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Ab wann kann man denn jetzt offiziell im Laden Gras kaufen?
Und wie läuft das ganze ab? Ich melde mich in einem cannabis club an und dann kann ich da immer einfach hinfahren und gras kaufen?
Und ab wann gibt's denn jetzt das gras nun offiziell zu kaufen? Ich Blick da nicht mehr durch
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24.05.2024 06:51
#2
Was gibt es da nicht durchzublicken?
Die Cannabis-Clubs dürfen ab dem 01.07.2024 offiziell an den Start gehen, da ab da auch erst angebaut werden darf, ist mit einem Erwerb von Cannabis frühestens im September/Oktober diesen Jahres zu rechnen. Du kriegst dort aber nur dann Cannabis, wenn du auch Mitglied im entsprechenden Club bist und wie das abläuft, kann dir jetzt noch niemand sagen, allerdings nehmen einige Clubs wohl bereits Anmeldungen entgegen (schau dafür doch am besten mal im Internet nach).
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 Zitat von Alman
Was gibt es da nicht durchzublicken?
Die Cannabis-Clubs dürfen ab dem 01.07.2024 offiziell an den Start gehen, da ab da auch erst angebaut werden darf, ist mit einem Erwerb von Cannabis frühestens im September/Oktober diesen Jahres zu rechnen. Du kriegst dort aber nur dann Cannabis, wenn du auch Mitglied im entsprechenden Club bist und wie das abläuft, kann dir jetzt noch niemand sagen, allerdings nehmen einige Clubs wohl bereits Anmeldungen entgegen (schau dafür doch am besten mal im Internet nach).
Ich denk seit 01.04?
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24.05.2024 07:00
#4
 Zitat von Friedrich
Ich denk seit 01.04?
Himmel, steh' uns bei!
Du solltest deine Zeit mal besser mit Recherche (= simpler Google-Suche) verbringen, statt ständig nur sinnlose Threads zu erstellen, dann wüsstest du, dass Cannabis (in gewissen Mengen) seit dem 01.04.2024 legal, der Anbau in den Cannabis-Clubs aber erst ab dem 01.07.2024 erlaubt ist.
Das bedeutet zusammengefasst:
01.04.2024 - Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland erlaubt (für genaue Mengen bitte Google bemühen)
01.07.2024 - Cannabis-Clubs dürfen mit dem Anbau starten/Verkauf von Cannabis nur an Mitglieder
Hast du noch weitere Fragen, deren Beantwortung ich dir abnehmen soll?
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Wobei ich mal gehört habe, dass die Polizei Konsumenten durchaus bumsen kann wenn man im Besitz ist weil das weed ausneiner illegalen quelle stammen MUSS. Allerdings hab ich noch nicht mitbekommen ob das überhaupt irgendwo angewendet wird.
Wahrscheinlich nur im Söderland
"Taucht ein in die Schönheit der deutschen Sprache. Ich tue das. Für mich sind Anglizismen ein No-Go"
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24.05.2024 08:57
#6
 Zitat von Heinz-Fiction
Wobei ich mal gehört habe, dass die Polizei Konsumenten durchaus bumsen kann wenn man im Besitz ist weil das weed ausneiner illegalen quelle stammen MUSS. Allerdings hab ich noch nicht mitbekommen ob das überhaupt irgendwo angewendet wird.
Wahrscheinlich nur im Söderland
Das Problem ist, dass du in so einem Fall aussagen musst, weil du sonst eine Straftat verschleierst (habe ich zumindest mal gelesen), was ja aktuell noch zutreffend wäre (da es noch kein legales Cannabis zu kaufen gibt).
Das wird sich dann mit der Eröffnung der Clubs legen, außer man wird dann gezwungen, eine Art Mitgliedskarte oder Nachweis einer Mitgliedschaft bei sich zu führen (was eigentlich gar nicht so verkehrt wäre, wenn man den Schwarzmarkt wirklich eindämmen möchte). Das Gras wird danach sicher noch zu einem großen Teil von gewöhnlichen Dealern stammen, statt von einem offiziellen Club (meine Vermutung).
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 Zitat von Heinz-Fiction
Wobei ich mal gehört habe, dass die Polizei Konsumenten durchaus bumsen kann wenn man im Besitz ist weil das weed ausneiner illegalen quelle stammen MUSS. Allerdings hab ich noch nicht mitbekommen ob das überhaupt irgendwo angewendet wird.
Wahrscheinlich nur im Söderland
Was insofern super absurd ist, weil vor dem 1. April (an)gelaufene Verfahren ja schon amnestiert wurden und werden. + Man die Legalisierung mit dem Argument von "aber der Aufwand für die Justiz" verschleppen wollte, gerade auch in Söderland.
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24.05.2024 09:04
#8
 Zitat von HerrFenrisWolf
Was insofern super absurd ist, weil vor dem 1. April (an)gelaufene Verfahren ja schon amnestiert wurden und werden. + Man die Legalisierung mit dem Argument von "aber der Aufwand für die Justiz" verschleppen wollte, gerade auch in Söderland.
Es ist laut Gesetz jedoch weiterhin verboten Gras von Dealern zu erwerben, weil man Cannabis nur von den Clubs beziehen darf, die jedoch erst ab dem 01.07.2024 an den Start gehen (was in der Kombination wahrlich bescheuert ist).
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 Zitat von Alman
Es ist laut Gesetz jedoch weiterhin verboten Gras von Dealern zu erwerben, weil man Cannabis nur von den Clubs beziehen darf, die jedoch erst ab dem 01.07.2024 an den Start gehen (was in der Kombination wahrlich bescheuert ist).
Falsch, aus legalem Eigenanbau darf seit dem 1.April konsumiert werden!
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24.05.2024 09:16
#10
 Zitat von Daniel Zuben
Falsch, aus legalem Eigenanbau darf seit dem 1.April konsumiert werden!
Das ist korrekt, aber da der Anbau erst seit dem 01.04.2024 erlaubt ist, wäre mit ersten Erträgen frühestens Mitte-Ende Juni, eher Anfang Juli, zu rechnen (wenn man es ganz genau nimmt). Das war allerdings alles nur zu Beginn kritisch, weil es jetzt nicht mehr nachvollziehbar sein wird, ob eine Pflanze wirklich so schnell gewachsen ist oder ob der (möglicherweise) Beschuldigte lügt.
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 Zitat von Heinz-Fiction
Wobei ich mal gehört habe, dass die Polizei Konsumenten durchaus bumsen kann wenn man im Besitz ist weil das weed ausneiner illegalen quelle stammen MUSS. Allerdings hab ich noch nicht mitbekommen ob das überhaupt irgendwo angewendet wird.
Wahrscheinlich nur im Söderland
 Zitat von Alman
Es ist laut Gesetz jedoch weiterhin verboten Gras von Dealern zu erwerben, weil man Cannabis nur von den Clubs beziehen darf, die jedoch erst ab dem 01.07.2024 an den Start gehen (was in der Kombination wahrlich bescheuert ist).
oder er stammt aus eigenanbau was auch seit dem 1.4 legal ist. Auch ist legal, wenn der Kumpel dich einlädt sein Gras zu konsumieren. Zumindest geht das aus dem Text vom Ministerium hervor.
"Säule 1 ermöglicht den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen. Das Gesetz ist, mit Ausnahme der Regelungen zu Anbauvereinigungen am 1. April 2024 in Kraft getreten. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft."
Quelle https://www.bundesgesundheitsministe...itig%20anbauen.
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24.05.2024 10:52
#12
 Zitat von Foodin
oder er stammt aus eigenanbau was auch seit dem 1.4 legal ist. Auch ist legal, wenn der Kumpel dich einlädt sein Gras zu konsumieren. Zumindest geht das aus dem Text vom Ministerium hervor.
"Säule 1 ermöglicht den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen. Das Gesetz ist, mit Ausnahme der Regelungen zu Anbauvereinigungen am 1. April 2024 in Kraft getreten. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft."
Quelle https://www.bundesgesundheitsministe...itig%20anbauen.
Die Anbauvereinigungen sind die bereits erwähnten Cannabis-Clubs.
Der normale Bürger darf seit dem 01.04.2024 bis zu 3 Pflanzen anbauen, der Ertrag darf aber nicht verkauft und/oder weitergegeben werden. Die Weitergabe ist den Anbauvereinigungen vorbehalten, die jedoch erst ab dem 01.07.2024 loslegen dürfen.
Da eine normale Cannabispflanze etwa 3-5 Monate (sortenabhängig) braucht, um Ertrag abzuwerfen, ist davon auszugehen, dass das Gras, welches derzeit im Umlauf ist, aus illegalen Quellen stammt. Die Beweispflicht liegt hier natürlich beim Kläger.
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banned
Geschlecht: Ist gar kein Waschbär
 Zitat von Heinz-Fiction
Wobei ich mal gehört habe, dass die Polizei Konsumenten durchaus bumsen kann wenn man im Besitz ist weil das weed ausneiner illegalen quelle stammen MUSS. Allerdings hab ich noch nicht mitbekommen ob das überhaupt irgendwo angewendet wird.
Wahrscheinlich nur im Söderland
Also soweit ich weiß kann man als Zeuge vorgeladen werden. Konkret ginge es dann wohl um ein Verfahren gegen Unbekannt wegen Cannabishandels.
Siehe hier:
 Zitat von echo24.de
Mit bereits „konsumfähigem“ Cannabis erwischt? Diese Konsequenzen drohen jetzt
Stand:10.04.2024, 17:01 Uhr
...
Wer also jetzt von der Polizei kontrolliert wird und weniger als 25 Gramm dabei hat, wird einfach laufengelassen? Da stellt sich die Frage: Woher kommt das Gras? Schließlich darf man erst seit wenigen Tagen selbst anbauen und bis die Social Clubs Cannabis anbieten können, wird es wohl noch bis Ende des Jahres dauern. Denn die Pflanzen brauchen einige Zeit, um zu gedeihen. Bekommen Konsumenten also Probleme, wenn sie bereits jetzt mit Gras erwischt werden?
...
„Grundsätzlich ist der Besitz unter beziehungsweise von 25 Gramm erlaubt. Bei Mengen, die über diese Grenze gehen, besteht der Verdacht des Drogenhandels und wird dementsprechend angezeigt“, erklärt die Polizei. Und weiter: „Uns ist schon klar, dass das Cannabis, welches die Konsumenten aktuell dabei haben, nicht auf legale Art und Weise erworben werden konnte. Aber die Gesetzgebung sieht für diesen Übergangszeitraum keine genauen Regeln vor. Daher halten wir uns an das Gesetz und da sind eben max. 25 Gramm erlaubt“, erklärt die Heilbronner Polizei auf Nachfrage von echo24.de.
Quelle: Mit bereits „konsumfähigem“ Cannabis erwischt? Diese Konsequenzen drohen jetzt (echo24.de)
Also hier wird es kritisch.
Weil der Besitz als solcher ist nun legal. Der Handel bzw. An- und Verkauf... das verschenken, vertauschen sonst irgendwie veräußern aber nicht.
Laut der neuen Regelung vom 26.08.'17 müssen Zeugen nun auch zur Vorladung erscheinen und aussagen. Ok, ganz so neu ist die auch nicht mehr.
Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen:
 Zitat von 123recht.de
...
c) Etwas komplizierter ausgestaltet ist das Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO. Aus dieser Vorschrift folgt, dass die Antworten auf die Fragen verweigert werden können, deren wahrheitsgemäße Beantwortung die Gefahr einer eigenen Strafverfolgung nach sich zieht. Landläufig bekannt und leider auch in vielen gerichtlichen Belehrungen wird dies mit den unzureichenden Worten übersetzt,der Zeuge dürfe die Antwort auf Fragen verweigern, durch deren wahrheitsgemäße Beantwortung er sich selbst belasten müsste. Diese bekanntere Floskel greift erheblich zu kurz, da das Auskunftsverweigerungsrecht gerade nicht nur für Fragen gilt, die auf eine Selbstbelastung zielen. Vielmehr genügt nach dem Wortlaut des Gesetzes bereits die Gefahr der Strafverfolgung. Diese kann wesentlich früher gegeben sein. So ist unter Umständen etwa bei einer Wirtshausschlägerei mit teilweise unbekannten Personen nicht auszuschließen, dass bereits die Angabe eines Zeugen, er habe sich zur fraglichen Zeit in dem Wirtshaus aufgehalten dazu führen kann, einen Ermittlungsansatz und damit die Gefahr der eigenen Strafverfolgung zu begründen. Im Einzelfall kann das äußerst schwierig und ohne Kenntnis der Akte kaum einzuschätzen sein. Deshalb kann im Zweifel nur dazu geraten werden, unter Verweis auf § 55 StPO die Auskunft zu verweigern und ggf. eine entsprechende Entscheidung über dieses Auskunftsverweigerungsrecht abzuwarten.
Auch wenn gemäß § 55 StPO eigentlich nur Antworten auf einzelne Fragen verweigert werden dürfen, kann das Auskunftsverweigerungsrecht auch zu einem umfassenden Zeugnisverweigerungsrecht führen. Dies nämlich dann, wenn quasi jede erdenkliche Frage zwingend die Gefahr einer eigenen Strafverfolgung impliziert, wie etwa in dem beschriebenen Beispielsfall. Auch hierüber ist ein Zeuge selbstverständlich zu belehren.
Liegt keine der beschriebenen Ausnahmen vor, hat ein Zeuge regelmäßig kein Recht, seine Aussage oder einzelne Auskünfte zu verweigern.
...
Quelle: Der Zeuge im Strafverfahren Strafrecht (123recht.de)
Bin kein Experte auf dem Gebiet. Aber wenn man die Aussage als Zeuge nun verweigert mit der Begründung man könnte sich selbst belasten. Dann gibt man den Handel ja auch schon auf eine gewisse Art und Weise zu.
(Obwohl man es nicht tut)
Grundsätzlich ist es so das die Polizei jeder Straftat nachgehen muss. Das ist eben ihre Aufgabe. Allerdings gibt es auch das Opportunitätsprinzip. Das bedeutet das eine "geringe" Straftat (erstmal oder gar nicht) verfolgt wird. Wenn dadurch die Verfolgung einer größeren in Gefahr gerät.
Auch wieder ein kritischer Punkt. Weil was nun als gering oder schwerwiegend betrachtet wird liegt dann in dem Augenmaß der jeweiligen Polizisten. 
Da kann die relative Freiheit die unser föderales System bietet einem als Cannabisendverbraucher nun in die Karten spielen oder eben nicht.
Ebenso die Frage:
Ab wann Cannabis denn nun als "konsumfertig" zu betrachten ist?
 Zitat von HerrFenrisWolf
Was insofern super absurd ist, weil vor dem 1. April (an)gelaufene Verfahren ja schon amnestiert wurden und werden. + Man die Legalisierung mit dem Argument von "aber der Aufwand für die Justiz" verschleppen wollte, gerade auch in Söderland.
Auch wieder richtig.
Das bedeutet hat man am 1. April Pflanzen geerntet die schon vorher angesetzt worden sind. Hat man sich zwar streng genommen irgendwie strafbar gemacht. Kann/Darf aber nicht bestraft werden.
Der Besitz dieses Cannabis ist damit... vorsichtig ausgedrückt... quasi legal. Also eigentlich nicht... aber man darf/kann nicht mehr dafür bestraft werden.
Irgendwo eine Grauzone. 
 Zitat von Alman
Das ist korrekt, aber da der Anbau erst seit dem 01.04.2024 erlaubt ist, wäre mit ersten Erträgen frühestens Mitte-Ende Juni, eher Anfang Juli, zu rechnen (wenn man es ganz genau nimmt). Das war allerdings alles nur zu Beginn kritisch, weil es jetzt nicht mehr nachvollziehbar sein wird, ob eine Pflanze wirklich so schnell gewachsen ist oder ob der (möglicherweise) Beschuldigte lügt.
Ist so gesehen richtig.
Weil man kann sich ja auch spezielle Autoflowering/Selbstblühende Cannabissorten zulegen. Pflanzt man diese bspw. in kleine Töpfe vom Ausmaß einer Kaffeetasse. Dann löst das den Blühimpuls schon früher aus.
Desweiteren kann man die Pflanzen mit der künstlichen Zufuhr von CO2 noch treiben. Das CO2 regt den Stoffwechsel an unter günstigen Bedingungen kann die Pflanze somit bis zu 4mal schneller wachsen.
Mit einem Dörrapparat sind die Blüten dann auch innerhalb von 24 Stunden trocken... also konsumfertig.
Wer es drauf hat kann somit schon nach 2-3 Wochen seine ersten legalen Gramms ernten. Also ich meine den kompletten Zyklus von der Keimung bis zur Ernte und anschließenden Trocknung.
Ob das Kosten/Nutzen mäßig Sinn macht? Muss sich jeder selbst fragen. Denn die feminisierten Selbstblüher-Samen sind teuer. Aber man ist auf der legalen Seite.
Vorsicht ist beim Bestellen dennoch geboten.
Denn! Hat die Polizei den Verdacht das jemand mit den Cannabissamen vorhat eine Straftat zu begehen. Darf sie sie konfiszieren. Also bspw. wenn jemand irgendwie 1000 Stück bestellt.
Auch wenn die alle nur in ganz kleine kaffeetassengroße Töpfe kommen. Also maximal ein Gramm abwerfen am Ende.
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Ich finde das Datum eher uninteressant. Viel mehr würde mich das legale WO interessieren.
Ich danke Thnallgzt dafür, dass er mir diese wunderbaren Bilder gezeigt hat.
#1, #2, #3, #4, #5, #6, #7
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24.05.2024 11:40
#15
Man sollte so oder so keine Aussagen vor Ort treffen, sollte ein Strafverfahren seitens der Polizei angestrebt werden. Das Recht, die Aussage zu verweigern und einen Anwalt zu konsultieren, hat jeder Beschuldigte.
Am Ende könnte man es dann darauf ankommen lassen und behaupten, man hätte das Gras in einem kleinen Beutel gefunden, am Geruch erkannt und probiert. Das hier geflunkert wird, dürfte jedem Richter und jeder Richterin klar sein, aber vermutlich ist der Aufwand, das Gegenteil zu beweisen, zu groß und die Anklage wird fallengelassen (vor allem wenn dazu die neuen Gesetze kommen, die eine gewisse Menge erlauben).
 Zitat von Wildwutz
Ich finde das Datum eher uninteressant. Viel mehr würde mich das legale WO interessieren.
Wie schon mehrfach erwähnt, kannst du Gras über die Anbauvereinigungen, die sich Cannabis-Clubs nennen, legal bekommen. Die Clubs haben jedoch eine Begrenzung der Mitglieder, die derzeit bei 500 liegt, man muss also schnell sein, sobald sich ein neuer Club auftut. Eine Seite, auf der man alle Clubs aus der eigenen Umgebung sehen und kontaktieren kann, gibt es derzeit (noch) nicht.
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banned
Geschlecht: Ist gar kein Waschbär
@Wildwutz: Na in Deutschland.
Bei dir Zuhause.
Wie gesagt... pflanzt man die Selbstblüher in ganz kleine Töpfe löst das den Blühimpuls schon früher aus. Diese Sorte wächst und blüht sowieso relativ gleichzeitig. Aber wenn die Pflanze merkt das sie keinen Platz mehr hat. Wird der Blühimpuls noch verstärkt.
Ansonsten würde sie erstmal weiter wachsen.
Mittels 24/7 Beleuchtung und zusätzlichen CO2 geht das dann noch schneller.
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 Zitat von Foodin
oder er stammt aus eigenanbau was auch seit dem 1.4 legal ist. Auch ist legal, wenn der Kumpel dich einlädt sein Gras zu konsumieren. Zumindest geht das aus dem Text vom Ministerium hervor.
Das ist falsch!
Cannabis darf ausschließlich für den Eigenbedarf verwendet werden, Weitergabe an Dritte außerhalb offizieller Verkaufsstellen ist verboten.
Zitat: "Cannabis aus dem privaten Eigenanbau dient dem Zweck des Eigenkonsums und darf nicht an Dritte weitergegeben werden."
https://www.bundesgesundheitsministe...cannabisgesetz
Bei Fragen+Antworten unter Punkt 20.
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banned
Geschlecht: Ist gar kein Waschbär
Das ist ein weiterer spannender Punkt den ich so nicht beantworten kann.
Was ist wenn man bei jemanden eingeladen ist und derjenige baut sich einen und gibt was ab. Ist man in dem Moment wo man die Cannabiszigarette annimmt auch Besitzer?
Aber nochmal wegen CO2.
Hier wird das auch nochmal erklärt:
[Video]
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24.05.2024 12:12
#19
 Zitat von Fussel333
Das ist ein weiterer spannender Punkt den ich so nicht beantworten kann.
Was ist wenn man bei jemanden eingeladen ist und derjenige baut sich einen und gibt was ab. Ist man in dem Moment wo man die Cannabiszigarette annimmt auch Besitzer?
Das war ja schon vorher schwierig, weil der Konsum von Cannabis erlaubt war, der Besitz aber nicht. Da habe ich mich schon immer gefragt, wie das beurteilt wird, wenn jemand die Cannabiszigarette hält und ich daran ziehe. In dem Fall wäre ich nur ein Konsument, nicht aber der Besitzer.
Zu deiner Frage:
Ich vermute nicht, dass da irgendetwas passieren wird. Hier im Park saßen schon mehrmals junge Bürger und haben Cannabiszigaretten geraucht/geteilt. Das fällt dann bestimmt unter Nächstenliebe.
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 Zitat von Alman
Cannabiszigaretten
Sumpfkrautstengel.
• Konformität ist Schwäche und macht einen zum Spielball der Mächtigen. Sei ein Individuum, kein Mitläufer!
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