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Gründe um länger draussen zu bleiben?
Hey,
Ich bin 13, und werde im Dezember 14. Und mein Problem ist, das ich am kommenden Mittwoch auf ein öffentliches Fest gehen wollte. Allerdings diskutiere ich derweilen mit meiner Mutter wie lange ich da bleiben darf.
Laut dem Jugendschutzgesetz gibt es keine BEschränkung, einzig und allein meine Eltern dürfen entscheiden wie lange ich bleiben soll. Die LEute mit denen ich dorthin gehe sind alle so um die 16 und meine Mutter möchte halt nicht das ich was trinke, oder sonstigen Blödsinn anstelle. Sie würden mich abholen wollen. Allerdings schon gegen 22:00. UNd mein eigtl Plan war bei einer Freundin zu übernachten. Ein Vorteil wäre das die Mutter von meiner Freundin dort am Ausschank wäre, und eventuell noch ein Auge auf mich haben könnte. JEtzt telefoniert sie grade mit der MUtter eines Gleichaltrigen und berät sich. Allerdings glaube ich das die nciht soo locker ist... Naja, deshlab brauche ich gute Argumente um vielt doch noch dorthin zu können. Könnt ihr bitte helfen?
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Wenn die Mutter deiner Freundin am Ausschank ist, ist das doch ein gutes Argument, deine Mutter kann ja nochmal mit ihrer Mutter reden und du übernachtest dann bei deiner Freundin, ich denke dagegen kann sie nichts einwenden.
Rede nochmal mit ihr in Ruhe darüber.
Bist du sicher, das die Ausgehzeiten nicht irgendwo gesetzlich verankert sind, ich hab da was im Hinterkopf, naja vllt täusche ich mich auch, jedenfalls solltest du deine Mutter so gut es geht überzeugen bei deiner Freundin schlafen zu können und dass ihre Mutter auf dich aufpasst.
Geändert von Jermaine Jones (25.10.2007 um 20:22 Uhr)
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Doch, laut dem Jugendgesetz gibt es eine sehr klare Beschränkung, ich kenne meine zumindest als 14jähriger.
Mit 13 darfst du glaube ich alleine ohne Elternperson so bis 20:00 draußen bleiben, es ist so.
Steht sogar drin.
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ich denke gute Argumente gibt es dafür einfach nicht.
Was willst du deiner Mutter auch schon sagen? ich will aber länger draußen bleiben weil....ähhh....jaaa.....du könntest sie höchstens Anlügen das du sagst du würdest da gebraucht bzw. du kannst dur da Geld verdienen etc.
aber ob das das richtige ist?
außerdem werden auf solchen Festen (wenn ich das richtig interpretiere was das für ein Fest ist) doch auch öfters mal Kontrollen von der Polizei durchgeführt oder?
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Nein, das ist in Discos, Spielhallen, Tanzveranstaltungen usw. der Fall. Da müsst eman um 22:00 zu hause sein. ABer da es eigtl nur darum geht, wie lange man ABend draussen sein darf, ist das hier nicht der FAll. Alle denken das man bis 22:00 eingeschränkt ist, aber es steht nirgentwo im Jugendschutzgesetz.
ICh habe mich auch in mehreren Foren erkundigt. UNd überal (auch Polizei) wurde gesagt, das wenn man nicht trinkt oder anderen Gesetzwidrigkeiten widerstößt, nichts passieren kann.
Ja, nur das Problem ist, das sich die Eltern nicht kennen. und da müsste ich meine Mutter ganzs chön bearbeiten um mit diesem einen Argument durchzukommen.
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 Zitat von Waldfrucht
Nein, das ist in Discos, Spielhallen, Tanzveranstaltungen usw. der Fall. Da müsst eman um 22:00 zu hause sein. ABer da es eigtl nur darum geht, wie lange man ABend draussen sein darf, ist das hier nicht der FAll. Alle denken das man bis 22:00 eingeschränkt ist, aber es steht nirgentwo im Jugendschutzgesetz.
ICh habe mich auch in mehreren Foren erkundigt. UNd überal (auch Polizei) wurde gesagt, das wenn man nicht trinkt oder anderen Gesetzwidrigkeiten widerstößt, nichts passieren kann.
Ja, nur das Problem ist, das sich die Eltern nicht kennen.  und da müsste ich meine Mutter ganzs chön bearbeiten um mit diesem einen Argument durchzukommen.
Soweit ich mich noch erinnern kann, geht es im Jugendschutzgesetzt... Natürlich um Kino, Tanzveranstaltungen... Aber im Allgemeinen um öffentliche Veranstaltungen, also wäre dass dann 20:00 Uhr :>
Aber nen Rat kann ich dir auch nicht wirklich geben, als mit dem Argument zu kommen, dass die Mutter einer Freundin am Ausschank ist...
Edit: Ok hab mich mit den Öffentlichen Veranstaltungen geirrt... Aber das könnte dich evtl interessieren:
Bierzelte zählen zu den Gaststätten. Der Aufenthalt ist für 14-Jährige nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person erlaubt.
mfg Test-Grave
Geändert von Testgrave (25.10.2007 um 20:33 Uhr)
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urgs...interessieren schon....aber nicht gerade positiv ôO
Ok...wobei, Beim "Tanz in den Mai" auch viele unter 16-jährige dort waren.. und die alle erst (wenn überhaupt) um 24:00 "rausgeschmissen" worden sind.
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also ich habe jetzt im JuSchG keine stelle zur allgemeinen aufenthaltszeit in der öffentlichkeit gefunden sondern nur für gaststätten und tanzveranstaltugen... da wohl am ehesen zweites zutrifft, darfst du gar nicht ohne erziehungsberechtigte hin... da sich darum aber eh kein aas schert und du im schlimmsten fall wohl nur nach hause gebracht wirst, sollte das kein problem sein...
ich würde ebenfalls die mutter der freundin als argument nennen... ansonsten fällt mir aber nix ein...
nec finis, nec natio - finite deportatio!
numina nulla - imperia nulla - exceptiones nullae
My principal ideal: ((4x²-(y-1)²)(x-4y)(x²+y²-1))
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 Zitat von Sur-Taka
also ich habe jetzt im JuSchG keine stelle zur allgemeinen aufenthaltszeit in der öffentlichkeit gefunden sondern nur für gaststätten und tanzveranstaltugen... da wohl am ehesen zweites zutrifft, darfst du gar nicht ohne erziehungsberechtigte hin... da sich darum aber eh kein aas schert und du im schlimmsten fall wohl nur nach hause gebracht wirst, sollte das kein problem sein...
ich würde ebenfalls die mutter der freundin als argument nennen... ansonsten fällt mir aber nix ein...
Naja ob sich ihre Eltern über sowas freuen, ist wohl ein anderer Aspekt :>
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mmh...ja, also ein guter Start wäre es zumindest nicht.... das denke ich auch...
Aber mich wundert es schon ein wenig das ein BIerzelt als Gaststätte zählt... oder nicht?
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 Zitat von Testgrave
Naja ob sich ihre Eltern über sowas freuen, ist wohl ein anderer Aspekt :>
nunja... wenn die eltern es ihr erlaubt haben und sie nix angestellt hat (du bist doch eine die oder?xD) dann sollten die eltern nix sagen (würden meine zumindest nicht)
 Zitat von Waldfrucht
mmh...ja, also ein guter Start wäre es zumindest nicht.... das denke ich auch...
Aber mich wundert es schon ein wenig das ein BIerzelt als Gaststätte zählt... oder nicht?
das war jetzt der auszug für tanzveranstaltungen... wenn dus genau wissen willst, guck hier nach...
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JA, ich bin eine Sie ok, ich hab meine Mutter jetzt soweit rumgekriegt das sie mit der Mutter meiner Freundin sprechen möchte. Aber wenn ich dann eventuell doch einen Schluck trinke, könnte sie doch zur Verantwortung gezogen werden, oder?
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In einem Bierzelt werden Getränke, unter anderem auch Alkoholische ausgeschenkt. Somit wäre der Bezug zu einer Gaststätte garnicht mal so abwägig.
Waldfrucht... entschuldige, falls das anmaßend klingt, aber Du bist noch verdammt jung und da sollte man eigentlich eh noch nichts trinken. Davon abgesehen tätest Du Dir keinen Gefallen, durch so etwas Ärger zu bekommen, denn damit wäre das Vertrauen, welches Deine Mutter in Dich legt, hinüber und damit hättest Du für die Zukunft nichts gewonnen.
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 Zitat von Waldfrucht
JA, ich bin eine Sie  ok, ich hab meine Mutter jetzt soweit rumgekriegt das sie mit der Mutter meiner Freundin sprechen möchte. Aber wenn ich dann eventuell doch einen Schluck trinke, könnte sie doch zur Verantwortung gezogen werden, oder?
wer? die mutter der freundin?
tja, also ich kenn mich damit nicht sooo gut aus, aber im prinzip haben deine eltern ihre aufsichtspflicht verletzt und es ist ihre schuld... nja... die beste lösung ist es wohl einfach nix zu trinken oder nicht dabei erwischt zu werden... wenn du bis 22.00 uhr noch draußen rumläufst, sollte nich mal die polizei was sagen... falls überhaupt welche da ist...
btw: man muss in deinem alter noch nicht trinken... habe ich auch nciht gemacht
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Nein, ich habe ja auch nicht vor was trinken. Aber da ich nur mit LEuten über 16 dort bin weiß ich nicht ob was passieren wird. Deshalb die Frage ob man dann sofort Streß kriegt.
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Was soll das denn heißen?
Nur weil ich mich nicht wie ein kleines Kind benehme, und mit Leuten befreundet bin denen es nichs ausmacht wenn man ein wenig jünger ist? Das sind alles Mädels, ok?^^ Ich bin gut mit denen befreundet und meine Mutter kennt die meisten auch. Ich wollte einfach nur wissen ob es vielt. i-welche Argumente gibt, oder obs Leute gibt die eventuell auch schonmal so ein Problem hatten.
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Waldfrucht... ich verstehe das, was langschlaefer mit 22 Uhr sagte, schon irgendwie, denn so etwas in der Art dachte ich mir auch schon.
Nun ist es aber so, das ich vielleicht grundsätzlich manche Dinge nicht so nachvollziehen kann, da ich solche Freiräume, nicht kannte.
Mit 13 und überhaupt bis zu einem gewissen Alter, mußte ich abends punkt 19 Uhr zum Abendbrot erscheinen und wehe, wenn nicht, dann gabs Zoff. Ich durfte dann danach nochmal raus zum Spielen mit meinen damaligen Freunden, aber mich nicht sehr weit von Zuhause weg bewegen. Wenn ich mich recht erinnere, war 20:30 Uhr / 21 Uhr schicht bei mir, denn dann hatte ich spätestens wieder zuhause zu sein.
Mit 16 war ich das erste mal in einer Diskothek und durfte dort nur in Begleitung meiner damaligen gleichaltrigen Freundin hin, aber auch da mußte ich spätestens halb elf wieder zuhause sein. Mehr lies meine Mutter nicht zu, auch nicht auf Bitten und Betteln.
Erst mit 18 durfte ich selber über mich bestimmen und auch da nicht gleich mit dem Tag des älter Werdens.
Von daher kann ich also gut verstehen, wenn jemand sagt, das 22 Uhr ein gutes und kulantes Angebot ist, auch wenn langschlaefer es vielleicht anders gemeint hat.
Und nein... das sollte jetzt nicht das übliche "früher war alles anders blabla" sein, falls das so rüber kommen sollte
Geändert von Ojami (26.10.2007 um 20:28 Uhr)
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