Echt übel!
"Red Bull Cola" verboten
Kokain-Spuren in Mixgetränk
Der Cola-Mix von Red Bull muss aus den Regalen.
Der Cola-Mix von Red Bull muss aus den Regalen.
Das Erfrischungsgetränk "Red Bull Cola" darf in Hessen nicht mehr verkauft werden. Grund seien Spuren von Kokain, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums hr-online. Der Hersteller sieht das anders.
Hessen sei vom Bund über ein entsprechendes Analyse-Ergebnis aus Nordrhein-Westfalen unterrichtet worden, bestätigte der Sprecher des Umweltministeriums in Wiesbaden am Freitag einen Bericht der "Frankfurter Neuen Presse". Stein des Anstoßes ist nach dem Bericht dekokainierter Cocablatt-Extrakt.
Der Sprecher betonte, es bestehe keine Gefahr für die Gesundheit. Das Mix-Getränk sei nicht verunreinigt. Vielmehr handele es sich um Teile der Rezeptur. Darum habe es auch keine Warnung, sondern eine geordnete Rückrufaktion gegeben. Das Getränke müsse aber aus den Regalen genommen werden.
Null Toleranz bei Kokain-Spuren
Offenbar enthalte das Getränk "Red Bull Cola" durch Kokablattextrakte geringe Spuren von Kokain, hieß es. Es falle darum unter das Betäubungsmittelgesetz und brauche eine gesonderte Zulassung. Bei Kokain-Spuren gebe es "eine Null-Toleranz", erklärte der Sprecher, warum es seit Dienstag einen Rückruf gebe. Das Verbot betreffe nicht nur Hessen.
Frank Farnsteiner von Red Bull Deutschland sagte zu hr-online, Red Bull habe eine andere Rechtsauffassung. "Wir sind der Meinung, unser Produkt ist verkehrsfähig", erklärte er. Man sei im Gespräch mit den Behörden. In einer Erklärung des Unternehmens hieß es, dekokainierte Cocablattextrakte würden weltweit als Aromastoffe eingesetzt. "Red Bull Cola" gelte in der EU und in den USA als unbedenklich.
Die Analyse hatte das nordrhein-westfälische Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit im Rahmen eines Gutachtens zu dem Getränk erstellt. "Das Institut hatte Red Bull Cola in einem aufwendigen chemischen Verfahren untersucht und in der Tat Spuren von Kokain gefunden", sagte der Abteilungsleiter für Lebensmittelsicherheit beim Bundesverbraucherschutzministerium, Bernhard Kühnle.
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