Jugendschutz Ärger um Skandal-Rapper
So leicht kommen Kinder an Bushido-Karten
Politiker hatten strenge Einlasskontrollen gefordert. 13-jährige Coraly machte Testkauf.
Coraly von Georg (13) machte im Mercado-Center den Bushido-Ticket-Test. Sie dürfte mit einer Einwilligung ihrer Eltern zum Konzert.
Der Ärger um das Konzert des Berliner Skandal-Rappers Bushido reißt nicht ab. Nachdem Politiker ein Auftrittsverbot und strenge Einlasskontrollen gefordert hatten, herrscht jetzt Uneinigkeit darüber, ab welchem Alter Jugendliche das Konzert ohne Begleitung der Eltern besuchen dürfen. Bis gestern hieß es vonseiten des Konzertveranstalters Karsten Jahnke noch, erst ab 16 Jahren dürfen Jugendliche allein auf das Konzert. Das hatte sich aber bis zu den Konzertkassen nicht rumgesprochen; die versicherten sogar 14-Jährigen, dass allein eine Einwilligungserklärung der Eltern ausreiche. "Ich finde das unverschämt; auf den Tickets war auch kein Hinweis drauf, außerdem kann man die Karten nicht umtauschen", sagt Gabriele Ebert, Mutter eines 14-Jährigen.
Das Abendblatt machte deshalb den Test und ließ die 13-jährige Schülerin Coraly von Georg eine Karte bei der Ticketkasse im Mercado in Ottensen kaufen. Den Verkäufer fragte sie mit dem Hinweis darauf, dass sie doch erst 13 Jahre alt sei, ob sie allein zum Konzert dürfe. Der sagte, dass eine Einwilligung der Eltern plus Telefonnumer und eine Kopie eines elterlichen Personalausweises ausreichten. "Hätte ich nicht noch mal gefragt, hätte er mir das auch nicht gesagt", so Coraly. Auf Nachfrage sagte der Verkäufer, dass beim Bushido-Konzert das Jugendschutzgesetz gelte, und das wende er an.
Das Jugendschutzgesetz regele aber gar nicht, ab wann ein Jugendlicher auf ein Konzert dürfe, sagt Monika Steininger von der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz. "Ein Konzert gilt nicht als Tanzveranstaltung oder Gaststätten-Besuch, sondern als kulturelle Veranstaltung, zu der auch Jugendliche unter 16 Jahren ohne ihre Eltern gehen dürfen", so Steininger. Natürlich dürfe aber der Veranstalter bestimmte Einlass-Kriterien festlegen, die aber vorher ersichtlich sein sollten.
Der Veranstalter bemühte sich daher gestern um Klärung und korrigierte nun die Altersgrenze nach unten. Nun gilt: Ab 14 Jahren dürfen Jugendliche allein auf das Konzert von Bushido gehen. Sind sie jünger, benötigen sie eine schriftliche Einwilligung und den kopierten Personalausweis des Elternteils, der die Einwilligung unterschrieben hat. Oder sie kommen gleich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Weitere Informationen soll es demnächst auch auf der Internetseite
www.karsten-jahnke.de geben.