch Sozialstunden oder sowas sein
Wobei Geldstrafe wohl besser für dich wäre, habe mal gehört, dass bei unter 80 Tagessätzen oder so nichts im Führungszeugnis eingetragen wird (also nicht vorbestraft und ein späterer Arbeitgeber hat 0 Chance, irgendwie davon etwas mitzukriegen)...aber du solltest lieber jemanden fragen, der Ahnung hat.
Kommt drauf an. Wer nach "Erwachsenenstrafrecht" verurteil wurde ist bis zu seinem Lebensende juristisch betrachtet vorbestraft. Nur werden geringe Strafen nicht im gewöhnlichen Führungszeugnis vermerkt sobald sie die 90 Tagessätze nicht überschreiten und einige Straftaten werden nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Dies gilt übrigens auch beim Jugendstrafrecht, sobald es sich um eine Gefängnisstrafe handelt. Diese wird zwar auch mal vom Privatführungszeugnis gelöscht, doch ist diese weiterhin im Bundeszentralregister vermerkt. Lediglich bei Sozialstunden, Jugendarrest oder ähnlichen handelt es sich nicht um Vorstrafen und diese werden nur im Erziehungsregister vermerkt, wobei alle Verurteilungen zum Sozialdienst etc bis zum 27. Lebensjahr festgehalten werden. Somit wird man es schwer haben, wenn man sich bei der Polizei mit 21 Jahren bewirbt und sie es herausfinden, dass man mit 16 Jahren wegen Körperverletzung 40 Sozialstunden ableisten musste. Dagegen wird das schwerste Verbrechen, nämlich Mord immer vermerkt bleiben.
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 Zitat von Testgrave
Sobald er über 14 Jahre alt ist, ist er selbst Strafmündig, sprich er würde für seine Tat haften 
mfg Test-Grave
Nope, die 14 gehört schon dazu.
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 Zitat von Gosden
Nope, die 14 gehört schon dazu.
Ist man doch. 14 Jahre und eine Sekunde, somit älter als 14 Jahre.
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Normalerweise Schmerzengeld oder Ähnliches. Rechne Mal mit 200 Euro höchstens.
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 Zitat von GothicGuy
"Eltern haften für ihre Kinder"
Sippenhaftung ist in Deutschland vor 65 Jahren abgeschafft worden.
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Lebenslang
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 Zitat von Priester
Ist man doch. 14 Jahre und eine Sekunde, somit älter als 14 Jahre.
Ich habe das nicht für den Verfasser des von mir zitierten Post's geschrieben, dass er weiß dass man mit 14 Strafmündig ist dachte ich mir schon. Ich hab das eher für die User geschrieben die das nicht wissen und seinen Post so vielleicht missverstehen, anscheinend sind hier nämlich nicht alle über Strafmündigkeit aufgeklärt.
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Was hast du denn gemacht? Ohne das kann man ja kaum was sagen.
Wenns z.B. ne Schlägerei war, bei der ihr euch gegenseitig verkleoppt habt und einer erstellt Anzeige und du eben nicht, kann ich mir sogar vorstellen, dass es fallen gelassen wird.
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 Zitat von Malak
Wobei Geldstrafe wohl besser für dich wäre, habe mal gehört, dass bei unter 80 Tagessätzen oder so nichts im Führungszeugnis eingetragen wird (also nicht vorbestraft und ein späterer Arbeitgeber hat 0 Chance, irgendwie davon etwas mitzukriegen)...aber du solltest lieber jemanden fragen, der Ahnung hat.
Jede Art von Anzeige, die gegen einen erhoben wird, wird irgendwo eingetragen (Namen vergessen^^), und jeder Arbeitgeber, bei dem du dich bewirbst, kann einen Auszug davon verlangen.
 Zitat von Dagelthon
...Als Info, ich bin noch Jugendlicher und arbeite logischerweise noch nicht...
Was soll daran bitte logisch sein? Ich bin auch Jugendlicher und arbeite seit 2 Jahren, wie ca. 70% der Schweizer Bevölkerung.
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 Zitat von Thrain1986
Was hast du denn gemacht? Ohne das kann man ja kaum was sagen.
Wenns z.B. ne Schlägerei war, bei der ihr euch gegenseitig verkleoppt habt und einer erstellt Anzeige und du eben nicht, kann ich mir sogar vorstellen, dass es fallen gelassen wird.
Ich und meine Kumpel haben gegen etwas kleinere Gegner gespielt. Die waren natürlich in Überzahl. Und ein Junge ist uns die ganze Zeit hinten reingegrätscht. Er hat sogar gesagt, dass er es extra macht. Ich bin echt kein Schläger oder so, aber als er mich dann das dritte mal von den Beinen geholt hat, hab ich ihm ein Kick gegeben (Nicht mal wikrlich fest). Leider ist noch nicht strafmündig ich aber schon.
 Zitat von Mr. Myrtana
Was soll daran bitte logisch sein? Ich bin auch Jugendlicher und arbeite seit 2 Jahren, wie ca. 70% der Schweizer Bevölkerung. 
Ja da ich aber noch nicht 16 bin, kann ich noch kaum was machen. Und ich denke nicht das die dann bei einer Anzeige mein Minigehalt vom Zeitungsaustragen nehmen
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höchstwahrscheinlich wird sowas außergerichtlich mit ein paar sozialstunden geregelt. falls du vorher noch keine anzeigen wegen körperverletzung hattest
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 Zitat von Dagelthon
aber als er mich dann das dritte mal von den Beinen geholt hat, hab ich ihm ein Kick gegeben (Nicht mal wikrlich fest). Leider ist noch nicht strafmündig ich aber schon.
Du hast ihn während eines Spiels einen leichten Kick gegeben und er zeigt dich an?
Wenn dem wirklich so war, wird es vermutlich nichtmal zu einem Verfahren kommen, weil es wegen Geringfügikeit eingestellt wird. Allerhöchstens darfst du als Jugendlicher ein paar Sozialstunden ableisten, vorallem wenn es dein erstes Delikt ist.
Im polizeilichen Führungszeugniss wird jede Anzeige und Veruteilung vermerkt. Arbeitgeber bekommen dieses aber nie zu Gesicht. Das Führungszeugniss das Arbeitgeber vom Arbeitnehmer bzw. Bewerber verlangen dürfen, muss man selbst auf der Stadtverwaltung beantragen und darf es natürlich auch bezahlen. In diesem werden aber nur "schwere" Veruteilungen vermerkt, wie etwa Gefangnissstrafen und hohe Geldstrafen. Und wenn ich recht informiert bin, werden diese Vermerke nach 5 Jahren Straffreiheit wieder getilgt.
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ich vermute mal, dass sich dieser hosenscheisser nur wichtig machen wollte. wegen nem kleinen tritt zieht man nun wirklich nicht vor gericht.
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Ich und meine Kumpel haben gegen etwas kleinere Gegner gespielt. Die waren natürlich in Überzahl. Und ein Junge ist uns die ganze Zeit hinten reingegrätscht. Er hat sogar gesagt, dass er es extra macht. Ich bin echt kein Schläger oder so, aber als er mich dann das dritte mal von den Beinen geholt hat, hab ich ihm ein Kick gegeben (Nicht mal wikrlich fest). Leider ist noch nicht strafmündig ich aber schon.
Wär ein Schiedsrichter dabeigewesen, wär mit rot die Sache gegessen gewesen
Falls du jemals sagen musst, wie es war, sag nit, dass du aus Rache zurückgetreten hast. Eine Keilerei beim Fußballspiel, bei der man sich gegenseitig getreten hat, klingt viel besser
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