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  1. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #1 Zitieren
    Krieger Avatar von Xatras
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    Xatras ist offline

    Schwerter tragen erlaubt?

    Hallo geehrte Communities,
    (ich hoffe, der richtige Forumbereich ^^)
    ist es in Deutschland erlaubt, Schwerter in der Öffentlichkeit zu tragen?
    Ich hab schon mal im Internet gesucht, doch bin ich immer auf unterschiedliche Ergebnisse gestoßen, die einen meinen, es sei erlaubt, andere schrieben, es sei verboten.
    Kann mir hier jemand weiterhelfen?

  2. Beiträge anzeigen #2 Zitieren
    ... incoming ... Avatar von DK107
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    DK107 ist offline
    Bin mir zwar nicht sicher aber da man für den Besitz mindestens 18 sein muss und das auch gefährlich ist dürfte das zumindest nicht gern gesehen sein, wenn nicht sogar verboten.
    Weshalb willst du eigentlich mit einem Schwert rumrennen?

  3. Beiträge anzeigen #3 Zitieren
    General Avatar von CMS
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    CMS ist offline
    Zitat Zitat von Xatras Beitrag anzeigen
    Hallo geehrte Communities,
    (ich hoffe, der richtige Forumbereich ^^)
    ist es in Deutschland erlaubt, Schwerter in der Öffentlichkeit zu tragen?
    Ich hab schon mal im Internet gesucht, doch bin ich immer auf unterschiedliche Ergebnisse gestoßen, die einen meinen, es sei erlaubt, andere schrieben, es sei verboten.
    Kann mir hier jemand weiterhelfen?
    Das gehört in die PE
    Ob es in Deutschland verboten ist weiß ich nicht, aber es ist meines Erachtens verboten Waffen ohne Waffenschein am Körper zu tragen, ich guck noch mal schnell ins Gesetzbuch...

    @ Mods: bitte thread verschieben
    @ Xatras: Die Diskussion ist nur für das Theme Gothic gedacht, für solche Threads gibt es die Plauderecke.

  4. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #4 Zitieren
    Krieger Avatar von Xatras
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    Xatras ist offline
    Zitat Zitat von DK107 Beitrag anzeigen
    Bin mir zwar nicht sicher aber da man für den Besitz mindestens 18 sein muss und das auch gefährlich ist dürfte das zumindest nicht gern gesehen sein, wenn nicht sogar verboten.
    Weshalb willst du eigentlich mit einem Schwert rumrennen?
    18 bin ich ^^
    Und wieso sollte ich nicht mit einem Schwert rumrennen wollen?
    Ist doch lustig und für Mittelaltermärkte z.B. auch gut passend

    Soweit ich weiß, muss das Schwert aber in der Wohnung weggesperrt werden, wenn noch nicht volljährige Personen in der gleichen Wohnung leben.

  5. Beiträge anzeigen #5 Zitieren
    General Avatar von CMS
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    CMS ist offline
    Zitat Zitat von Xatras Beitrag anzeigen
    18 bin ich ^^
    Und wieso sollte ich nicht mit einem Schwert rumrennen wollen?
    Ist doch lustig und für Mittelaltermärkte z.B. auch gut passend
    Dort kannst du aber sicher auch mit irgendwelchen Plastik Dingern hin.

  6. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #6 Zitieren
    Krieger Avatar von Xatras
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    Xatras ist offline
    Zitat Zitat von CMS Beitrag anzeigen
    Dort kannst du aber sicher auch mit irgendwelchen Plastik Dingern hin.
    Echte Schwerter sehen einfach besser aus. ^^

  7. Beiträge anzeigen #7 Zitieren
    ... incoming ... Avatar von DK107
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    DK107 ist offline
    Zitat Zitat von Xatras Beitrag anzeigen
    18 bin ich ^^
    Und wieso sollte ich nicht mit einem Schwert rumrennen wollen?
    Ist doch lustig und für Mittelaltermärkte z.B. auch gut passend
    Das ist ja auch was anderes als wenn du damit durch eine Kaufhauspassage läufst.

  8. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #8 Zitieren
    Krieger Avatar von Xatras
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    Xatras ist offline
    Zitat Zitat von DK107 Beitrag anzeigen
    Das ist ja auch was anderes als wenn du damit durch eine Kaufhauspassage läufst.
    das könnte bei mir aber schon passieren

  9. #9 Zitieren
    Sergej Petrow
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    Aus der Gothic-Diskussion.
    Sergej

  10. Beiträge anzeigen #10 Zitieren
    ... incoming ... Avatar von DK107
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    DK107 ist offline
    Zitat Zitat von Xatras Beitrag anzeigen
    das könnte bei mir aber schon passieren
    Dann brauchst du dich nicht zuwundern wenn jemand die Polizei ruft und das wird höchstwahrscheinlich passieren selbst wenn es erlaubt wäre.

  11. Beiträge anzeigen #11 Zitieren
    General Avatar von CMS
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    CMS ist offline
    Zitat Zitat von Xatras Beitrag anzeigen
    das könnte bei mir aber schon passieren

    Glaub mir es ist besser wenn du es nicht machst, das kann ins Auge gehen.

  12. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #12 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Feanmir
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    Feanmir ist offline
    § 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
    (1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
    (2) Die zuständige Behörde kann allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, wenn

    1.
    der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
    2.
    der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er auf Waffen bei der öffentlichen Veranstaltung nicht verzichten kann, und
    3.
    eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.

    (3) Unbeschadet des § 38 muss der nach Absatz 2 Berechtigte auch den Ausnahmebescheid mit sich führen und auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.
    (4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden

    1.
    auf die Mitwirkenden an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen, wenn zu diesem Zweck ungeladene oder mit Kartuschenmunition geladene Schusswaffen oder Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 geführt werden,
    2.
    auf das Schießen in Schießstätten (§ 27),
    3.
    soweit eine Schießerlaubnis nach § 10 Abs. 5 vorliegt,
    4.
    auf das gewerbliche Ausstellen der in Absatz 1 genannten Waffen auf Messen und Ausstellungen.

    (5) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen allgemein oder im Einzelfall verboten oder beschränkt werden kann, soweit an dem jeweiligen Ort wiederholt

    1.
    Straftaten unter Einsatz von Waffen oder
    2.
    Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben

    begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist. In der Rechtsverordnung nach Satz 1 soll bestimmt werden, dass die zuständige Behörde allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen insbesondere für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, Anwohner und Gewerbetreibende zulassen kann, soweit eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht zu besorgen ist. Im Falle des Satzes 2 gilt Absatz 3 entsprechend. Die Landesregierungen können ihre Befugnis nach Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 durch Rechtsverordnung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen; diese kann die Befugnis durch Rechtsverordnung weiter übertragen.

  13. Beiträge anzeigen #13 Zitieren
    Deus Avatar von juke*
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    juke* ist offline
    ich bin mir ziemlich sicher gelesen zu haben, dass laut waffengesetz das offene führen von schwertern nur unter sehr begrenzten vorraussetzungen erlaubt ist.
    als da wären: wenn dein beruf damit zu tun hat, bei fotoshootings/theateraufführungen/ähnlichem, zur brauchtumspflege und bei sportveranstaltungen, bei denen damit wettkämpfe ausgetragen werden.

    'einfach so' mit einem schwert rumlaufen ist daher, soweit ich informiert bin nicht möglich. zum glück.

  14. Beiträge anzeigen #14 Zitieren
    Deus Avatar von Thidrek
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    Thidrek ist offline
    Zitat Zitat von CMS Beitrag anzeigen
    Dort kannst du aber sicher auch mit irgendwelchen Plastik Dingern hin.
    Dann wird er aber mit großer Sicherheit ausgelacht.


    Kauf dir anstatt eines echten Schwertes doch lieber ein Schaukampfschwert. Die Dinger sehen auch echt aus, haben aber keine Klinge und eignen sich obendrein noch dazu, gegeneinander zu kämpfen. 18 sein musst du, meines Wissens, aber dennoch.
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  15. #15 Zitieren
    Schluerfer
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    zu bestimmten anlässen ist es verboten, bei öffentlichen veranstaltungen etc. etc...aber ansonsten ist es eigentlich nicht verboten, solange man 18 ist und nichts böses damit anstellt. allerdings kann die polizei die waffe beschlagnahmen, wenn du auf die den eindruck machst, etwas verbotenes damit vor zu haben^^ naja aber ich mein, wie sollte ich denn sonst mit meinen fechtwaffen durch die stadt laufen können...oder die ganzen sammler...irgendwie muss man die waffe ja auch transportieren. wenn man natürlich mit gezogenem schwert durch die stadt rennt, ist das schon auffällig und man wird vermutlich eine begegnung mit der polizei haben werden, aber wenn man die einfach so mit sich rumträgt, sollte es da keine probleme geben.

    btw: neulich hab ich bei uns im supermarkt nen punk gesehen, der ist auch mit so nem samuraischwert an der hüfte rumgelaufen...ich konnte nicht mehr anders als lachen. das sah einfach so affig aus.^^

  16. Beiträge anzeigen #16 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von turmstrasse
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    turmstrasse ist offline
    warum willst du mit einem schwert rumlaufen? ist das nicht ein wenig ungewöhnlich damit durch die stadt zu rennen?

    achja hier ist ein auszug des waffengesetztes, darin kannst du nachlesen ob es erlaubt ist oder nicht.

    ich persönlich gehe davon aus das es illegal ist, da ein schwert eine waffe ist und man damit menschen schlimm zurichten kann (auch stumpfe schwerter!)
    why are the vocals pitched down so low?...low...low...low

  17. Beiträge anzeigen #17 Zitieren
    Legende Avatar von Testgrave
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    Testgrave ist offline
    Zitat Zitat von Xatras Beitrag anzeigen
    Hallo geehrte Communities,
    (ich hoffe, der richtige Forumbereich ^^)
    ist es in Deutschland erlaubt, Schwerter in der Öffentlichkeit zu tragen?
    Ich hab schon mal im Internet gesucht, doch bin ich immer auf unterschiedliche Ergebnisse gestoßen, die einen meinen, es sei erlaubt, andere schrieben, es sei verboten.
    Kann mir hier jemand weiterhelfen?
    Zur Brauchtumspflege oder dem Sport ja...

    Ansonsten nein.

    Zitat Zitat von Xatras Beitrag anzeigen
    Soweit ich weiß, muss das Schwert aber in der Wohnung weggesperrt werden, wenn noch nicht volljährige Personen in der gleichen Wohnung leben.
    Afaik nicht... Du bist dann hald nur verantwortlich, falls jmd. deine Waffen benutzt.

    Zitat Zitat von CMS Beitrag anzeigen
    Dort kannst du aber sicher auch mit irgendwelchen Plastik Dingern hin.
    Keine Ahnung? Dann bitte Still sein :P

    Zitat Zitat von DK107 Beitrag anzeigen
    Dann brauchst du dich nicht zuwundern wenn jemand die Polizei ruft und das wird höchstwahrscheinlich passieren selbst wenn es erlaubt wäre.
    Bin schon öfters durch die Stadt, man wird bloß blöd angekuckt, aber nicht angezeigt.


    mfg Test-Grave
    [Bild: Newknightsig.gif]
    Der schrickestu gerñ kain uechtñ nÿmer gelerñ
    Geändert von Testgrave (16.04.2009 um 16:32 Uhr)

  18. Beiträge anzeigen #18 Zitieren
    Ritter Avatar von Lightning
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    Lightning ist offline
    Ich glaube nicht, dass man ein Schwert auf die Leute loslassen darf.^^

    Also ich würde schon ziemlich blöd schaun, wenn auf einmal so ein Typ mit Schwert anrückt.^^ G36, P90 wäre alles noch gegangen ... aber Schwert o.O
    [Bild: fightracism.jpg]
    For the weakest of the weak
    For the lowest of the low
    My voice for the voiceless
    My fists for the innocent

  19. Beiträge anzeigen #19 Zitieren
    Legende Avatar von MTmotors
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    MTmotors ist offline
    wenn du in der öffentlichkeit mit einem schwert rumläufst, werden wahrscheinlich eh relativ bald die netten männer in weiß kommen und dir eine schöne weiße jacke anziehen

    we'll do commercials like the guys in Phoenix.
    MT Motors: Our prices are so great, our showroom is almost always empty.
    Get it? Empty. M-T...Motors.

  20. Beiträge anzeigen #20 Zitieren
    Legend
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    Grompel ist offline
    Es wirkt bestimmt cool wenn man mit einem Schwert und einer alten Kleidung(etwa eine Lederrüstung aus G2) durch eine Stadt geht

    Anzeigen würde ich dafür niemanden

    edit: Das Schwert sollte sich in der Scheide befinden...

    MfG Grompel


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