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  1. Beiträge anzeigen #1 Zitieren
    Ritter
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    ben b. ist offline

    Fahrschulfragen!

    Ich bin grade dabei mich auf meine Theorie-prüfung vorzubereiten.
    Hier eine frage:
    In welchen Fällen darf auf Straßen mit markierten Fahrstreifen rechts schneller als links gefahren werden?
    Zur Auswahl steht:
    -Wenn sie Fahrzeugschlangen gebildet haben
    -Wenn Pfeile in den einzelnen fahrstreifen in verschiedene richtungen weisen
    -Auf verzögerungsstreifen

    Danke für Hilfe

  2. Beiträge anzeigen #2 Zitieren
    General Avatar von Bloody Beetroots
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    Bloody Beetroots ist offline
    -Wenn sie Fahrzeugschlangen gebildet haben [x]
    -Wenn Pfeile in den einzelnen fahrstreifen in verschiedene richtungen weisen [x]
    -Auf verzögerungsstreifen [ ]

  3. Beiträge anzeigen #3 Zitieren
    Ritter
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    ben b. ist offline
    Zitat Zitat von Schlumpf Beitrag anzeigen
    -Wenn sie Fahrzeugschlangen gebildet haben [x]
    -Wenn Pfeile in den einzelnen fahrstreifen in verschiedene richtungen weisen [x]
    -Auf verzögerungsstreifen [ ]
    THX Verzögerungsstreifen sind doch die Dinger auf Autobahnen oder?
    Kann mir jemand sagen was damit gemeint ist?
    (Wenn Pfeile in den einzelnen fahrstreifen in verschiedene richtungen weisen)

  4. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #4 Zitieren
    Deus Avatar von VitaVus
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    VitaVus ist offline
    Zitat Zitat von IT_Hero Beitrag anzeigen
    THX Verzögerungsstreifen sind doch die Dinger auf Autobahnen oder?
    Kann mir jemand sagen was damit gemeint ist?
    (Wenn Pfeile in den einzelnen fahrstreifen in verschiedene richtungen weisen)
    Ja das ist das auf Autobahnen. Pfeile sind die Dinger, die an einer Kreuzung auf dem Boden sind wenn man nach links oder nach rechts kann, es also verschiedene Spuren für verschiedene Richtungen gibt.

  5. Beiträge anzeigen #5 Zitieren
    Ritter
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    ben b. ist offline
    Zitat Zitat von VitaVus Beitrag anzeigen
    Ja das ist das auf Autobahnen. Pfeile sind die Dinger, die an einer Kreuzung auf dem Boden sind wenn man nach links oder nach rechts kann, es also verschiedene Spuren für verschiedene Richtungen gibt.
    Ah okay, danke.

    Ich hab aber direkt noch eine frage:

    Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B. Ihr Pkw hat folgende Daten: - Leermasse 900 kg – zulässige Gesamtmasse 1.400 kg – zulässige Anhängelast 1.000 kg Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen?

    Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von
    950 kg [ ]
    850 kg [ ]
    1000 kg [ ]

  6. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #6 Zitieren
    Deus Avatar von VitaVus
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    VitaVus ist offline
    Zitat Zitat von IT_Hero Beitrag anzeigen
    Ah okay, danke.

    Ich hab aber direkt noch eine frage:

    Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B. Ihr Pkw hat folgende Daten: - Leermasse 900 kg – zulässige Gesamtmasse 1.400 kg – zulässige Anhängelast 1.000 kg Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen?

    Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von
    950 kg [ ]
    850 kg [ ]
    1000 kg [ ]
    850 war das glaube ich. Oder lass dir einfach mal die Lösung anzeigen, dann weißt du es beim nächsten mal .

  7. Beiträge anzeigen #7 Zitieren
    Ritter
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    ben b. ist offline
    Zitat Zitat von VitaVus Beitrag anzeigen
    850 war das glaube ich. Oder lass dir einfach mal die Lösung anzeigen, dann weißt du es beim nächsten mal .
    Ja als Lösung ist 850kg richtig, aber in meinem Lehrbuch steht mit Klasse B, darf man Anhänger mit einer zulässigen gesamtmasse bis 750kg nicht überschreiten.

  8. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #8 Zitieren
    Deus Avatar von VitaVus
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    VitaVus ist offline
    Zitat Zitat von IT_Hero Beitrag anzeigen
    Ja als Lösung ist 850kg richtig, aber in meinem Lehrbuch steht mit Klasse B, darf man Anhänger mit einer zulässigen gesamtmasse bis 750kg nicht überschreiten.
    Habt ihr nicht die Ausnahmen und Rechenweise für solche Aufgaben in der Theorie gelernt?

  9. Beiträge anzeigen #9 Zitieren
    Ritter
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    ben b. ist offline
    Zitat Zitat von VitaVus Beitrag anzeigen
    Habt ihr nicht die Ausnahmen und Rechenweise für solche Aufgaben in der Theorie gelernt?
    Nein wir haben nur die Ausnahme das manche Anhänger mit 100Kmh gezogen werden dürfen besprochen.

  10. Beiträge anzeigen #10 Zitieren
    Ritter
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    ben b. ist offline
    Was sind das denn für Ausnahmen?

  11. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #11 Zitieren
    Deus Avatar von VitaVus
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    VitaVus ist offline
    Zitat Zitat von IT_Hero Beitrag anzeigen
    Was sind das denn für Ausnahmen?
    Hab ich auch vergessen. Aber von diesen Fragen mit dem Anhänger gibt es nur 2 verschiedene. Es ist also nicht schwer die 2 ohne Begründung auswenidig zu wissen, hab ich auch so gemacht.

  12. Beiträge anzeigen #12 Zitieren
    Ritter
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    ben b. ist offline
    wieder soeine dumme frage:

    Sie wollen Urlaubsgepäck auf dem Dach Ihres vollbesetzten Pkw mitnehmen. Wodurch wird die Dachlast begrenzt?

    Durch die Angaben des Fahrzeugherstellers in der Betriebsanleitung
    Durch die zulässige Gesamtmasse des Pkw
    Durch die Angaben über die Dachlast im Fahrzeugschein

  13. Beiträge anzeigen #13 Zitieren
    Ritter Avatar von paenitens
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    paenitens ist offline
    Zitat Zitat von IT_Hero Beitrag anzeigen
    wieder soeine dumme frage:

    Sie wollen Urlaubsgepäck auf dem Dach Ihres vollbesetzten Pkw mitnehmen. Wodurch wird die Dachlast begrenzt?

    Durch die Angaben über die Dachlast im Fahrzeugschein
    Würde ich sagen, aber sicher bin ich auch nicht.

  14. Beiträge anzeigen #14 Zitieren
    Ritter
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    ben b. ist offline
    Zitat Zitat von paenitens Beitrag anzeigen
    Würde ich sagen, aber sicher bin ich auch nicht.
    Halb richtig hinzu kommt das:
    Durch die zulässige Gesamtmasse des Pkw



    warum, das ist doch voll unlogisch oder?

  15. Beiträge anzeigen #15 Zitieren
    Halbgott Avatar von Sister of mercy
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    ...und so wandelte er auf dunklen Pfaden, vernahm er dort der Toten klagen. Da schrie er laut gen Himmel empor, "schicke nicht deine Geister vor"
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    Sister of mercy ist offline
    Zitat Zitat von IT_Hero Beitrag anzeigen
    Halb richtig hinzu kommt das:
    Durch die zulässige Gesamtmasse des Pkw



    warum, das ist doch voll unlogisch oder?
    Nein... du darfst schließlich nicht die zul. Gesamtmasse des Autos überschreiten. Angenommen du hast ein Auto mit zul. Gesamtmasse von 1750 kg. Dann könnte man meinen, das man die beim Führerschein B zulässigen 3,5 Tonnen ausreizen kann. Aber stell mal das selbe Auto übereinander... da macht das Untere die Gretsche.

    Angenommen die Karre hat bereits 1500 kg Gesamtmasse und 1700 sind zulässig, dann dürftest du demnach maximal 200 kg auf das Dach packen. Das kann allerdings durch die Dachlast zusätzlich begrenzt werden... du willst ja nicht dein Dach runterdrücken.
    Wenn die Dachlast 200 kg erlauben würde, die zul. Gesamtmasse 1700 beträgt, aber das Auto schon 1600 hat, kannst du nicht die erlaubten 200 , sondern nur 100 drauf packen, weil du sonst die Gesamtmasse überschreitest.
    Geändert von Sister of mercy (15.10.2008 um 01:49 Uhr)

  16. Beiträge anzeigen #16 Zitieren
    Ritter
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    ben b. ist offline
    Zitat Zitat von Sister of mercy Beitrag anzeigen
    Nein... du darfst schließlich nicht die zul. Gesamtmasse des Autos überschreiten. Angenommen du hast ein Auto mit zul. Gesamtmasse von 1750 kg. Dann könnte man meinen, das man die beim Führerschein B zulässigen 3,5 Tonnen ausreizen kann. Aber stell mal das selbe Auto übereinander... da macht das Untere die Gretsche.

    Angenommen die Karre hat bereits 1500 kg Gesamtmasse und 1700 sind zulässig, dann dürftest du demnach maximal 200 kg auf das Dach packen. Das kann allerdings durch die Dachlast zusätzlich begrenzt werden... du willst ja nicht dein Dach runterdrücken.
    Wenn die Dachlast 200 kg erlauben würde, die zul. Gesamtmasse 1700 beträgt, aber das Auto schon 1600 hat, kannst du nicht die erlaubten 200 , sondern nur 100 drauf packen, weil du sonst die Gesamtmasse überschreitest.
    Wow vielen dank für die ausführliche antwort! (jetzt bin ich etwas schlauer )
    Hier direkt die nächste unklarheit:


    Warum müssen Sie auch am Tage mindestens mit Abblendlicht fahren, wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall erheblich behindert ist?

    1.
    Um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen werden zu können

    2.Um Verkehrszeichen aus größerer Entfernung besser sehen zu können

    3.Um mit erhöhter Geschwindigkeit fahren zu können



    Was würdet ihr ankreuzen?

  17. Beiträge anzeigen #17 Zitieren
    General Avatar von Bloody Beetroots
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    Bloody Beetroots ist offline
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    ...

  18. Beiträge anzeigen #18 Zitieren
    Ritter
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    ben b. ist offline
    Zitat Zitat von Schlumpf Beitrag anzeigen
    1.
    2.

    ...
    Hatte ich auch!
    FALSCH

    Laut Lösung nur Nr.1

  19. Beiträge anzeigen #19 Zitieren
    General Avatar von Bloody Beetroots
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    Bloody Beetroots ist offline
    Zitat Zitat von IT_Hero Beitrag anzeigen
    Hatte ich auch!
    FALSCH

    Laut Lösung nur Nr.1
    2. is ja auch Quatsch, da durch Ablendlicht die Schilder in größerer Entfernung nicht zu sehen sind sondern nur bei eingeschaltetem Fernlicht in größerer Entfernung zu sehen sind.

  20. Beiträge anzeigen #20 Zitieren
    Halbgott Avatar von Sister of mercy
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    ...und so wandelte er auf dunklen Pfaden, vernahm er dort der Toten klagen. Da schrie er laut gen Himmel empor, "schicke nicht deine Geister vor"
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    Sister of mercy ist offline
    Zitat Zitat von Schlumpf Beitrag anzeigen
    2. is ja auch Quatsch, da durch Ablendlicht die Schilder in größerer Entfernung nicht zu sehen sind sondern nur bei eingeschaltetem Fernlicht in größerer Entfernung zu sehen sind.
    Sicher?

    Schalt mal bei Nebel Fernlicht an... dann siehst du ne weiße Wand... sonst nichts. Das Fernlicht wird vom Nebel komplett aufgenommen und verstreut sich. Dadurch wirkt der Nebel sogar dichter, als er eigentlich ist.
    Bei Nacht ist das noch schlimmer. Wenn nachts Nebel ist, unbedingt nur Abblendlicht dran lassen und wenn vorhanden den Nebelscheinwerfer. Der leuchtet den Boden ab und bietet dadurch bessere Erkennungsmöglichkeit.
    Ist also nur zur Straßenerkennung da, um nicht von der Straße abzukommen.
    Bessere Fernsicht verspricht im Nebel kein Licht.

    Wenn ein entgegenfahrendes Fahrzeug bei Nebel am Tag das Licht aus hat, kann es passieren, das man direkt aufeinander zufährt, da die Straße schwer erkennbar ist und man dadurch Orientierungslos werden kann. (muss nicht)
    Was dann passieren kann, kann sich jeder selbst ausmalen.
    Geändert von Sister of mercy (15.10.2008 um 15:15 Uhr)

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