So weit ich weiß ist laut BtMG §§29-34 nur der Umgang (Handel, Besitz, Verkauf, Weitergabe, etc...) mit "Cannabisprodukten" verboten, der Konsum ist also, begründet auf die volle Gewalt über den eigenen Körper, dem "Recht auf Selbstschädigung" sozusagen, vollkommen legal; das Verbot für die Staatsanwaltschaft bestimmte Delikte dieser Art zu verfolgen (BtMG §31) ist ebenfalls eine Lockerung - von den Regelungen für "geringe" und "nicht geringen" Mengen mal ganz zu schweigen. Ich denke, dass angesprochene Paragraphen genug Spielraum lassen, deswegen nicht verurteilt zu werden, wer das dennoch schafft hat schon ziemlich viel Cannabis/Haschich/Mariuhana mitgenommen oder ist in einer Art damit umgegangen, die nichts anderes als eine Strafe zulässt (Abgabe an Minderjährige, Handel). Daher halte ich eine weiter Lockerung oder gar Legalisierung für unnötig, das Recht sich selbst leiden zu lassen hat man, der Wirkstoff THC kann auch anders hergestellt werden: Er ist dann zwar etwas teurer, aber man KANN ihn herstellen.
Zu der Tradition des Cannabis ist zu sagen, dass der Konsum dessen in Indien zeitweise Pflicht war, da man sonst die heiligen Schriften nicht lesen durfte, in China galt er als Allheilmittel, u.a. auch gegen Verwirrung - man erachtete die Pflanze als Medikament oder Bedingung für Weisheit. Ohne zu wissen wie die derzeitige Lage in diesen Ländern ist, lässt sich jedoch sagen, dass Cannabisprodukte eine solche Tradition im Abendland nicht aufweisen können, hier waren erst der Alkohol und dann auch noch der Tabak Vorreiter in der Liste der "traditionellen" Drogen.
@smiloDon:
Ich stelle die Ausgangsfrage einmal auf den Kopf. Warum ist der Konsum von Cannabis eigentlich verboten?
Wie oben schon gesagt ist der Konsum nicht verboten, du darfst Cannabisprodukte nur nicht
unerlaubt anbauen, herstellen, mit ihnen Handel treiben, sie, ohne Handel zu treiben, einführen, ausführen, veräußeren, abgeben, sonst in den Verkehr bringen, erwerben oder sich in sonstiger Weise verschaffen
->Der Konsum ist legal, der Besitz von geringen Mengen wird bereits geduldet (faktisch aufgrund einiger oben genannter Punkte)
Ethaks