Nein, das mit dem prozentualen Anteil stimmt so nicht.
Die Seite des NRW'schen Schulministeriums sagt sogar:
Bei längeren entschuldigten Fehlzeiten sind nicht erbrachte Leistungsnachweise nach der Entscheidung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers nachzuholen oder durch eine Prüfung zu ersetzen, falls dies zur Feststellung des Leistungsstandes erforderlich ist (§ 6 Abs. 4 APO-S I).
Eine Regelung, nach der eine Beurteilung der Leistung nur dann möglich ist, wenn die Schülerin oder der Schüler an einer bestimmten prozentualen Mindestzahl von Unterrichtsstunden teilgenommen hat, besteht nicht.
Quelle: http://www.schulministerium.nrw.de/B...bewertung.html
Was also heißt: Am besten mal mit den jeweiligen Lehrern spechen, falls du Bedenken hast. Man hätte dich aber mit Sicherheit schon darauf angesprochen und soviel sind 130 Stunden ja nicht.