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  1. Beiträge anzeigen #1 Zitieren
    Schwertmeister
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    Hgt55581 ist offline

    Strafanzeige wegen leichter Körperverletzung

    Was würde mir drohen wenn ich eine Strafanzeige wegen leichter Körperverletzung erhalten würde? Als Info, ich bin noch Jugendlicher und arbeite logischerweise noch nicht. Das sage ich nur, da die Geldstrafe ja vom Gehalt abhängt. Ich nehme an, dass dann der Gehalt meiner Eltern genommen wird?

  2. Beiträge anzeigen #2 Zitieren
    Kämpfer Avatar von GothicGuy
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    GothicGuy ist offline
    Da du noch Jugendlicher bist gilt "Eltern haften für ihre Kinder" das bedeutet , wie du schon vermutet hast das deine Eltern das Geld/Strafe bezahlen müssten aber das heißt noch lange nicht das dir nichts aufgebrummt wird. Du müsstest mit Sicherheit einige Stunden Sozialdiesnt oder ähnliches machen

  3. Beiträge anzeigen #3 Zitieren
    Legende Avatar von Malak
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    Malak ist offline
    Muss ja nicht Geldstrafe sein, kann ja auch Sozialstunden oder sowas sein

    Wobei Geldstrafe wohl besser für dich wäre, habe mal gehört, dass bei unter 80 Tagessätzen oder so nichts im Führungszeugnis eingetragen wird (also nicht vorbestraft und ein späterer Arbeitgeber hat 0 Chance, irgendwie davon etwas mitzukriegen)...aber du solltest lieber jemanden fragen, der Ahnung hat.

  4. Beiträge anzeigen #4 Zitieren
    Gelegenheitsbesucher Avatar von -M-
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    -M- ist offline
    Zitat Zitat von Dagelthon Beitrag anzeigen
    Was würde mir drohen wenn ich eine Strafanzeige wegen leichter Körperverletzung erhalten würde? Als Info, ich bin noch Jugendlicher und arbeite logischerweise noch nicht. Das sage ich nur, da die Geldstrafe ja vom Gehalt abhängt. Ich nehme an, dass dann der Gehalt meiner Eltern genommen wird?
    Würde sich nicht gut in einem Führungszeugnis machen, sofern ein Arbeitgeber -bei einer eventuellen späteren Bewerbung- dies verlangen würde.

    Aber eigentlich weiß ich nicht, ob soetwas aufgeführt wird... Würde aber stark davon ausgehen

  5. Beiträge anzeigen #5 Zitieren
    Local Hero Avatar von R´leyh
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    R´leyh ist offline
    naja leichte Körperverletzung ist mal echt quasi nichts (aber trotzdem könntest du eine Strafanzeige bekommen)
    was ich allerdings nicht glaube, da man als Jugendlicher zuerst in einen sogenannten "Täter-Opfer-Ausgleich" kommt, dieser wird nicht im Führuingszeugnis vermerkt (glaube ich), außer der Kläger stellt explizit eine Strafanzeige.

    Also wird kommt im Normalfall Täter-Opfer-Ausgleich und es passiert nichts schlimmes außer eine mögliche Geldstrafe (sozialdienst)

    Wenn der Kläger dir wirklich an den Kragen will, kann er das indem er dich abfucked und extra eine Strafanzeige stellt... aller dings muss man dann sehen ob die Anklage (wie es oft der Fall ist) fallen gelassen wird...


    Naja,
    wenn ich hier gerade absoluten Müll erzöhle verbessert mich bitte

  6. Beiträge anzeigen #6 Zitieren
    Legende Avatar von Testgrave
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    Testgrave ist offline
    Zitat Zitat von Dagelthon Beitrag anzeigen
    Was würde mir drohen wenn ich eine Strafanzeige wegen leichter Körperverletzung erhalten würde? Als Info, ich bin noch Jugendlicher und arbeite logischerweise noch nicht. Das sage ich nur, da die Geldstrafe ja vom Gehalt abhängt. Ich nehme an, dass dann der Gehalt meiner Eltern genommen wird?
    Also ich kenne es nur von Fahrlässiger Körperverletzung welches mit einem Bußgeld von 40 Euro oder so belegt wurde
    Aber das ohne Strafverfahren.


    Zitat Zitat von GothicGuy Beitrag anzeigen
    Da du noch Jugendlicher bist gilt "Eltern haften für ihre Kinder" das bedeutet , wie du schon vermutet hast das deine Eltern das Geld/Strafe bezahlen müssten aber das heißt noch lange nicht das dir nichts aufgebrummt wird. Du müsstest mit Sicherheit einige Stunden Sozialdiesnt oder ähnliches machen
    Sobald er über 14 Jahre alt ist, ist er selbst Strafmündig, sprich er würde für seine Tat haften


    mfg Test-Grave
    [Bild: Newknightsig.gif]
    Der schrickestu gerñ kain uechtñ nÿmer gelerñ

  7. Beiträge anzeigen #7 Zitieren
    banned
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    Priester ist offline
    Zitat Zitat von Malak Beitrag anzeigen
    Muss ja nicht Geldstrafe sein, kann ja auch Sozialstunden oder sowas sein

    Wobei Geldstrafe wohl besser für dich wäre, habe mal gehört, dass bei unter 80 Tagessätzen oder so nichts im Führungszeugnis eingetragen wird (also nicht vorbestraft und ein späterer Arbeitgeber hat 0 Chance, irgendwie davon etwas mitzukriegen)...aber du solltest lieber jemanden fragen, der Ahnung hat.
    Kommt drauf an. Wer nach "Erwachsenenstrafrecht" verurteil wurde ist bis zu seinem Lebensende juristisch betrachtet vorbestraft. Nur werden geringe Strafen nicht im gewöhnlichen Führungszeugnis vermerkt sobald sie die 90 Tagessätze nicht überschreiten und einige Straftaten werden nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Dies gilt übrigens auch beim Jugendstrafrecht, sobald es sich um eine Gefängnisstrafe handelt. Diese wird zwar auch mal vom Privatführungszeugnis gelöscht, doch ist diese weiterhin im Bundeszentralregister vermerkt. Lediglich bei Sozialstunden, Jugendarrest oder ähnlichen handelt es sich nicht um Vorstrafen und diese werden nur im Erziehungsregister vermerkt, wobei alle Verurteilungen zum Sozialdienst etc bis zum 27. Lebensjahr festgehalten werden. Somit wird man es schwer haben, wenn man sich bei der Polizei mit 21 Jahren bewirbt und sie es herausfinden, dass man mit 16 Jahren wegen Körperverletzung 40 Sozialstunden ableisten musste. Dagegen wird das schwerste Verbrechen, nämlich Mord immer vermerkt bleiben.

  8. Beiträge anzeigen #8 Zitieren
    Auserwählter Avatar von Gosden
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    Gosden ist offline
    Zitat Zitat von Testgrave Beitrag anzeigen
    Sobald er über 14 Jahre alt ist, ist er selbst Strafmündig, sprich er würde für seine Tat haften
    mfg Test-Grave
    Nope, die 14 gehört schon dazu.

  9. Beiträge anzeigen #9 Zitieren
    banned
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    Priester ist offline
    Zitat Zitat von Gosden Beitrag anzeigen
    Nope, die 14 gehört schon dazu.
    Ist man doch. 14 Jahre und eine Sekunde, somit älter als 14 Jahre.

  10. Beiträge anzeigen #10 Zitieren
    Ritter Avatar von Mastermajo
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    Mastermajo ist offline
    Normalerweise Schmerzengeld oder Ähnliches. Rechne Mal mit 200 Euro höchstens.

  11. Beiträge anzeigen #11 Zitieren
    General Avatar von Demetrios
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    Demetrios ist offline
    Zitat Zitat von GothicGuy Beitrag anzeigen
    "Eltern haften für ihre Kinder"
    Sippenhaftung ist in Deutschland vor 65 Jahren abgeschafft worden.

  12. Beiträge anzeigen #12 Zitieren
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    12345 ist offline
    Lebenslang

  13. Beiträge anzeigen #13 Zitieren
    Auserwählter Avatar von Gosden
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    Gosden ist offline
    Zitat Zitat von Priester Beitrag anzeigen
    Ist man doch. 14 Jahre und eine Sekunde, somit älter als 14 Jahre.
    Ich habe das nicht für den Verfasser des von mir zitierten Post's geschrieben, dass er weiß dass man mit 14 Strafmündig ist dachte ich mir schon. Ich hab das eher für die User geschrieben die das nicht wissen und seinen Post so vielleicht missverstehen, anscheinend sind hier nämlich nicht alle über Strafmündigkeit aufgeklärt.

  14. Beiträge anzeigen #14 Zitieren
    Ritter Avatar von Thrain
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    Thrain ist offline
    Was hast du denn gemacht? Ohne das kann man ja kaum was sagen.
    Wenns z.B. ne Schlägerei war, bei der ihr euch gegenseitig verkleoppt habt und einer erstellt Anzeige und du eben nicht, kann ich mir sogar vorstellen, dass es fallen gelassen wird.

  15. Beiträge anzeigen #15 Zitieren
    General Avatar von Mr. Myrtana
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    Mr. Myrtana ist offline
    Zitat Zitat von Malak Beitrag anzeigen
    Wobei Geldstrafe wohl besser für dich wäre, habe mal gehört, dass bei unter 80 Tagessätzen oder so nichts im Führungszeugnis eingetragen wird (also nicht vorbestraft und ein späterer Arbeitgeber hat 0 Chance, irgendwie davon etwas mitzukriegen)...aber du solltest lieber jemanden fragen, der Ahnung hat.
    Jede Art von Anzeige, die gegen einen erhoben wird, wird irgendwo eingetragen (Namen vergessen^^), und jeder Arbeitgeber, bei dem du dich bewirbst, kann einen Auszug davon verlangen.

    Zitat Zitat von Dagelthon Beitrag anzeigen
    ...Als Info, ich bin noch Jugendlicher und arbeite logischerweise noch nicht...
    Was soll daran bitte logisch sein? Ich bin auch Jugendlicher und arbeite seit 2 Jahren, wie ca. 70% der Schweizer Bevölkerung.

  16. Beiträge anzeigen #16 Zitieren
    Schwertmeister
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    Hgt55581 ist offline
    Zitat Zitat von Thrain1986 Beitrag anzeigen
    Was hast du denn gemacht? Ohne das kann man ja kaum was sagen.
    Wenns z.B. ne Schlägerei war, bei der ihr euch gegenseitig verkleoppt habt und einer erstellt Anzeige und du eben nicht, kann ich mir sogar vorstellen, dass es fallen gelassen wird.
    Ich und meine Kumpel haben gegen etwas kleinere Gegner gespielt. Die waren natürlich in Überzahl. Und ein Junge ist uns die ganze Zeit hinten reingegrätscht. Er hat sogar gesagt, dass er es extra macht. Ich bin echt kein Schläger oder so, aber als er mich dann das dritte mal von den Beinen geholt hat, hab ich ihm ein Kick gegeben (Nicht mal wikrlich fest). Leider ist noch nicht strafmündig ich aber schon.

    Zitat Zitat von Mr. Myrtana Beitrag anzeigen
    Was soll daran bitte logisch sein? Ich bin auch Jugendlicher und arbeite seit 2 Jahren, wie ca. 70% der Schweizer Bevölkerung.
    Ja da ich aber noch nicht 16 bin, kann ich noch kaum was machen. Und ich denke nicht das die dann bei einer Anzeige mein Minigehalt vom Zeitungsaustragen nehmen

  17. Beiträge anzeigen #17 Zitieren
    Drachentöter Avatar von Aladoz Saulic
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    Aladoz Saulic ist offline
    höchstwahrscheinlich wird sowas außergerichtlich mit ein paar sozialstunden geregelt. falls du vorher noch keine anzeigen wegen körperverletzung hattest

  18. Beiträge anzeigen #18 Zitieren
    Ritter Avatar von Terranigma
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    Terranigma ist offline
    Zitat Zitat von Dagelthon
    aber als er mich dann das dritte mal von den Beinen geholt hat, hab ich ihm ein Kick gegeben (Nicht mal wikrlich fest). Leider ist noch nicht strafmündig ich aber schon.
    Du hast ihn während eines Spiels einen leichten Kick gegeben und er zeigt dich an?

    Wenn dem wirklich so war, wird es vermutlich nichtmal zu einem Verfahren kommen, weil es wegen Geringfügikeit eingestellt wird. Allerhöchstens darfst du als Jugendlicher ein paar Sozialstunden ableisten, vorallem wenn es dein erstes Delikt ist.

    Im polizeilichen Führungszeugniss wird jede Anzeige und Veruteilung vermerkt. Arbeitgeber bekommen dieses aber nie zu Gesicht. Das Führungszeugniss das Arbeitgeber vom Arbeitnehmer bzw. Bewerber verlangen dürfen, muss man selbst auf der Stadtverwaltung beantragen und darf es natürlich auch bezahlen. In diesem werden aber nur "schwere" Veruteilungen vermerkt, wie etwa Gefangnissstrafen und hohe Geldstrafen. Und wenn ich recht informiert bin, werden diese Vermerke nach 5 Jahren Straffreiheit wieder getilgt.

  19. Beiträge anzeigen #19 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von kraytt
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    kraytt ist offline
    ich vermute mal, dass sich dieser hosenscheisser nur wichtig machen wollte. wegen nem kleinen tritt zieht man nun wirklich nicht vor gericht.

  20. Beiträge anzeigen #20 Zitieren
    Ritter Avatar von Thrain
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    Thrain ist offline
    Ich und meine Kumpel haben gegen etwas kleinere Gegner gespielt. Die waren natürlich in Überzahl. Und ein Junge ist uns die ganze Zeit hinten reingegrätscht. Er hat sogar gesagt, dass er es extra macht. Ich bin echt kein Schläger oder so, aber als er mich dann das dritte mal von den Beinen geholt hat, hab ich ihm ein Kick gegeben (Nicht mal wikrlich fest). Leider ist noch nicht strafmündig ich aber schon.
    Wär ein Schiedsrichter dabeigewesen, wär mit rot die Sache gegessen gewesen
    Falls du jemals sagen musst, wie es war, sag nit, dass du aus Rache zurückgetreten hast. Eine Keilerei beim Fußballspiel, bei der man sich gegenseitig getreten hat, klingt viel besser

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