Wenn man die Leistung streicht, dann werden die sich Lebensmittel oder was auch immer anderweitig besorgen. Klar, wer sitzt schon rum und verhungert? Alleine deswegen ist das eher kontraproduktiv, mal ganz davon abgesehen das es wohl nicht mit dem Grundgesetz vereinbar wäre.
Eine Duldung ist natürlich kein Aufenthaltstitel, es ist nur eine Aussetzung der Vollziehung, also eine Art Vollstreckungsschutz. Das gibt es nicht nur im Asylrecht sondern auch in anderen Bereichen. Zum Beispiel wenn du einen Steuerbescheid bekommst über sagen wir 5.000,- EUR. Die 5.000,- EUR sind hier im Beispiel grundsätzlich in Ordnung, das erkennst du so an, aber momentan hast du das Geld nicht. Dann kann man sich bspw. auf Ratenzahlungen einigen und es wird vorerst nicht vollstreckt. Dann ändert sich aber trotzdem nichts an deinem rechtlichen Status als Schuldner der 5.000,- EUR. Das ist auch bei geduldeten Personen so, die sind weiter grundsätzlich ausreisepflichtig, aber es gibt Gründe die die Ausreise eben verhindern (z.B. fehlende Ausweise oder gesundheitliche Gründe). Bei den fehlenden Ausweisen ist das dann mal ein Nachteil an weitestgehend geschlossenen Grenzen und restriktiven Einreisebestimmungen. Die können dann tatsächlich nirgendwo anders hin. Entfällt der Grund für die Duldung, müssen sie dann jederzeit mit der Abschiebung rechnen, kriegen aber bis dahin natürlich weiterhin Leistungen.
Wenn man so will ist das die Ironie der Geschichte. Ausreisen wären nämlich auch sehr viel einfacher, wenn Grenzübertretungen generell einfacher wären, wenn jedes Land viel freier einreisen ließe. Eigentlich absurd, aber ein gutes Beispiel für nicht zu Ende gedachten Populismus.
Wobei man natürlich sagen muss, das wohl kaum ein Land einseitig Einreisebestimmungen lockern wird, realistischerweise wird das wohl nur gegenseitig passieren (wie z.B. innerhalb der EU).