Unbedingt, wie wär's mit einer Pyjama-Party?Vielleicht könnten wir auch irgendwo übernachten....vllt bei jemandem oder billiges Hotelzimmer, alle mit Schlafsäcken ?
Hätte ich kein Problem damit....dann könnten die, die mit Zug oder Auto kommen auch länger bleiben und was trinken. was meint ihr ? dann mit morgendlichem Brunch ? (Katerfrühstück)
Nein, aber es wäre schon schöner wenn man sich nicht schon um 2 Uhr auflösen müsste.
Zu den Aktivitilelitäten (??? so oder so ähnlich), wie wär's wenn man mal ordentlich
Atmosphäre schafft und zwar mit einem Lagerfeuer?
Hab' auch gleich mal die Verordnung der Stadt Dresden dazu raußgesucht.
Zitat von Landeshauptstadt DresdenLagerfeuer & Grillen
An fünf Stellen der geschützten Elbwiesen ist es erlaubt, Lagerfeuer zu entfachen und zu grillen.
Für diese Plätze – wie auch auf Privatgrundstücken – sind neben den Anforderungen der Schutzgebietsverordnung die gesetzlichen Forderungen zum Immissionsschutz und zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz einzuhalten. Eine Rauchgasbelästigung von Anliegern ist auszuschließen.
Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art sowie von Gehölzschnitt ist gesetzlich verboten. Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Polizeiverordnung
Weiterhin sind die Bestimmungen der Polizeiverordnung der Landeshauptstadt einzuhalten, besonders die Paragraphen 3 und 4 (Schutz der Nachtruhe, Benutzung akustischer Geräte).
* Polizeiverordnung abrufen (*.pdf, 39 KB)
Die Polizeiverordnung regelt in § 13 auch das Grillen und Lagerfeuer im privaten und öffentlichen Bereich.
Bei Einhaltung der genannten Maßgaben des Umweltschutzes und der gegenseitigen Rücksichtnahme bedürfen Grillen und Lagerfeuer auf privaten Flächen keiner Genehmigung. Ausgenommen sind Privatflächen in Schutzgebieten nach Naturschutzrecht (eine Übersicht finden Sie im Themenstadtplan, Bereich Umwelt). Hier ist das Lagerfeuer im SG Arten- und Biotopschutz zu beantragen.
Im öffentlichen Bereich wie Straßen, Plätze und öffentlich zugängliche Grün- und Erholungsanlagen unterliegen Grillen und Lagerfeuer grundsätzlich dem »Erlaubnisvorbehalt«. Dies ist beim Ordnungsamt, Gemeindlicher Vollzugsdienst, zu beantragen. Bitte beachten Sie das Vorliegen einer Eigentümerzustimmung.
Lagerfeuerplätze und Gebühren
Im Bereich des LSG Dresdner Elbwiesen und -altarme sind zur Zeit Lagerfeuerplätze an folgenden Stellen ausgewiesen:
* unterhalb der Moritzburger Straße (Ortsamt Pieschen)
* unterhalb der Eisenberger Straße (Ortsamt Pieschen)
* unterhalb der Drachenschänke (Ortsamt Neustadt),
oberhalb des Blauen Wunders (am Loschwitzbach – auch Trille genannt, Ortsamt Loschwitz)
* unterhalb der Laubegaster Straße (Ortsamt Loschwitz)
Die Plätze sind als ausgemauerte Senken vorhanden und durch Feldsteine kenntlich gemacht.
Die Nutzung dieser Feuerstellen bedarf einer schriftlichen Genehmigung des Umweltamtes mit festliegendem Datum und Ortsbezug, die hier durch den Ausdruck des maschinell erstellten Bescheides (gültig nur mit Bezahlstempel) ersetzt wird.
Die Gebühr beträgt 30 € und ist vor Durchführung des Lagerfeuers/Grillens in bar bei der Stadtkasse oder in den Bürgerbüros zu entrichten.
Die Bürgerbüros in den Ortsämtern sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Bürgerbüros in Gorbitz und Prohlis haben Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr und zusätzlich Sonnabend von 8:00 bis 13:00 Uhr geöffnet.
Die Buchung einer Feuerstelle ist ab vier Wochen (28 Tage) vor dem Wunschtermin möglich.
Die Rückgabe bei Nichtnutzung kann vor dem gebuchten Termin direkt beim Umweltamt erfolgen. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht erstattet.
Beantragen Sie online die Zustimmung zu einem Lagerfeuer:
* Lagerfeuer anmelden
Bitte beachten Sie bei der Nutzung der Feuerstellen, dass das Befahren mit und das Abstellen von Kraftfahrzeugen aller Art außerhalb zugelassener Wege und Plätze verboten ist und dass die Lagerfeuerplätze keine Veranstaltungsflächen sind. Bitte beachten Sie auch, dass das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Verkaufsständen einer gesonderten Erlaubnis bedarf.
Eine gebührenpflichtige Nutzung anderer Flächen im LSG kann im Einzelfall bei der unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt beantragt werden.
Gleiches gilt für die Durchführung von Veranstaltungen (§6 Abs. 2 Ziff. 15 Schutzgebiets-VO). Die Lagerfeuerplätze sind keine Veranstaltungsflächen.
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass die Elbwiesen zur Futtergewinnung oder Beweidung landwirtschaftlich genutzt werden. Deshalb dürfen derartige Flächen gemäß §30 Abs. 1 Sächsisches Naturschutzgesetz während der Nutzzeit (Aufwuchs und Beweidung) nicht betreten werden.