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Welches Windows zum spielen?

  1. #1 Zitieren
    Ritter Avatar von wired2051
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    Ich kaufe neue Hardware und will auch Windows neu aufsetzen. Da ich Windolws nur noch zum spielen nutze, bin ich unwissend.

    Aktuell ist wohl Windows 11. Reicht die Home Edition oder doch besser Pro?

    Ich spiele eigentlich nur Singleplayer und werde AMD kaufen.
    ...und bitte keinen unnötigen Spoiler.
    wired2051 ist offline Geändert von wired2051 (17.01.2025 um 12:58 Uhr)

  2. #2 Zitieren

    Metasyntaktische Variable
    Avatar von foobar
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    Rein formal braucht man Pro nicht zum Zocken. Home reicht. In der Vergangenheit war es allerdings öfter so, dass Microsoft die Home-Nutzer als unfreiwillige Betatester missbraucht hat. Während die Pro-Nutzer Updates auch mal aussetzen oder verschieben durften, bekamen die Leute mit Home sie unabwendbar auf’s System gebretzelt. Und waren dann eben die ersten, denen auffiel, dass MS wieder mal irgendwas verkorkst hatte beim Update. Keine Ahnung, wie sich das seit Win11 entwickelt hat. Letztlich musst du wissen, ob dich das stört.

    Dinge, die Pro bietet, sind beispielsweise vollständige Bitlocker-Verschlüsselung, Virtualisierung via Hyper-V, Sandboxing, Gruppenrichtlinieneditoren, Support für mehr als eine CPU, mehr als 128 GB RAM und mehr als 64 CPU-Kerne. Solche Sachen. Ich wüsste jetzt aus dem Stegreif nicht, warum man irgendwas davon brauchen würde, wenn man nur Spiele zocken will.

    Andererseits kriegt man einen Key für Win10 Pro (lässt sich auf Win11 updaten) für gerade mal 20 Euro (oder weniger, wenn man sucht). Die Legalität dieser Angebote ist zwar nicht garantiert, aber für einen privaten Einzelplatz-Nutzer dürfte sich das Risiko in Grenzen halten. Wenn man also nicht jeden Euro 2x umdrehen muss, könnte man auch sagen, dass die Mehrkosten für Pro so gering sind, dass man auch gleich das nehmen kann.
    foobar ist offline

  3. #3 Zitieren
    Drachentöter Avatar von Nobbi Habogs
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    Bitlocker ist wirklich nicht empfehlenswert für Otto-Normal, verursacht mehr Probleme als es hilft. Ansonsten kann man sich an der Faustformel orientieren: Wenn man keine Ahnung hat, warum man "Pro" nehmen sollte, reicht Home vollkommen aus.
    [Bild: Main-x600.png]
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    Nobbi Habogs ist offline

  4. #4 Zitieren
    Mythos
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    Ich würde penibel darauf achten, dass nicht bloß ein Key, ein Download oder eine Aktivierung (oder eine Kombination daraus) verkauft wird, sondern die Software, und zwar unter ihrem originalen Namen. Alles andere ist vermutlich illegal oder liefert nicht das erhoffte Produkt.

    Wenn von einem in Deutschland ansässigen Händler eine Software unter ihrem üblichen Namen verkauft wird und nicht mitgeteilt wird, dass eine Lizenz zusätzlich benötigt wird, dann gehe ich als normaler Kunde davon aus, dass eine gültige Lizenz inkludiert ist. Ob ich trotzdem betrogen werde, steht auf einem anderen Blatt, aber das wäre dann, die übliche Sorgfalt vorausgesetzt, nicht mein Verschulden.

    Also lese ich die Produktbeschreibung und die Anbieterinformationen mit der üblichen Sorgfalt (hinterfragend), aber verrenke mich dazu nicht über Gebühr. Irgendwann muss es mal gut sein, denn sonst könnte man im Alltag kaum zurechtkommen. Dann könnte ich als Zeuge vor Gericht (falls der Händler verdächtigt wird) wahrheitsgemäß aussagen, ohne mich selbst zu belasten, denn ich hätte in dem Fall alles getan, was man von mir erwarten kann, ohne dass bei dem mir gewöhnlich unterstellten Maß an Verständigkeit Zweifel aufgekommen wären.

    Was sich zum Beispiel hinter dem Verkauf einer "Aktivierung" verbergen kann:

    Nicht nur unzuverlässige Keys (die zwar funktionieren können, aber ohne gültige Lizenz) sind hier üblich, sondern auch Anleitungen, wie man eine Unternehmensversion ("Enterprise") von einem Windows Professional mit ein Paar Verrenkungen zur illegalen Nutzung aktivieren kann, und zwar über einen unüblicherweise ans Internet angebundenen Aktivierungsserver, der unüblicherweise kein Aktivierungslimit hat (gehackt, nachgebaut, was weiß ich). IIRC muss nach spätestens 180 Tagen erneut aktiviert werden, und das kann natürlich scheitern. Bei solchen Betrügern möchte man nicht in der Kundenliste stehen.

    Hier ist das Prozedere (für den legalen Fall) veranschaulicht:
    https://doku.lrz.de/key-management-s...-11475966.html

    Es sind auch die besagten GVLKs aufgelistet, denn die sind kein Geheimnis und bei Microsoft öffentlich gelistet:
    https://learn.microsoft.com/en-us/wi...03%2Cwindows81

    Falls man als Key nur einen aus diesen Listen bekommen hat, sollte man wohl hereingefallen sein. Formulierungen wie z.B.: "Sie erhalten von uns eine ausführliche Anleitung zur Aktivierung", sollten stutzig machen, denn zum Eingeben eines Lizenz-Keys braucht man die normalerweise nicht, und warum sollte für alle anderen Fälle nicht ein Verweis auf das sonst übliche Prozedere genügen? Also könnte es vielleicht einen Grund dafür geben, dass die Anleitung nicht jeder sehen soll.

    Die Zauberwörter KMS, MAK, Volumenlizenz, VLK, GVLK (oder was jeweils damit zusammenhängt) sollten die Alarmglocken schrillen lassen, ebenfalls vom Benutzer zu veranlassende Aktionen zur Aktivierung, die über die Eingabe eines Lizenzschlüssels hinausgehen (Skript ausführen, Internetadresse oder Portnummer eingeben o.Ä.).

    Das habe ich nicht zur Abschreckung geschrieben, sondern bloß zur Vorsicht. Es soll nicht davon abhalten, nach günstigen Angeboten zu suchen.

    Falls man Links zum Herunterladen (z.B. bei einer Electronic Software Distribution (ESD)) bekommt, so könnte die Quelle u.U. nicht vertrauenswürdig sein (muss nicht so sein, ist aber für Laien schwer zu beurteilen). Ich würde daher, wenn möglich, trotzdem mit dem Windows Media Creation Tool von Microsoft die passende Version von Windows herunterladen, wegen der Sicherheit der Quelle und, falls der Key damit nicht funktioniert, den reklamieren.

    Zitat Zitat von wired2051 Beitrag anzeigen
    Ich kaufe neue Hardware und will auch Windows neu aufsetzen. Da ich Windolws nur noch zum spielen nutze, bin ich unwissend.
    Falls du sogar eine Lizenz von Windows 10 haben solltest, die nicht an eine ggf. vorhandene (alte) Hardware gebunden ist (sog. normale Retail-Version), so könntest du sie auf die neue umziehen (und dann (vorsichtshalber nur dort!) updaten oder gleich (nur dort!) Win 11 installieren und den alten Key verwenden, sollte eigentlich auch gehen, habe ich aber noch nicht gemacht). Ich vermute zwar, dass dies nicht der Fall ist, aber man weiß ja nie...

    Zitat Zitat von wired2051 Beitrag anzeigen
    Aktuell ist wohl Windows 11. Reicht die Home Edition oder doch besser Pro?

    Ich spiele eigentlich nur Singleplayer und werde AMD kaufen.
    Zum rein privaten Spielen, egal ob Singleplayer oder Multiplayer, genügt die Home normalerweise* vollauf. Die Home und die Pro unterscheiden sich nicht hinsichtlich der Leistung (was an FPS und Flüssigkeit herauskommt) von Spielen. Ich würde aber trotzdem die Pro bevorzugen, denn man kann mit der, wie bereits gesagt wurde, Updates aufschieben, und manchmal kommen die doch zum ungünstigsten Zeitpunkt.

    *Wer an Wettbewerben teilnimmt oder aus sonstigen Gründen etwas verpassen könnte bzw. auf Verfügbarkeit angewiesen ist, der sollte zur Pro greifen (vorsichtshalber erwähnt, auch falls es dich jetzt nicht betrifft). Insofern hat das bei manchen Leuten tatsächlich eine Relevanz bezüglich Multiplayer, eben um zur richtigen Zeit dabei zu sein.
    jabu ist offline Geändert von jabu (18.01.2025 um 16:20 Uhr)

  5. #5 Zitieren
    Drachentöter Avatar von Nobbi Habogs
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    Zitat Zitat von jabu Beitrag anzeigen
    Ich würde penibel darauf achten, dass nicht bloß ein Key, ein Download oder eine Aktivierung (oder eine Kombination daraus) verkauft wird, sondern die Software, und zwar unter ihrem originalen Namen. Alles andere ist vermutlich illegal oder liefert nicht das erhoffte Produkt.
    Das ist so grundsätzlich nicht richtig. Zwar sind die Keys wohl oft unbekannter Natur und sind wohl meist auch illegal, weil sie z.B. über Kreditkartenbetrug erworben werden. Aber selbst wenn man 120€ bezahlt, kauft man nur die Lizenz einer OEM-Variante für Systembuilder, welche also keinen offiziellen Support von Microsoft beinhaltet. Wer die Lizenz für eine Retail-Version möchte, muss Windows original bei Microsoft für ~260€ kaufen
    [Bild: Main-x600.png]
    Mit einem korrupten Speicherstand ist nicht zu spaßen. Sicherheitshalber würde ich die beiden Slots über und unter dem korrupten besser auch frei lassen. Man weiß ja nie. - Matteo
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    Nobbi Habogs ist offline

  6. #6 Zitieren
    Mythos
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    Zitat Zitat von Nobbi Habogs Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von jabu
    Ich würde penibel darauf achten, dass nicht bloß ein Key, ein Download oder eine Aktivierung (oder eine Kombination daraus) verkauft wird, sondern die Software, und zwar unter ihrem originalen Namen. Alles andere ist vermutlich illegal oder liefert nicht das erhoffte Produkt.
    Das ist so grundsätzlich nicht richtig. Zwar sind die Keys wohl oft unbekannter Natur und sind wohl meist auch illegal, weil sie z.B. über Kreditkartenbetrug erworben werden. Aber selbst wenn man 120€ bezahlt, kauft man nur die Lizenz einer OEM-Variante für Systembuilder, welche also keinen offiziellen Support von Microsoft beinhaltet. Wer die Lizenz für eine Retail-Version möchte, muss Windows original bei Microsoft für ~260€ kaufen
    Du hast meinen Satz leider missverstanden (was leicht passieren kann ), weswegen du einen nicht existierenden Widerspruch sehen willst (ein Mengenlehreproblem). Ich habe nämlich nicht behauptet, dass alle Fälle, wo die Software angepriesen wird, legal sind! Ich weiß, es steckt etwas Subtilität in meinem Satz...

    Es geht in meinem Beitrag nämlich um etwas anderes, und zwar erstens um einen wichtigen Prüfstein und zweitens darum, was ein normaler Verbraucher glauben darf. Immerhin bekommen Acer und Konsorten anscheinend Lizenzen fast nachgeworfen (kleine Hersteller nicht, weiß ich, aber das muss ein normaler Verbraucher nicht wissen).

    Ein normaler Verbraucher muss weder wissen, was importierte Lizenzen, Gebrauchtlizenzen (per MAR (Microsoft Authorized Refurbisher) natürlich teurer), updatefähige Lizenzen der vorherigen Hauptversion, Lizenzen aus Geschäftsaufgabe oder Konkursmasse, überzählige Retail-Lizenzen usw. kosten noch wieviele es davon gibt. Falls es zu wenige sind, um günstig in den Genuss zu kommen, muss er das nicht wissen.

    Wer weiß das bei einem bestimmten Angebot von einem Shop schon? "Edchen Müller" ist verstorben, seine Frau lässt den "neumodischen Kram" ihres Mannes abholen und erhofft sich ein paar Kröten. Wer bin ich, dass mir zustünde, dem Laden zu unterstellen, dass die Retail-Lizenz von Windows 10 unecht sei? Oder die beim zertifizierten Microsoft-Partner gekaufte ESD-Lizenz, die sich Edchen noch letzte Woche bestellt hat und die er nicht mehr anwenden konnte?

    Ein normaler Verbraucher darf annehmen, dass es das gibt, da es von üblicher Lebenserfahrung gedeckt ist. Es kommt nicht häufig vor, aber es kommt vor.

    Es gibt aber ein Paar Dinge, die nicht zu dieser Lebenserfahrung passen oder an sich verdächtig sind, weswegen eine gewisse Sorgfalt vonnöten ist, damit es nachher nicht heißt, man hätte es besser wissen müssen.

    Betrüger halten sich oft Hintertürchen offen, indem sie oft nicht die Software verkaufen (sondern zum Beispiel eine anderweitige Dienstleistung, wobei du dir aufgrund deines Wunschdenkens einbilden sollst, du bekämest die Software verkauft).

    Die Software heißt zum Beispiel:
    • Microsoft Windows 10 Professional 32/64-Bit
    • Microsoft Windows 10 Professional 32/64-Bit, ESD
    • Microsoft Windows 10 Professional 32/64-Bit, Retail
    • Microsoft Windows 10 Professional 32/64-Bit, OEM/Systembuilder

    Es geht nicht darum, ob Microsoft ein Komma gesetzt hätte oder ob das Trademark fehlt oder ob das Professional abgekürzt ist oder ob es eine ESD-, Retail- oder eine Systembuilder-Variante ist oder ob der Händler diese Variante nicht in den Titel geschrieben hat (sondern sie z.B. etwas weiter unten angegeben hat oder sogar ein Lotteriespiel daraus macht, müsste er dann aber mit angeben).

    Es geht schlicht an erster Stelle um den Prüfstein, ob die Software verkauft wird.

    Das ist nämlich in sehr vielen Fällen gar nicht der Fall! Nicht die Software zu verkaufen, das machen Betrüger nämlich extra, denn würden sie behaupten, die Software zu verkaufen, so wäre das erstens wettbewerbswidrig (und damit abmahnfähig, mitsamt der Aufforderung, den Schaden zu ersetzen, z.B. 80.000 €) und zweitens ein offensichtlicher Betrug am Kunden. Bis hierhin muss Microsoft noch gar nicht eingeschritten sein, denn es gibt ja genügend echte Verkäufer von Software, die als Wettbewerber auftreten.

    Die Software ist auch bei günstigem Einkauf teuer genug, dass sie von den Betrügern nicht mal auf Reklamationen hin geliefert werden könnte. Denen bliebe nichts anderes übrig, als den Kaufpreis zu erstatten, kannst du ja mal unter verschiedenen Namen und Adressen (Freunde) ausprobieren, wie oft solche Dienstleister es schaffen, dir bzw. deinen Freunden auf Reklamation hin die Software zu liefern. Recht wahrscheinlich scheitern sie bereits an der ersten Reklamation (damit es nicht die Runde macht).

    Weil sie wissen, was sie tun, verkaufen viele derjenigen Betrüger, die sonst zu fürchten hätten, abgemahnt, verklagt oder angeklagt zu werden (z.B. indem sie unter EU-Jurisdiktion stehen), etwas anderes als die Software. Sie verkaufen zum Beispiel einen Key, einen Download oder eine Aktivierung (oder eine Kombination daraus), was eben nicht die Software ist, sondern eine anderweitige Dienstleistung. Ein "Software-Download" ist auch nicht die Software. Das sind diese verdammten Feinheiten... Es geht hier um den Anschein von Legalität. Vor einem Gericht könnten die einigermaßen wahrscheinlich nicht bestehen, aber bis dorthin ist es ja noch ein Weg. Mit diesem Anschein kommen sie erst mal ziemlich weit.

    Falls du reklamierst, dir sei nicht die Software (zu der, falls nicht anders gesagt, implizit eine gültige Lizenz gehören würde) geliefert worden, verweisen sie dich auf die angepriesene Dienstleistung, die sie erbracht hätten (und i.d.R. auch haben). Falls es hieß, die Aktivierung würde funktionieren, so müssen sie natürlich nachbessern, falls sie nicht funktioniert. Aber ein Recht auf Lieferung der Software erhältst du dadurch nicht! Die Betrüger haben also sozusagen Recht, und der Esel, der dann notgedrungen kleinlaut beigibt (da er letztendlich doch einsehen muss, dass er niemals die Software gekauft hat), der bist du (der Kunde natürlich gemeint)!

    In meinem Beitrag ging es darum, sich selbst abzusichern. Das wäre zum Beispiel für den Fall, dass man als Zeuge aussagen muss, wobei man nämlich nicht lügen darf, auch nicht als Notlüge. Falls du trotzdem lügst, gehst du nämlich ganz leicht in den Bau!

    Die Gefahr, als Zeuge geladen zu werden, steht zumindest im Raum:
    https://www.borncity.com/blog/2021/0...10-lizenzkeys/
    https://www.borncity.com/blog/2021/0...sanwaltschaft/

    Tausende Verfahren, bei denen teils in alten Kundendaten herumgepult wird! Wieviele Vorladungen ergibt das? Es könnten leicht zigtausend sein. Was die Zukunft noch bringen wird, wissen wir nicht. Es geht darum, dass du im Fall der Fälle bei der Wahrheit bleiben kannst, ohne dabei etwas befürchten zu müssen.

    Eine Notlüge als Zeuge (um sich nicht selbst zu belasten) ist nämlich eine ganz schlechte Idee:
    Zitat Zitat von www.gesetze-im-internet.de
    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 153 Falsche uneidliche Aussage
    Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__153.html

    Also lieber eine Software kaufen, anstatt z.B. "Download + Aktivierung" oder "Download + Key". Es gibt auch einige wenige und dafür umso bekanntere (windige) Händler, denen das scheißegal ist und die ständig behaupten, die Software um die 3 € herum zu verkaufen, obwohl das in der Anzahl unrealistisch ist. Aber die kann man ja bewusst ausklammern.

    Ob einem letztendlich geglaubt wird, steht auf einem anderen Blatt (eine Gewähr gibt es schon gar nicht), aber man kann einiges dafür tun, sich im Rahmen des Zumutbaren sorgfältig zu verhalten. Man kauft auch nicht Autos von Wildfremden, ohne wenigstens die Fahrgestellnummer zu überprüfen. Diese Überprüfung nimmt man vor, obwohl diese Nummer verdammt gut gefälscht sein könnte. Ähnlich ist es bei einer Software. Die eigenen Möglichkeiten sind begrenzt, aber wer einfach "Download + Aktivierung" kauft, muss sich doch wohl nicht wundern, wenn ihm die Naivität nicht abgekauft wird.

    Mich haben vereinzelt Leute hartnäckig angebettelt, ich möge ihnen eine Lizenz besorgen, habe ich regelmäßig hart abgelehnt.
    jabu ist offline Geändert von jabu (19.01.2025 um 14:14 Uhr)

  7. #7 Zitieren

    Metasyntaktische Variable
    Avatar von foobar
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    Zitat Zitat von jabu Beitrag anzeigen
    Das wäre zum Beispiel für den Fall, dass man als Zeuge aussagen muss, wobei man nämlich nicht lügen darf, auch nicht als Notlüge. Falls du trotzdem lügst, gehst du nämlich ganz leicht in den Bau!
    Allerdings kann man die Auskunft einfach verweigern (ohne zu lügen), denn man hat immer das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen (und das UrhG sieht ja durchaus auch Strafvorschriften vor, z.B. in §106). Für Strafprozesse ist das in §55 StPO kodiert, für Zivilverfahren in §384 ZPO. Letzteres erlaubt sogar die Verweigerung, wenn ein „unmittelbarer Vermögensschaden” drohen würde.

    Es nervt dann nur, wenn man für den Prozess ggf. durch’s halbe Land reisen muss und dann 4 Stunden in einem zugigen Gerichtsflur warten darf bis man aufgerufen wird.
    foobar ist offline

  8. #8 Zitieren
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    Zitat Zitat von foobar Beitrag anzeigen
    Allerdings kann man die Auskunft einfach verweigern (ohne zu lügen), denn man hat immer das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen (und das UrhG sieht ja durchaus auch Strafvorschriften vor, z.B. in §106). Für Strafprozesse ist das in §55 StPO kodiert, für Zivilverfahren in §384 ZPO. Letzteres erlaubt sogar die Verweigerung, wenn ein „unmittelbarer Vermögensschaden” drohen würde.
    Ja, ich weiß (ohne dass ich mir die Paragraphen hätte aus dem Ärmel schütteln können), wobei sie sich dann zusammenreimen, man habe etwas ausgefressen, wozu man es lieber nicht kommen lassen möchte. Zwar müssten sie einem das belegen, aber nachdem sie einen als Zeuge und Kunde zugleich befragt hätten, wäre denen der Grund der Aussageverweigerung schon ziemlich klar.

    Über den Rest gibt es womöglich Belege, Bestellbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen o.Ä. Wenn sie einen ärgern wollen, machen sie noch eine Hausdurchsuchung, obwohl sie längst genug an der Hand haben. Die machen sie ja, wenn sie Bock darauf haben, trotzdem, egal ob sie angemessen ist, ist oft genug vorgefallen, um damit rechnen zu müssen. Man kann zwar allem widersprechen, aber davon wird sie nicht ungeschehen. Mit viel Glück könnte man sie vielleicht noch stoppen, also daran hindern, etwas zu untersuchen (frommer Wunsch). Auch falls sie nichts finden, ist der Schaden groß, schon weil mitgenommen wird, was sich mitnehmen lässt. Wer weiß, wann man das wiederbekommt und in welchem Zustand. Gruselig.

    Nachher können sie das Verfahren gegen einen wegen Geringfügigkeit einstellen, aber erst mal ein Riesentheater darum machen.

    Es nervt dann nur, wenn man für den Prozess ggf. durch’s halbe Land reisen muss und dann 4 Stunden in einem zugigen Gerichtsflur warten darf bis man aufgerufen wird.
    Oh, das könnte einen "alten Baum" zum Verdorren bringen! Womöglich mit der Eisenbahn, wobei irgendwas schiefgeht, und dann wird einem das noch zugerechnet, weil man irgendwas angeblich gekonnt hätte (z.B. die letzten 200 km für ein Vermögen mit dem Taxi fahren, während man noch gar nicht weiß, ob es auch anders klappt).
    jabu ist offline Geändert von jabu (19.01.2025 um 13:48 Uhr)

  9. #9 Zitieren

    Metasyntaktische Variable
    Avatar von foobar
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    Zitat Zitat von jabu Beitrag anzeigen
    Ja, ich weiß (ohne dass ich mir die Paragraphen hätte aus dem Ärmel schütteln können), wobei sie sich dann zusammenreimen, man habe etwas ausgefressen, wozu man es lieber nicht kommen lassen möchte.
    Schon. Allerdings gibt es auch den Grundsatz, dass die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts einem nicht zum Nachteil gereichen darf. Wenn ich bspw. als Beschuldigter von meinem Schweigerecht Gebrauch mache, könnte man sich auch „zusammen reimen”, dass an den Vorwürfen was dran ist. Sonst hätte ich ja nichts zu befürchten und könnte einfach die Wahrheit sagen. Aber wenn man das als Argument zulässt, wird das Recht faktisch ausgehebelt und nutzlos. Ergo hat das Verfassungsgericht mehrfach klargestellt, dass das nicht ok ist. Ob und wie weit man in solchen Fällen mitwirken will, müsse stets eine freie Willensentscheidung bleiben.

    Mir ist jetzt kein entsprechender Fall bekannt, aber vermutlich ließe sich das auch auf Zeugen übertragen. Wenn ich fürchten muss, dass mir im Falle einer Aussageverweigerung ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft droht, dann ist es keine freie Willensentscheidung mehr.

    Wie gesagt, für einen einzelnen Verbraucher, der sich nur mal einen Key holt, dürfte sich das Risiko in Grenzen halten.
    foobar ist offline

  10. #10 Zitieren
    Ritter Avatar von wired2051
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    Dass Lizenzen von Microsoft eine Qual sind, ist mir schon lange bekannt. Ich kaufe daher (vorinstalliertes) Windows beim Händler der Hardware und finde damit meiner Sorgfaltspflicht Genüge zu tun.

    Meine Frage war daher ob home oder pro. Dass fürs Spielen die home edition reicht klingt gut. Dass ich die pro brauche, wenn ich ein update verschieben möcht, klingt erschreckend - und finde ich absurd.
    ...und bitte keinen unnötigen Spoiler.
    wired2051 ist offline

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