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Lohnt sich arbeiten noch? (aus PE)

  1. #61 Zitieren
    Knight Avatar von Vainamoinen
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    Zitat Zitat von lelyou Beitrag anzeigen
    Äh, wer schreibt denn in der realität stellen aus um die nicht zu vergeben ?
    Neben der Ausschreibung längst vergebener Stellen im öffentlichen Dienst, die ja "ausgeschrieben werden müssen", nutzen Firmen das Prinzip auch als Drohung gegenüber den eigenen Angestellten. Nichts hält die Mitarbeiter besser bei der Stange als ein Stapel Bewerbungen um ihren jeweiligen Job auf dem Tisch. Die Personaler erhalten auch einen guten Eindruck davon, für welches Pupsgehalt sich Bewerber um den Job reißen. Entsprechend ist man in einer besseren Verhandlungsposition gegenüber den langjährigen Angestellten. Und dann wird durch Ausschreibungen der Öffentlichkeit gegenüber ein solventes, expandierendes Unternehmen suggeriert, das machen Firmen also für ihre Reputation.

    In einem Bewerbertraining hat man mir die ziemlich unerhörte Zahl von 80% Pro-forma-Ausschreibungen in den gängigen Jobbörsen genannt. Das war vor 15 Jahren und in einem eher spezialisierten Bereich, also ... wer weiß.

    Meinen ersten Job habe ich über eine Ausschreibung, Bewerbung und klassisches Bewerbungsgespräch bekommen. Dann saß ich neun Jahre mit 1100€ netto in einer in der Auflösung befindlichen PR-Agentur fest. Jetzt bin ich in einem guten Job. Bekommen rein über Vitamin B.

    Arbeiten lohnt sich noch ... bewerben nicht.
    Vainamoinen ist offline Geändert von Vainamoinen (03.09.2023 um 18:25 Uhr)

  2. #62 Zitieren
    Held Avatar von Teron Gorefiend
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    Das Problem ist nicht die Höhe des Bürgergeldes sondern die Länge die man es beziehen kann. Wer nie arbeitet und von 18 bis zum Rentenalter jeden Monat Bürgergeld bezieht bekommt genau so viel (oder fast so viel) wie einer der nur ein paar Monate Bürgergeld bezieht.

    Von mir aus könnte man das Bürgergeld für alle die weniger als 2 Jahre Bürgergeld bezogen haben gerne nochmal um 10-20% erhöhen. Für Leute die aber schon 10 Jahre Bürgergeld bezogen haben sollte es drastisch reduziert werden.

    Naja bei Mindestlohn vs. Bürgergeld würde ich wohl Bürgergeld wählen. Wenn man jedoch gut Geld verdient (Ausbildung/Studium), dann wird sich Arbeit wohl eher lohnen. Wobei es stark abhängt WO man wohnt. Wenn man in München oder so wohnt hat man selbst mit Ausbildung und evtl. auch mit Studium nach dem bezahlen der Miete am Ende noch genau so viel in der Tasche wie ein Bürgergeld Bezieher.
    Teron Gorefiend ist offline

  3. #63 Zitieren
    General Avatar von Korken
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    Zitat Zitat von Teron Gorefiend Beitrag anzeigen
    Das Problem ist nicht die Höhe des Bürgergeldes sondern die Länge die man es beziehen kann. Wer nie arbeitet und von 18 bis zum Rentenalter jeden Monat Bürgergeld bezieht bekommt genau so viel (oder fast so viel) wie einer der nur ein paar Monate Bürgergeld bezieht.

    Von mir aus könnte man das Bürgergeld für alle die weniger als 2 Jahre Bürgergeld bezogen haben gerne nochmal um 10-20% erhöhen. Für Leute die aber schon 10 Jahre Bürgergeld bezogen haben sollte es drastisch reduziert werden.

    Naja bei Mindestlohn vs. Bürgergeld würde ich wohl Bürgergeld wählen. Wenn man jedoch gut Geld verdient (Ausbildung/Studium), dann wird sich Arbeit wohl eher lohnen. Wobei es stark abhängt WO man wohnt. Wenn man in München oder so wohnt hat man selbst mit Ausbildung und evtl. auch mit Studium nach dem bezahlen der Miete am Ende noch genau so viel in der Tasche wie ein Bürgergeld Bezieher.
    Glaub kaum, dass man in der Metropolregion München wohnen bleiben darf mit Bürgergeld. Kumpel muss sich auch ne neue Wohnung suchen, weil die jetzige zu teuer ist.
    Korken ist offline

  4. #64 Zitieren
    Drachentöter
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    Zitat Zitat von Korken Beitrag anzeigen
    Glaub kaum, dass man in der Metropolregion München wohnen bleiben darf mit Bürgergeld. Kumpel muss sich auch ne neue Wohnung suchen, weil die jetzige zu teuer ist.
    neue suchen müssen, muss man sich eigentich nicht, aber man bekommt halt dann nur die entsprechende menge geld für die miete, die für die region üblich ist bzw. den maximal wert. Das kann halt dann paar hundert euro niedriger sein als die eigentliche miete.
    Foodin ist offline

  5. #65 Zitieren
    Vizekanzler WoP
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    Richtig, zumal die Miete, welche das Jobcenter übernimmt, ortsabhängig ist. Sprich in München wird tatsächlich viel mehr bezahlt als in Dresden, bzw dessen Umland. Am Ende gibt es nur nicht viel Auswahl an Wohnungen, die man mit Sozialhilfe bezahlen kann.

    @Teron Gorefiend:
    Was ist mit Hartz-4 Beziehenden, die einen Arbeitsunfall hatten und deshalb lebenslang nicht mehr arbeiten können? Solche Leute gehen oft zur Tafel und können sich kaum mehr leisten als das, was sie dort für 2€ erhalten.
    Xarthor ist offline

  6. #66 Zitieren
    Deus Avatar von Ajanna
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    Zitat Zitat von Xarthor Beitrag anzeigen
    ...
    @Teron Gorefiend:
    Was ist mit Hartz-4 Beziehenden, die einen Arbeitsunfall hatten und deshalb lebenslang nicht mehr arbeiten können? Solche Leute gehen oft zur Tafel und können sich kaum mehr leisten als das, was sie dort für 2€ erhalten.
    Die bekommen kein Hartz-IV, sonder Arbeitsunfähigkeitsrente.

    Ajanna ist gerade online

  7. #67 Zitieren
    Vizekanzler WoP
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    Erkläre das doch mal bitte den Betroffenen.
    Xarthor ist offline

  8. #68 Zitieren
    Deus Avatar von Ajanna
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    Zitat Zitat von Xarthor Beitrag anzeigen
    Erkläre das doch mal bitte den Betroffenen.
    Das Problem ist, dass sie nicht auskömmlich ist, sondern sich am letzten Arbeitsentgeld orientiert.

    Ajanna ist gerade online

  9. #69 Zitieren

    Faszinierend!
    Avatar von smiloDon
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    Zitat Zitat von Foodin Beitrag anzeigen
    neue suchen müssen, muss man sich eigentich nicht, aber man bekommt halt dann nur die entsprechende menge geld für die miete, die für die region üblich ist bzw. den maximal wert. Das kann halt dann paar hundert euro niedriger sein als die eigentliche miete.
    Das hängt immer auch von der Situation am Wohnungsmarkt ab. Das Jobcenter kann einen Umzug anordnen, wenn sie der Meinung sind, die Wohnung sei nicht angemessen. Aber sie haben eben auch einen Ermessungsspielraum. Ist beispielsweise die Wohnung ein wenig zu groß, ist aber auf dem Wohnungsmarkt keine kleinere, günstigere Wohnung nur schwer zu finden, kann vom einem Zwang zum Umzug angesehen werden.

    Aber dass hier nun keiner zu träumen anfängt, die Wohnung muss angemessen sein, groß 40 m2 werden Beziehern von Leistungen nach SGBII zugestanden. Und die Miete darf auch nicht weit über dem Mietspiegel liegen.
    smiloDon ist offline

  10. #70 Zitieren
    Vizekanzler WoP
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    Zitat Zitat von Ajanna Beitrag anzeigen
    Das Problem ist, dass sie nicht auskömmlich ist, sondern sich am letzten Arbeitsentgeld orientiert.
    Das ist hier aber nicht Thema gewesen. Die Leben von Hartz4 und so lange es so ist müssen sie auch berücksichtigt werden - basta. Das es nicht um die Leute geht, die ausreichend Berufsunfähigkeitsrente bekommen, sollte sich doch von selbst erklären.

    @smiloDon:
    Die Größe ist egal, die finanzielle Seite ist wichtiger. Ich hatte vor 10 Jahren eine 45m² Wohnung übers Amt zugestanden bekommen, da die Kalt- und Warmmiete im Rahmen waren. Die Quadratmeter sind eher zur Orientierung gedacht.
    Xarthor ist offline

  11. #71 Zitieren
    Ritter Avatar von Sir Lunchelot
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    Zitat Zitat von Xarthor Beitrag anzeigen
    Das ist hier aber nicht Thema gewesen. Die Leben von Hartz4 und so lange es so ist müssen sie auch berücksichtigt werden - basta. Das es nicht um die Leute geht, die ausreichend Berufsunfähigkeitsrente bekommen, sollte sich doch von selbst erklären.

    @smiloDon:
    Die Größe ist egal, die finanzielle Seite ist wichtiger. Ich hatte vor 10 Jahren eine 45m² Wohnung übers Amt zugestanden bekommen, da die Kalt- und Warmmiete im Rahmen waren. Die Quadratmeter sind eher zur Orientierung gedacht.
    Bei meiner Cousine war es andersrum. Die hatte eine 65 m² Wohnung für 380 € Kalt zusammen mit ihrer Tochter. Ich glaube ihr und ihrer Tochter hätten nur 60 m² zugestanden. Also hat sie sich eine 60 m² Wohnung für 520 € Kalt geholt und das Amt war zufrieden
    Interessante Selbstgespräche setzen einen klugen Gesprächspartner voraus.

    Herbert G. Wells
    Sir Lunchelot ist offline

  12. #72 Zitieren
    objektiv falsch Avatar von Heinz-Fiction
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    Zitat Zitat von smiloDon Beitrag anzeigen
    Aber dass hier nun keiner zu träumen anfängt, die Wohnung muss angemessen sein, groß 40 m2 werden Beziehern von Leistungen nach SGBII zugestanden. Und die Miete darf auch nicht weit über dem Mietspiegel liegen.
    50 Quadratmeter sind angemessen.

    Allerdings wird es relativ schwer bei dieser größe noch eine Wohnung mit angemessenem Preis zu finden.

    Die Angemessenheit ergibt sich außerdem aus dem Preis pro Quadratmeter, eine kleinere Wohnung zum selben Preis kann also unangemessen sein
    Heinz-Fiction ist offline

  13. #73 Zitieren
    Held Avatar von Teron Gorefiend
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    Zitat Zitat von Xarthor Beitrag anzeigen

    @Teron Gorefiend:
    Was ist mit Hartz-4 Beziehenden, die einen Arbeitsunfall hatten und deshalb lebenslang nicht mehr arbeiten können? Solche Leute gehen oft zur Tafel und können sich kaum mehr leisten als das, was sie dort für 2€ erhalten.
    Klar für solche Menschen sollte es Hilfe geben. Habe selbst körperlich behinderte Menschen, teils auch durch Arbeitsunfälle in meiner Familie. Für solche Menschen sollte es dann ein wirklich bedingungsloses Grundeinkommen geben. Das könnte man ja prüfen und wenn wirklich klar ist, dass die Person nicht mehr arbeiten kann gibts Geld und keine sinnlose Umschulungslehrgänge um evtl. doch noch nen überflüssigen Job zu erledigen.

    Aber es gibt leider genug gesunde Menschen die schon sehr lange Hartz4/Bürgergeld erhalten haben. Denen sollte man das Geld kürzen.

    Wobei zum Thema bedingungsloses Grundeinkommen. Das darf es ruhig geben aber ein System wo es JEDER erhält (evtl. sogar noch zugezogene, das wird ein Magnet und alle Welt will dann nach Deutschland), KANN UNMÖGLICH funktionieren. Bedingungsloses Grundeinkommen für alle Menschen die 5 oder 10 Jahre gearbeitet hatten, das könnte funktionieren.
    Teron Gorefiend ist offline

  14. #74 Zitieren

    Faszinierend!
    Avatar von smiloDon
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    Zitat Zitat von Heinz-Fiction Beitrag anzeigen
    50 Quadratmeter sind angemessen.
    Soweit mir bekannt ist, hängt es vom Bundesland ab. Knapp über 40 qm sollten aber überall in Ordnung gehen. Kann sein, dass die Grenze in deinem Bundesland etwas höher ist.

    Zitat Zitat von Teron Gorefiend Beitrag anzeigen
    Klar für solche Menschen sollte es Hilfe geben. Habe selbst körperlich behinderte Menschen, teils auch durch Arbeitsunfälle in meiner Familie. Für solche Menschen sollte es dann ein wirklich bedingungsloses Grundeinkommen geben. Das könnte man ja prüfen und wenn wirklich klar ist, dass die Person nicht mehr arbeiten kann gibts Geld und keine sinnlose Umschulungslehrgänge um evtl. doch noch nen überflüssigen Job zu erledigen.
    Das wäre dann aber an die Bindingung arbeitsunfägig bebunden. Also doch nicht bedingungslos.
    Zitat Zitat von Teron Gorefiend Beitrag anzeigen
    Aber es gibt leider genug gesunde Menschen die schon sehr lange Hartz4/Bürgergeld erhalten haben. Denen sollte man das Geld kürzen.
    Du willst diesen Menschen, obgleich sie sich nichts zu Schulde haben kommen lassen, auch noch ihr Existenzminimum kürzen?
    Wie beurteilst du alleinerziehende Frauen oder Männer, welche nicht arbeiten können, weil sie sich um ihre Kinder kümmern müssen?

    Zitat Zitat von Xarthor Beitrag anzeigen
    @smiloDon:
    Die Größe ist egal, die finanzielle Seite ist wichtiger. Ich hatte vor 10 Jahren eine 45m² Wohnung übers Amt zugestanden bekommen, da die Kalt- und Warmmiete im Rahmen waren. Die Quadratmeter sind eher zur Orientierung gedacht.
    45 m² sind auch im Rahmen.
    Hättest du aber 60 m² zur Verfügung gehabt, hätte das Jobcenter wahrscheinlich schon angemahnt, dass du dir eine kleiner und günstigere Wohnung hättest suchen müssen.
    Wäre diese aber am Markt nicht verfügbar oder deine Wohnung trotz der Größe recht günstig gewesen, hätte man davon vielleicht abgesehen. Es gibt einen Verhandlungsspielraum, aber man muss auch die Traute haben, diesen zu nutzen. Denn nicht jeder "Klient" beharrt auf seinen Rechten.
    smiloDon ist offline

  15. #75 Zitieren
    Vizekanzler WoP
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    @Teron Gorefiend :
    Also kein Geld für Kinder? Oder erstmal 5-10 Jahre Kinderarbeit? Und was ist mit Studenten? Erstmal 10 Jahre arbeiten bevor sie sich das Studium leisten können, auch wenn sie abseits von Programmierung nichts drauf haben? Ich weiß, du hast das jetzt auf die Schnelle nur nicht mitbedacht und bist sicher der Meinung, dass man auch hier was machen kann. Das Ding ist aber, BGE soll nicht nur eine Grundsicherung darstellen, sondern auch alle Sozialausgaben für Deutsche vereinheitlichen und den Bürokratieoverhead entfernen. Das bedeutet mit der Geburt wird man automatisch in das System eingetragen und das Geld wird von da an sowieso automatisch ausgezahlt. Viel mehr gibt es nicht zu beachten. Die Verwaltung kann auf ein Minimum reduziert werden.

    Argumente wie "dann kommen die von überall her um ihr gratis Geld abzuholen" sind auch nur ein Strohmann - keine einzige Person, also wirklich Null Menschen glauben, dass man BGE so umsetzen sollte. Bedingungslos heißt im weitesten Sinne, dass es ohne Antrag ausgezahlt wird. Schon dein Beispiel mit Arbeitsunfall geht mit Anträgen einher, bzw mit der Beweispflicht, dass man arbeitsunfähig ist. Das widerspricht dem Konzept.

    Zugezogene, die noch keine Staatsbürgerschaft erlangt haben, kann man gerne anders behandeln (zum Schutz deutscher Interessen), sofern das mit der Würde der Menschen vereinbar bleibt. Sprich Gelder die man an die Leute auszahlt kommen aus einen anderen Topf, bei dem der Anspruch (etwa für Flüchtlinge) geprüft wird. Sich hier dran aufzuhängen würde nur den Fortschritt verunmöglichen.

    Übrigens kam kürzlich eine Studie für Deutschland heraus, die meint, BGE mit 1200€ ist bezahlbar und führe bei 83% der Bevölkerung zu finanziellen Verbesserungen, trotz Anhebung der Einkommenssteuer auf 50% (um einen Großteil des BGE wieder finanzieren zu können).

    @smiloDon:
    Bei mir wurde es damals "angemahnt", aber am Ende war es okay, weil der Preis im Rahmen war.

    @Heinz-Fiction:
    Es kann sein, dass es hierzu Änderungen gab oder das es an lokale Gegebenheiten angepasst ist. Bei mir waren es definitiv 40m².
    Xarthor ist offline

  16. #76 Zitieren
    Deus Avatar von Ajanna
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    Zitat Zitat von Sir Lunchelot Beitrag anzeigen
    Bei meiner Cousine war es andersrum. Die hatte eine 65 m² Wohnung für 380 € Kalt zusammen mit ihrer Tochter. Ich glaube ihr und ihrer Tochter hätten nur 60 m² zugestanden. Also hat sie sich eine 60 m² Wohnung für 520 € Kalt geholt und das Amt war zufrieden
    Die Geschichte glaube ich nicht.

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  17. #77 Zitieren
    Antihegemonial Avatar von Alo
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    Zitat Zitat von Ajanna Beitrag anzeigen
    Richtig. Die eine Hälfte der Stelle bekommt die unterqualifizierte Schatzi von irgendwem. Das ist der Teil mit dem Dienstwagen. Für 75% der Arbeit wird dann eine qualifizierte Person mit einer halben Stelle angestellt, die darf den Dreck wegmachen.
    Ja, der Klassiker.
    Alo ist offline

  18. #78 Zitieren
    Deus Avatar von Ajanna
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    "Schatzi" kann man übrigens korrekt durch alle Gender anwenden.

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  19. #79 Zitieren
    objektiv falsch Avatar von Heinz-Fiction
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    Ich weiß nicht wie es in der Privatwirtschaft ist, aber im öffentlichen Dienst gibt's schon arg viel Mauscheleien bei Ausschreibungen. Das beschränkt sich nicht nur auf freie Stellen, sondern ist auch beim ausschreiben von Auftragsarbeiten leider Gang und gäbe.

    Hat schon seinen grund warum Deutschland auf dem Korruptionsindex gerade so in den top 10 ist
    "Taucht ein in die Schönheit der deutschen Sprache. Ich tue das. Für mich sind Anglizismen ein No-Go"
    Heinz-Fiction ist offline

  20. #80 Zitieren
    Deus Avatar von Ajanna
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    ...und wenn sich mal wirklich jemand bewirbt, der zufällig so super extrem gut passt, dass man die Bewerbung eigentlich nicht ignorieren kann, dann wird die Stelle neu ausgeschrieben.

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