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    Adventurer Avatar von Morleo
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    Morleo ist offline

    Darf das Jobcenter das?

    Hallo Leute

    Ich hab mal eine Meinungsfrage an euch. Und zwar bekomme ich aufgrund Krankheit derzeit Bürgergeld vom Jobcenter.
    Ich hatte früher ein Konto bei der Fidor Bank, aber da die Bank nun pleite ist und dieses Konto seit kurzem nicht mehr existiert habe ich nur noch ein niederländisches Bankkonto. Dieses nutze ich als Hauptkonto. Es gehen dort auch andere Gelder ein und es wird auch Miete, Strom, Internetverträge usw. von diesem Konto abgebucht. Es war bis jetzt nie ein Problem.
    Doch nun weigert sich meine Sachbearbeiterin das niederländische Konto zu akzeptieren. Jedoch darf man innerhalb der EU jedes Konto verwenden bzw. im SEPA Raum. Es entstehen ja dadurch keine weiteren Kosten. Es ist sogar gesetzlich verboten ein Konto aufgrund ausländischer IBAN abzulehnen.
    Doch all das interessiert meine Sachbearbeiterin nicht. Sie sagte, dass wenn ich kein neues deutsches Konto eröffne meine Leistungen eingestellt werden. Ist sowas erlaubt?
    Die können mich ja nicht dazu zwingen ein Konto in Deutschland zu eröffnen.

    Hier steht es sogar:
    https://www.ride.capital/faq/darf-ein#

    Ich nutze das niederländische Konto für alles und will jetzt nicht extra ein neues Konto eröffnen nur um es dann weiter zu schicken. Vorallem
    sollte ich das ja auch nicht müssen.
    Weiß jemand was man da tun kann und ob das so rechtens ist?

  2. Beiträge anzeigen #2 Zitieren
    objektiv falsch Avatar von Heinz-Fiction
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    Heinz-Fiction ist gerade online
    Es ist nicht rechtens. Die Frage ist allerdings, ob du dir den Stress mit dem Jobcenter wirklich antun willst. Mir wäre es das nicht wert.

    Um dagegen vorzugehen, brauchst du einen Ablehnungsbescheid. Diesen kannst du anfechten, zur Not vorm Sozialgericht. Kann unter Umständen aber lange dauern
    "Taucht ein in die Schönheit der deutschen Sprache. Ich tue das. Für mich sind Anglizismen ein No-Go"

  3. Beiträge anzeigen #3 Zitieren
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    Fussel333 ist offline
    Also in dem von der geschickten Link geht es ja um Unternehmen.

    Ob das auf das Jobcenter bzw. Arbeitsamt übertrag ist, weiß ich nicht.


    Grundsätzlich wüsste ich nicht. Was das für einen Unterschied machen soll?

    Du sagtest dort gehen auch andere Gelder ein? Das musst du melden. Weil das ja Einnahmen sind.

    Bspw. auch so wenn dir bspw. dein Onkel aus den Niederlanden etwas Geld schenkt. Wäre das auch eine Einnahme oder du was bei Ebay verkaufst.


    Wie ist das wenn du Geld abhebst? Bei einer fremden Bank muss man i.d.R. Extra-Gebühren bezahlen.

    Bspw. wenn du bei der VR-Bank bist und bei einer Commerzbank abhebst. Es gibt da solche Bankengruppen: Wie bspw. Cash-Group, Sparda... etc.

    Ob man dort untereinander kostenfrei Geld abheben kann. Weiß ich nicht so genau. Sollte aber eig. so sein. Das sind dann i.d.R. um die fünf Euro.


    Also wenn die Rechtslage so ist. Das der Gesetzgeber vorsieht das es sich nur um ein Konto aus dem EU- bzw. SEPA-Raum handeln muss. Dann würde deine Sachbearbeiterin sich rechtswidrig verhalten.

    Will mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Aber... wenn dem so sein sollte und dir damit lebensnotwendige Mittel versagt werden. Dann kannst du dagegen klagen. In der Regel kommt das Geld dann ganz schnell. Weil man weitere Repressionen vermeiden möchte.

    Ggf. kriegst du dann eine Nachzahlung + Entschädigung.


    Hast du bereits Kontoauszüge abgegeben? Hast du dort etwas geschwärzt? Spekulation meinerseits: Das Jobcenter hat bspw. u.U. das Recht bei Schwärzung bei der Bank anzurufen und einen kompletten (also ungeschwärzten) Kontoauszug anzufordern.

    Das gilt grundsätzlich für alle deine Konten.

    Wenn es allerdings ein niederländisches Konto ist. Weil das ist ein anderes Rechtssystem. Dann kann es sein, dass die niederländische Bank dem deutschen Jobcenter den Zugriff verwehrt. Mit Begründung auf ihre Rechtslage.

    Der Zugriff auf deine Kontodaten ist ein erheblicher Eingriff in deine intime Privatssphäre. Die nicht leicht zu rechtfertigen ist. Also da müssten schon Gründe vorliegen wie bspw. Verdacht auf Terrorismus, Steuerhinterziehung etc..

    Das sind aber alles Sachen um die sich so eine Institution bzw. Behörde wie das Jobcenter und/oder das Arbeitsamt nicht drum kümmern sollte. Da sind andere für zuständig.


    Bekommst du bspw. Geld von einem niederländischen Verwandten. Kannst du das grundsätzlich schwärzen. Wenn du nicht möchtest das die von deinem Onkel Kenntniss erlangen. Nur den genauen Betrag darfst du nicht schwärzen.

    Weil das ja eine Einnahme ist. Welche ggf. deinen Leistungsanspruch (also die Menge des Geldes welches du bekommst) mindern könnte. Wenn es mehr als 100€ sind.


    Bis zu 100€ darfst du im Monat dazu erhalten. Von dem Rest darfst du nur 20% behalten. Also alles was darüber ist.


    Beispiel:

    Du bekommst 150€ von deinem Onkel aus den Niederlanden auf dein Konto überwiesen. 100€ darfst du behalten. Vom Rest nur 20%. Also von den 50 überschüssigen Euro, bleiben 10 übrig.

    Somit hast du dann nachher 110€.

    Die überschüssigen 40€ werden mit deiner erhaltenen Leistung verrechnet.


    Edit.

    Da du ja Kunde beim Jobcenter bist. Bist du auch über das Jobcenter bzw. den Staat krankenversichert. Wirst du aber abgelehnt. Hast du keine Krankenversicherung mehr. Sollte dir nur bspw. ein Unfall passieren. Musst du die Kosten möglicherweise zu einen gewissen hohen Anteil selbst tragen.

    Sollte allerdings zu dem Zeitpunkt ein rechtmäßiger Anspruch bestanden haben. Welcher dir verwehrt wurde. Dann beißt sozusagen die Katze in den Draht.

    Ansonsten das was Heinz-Fiction sagt. Hol' dir den Ablehnungsbescheid und geh' damit zu einem Anwalt. Vllt. hast du jemanden der für dich in Vorkasse geht oder aber der Anwalt sagt. Weil er sich gute Chancen ausrechnet. Man kann das dann nachträglich über die Sozialkasse abwickeln. Weil du ja de facto mittellos bist. Sonst würdest du ja nicht dorthin gehen.

    Sobald wie die von dem Anwalt hören. Geht das dann eig. ganz schnell. Zumindest müssen sie darauf irgendwie reagieren. Sonst machen sie sich aber wirklich strafbar.

    Bis jetzt könnte bspw. deine Sachbearbeiterin noch darauf plädieren in Unkenntnis der genauen Rechtslage gehandelt zu haben.
    Geändert von Fussel333 (13.10.2023 um 13:17 Uhr)

  4. Beiträge anzeigen #4 Zitieren
    Adventurer Avatar von Morleo
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    Morleo ist offline
    Alles gut, das weiß ich alles. Alle Einnahmen sind dem Jobcenter bekannt und werden angerechnet. Ich verheimliche nichts und habe alles offen gelegt.

    Und wie gesagt, die Telekom, der Vermieter, Stromanbieter und alle anderen buchen problemlos vom niederländischen Konto ab. Auch wird Kindergeld für unser Kind auf das Niederländische Konto gezahlt. Alles klappt problemlos bis auf's Jobcenter.

  5. Beiträge anzeigen #5 Zitieren
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    Fussel333 ist offline
    Also bist du jetzt momentan krankenversichert?


    Edit.

    Glaube deine Sachbearbeiterin hat zu viele James Bond - Filme gesehen. Sag' ihr sie sollte mal zum Psychologen gehen.

    Zu den Einnahmen zählen auch grundsätzlich sog. "geldwerte Leistungen". Also bspw. wenn dir dein Nachbar einen Sack-Kartoffeln schenkt. Kommen diese Kartoffeln allerdings aus dem eigenen Garten und nicht aus dem Supermarkt. Es gibt also keinen festen Preis bzw. einen Kassenzettel.

    Wird es natürlich schwierig den genauen Wert zu ermitteln. Wobei es sich hierbei natürlich auch um besonders wertvolle Bio-Kartoffeln handeln könnte.

    Aber bei sowas gibt es auch sog. Kulanz-Grenzen. Das bedeutet wenn das jetzt nur Sachen sind im Wert von vllt. um die +/- fünf Euro. Was natürlich auch Geld ist. Dann brauchst du das nicht extra melden, bzw. dich vor Sanktionen fürchten.

    Ähnlich ist es bspw. wenn du über 100€ kommst und dir eine alte Oma für das wegfahren des Einkaufswagens den Euro überlässt.


    Könnte natürlich sein das dir die Hamas jeden Monat 50€ überweist. Damit du in der BRD eine Terrorzelle aufbaust. Aber eher unwahrscheinlich.

    Außerdem sagtest du ja. Du hast nichts geschwärzt.


    Warum die da so ein Theater veranstalten kapiere ich auch nicht. Vllt. mag deine Sachbearbeiterin keine Niederländer??? Nix für ungut. Wir sind ja alle nur Menschen.
    Geändert von Fussel333 (13.10.2023 um 13:37 Uhr)

  6. Beiträge anzeigen #6 Zitieren
    Adventurer Avatar von Morleo
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    Morleo ist offline
    Ich weiß. Das hat mit dem finanziellen nichts zutun. Alles was ich bekomme erfährt das Jobcenter und ich bin bis jetzt auch noch über das Jobcenter krankenversichert.
    Nur seit ich meine niederländische IBAN mitgeteilt habe, weigert sie sich das Geld dorthin zu überweisen. Sie sagt immer nur, dass Leistungen nur auf einem Konto mit deutscher IBAN gezahlt werden können. Egal was ich sage, als Antwort kommt immer nur "Es geht nicht, besorgen Sie sich ein deutsches Konto, sonst werden keine Leistungen mehr gezahlt"

  7. Beiträge anzeigen #7 Zitieren
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    Fussel333 ist offline
    Naja, ärger dich nicht.

    Wie gesagt... wie gesagt wir sind ja alle nur Menschen.


    Gute und qualifizierte Fachkräfte wachsen halt nicht auf Bäumen.

  8. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #8 Zitieren
    Verloren in Thedas Avatar von Almalexia
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    Almalexia ist offline
    Zitat Zitat von Morleo Beitrag anzeigen
    Ich weiß. Das hat mit dem finanziellen nichts zutun. Alles was ich bekomme erfährt das Jobcenter und ich bin bis jetzt auch noch über das Jobcenter krankenversichert.
    Nur seit ich meine niederländische IBAN mitgeteilt habe, weigert sie sich das Geld dorthin zu überweisen. Sie sagt immer nur, dass Leistungen nur auf einem Konto mit deutscher IBAN gezahlt werden können. Egal was ich sage, als Antwort kommt immer nur "Es geht nicht, besorgen Sie sich ein deutsches Konto, sonst werden keine Leistungen mehr gezahlt"
    Das wird wohl auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, fürchte ich.
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  9. Beiträge anzeigen #9 Zitieren
    Deus Avatar von Apubec
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    Apubec ist offline
    Zitat Zitat von Morleo Beitrag anzeigen
    Ich weiß. Das hat mit dem finanziellen nichts zutun. Alles was ich bekomme erfährt das Jobcenter und ich bin bis jetzt auch noch über das Jobcenter krankenversichert.
    Nur seit ich meine niederländische IBAN mitgeteilt habe, weigert sie sich das Geld dorthin zu überweisen. Sie sagt immer nur, dass Leistungen nur auf einem Konto mit deutscher IBAN gezahlt werden können. Egal was ich sage, als Antwort kommt immer nur "Es geht nicht, besorgen Sie sich ein deutsches Konto, sonst werden keine Leistungen mehr gezahlt"
    Mache doch einfach ein deutsches Konto mit online Banking und überweise auf das andere Konto.
    Abgeben musst du dann von beiden Konten die Auszüge, wenn es soweit ist.
    Es gibt kein gut und böse, kein Richtig und kein Falsch, nur Entscheidungen und Konsequenzen.

  10. Beiträge anzeigen #10 Zitieren
    Deus Avatar von Defc
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    Defc ist offline
    APUBEC RETURNS OMFG!

  11. Beiträge anzeigen #11 Zitieren
    Mr. Vice President WoP Avatar von Lord Rhapthorne
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    Lord Rhapthorne ist offline
    Zitat Zitat von Almalexia Beitrag anzeigen
    Das wird wohl auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, fürchte ich.
    Ich weiß nicht,

    Ich würde als erstes mal mit dem Vorgesetzen der Sachbearbeiterin sprechen.

  12. Beiträge anzeigen #12 Zitieren
    Use Your Illusion Avatar von Slash
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    Slash ist offline
    Zitat Zitat von Lord Rhapthorne Beitrag anzeigen
    Ich weiß nicht,

    Ich würde als erstes mal mit dem Vorgesetzen der Sachbearbeiterin sprechen.
    So sehe ich das auch. Kontakt zum Leiter de Jobcenter aufnehmen. Der wird es wissen.

  13. Beiträge anzeigen #13 Zitieren
    Held Avatar von Tiha
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    Tiha ist offline
    Wenn du (kostenlos) eine Rechtliche Einschätzung haben möchtest gehe zu deinen Amtsgericht und beantrage dort "Beihilfe für nen Anwalt" (das hat nen bestimmten namen aber die jungs und mädels dort wissen schon was du meinst) das ist ein ding, wenn man bedürftig ist das man für nen Anwalt nur 10€ zahlen muss und der rest übernimmt der Staat egal wie das verfahren ausgeht.

    Der Punkt ist dabei aber gar nicht die Bewilligung sondern bei der Bewilligung machen die Sachbearbeiter im Gericht auch eine Einschätzung ob sich das überhaupt lohnt, wenn es ein Verfahren ist das von anfang an Verloren ist wird dir so eine bewilligung abgelehnt. Dadurch kannst du dort heruas finden ob das was deine Sachbearbeiterin vom Amt sagt korrekt ist oder nicht.


    Ich kann mir vorstellen, das es wegen Geldwäche oder ähnliches tatsächlich nicht erlaubt ist. Allerdings kannst du auch OHNE KONTO Leistungen beziehen dann bekommst du Barschecks die du bei einer Postbank einlösen kannst (Allerdings verlangen die jedesmal um die 15-20€ gebühren für das einlösen der Checks)

    Im Zweifel beantrage Leistungen in den Niederlanden wenn du dort eh dein Lebensmittelpunkt hast (Was du ja damit ausdrückst indem dort dein Konto ist) dann brauchst ja keine Leistungen von den Deutschen Behörden beziehen sondern musst die von den Niederländischen holen.

  14. Beiträge anzeigen #14 Zitieren
    Use Your Illusion Avatar von Slash
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    Slash ist offline
    Zitat Zitat von Tiha Beitrag anzeigen
    Wenn du (kostenlos) eine Rechtliche Einschätzung haben möchtest gehe zu deinen Amtsgericht und beantrage dort "Beihilfe für nen Anwalt" (das hat nen bestimmten namen aber die jungs und mädels dort wissen schon was du meinst) das ist ein ding, wenn man bedürftig ist das man für nen Anwalt nur 10€ zahlen muss und der rest übernimmt der Staat egal wie das verfahren ausgeht.

    Der Punkt ist dabei aber gar nicht die Bewilligung sondern bei der Bewilligung machen die Sachbearbeiter im Gericht auch eine Einschätzung ob sich das überhaupt lohnt, wenn es ein Verfahren ist das von anfang an Verloren ist wird dir so eine bewilligung abgelehnt. Dadurch kannst du dort heruas finden ob das was deine Sachbearbeiterin vom Amt sagt korrekt ist oder nicht.


    Ich kann mir vorstellen, das es wegen Geldwäche oder ähnliches tatsächlich nicht erlaubt ist. Allerdings kannst du auch OHNE KONTO Leistungen beziehen dann bekommst du Barschecks die du bei einer Postbank einlösen kannst (Allerdings verlangen die jedesmal um die 15-20€ gebühren für das einlösen der Checks)

    Im Zweifel beantrage Leistungen in den Niederlanden wenn du dort eh dein Lebensmittelpunkt hast (Was du ja damit ausdrückst indem dort dein Konto ist) dann brauchst ja keine Leistungen von den Deutschen Behörden beziehen sondern musst die von den Niederländischen holen.
    Eventuell auch beim Verbraucherschutz oder der Arbeitslosenhilfe Iniazitive.Ich weis nicht ob die Niederlande auch so fürstliche Bezüge wie Deutschland bezahlt?

  15. Beiträge anzeigen #15 Zitieren
    Adventurer Avatar von Morleo
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    Morleo ist offline
    Also ich wohne in Deutschland und bin auch nur hier gemeldet.
    Nur das Konto habe ich schon seit langer Zeit in den Niederlande, weil ich vor Jahren mal dort ein Auslandsjahr verbracht habe. Ich konnte danach aber weiterhin problemlos das Konto in Deutschland nutzen. Und jeder EU Bürger darf selber entscheiden in welchem Land er sein Konto hat. Solange es im SEPA Raum ist, ist es egal. Was die Sachbearbeiterin macht ist also soweit ich weiß nicht erlaubt. Überweisungen innerhalb er EU sind total problemlos. Oft sogar noch am selben Tag oder spätestens am nächsten Tag auf dem Konto. Anspruch auf niederländische Leistungen habe ich nicht.

  16. Beiträge anzeigen #16 Zitieren
    Use Your Illusion Avatar von Slash
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    Slash ist offline
    Der einfachste Weg wäre doch eröffne in deiner Stadt Ort oder wo immer du wohnst ein Konto. Das teilst du deiner Sachbearbeiterin mit. Oder möchtest du dich auf einen Rechtsstreit einlassen oder warten bis ein Sachbearbeiter vom Gericht deine Erfolgschance abwägt? Das bringt den Bürokratischen Weg zu laufen und kann Wochen-Monate dauern. Solange wärst du ohne Geld.

  17. Beiträge anzeigen #17 Zitieren
    Ritter Avatar von Ritter Sigurd
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    Ritter Sigurd ist offline
    Zahlungen nach dem SGB I werden nur im Geltungsbereich des SGB Iübermittelt.
    In den Niederlanden gilt das SGB I nicht. Deswegen keine Zahlung.

  18. Beiträge anzeigen #18 Zitieren
    objektiv falsch Avatar von Heinz-Fiction
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    Heinz-Fiction ist gerade online
    Zitat Zitat von Ritter Sigurd Beitrag anzeigen
    Zahlungen nach dem SGB I werden nur im Geltungsbereich des SGB Iübermittelt.
    In den Niederlanden gilt das SGB I nicht. Deswegen keine Zahlung.
    Bürgergeld ist SGB II und das ist trotzdem schlicht falsch
    "Taucht ein in die Schönheit der deutschen Sprache. Ich tue das. Für mich sind Anglizismen ein No-Go"

  19. Beiträge anzeigen #19 Zitieren
    Ritter Avatar von Ritter Sigurd
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    Ritter Sigurd ist offline
    Zitat Zitat von Heinz-Fiction Beitrag anzeigen
    Bürgergeld ist SGB II und das ist trotzdem schlicht falsch
    Stimmt, du hast Recht!
    Ich war gedanklich auf einen völlig falschen Schiene
    Da er in der BRD lebt und hier gemeldet ist, sollte er einen Anspruch auf Auszahlung haben.

  20. Beiträge anzeigen #20 Zitieren
    Deus Avatar von Ajanna
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    Ajanna ist offline
    Ich vermute, dass das Jobcenter das ablehnt, weil sie in den Niederlanden weniger Zugriffsrechte auf Konto-Infos haben.


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