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  1. #1 Zitieren
    Dea Avatar von Jussylein
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    Jussylein ist offline
    Im US-amerikanischen Norwich hat ein Finder für die Rückgabe eines 185.000-Dollar-Schecks nur einen Finderlohn von 50 Dollar erhalten. Der 47-jährige Finder gilt selbst als arm. So ist er unter anderem auf Lebensmittelbeihilfen angewiesen.

    Der Angestellte eines Schnellrestaurants erklärte unterdessen auch, dass er selbst keinerlei Ambitionen hatte, den Scheck zu seinen Gunsten einzulösen.
    Ausgestellt war der Scheck auf die Nichte eines Hausbesitzers. An diese hatte der Finder den Scheck schließlich zurückgegeben.

    Was haltet ihr den davon? er war zumindest erlich aber nur 50€ zu bekommen finde ich lächerlich der gute hätte sich bestimmt gefreut wenn er mehr bekommen würde.. aber meine Mutter sagte sie würde auch nie mehr einen Das Geld zurückgeben als meine Ma damals 1000 DM gefunden hatte und es der person brachte bekamm sie nur ein Stück Kuchen die entäuschung war Groß dannach?
    hab ihr auch schon mal sowas erlebt?
  2. #2 Zitieren
    Lehrling
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    Nidoryen ist offline
    Hmm ,ehrlich gesagt, sagen wirs mal so...

    wenns ne kleiner Summer waer..so alles unter 1000 haett ichs wohl behalten...

    wenns drüber wär haett ichs zurückgegeben und dann über 1000 zahlen müssen weil ihm die Nase blutet wegen lachhaftem Finderlohn

    Nunja, dann lieber die erste variante....

    Das einzige Problem ist nur wenn einem das Geld gehört der keins über hat..ZB wenn es sich um nen mickrigen Lohn eines armen Geistes ist, der nur das Pech hatte den Zettel zu verlieren und er sich somit den ganzen Monat nix essen kaufen kann..dem würde ich es beanstandslos wiedergeben. Aber jemand der den oben angegebenen Betrag verliert....der ist selbst Schuld.
  3. #3 Zitieren
    Neuling
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    extraterrestrial ist offline
    In Deutschland steht einem ja (wenn man es im Fundbüro abgibt) Finderlohn zu, bei der Summe sind es 3%, also immerhin 5500€, die würde ich schon wollen. Problematisch wird es nur, wenn man es persönlich übergibt, ka ob dann rechtlich ein Anspruch besteht.
  4. #4 Zitieren
    Wildschweinbraterin Avatar von Gutemine
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    Gutemine ist offline
    hätte dieser mann das geld in bar gefunden, wäre der finderlohn sicher höher gewesen.
    da es aber ein scheck war, den er ohnehin niemals einlösen hätte können, da er schon auf einen namen ausgestellt war, war das geld ja nie wirklich "verloren".
    und selbst wenn er den scheck in bares eingelöst hätte, hätte man das zu ihm zurückverfolgen können.

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