
Zitat von
ojas
Das liegt in der Natur der Regelung, den Einbürgerungstest in Hessen maximal 2 mal machen zu dürfen. Wo sind die Vorteile?
Es werden nur Ausländer eingebürgert, die den Test bei ersten oder zweiten Mal bestanden haben. Ich glaube nicht daß man dadurch etwas über den Willen in Deutschland zu leben und sich zu integrieren aussagen kann.
Das entwickelt sich zu einer Diskussion darüber, inwiefern der Test in dieser Hinsicht überhaupt sinnvoll ist und eine solche Diskussion ist nicht gefragt.
Im Gegenteil. Wenn der Einbürgerungstest in Hessen maximal 2 mal gemacht werden darf, dann muss gespeichert werden, wer wie oft den Test gemacht hat. Es muss ein Verfahren geben, sich von dem Test rechtzeitig abmelden zu können. Es muss eine Stelle geben, die Artztatteste begutachtet, die eingereicht werden weil jemand plötzlich krank geworden ist und deshalb nicht zum Test erscheinen konnte.
Mit Sicherheit bedeutet es auch einigen Verwaltungsaufwand, wenn jemand alle fünf Tage diesen Test machen will.