Ich bin 20 und wohn nicht mehr bei Mutti.
Das mit den 25 Jahren hat was mit dem "Ausziehen und dann in HartzIV landen" zu tun.
Dh wenn man nach einem Auszug nur dem Staat auf der Tasche liegen würde ist man afaik bis 25 gezwungen daheim zu bleiben (oder sich von den Eltern oder so sponsorn zu lassen).
Aber wenn man Geld verdient kann man ab 18 machen was man will.
Da gibt es keinen Paragraphen, du Doofkopf. Wer volljährig ist, ist voll geschäftsfähig, darf also auch eine eigene Wohnung unterhalten.
Solang er kein Hartz IV beantragt... denn dann wird er wieder nach Hause zu Mami und Papi geschickt. Natürlich dürfte er trotzdem eine Wohnung haben, ist ja alt genug... aber ganz ohne Geld gestaltet sich das etwas schwer...
Wobei es da auch Ausnahmen gibt... nämlich, wenn das zusammenleben zuhause wirklich nicht klappt und es Probleme gibt.
ALG II Empfänger, die das 25 Lebensjahr noch nicht erreicht haben, steht kein Anspruch auf Kosterübernahme für eine eigene Wohnung zu. Die Kosten für eine eigenen Wohnung werden bei den unter 25jährigen Hartz-IV-Empfängern nur noch übernommen, wenn:
- gravierende soziale Gründe gegeben sind und ein Verbleiben in der elterlichen Wohunung deshalb unzumutbar ist.
- aus beruflichen Gründen ein Umzug erforderlich ist oder
- oder ein ähnlich gravierender Grund gegeben ist.
Wichtig: der Antrag auf Übernahme der Kosten für eine eigene Wohnung muss vor dem Auszug gestellt werden!
Ansonsten bist du - wenn du die Kosten nicht alleine tragen kannst - U 25 verpflichtet wieder Daheim einzuziehen.
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