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Ersatzleistungen bei Zugausfällen
Hallo,
ich plane gerade einen kleinen Wochenendtrip. Eigentlich würde ich auf dem Rückweg gerne die letzte verfügbare Zugverbindung nehmen, um noch möglichst viel vom letzten Tag zu haben. Leider sind auf einen Teil der strecke die Züge extrem unzuverlässig und damit meine ich nicht, dass sie sich verspäten, sondern komplett ausfallen. Alternative verbindungen gibt es nicht. Im schlimmsten Fall würde ich also zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr am Umsteigebahnhof 142 km entfernt von zuhause festsitzen.
Meines wissens müsste der Bahnanbieter, in meinem Fall Abellio und DB, gewisse Ersatzleistungen anbieten um mich ans Ziel zu bringen. In welchen Umfang und unter welchen vorraussetzungen erschließt sich mir aber nicht ganz.
Da Alternativrouten (ICE, Busse, etc.) um die Uhrzeit wegfallen bliebe wohl nur das Taxi. Abellio bezahl aber nur max. 80,00€, DB max. 120,00€ was bei 142 km natürlich ein Witz ist.
Alternativ kann man sich wohl auch ein "angemessenes" Hotelzimmer nehmen. Ob das nach 22:00 Uhr kurzfristig so einfach möglich ist, weiß ich allerdings nicht. Ich verreise nicht so oft. Was "angemssen" ist, weiß ich allerdings auch nicht.
Auf jedenfall muss man in beiden fällen in Vorkasse gehen und bleit ggf. auf den Kosten sitzen .
Außerdem würde mich mal interessieren, wie man seinen Anspruch auf die Beförderung durch den ausgefallenen Zug überhaupt nachweisen soll, vor allem mit dem Deutschlandticket. Ich meine, wenn man das Ticket eh hat, müsste man ja nur sagen, man wollte mit dem ausgefallenen Zug fahren und kann sich dann umsonst ein Hotelzimmer holen oder für max. 80 € Taxi fahren. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass es so einfach ist.
Vermutlich werde ich mich wohl eh für die vorletzte Zugverbindung entscheiden, trotzdem wäre es schön, wenn jemand der das auf die ein oder andere Weise schon durch hat, seine Erfahrungen mit mir teilt, damit man nicht ganz dumm da steht
Interessante Selbstgespräche setzen einen klugen Gesprächspartner voraus.
Herbert G. Wells
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Das siehst du richtig. Den Stress den du dir allein für einen Erstattungsversuch antun müsstest ist das Ganze schonmal nicht wert.
Erstens ist da das Problem dass du als Inhaber einer Zeitkarte das Problem hast nachzuweisen, dass du überhaupt tatsächlich versucht hast eine ausgefallene/verspätete Verbindung zu nehmen. Das geht in der Regel nur dadurch, dass dir irgendjemand von der Bahn das bestätigt.
Viel Glück auf einem Dorfbahnhof Personal zu finden, das das macht oder mitten in der Nacht mit irgendeiner Servicehotline der Bahn zu telefonieren.
Zweitens greifen die Erstattungsrichtlinien der Bahn sowieso nur dann, wenn die Bahn den Ausfall zu verschulden hat. Wenn eine Verbindung also wegen höherer Gewalt (Unwetter/Personen im Gleis/Eichhörnchen hat neben den Schienen gepupst etc.) ausfällt kriegst du so oder so nichts.
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Ich bevorzuge PKW- damit komme ich ohne Probleme überall hin- vom Stau abgesehen .
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Die Deutsche Bahn setzt in diesem Zusammenhang seit Jahrzehnten auf die bewährte Methode, den Fahrgast zu schikanieren und durch einen Dschungel von Formularen waten zu lassen, damit er am Ende von der Entschädigung nicht mal einen Kaffee kaufen kann.
Im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket hat sich die Bahn in puncto maximale Demütigung auch wirklich nicht lumpen lassen:
Wenn Sie mit Ihrem Deutschland-Ticket unterwegs sind und aufgrund einer Verspätung oder eines Zugausfalls im Nahverkehr mind. 60 Minuten verspätet an Ihrem Zielbahnhof ankommen, so haben Sie pro Fall einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 1,50 Euro.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Entschädigungsbeträge unter 4 Euro aufgrund einer gesetzlichen Bagatellgrenze nicht ausgezahlt werden. Sie können jedoch mehrere Verspätungsfälle während der Laufzeit ihres Deutschland-Tickets gesammelt beim ServiceCenter-Fahrgastrechte oder der Fahrgastrechte-Abteilung des von Ihnen genutzten Eisenbahn-Verkehrsunternehmens einreichen, um somit eine Auszahlung zu erhalten. Maximal werden 25% des Wertes Ihres Deutschland-Tickets entschädigt.
Das heißt also, du musst dreimal mehr als eine Stunde zu spät ankommen, damit du einen Entschädigungsanspruch von vier Euro fünfzig hast. Diese Flachw er!
Dann beginnt der lustige Teil, der mit den Formularen und den Nachweisen.
Einen Verspätungs- bzw. Ausfallnachweis kannst du dir direkt im Zug vom Servicepersonal ausdrucken lassen, oder am Servicepoint im Bahnhof. Diese Nachweise sind laut Bahn-Webseite "nicht unbedingt nötig". Ich habe jedoch die Erfahrung gemacht, dass das Bahn-Personal das unter Umständen anders sieht.
Dann musst du nur noch dieses winzig kleine Formular ausfüllen, einreichen, einige Wochen warten, fertig! Du siehst natürlich richtig, dass auf jedes Formular nur ein Entschädigungsfall à 1,50 € passt. Das heißt, für jede Verspätung und jeden Zugausfall brauchst du ein neues Formular.
Mir ist meine Lebenszeit dafür definitiv zu schade. 
Der Knackpunkt beim Hotelzimmer oder Taxifahrt ist übrigens folgender: Wenn du zu Tagesende an einem Bahnhof festsitzt, dann haftet die Bahn nur dann, wenn du den Anschluss aufgrund eines mehr als 60 Minuten verspäteten Zuges nicht erreicht hast. Das heißt, dass du 60 Minuten Umsteigezeit einplanen musst. Da würde ich an deiner Stelle lieber doch ein-zwei Züge früher nehmen.
Geändert von Vainamoinen (15.11.2023 um 22:47 Uhr)
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Zitat aus dem "Merkur":
Wie die dpa informiert, gibt es aber andere Möglichkeiten, um bei einer Verspätung oder einem Zugausfall mit dem 49-Euro-Ticket noch ans Ziel zu kommen. So dürfen Zugreisende ein anderes Verkehrsmittel, wie etwa ein Taxi nutzen, wenn eine Zugverspätung von mindestens 60 Minuten bei einer geplanten Ankunftszeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr absehbar ist. Das ist auch möglich, wenn die fahrplanmäßige Verbindung ausfällt und Sie deshalb Ihr Ziel nicht mehr vor Mitternacht erreichen werden. Laut EVO (Artikel 11) zahlt die Bahn hier aber nicht mehr als 120 Euro zurück.
https://www.merkur.de/reise/fahrgast...-92461394.html
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