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CD zurückgeben bei amazon
Ich habe gerade bemerkt, dass ich leider bei amazon eine cd bestellt habe, die ich nicht im geringsten haben will. ich kann mich zwar nicht erinnern jemals auf den "in den warenkorb" button gedrückt zu haben, trozdem ist das ding schon auf dem weg zur mir.
kann ich die cd, falls sie eingeschweisst ist ungeöffnet zurückschicken?
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 Zitat von amazon
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So ein Zettel liegt glaub ich beim Paket bei. Da steht dann, wie du es zurück geben kannst. Bin mir aber nicht sicher, kenn ich so von anderen Versandhäusern. Ansonsten steht ja sicherlich auf der Seite etwas. Schau mal ins FAQ.
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einfach nicht annehmen. wenn du per rechnung oder nachname zahlst, dann kannst du die annahme direkt verweigern. hast du per vorkasse gezahlt, dann solltest du es annehmen und musst dann sehn wie du es zurückschickst. dazu gibt es meist im paket ein entsprechendes formular, oder in den FAQ und AGB von amazon.
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Ich hab per vorkasse (bankeinzug) gezahlt. ich könnte theoretisch jetzt einfach nicht annehmen und das geld zurückbuchen
allerdings wird amazon damit nicht ganz einverstanden sein und mindestens das porto wiedre haben wollen.
wie sieht die sache aus, wenn die cd nicht eingeschweisst ist?
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 Zitat von kraval
wie sieht die sache aus, wenn die cd nicht eingeschweisst ist?
die cd, die du von amazon bekommst wird auf jeden fall eingeschweist, oder versiegelt sein.
bankeinzug ist nicht das selbe, wie vorkasse. bei vorkasse überweist du das geld, dann wird die ware abgeschickt. bei bankeinzug wird das geld automatisch abgebucht, sobald die ware verschickt wurde.
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Mal ne andre Frage.... was isses denn für CD. vllt. will sie ja wer ausm Forum haben. Wäre auch ne Möglichkeit.
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So, die cd ist heute angekommen. natürlich NICHT eingeschweisst
Die möglichkeit das paket in anwesenheit des postboten zu öffnen habe ich leider nicht wahrnemen können, da ich noch geschlafen habe.
kann ich die trozdem zurückgeben?
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Eingeschweist ist sie auch nur dann, wenn du direkt bei amazon.de also dem Versandhaus bestellst oder bei Privatkunden originale Ware kaufst.
Die meisten Anbieter auf amazon.de sind jedoch private Verkäufer, die eigenen Besitzstand verkaufen, der dann, logischerweise, bereits gebraucht und nicht mehr eingeschweißt sein kann.
Liegt der Rechnungszettel dabei?
Wer würde glauben, dass jene, die derart in Hass gegeneinander entbrannt sind, aus einer Art stammen, die gleiche Natur haben, der gleichen menschlichen Gesellschaft angehören? Wer würde glauben, dass sie Brüder sind, deren Vater im Himmel ist? Papst Benedikt XV.
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rechnung habe ich, ist bei amazon (also kein marketplace händler) gekauft und als neu verkauft worden.
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Man kann nach neuem Schuldrecht von jedem Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen auch ohne Angabe von Gründen zurücktreten. D.h es muss nicht einmal ein Mangel an der Kaufsache vorliegen. Wenn Dir die Sache nicht gefällt, einfach zurücktreten. Ferner ist Amazon dabei sehr kulant. Ich habe noch nie gehört, dass die deswegen Stress gemacht hätten.
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habt ihr humpaaas post einfach überlesen, oder schlichtweg ignoriert?
klick
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 Zitat von kraval
rechnung habe ich, ist bei amazon (also kein marketplace händler) gekauft und als neu verkauft worden.
Ich würde es trotzdem zurückschicken, mit dem Vermerk, das der Artikel nicht eingeschweißt war, als er bei dir ankam.
Wenn der nicht eingeschweißt war, waren vielleicht alle CD´s dieser Sorte nicht eingeschweißt. Müsste man bei Amazon ja nachprüfen können.
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 Zitat von Skål
habt ihr humpaaas post einfach überlesen, oder schlichtweg ignoriert?
klick
weder noch, nur wenn amazon mir die cd ohne folie schickt und mir so das rückgaberecht zumindest theortisch erst gar nicht einräumt nützt mir das nichts.
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 Zitat von kraval
weder noch, nur wenn amazon mir die cd ohne folie schickt und mir so das rückgaberecht zumindest theortisch erst gar nicht einräumt nützt mir das nichts.
wenn sie dir schon ohne schutzfolie zugeschickt wurde, solltest du eigentlich schon davon gebrauch machen können. ich hab auch schon einige CD's ohne folie erhalten...
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 Zitat von kraval
weder noch, nur wenn amazon mir die cd ohne folie schickt und mir so das rückgaberecht zumindest theortisch erst gar nicht einräumt nützt mir das nichts.
Man darf die Pakete von denen auch öffnen, feststellen, dass es einem nicht gefällt und dann zurückschicken. Da ist die Folie extrem uninteressant, ob die CD noch eingeschweißt ist oder nicht.
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 Zitat von LarsiBlasi
Man darf die Pakete von denen auch öffnen, feststellen, dass es einem nicht gefällt und dann zurückschicken. Da ist die Folie extrem uninteressant, ob die CD noch eingeschweißt ist oder nicht.
falsch.
 Zitat von Amazon
Für eingeschweißte und/oder versiegelte Datenträger (zum Beispiel CDs, Audiokassetten, VHS-Videos, DVDs, PC- und Videospiele sowie Software) bedeutet dies, dass wir die Ware nur in der ungeöffneten Einschweißfolie bzw. mit unbeschädigtem Siegel zurücknehmen.
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Nein, nicht falsch.
1. Habe ich dort mal einen Toaster bestellt, Verpackung geöffnet, fand ihn doch Scheiße und bin vom Kaufvertrag zurückgetreten. Das hat alles ohne Probleme geklappt.
2. Ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man einem Verbraucher ein 14-tägiges Rücktrittsrecht einräumt und das kann auch nicht durch AGB ausschließen. Um jedoch festzstellen, dass einem die Sache nicht gefällt, muss man sie notgedrungen auspacken.
Edit: Das ist jedoch bei kopierfähigen Sachen anders. Da darf man sie tatsächlich nicht öffnen. (siehe auch unten)
Geändert von LarsiBlasi (05.04.2008 um 12:01 Uhr)
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 Zitat von LarsiBlasi
Nein, nicht falsch.
1. Habe ich dort mal einen Toaster bestellt, Verpackung geöffnet, fand ihn doch Scheiße und bin vom Kaufvertrag zurückgetreten. Das hat alles ohne Probleme geklappt.
2. Ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man einem Verbraucher ein 14-tägiges Rücktrittsrecht einräumt und das kann auch nicht durch AGB ausschließen. Um jedoch festzstellen, dass einem die Sache nicht gefällt, muss man sie notgedrungen auspacken.
aber warum steht das dann inner agb anders? 
naja wayne...das sollte dir reichen kraval^^
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 Zitat von Skål
aber warum steht das dann inner agb anders?
naja wayne...das sollte dir reichen kraval^^
Ooops, Moment mal. Bei "kopierfähigen Kaufsachen" wie CDs ist das tatsächlich anders. Wenn man die Folie wegnimmt bzw. wenn keine vorhanden ist, das Siegel durchtrennt, dann gilt das allgemein gültige 14 tägige Rücktrittsrecht nicht mehr!!! Das habe ich eben natürlich nicht bedacht. (Den Toaster konnte ich ja schlecht kopieren. )
Also: wenn keine Folie drum war....auf keinen Fall die CD öffnen und dadurch das Siegel durchtrennen!
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