Der Glasfaser-Hausanschluss der KNÖV-NetT (Breitband) GmbH & Co.KG endet am
Multimediawandler (CPON) des jeweiligen Kundenobjektes.
Für den Betrieb des Multimediawandlers (CPON) wird ein 230V Stromanschluss benötigt und
muss vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Der Multimediawandler (CPON) ist sogleich
der Übergabepunkt zur Kundenanlage. An diesem Punkt werden die im Glasfaservertrag
gebuchten Produkte dem Kunden zur weiteren Nutzung zur Verfügung gestellt.
Alle von dort abgehenden Leitungen oder angeschlossenen Geräte wie z.B. Telefon, Router
(Fritz!Box), Tablet oder Fernseher gehören damit ausdrücklich zur Kundenanlage und in den
Verantwortungsbereich des Kunden. Für deren richtige Funktion sowie für deren Schutz (z.B.
vor Viren, Trojanern oder Hackerangriffen) werden die KNÖV-NetT und die VBB keine
Verantwortung übernehmen.
https://www.vb-bordesholm.de/faq-265...t.pdf&cid=5347
Ich muss mich gleich noch mal um das Kabelfernsehen kümmern, ganz vergessen. Ich fürchte, dass die Gemeindewerke gleichzeitig damit auch Kabel-TV auf den Medienwandler umschalten wollen .. aber dann würde ich vielleicht die Versorgung des Modems mit dem Fernseher zusammenschalten.