Ergebnis 1 bis 11 von 11

Linux- Antivirus empfehlung

  1. #1 Zitieren
    Drachentöter Avatar von Foodin
    Registriert seit
    Aug 2022
    Beiträge
    4.030
    Bei Windows hatte ich mich mit dem Windows Defender zufrieden gegeben. Wie handhabt man es bei Linux?

    hat sich erledigt. keins
    Getting a positive review is a privilege
    Foodin ist offline Geändert von Foodin (26.01.2023 um 04:38 Uhr)

  2. #2 Zitieren

    Metasyntaktische Variable
    Avatar von foobar
    Registriert seit
    Sep 2004
    Ort
    Direkt hinter dir! Buh!
    Beiträge
    24.059
    Zitat Zitat von Foodin Beitrag anzeigen
    hat sich erledigt. keins
    Ganz genau, ist unnötig. Virenscanner unter Linux braucht man praktisch nur, um nach Windows-Viren zu suchen (falls man bspw. einen Server betreibt, auf dem Nutzer Dateien tauschen können und nicht an der Verbreitung mithelfen möchte).

    Ausnahme: Wer mit dem Rechner Online-Banking machen möchte, sollte sich mal die Bedingungen genau durchlesen. Oft verlangen die Banken unverstanden pauschal, dass man einen Virenscanner einsetze. Ist das nicht der Fall, könnten sie u.U. die Haftung ablehnen. Die Tatsache, dass Linux zum Einsatz kommt, wird dann natürlich geflissentlich ignoriert. Das Ziel ist ja nicht, eine technisch korrekte Gefahrenanalyse vorzunehmen, sondern irgendeinen Grund zu finden, um sich aus der Verantwortung stehlen zu können. Will man dem vorbeugen, installiert man halt ClamAV (ggf. mit ClamTK als GUI). Schon hat man einen Virenscanner installiert, auf den man verweisen kann, wenn die Bank Zicken macht.

    Feeling a bit masochistic and want to read more of my diatribes? Check out Foobar's Rantpage.

    foobar erklärt die Welt der Informatik: Was ist ein Zeichensatz?Was ist die 32Bit-Grenze?Warum sind Speicheroptimierer Unsinn?Wie teste ich meinen RAM?Was ist HDR?Was ist Tesselation?Warum haben wir ein Urheberrecht?Partitionieren mit MBR oder GPT?Was hat es mit dem m.2-Format auf sich?Warum soll ich meine SSD nicht zum Anschlag befüllen?Wer hat an der MTU gedreht?UEFI oder BIOS Boot?Was muss man über Virenscanner wissen?Defragmentieren sinnvoll?Warum ist bei CCleaner & Co. Vorsicht angesagt?Was hat es mit 4Kn bei Festplatten auf sich?Was ist Bitrot?Was sind die historischen Hintergründe zur (nicht immer optimalen) Sicherheit von Windows?Wie kann ich Datenträger sicher löschen?Was muss ich bzgl. Smartphone-Sicherheit wissen?Warum sind Y-Kabel für USB oft keine gute Idee?Warum sind lange Passwörter besser als komplizierte?Wie funktionieren Tintenstrahldrucker-Düsen?Wie wähle ich eine Linux-Distribution für mich aus?Warum ist Linux sicherer als Windows?Sind statische Entladungen bei Elektronik wirklich ein Problem?Wie repariere ich meinen PC-Lüfter?Was ist die MBR-Lücke?Wie funktioniert eine Quarz-Uhr?Was macht der Init-Prozess unter Linux und wie schlimm ist SystemD?Mainboard-Batterie - wann wechseln?Smartphone ohne Google?
    foobar ist offline

  3. #3 Zitieren
    Drachentöter Avatar von Foodin
    Registriert seit
    Aug 2022
    Beiträge
    4.030
    Zitat Zitat von foobar Beitrag anzeigen
    Ganz genau, ist unnötig. Virenscanner unter Linux braucht man praktisch nur, um nach Windows-Viren zu suchen (falls man bspw. einen Server betreibt, auf dem Nutzer Dateien tauschen können und nicht an der Verbreitung mithelfen möchte).

    Ausnahme: Wer mit dem Rechner Online-Banking machen möchte, sollte sich mal die Bedingungen genau durchlesen. Oft verlangen die Banken unverstanden pauschal, dass man einen Virenscanner einsetze. Ist das nicht der Fall, könnten sie u.U. die Haftung ablehnen. Die Tatsache, dass Linux zum Einsatz kommt, wird dann natürlich geflissentlich ignoriert. Das Ziel ist ja nicht, eine technisch korrekte Gefahrenanalyse vorzunehmen, sondern irgendeinen Grund zu finden, um sich aus der Verantwortung stehlen zu können. Will man dem vorbeugen, installiert man halt ClamAV (ggf. mit ClamTK als GUI). Schon hat man einen Virenscanner installiert, auf den man verweisen kann, wenn die Bank Zicken macht.
    ok gut zu wissen.
    Getting a positive review is a privilege
    Foodin ist offline

  4. #4 Zitieren
    Mythos
    Registriert seit
    May 2014
    Beiträge
    8.430
    Zitat Zitat von foobar Beitrag anzeigen
    Ausnahme: Wer mit dem Rechner Online-Banking machen möchte, sollte sich mal die Bedingungen genau durchlesen. Oft verlangen die Banken unverstanden pauschal, dass man einen Virenscanner einsetze.
    Wie will die Bank das denn überprüfen? Kann man nicht auch einfach sagen "ich nutze ClamAV" obwohl ich das nicht tue?
    Wer mit Sonderzeichen gendert, diskriminiert jene, die sich nicht zu Mann oder Frau zuordnen lassen. Geschlechtergerechtigkeit in der Sprache erreicht man nur mit gender-neutralen Begriffen. Wer das weiß und dennoch gendert, diskriminiert mit Vorsatz!
    Xarthor ist offline

  5. #5 Zitieren

    Metasyntaktische Variable
    Avatar von foobar
    Registriert seit
    Sep 2004
    Ort
    Direkt hinter dir! Buh!
    Beiträge
    24.059
    Zitat Zitat von Xarthor Beitrag anzeigen
    Wie will die Bank das denn überprüfen? Kann man nicht auch einfach sagen "ich nutze ClamAV" obwohl ich das nicht tue?
    Also grundsätzlich würde ich sowieso nie mehr Informationen geben als nötig. Wenn die Frage also lautet: „Hatten Sie einen Virenscanner?”, dann lautet die Antwort: „Aber sicher!”. Welcher konkret gibt man ohne Not nicht an, weil man denen sonst evtl. wieder Munition gibt.

    Aber ansonsten: Ein denkbares Szenario wäre bspw., dass die Bank entweder selbst Anzeige erstattet oder vom Kunden verlangt, Anzeige zu erstatten und dann die Polizei im Zuge der Ermittlungen eine forensische Analyse des Rechners vornimmt. Die Bank will dann Akteneinsicht haben und kriegt es so heraus.

    Anderes Szenario: In einem eventuellen Zivilprozess gegen die Bank könnte der Richter einen Gutachter einsetzen und ebenfalls eine entsprechende Analyse machen lassen.

    Und hat man behauptet, einen Virenscanner zu haben, obwohl das nicht stimmte und es kommt heraus, dann kann das u.U. sogar Betrug sein. Dann ist nicht nur das Geld weg, sondern man hat auch noch ein Strafverfahren am Hals. Erzählt man die Lüge als Zeuge (nicht Partei) vor Gericht, bspw. im Strafverfahren gegen denjenigen, der das Geld geklaut hat, dann kann auch noch eine uneidliche Falschaussage oben drauf kommen.

    Wenn man die potentiellen Risiken abwägt, ist es IMHO besser, einfach ClamAV zu installieren. Der frisst ja kein Brot und man kann guten Gewissens die Wahrheit sagen. Und wenn man mal neugierig ist, was da so per E-Mail eingetrudelt ist oder vom Bekannten auf den USB-Stick gepackt wurde, dann leistet er auch hinreichende Dienste.

    Feeling a bit masochistic and want to read more of my diatribes? Check out Foobar's Rantpage.

    foobar erklärt die Welt der Informatik: Was ist ein Zeichensatz?Was ist die 32Bit-Grenze?Warum sind Speicheroptimierer Unsinn?Wie teste ich meinen RAM?Was ist HDR?Was ist Tesselation?Warum haben wir ein Urheberrecht?Partitionieren mit MBR oder GPT?Was hat es mit dem m.2-Format auf sich?Warum soll ich meine SSD nicht zum Anschlag befüllen?Wer hat an der MTU gedreht?UEFI oder BIOS Boot?Was muss man über Virenscanner wissen?Defragmentieren sinnvoll?Warum ist bei CCleaner & Co. Vorsicht angesagt?Was hat es mit 4Kn bei Festplatten auf sich?Was ist Bitrot?Was sind die historischen Hintergründe zur (nicht immer optimalen) Sicherheit von Windows?Wie kann ich Datenträger sicher löschen?Was muss ich bzgl. Smartphone-Sicherheit wissen?Warum sind Y-Kabel für USB oft keine gute Idee?Warum sind lange Passwörter besser als komplizierte?Wie funktionieren Tintenstrahldrucker-Düsen?Wie wähle ich eine Linux-Distribution für mich aus?Warum ist Linux sicherer als Windows?Sind statische Entladungen bei Elektronik wirklich ein Problem?Wie repariere ich meinen PC-Lüfter?Was ist die MBR-Lücke?Wie funktioniert eine Quarz-Uhr?Was macht der Init-Prozess unter Linux und wie schlimm ist SystemD?Mainboard-Batterie - wann wechseln?Smartphone ohne Google?
    foobar ist offline

  6. #6 Zitieren
    Mythos
    Registriert seit
    May 2014
    Beiträge
    8.430
    Also ich bin Opfer (bezüglich Bank) und werde dann noch Opfer der Polizei, die meinen PC beschlagnahmt um Dinge zu analysieren? Ist das überhaupt rechtmäßig? Da müsste man ja schon mir Betrug, bzw Betrugsversuch vorwerfen (wäre jedenfalls mein Rechtsverständnis, das sicherlich Lücken aufweist). Hast du die Infos aus realen Fällen oder ist das deine eigene Überlegung? Nicht, dass ich dir nicht glaube, aber ich möchte die Infos besser zuordnen können. Ich werde es auf jeden Fall im Hinterkopf behalten.
    Wer mit Sonderzeichen gendert, diskriminiert jene, die sich nicht zu Mann oder Frau zuordnen lassen. Geschlechtergerechtigkeit in der Sprache erreicht man nur mit gender-neutralen Begriffen. Wer das weiß und dennoch gendert, diskriminiert mit Vorsatz!
    Xarthor ist offline

  7. #7 Zitieren

    Metasyntaktische Variable
    Avatar von foobar
    Registriert seit
    Sep 2004
    Ort
    Direkt hinter dir! Buh!
    Beiträge
    24.059
    Grundsätzlich kann alles, was für die Untersuchung von Belang ist, auch gegen den Willen des Betroffenen beschlagnahmt werden. §94 StPO nennt zumindest keine Ausnahmen. Es kommt nicht oft vor (die meisten Opfer von Straftaten wünschen sich ja deren Aufklärung), also sind mir keine einschlägigen Urteile dazu bekannt. Aber das Gesetz liest sich da recht klar.

    Es kann auch als vertragliche Klausel Teil der Nutzungsbedingungen der Bank sein. Viele Versicherungen machen das beispielsweise auch, dass sie dem Betroffenen eine Mitwirkungspflicht auferlegen. Klassisches Beispiel sind Krankenversicherungen. Du musst denen deine Diagnosen und Arztrechnungen nicht übermitteln, wenn du nicht willst, dass die wissen, wie es dir gesundheitlich geht. Aber wenn du das Recht ausübst, kann die Versicherung halt die Erstattung ablehnen. Ähnliches können Banken machen. Sie schreiben irgendwo ins Kleingedruckte, dass halt mitwirken musst, wenn was ist. Und wenn du es nicht machst, bleibst du auf dem Schaden sitzen.

    Und in einem Zivilverfahren kann die Gegenseite natürlich auch darauf verweisen, dass du nicht kooperiert hast und sagen, dass das schon irgendwie verdächtig ist. Was der Richter dann daraus macht... keine Ahnung.

    Feeling a bit masochistic and want to read more of my diatribes? Check out Foobar's Rantpage.

    foobar erklärt die Welt der Informatik: Was ist ein Zeichensatz?Was ist die 32Bit-Grenze?Warum sind Speicheroptimierer Unsinn?Wie teste ich meinen RAM?Was ist HDR?Was ist Tesselation?Warum haben wir ein Urheberrecht?Partitionieren mit MBR oder GPT?Was hat es mit dem m.2-Format auf sich?Warum soll ich meine SSD nicht zum Anschlag befüllen?Wer hat an der MTU gedreht?UEFI oder BIOS Boot?Was muss man über Virenscanner wissen?Defragmentieren sinnvoll?Warum ist bei CCleaner & Co. Vorsicht angesagt?Was hat es mit 4Kn bei Festplatten auf sich?Was ist Bitrot?Was sind die historischen Hintergründe zur (nicht immer optimalen) Sicherheit von Windows?Wie kann ich Datenträger sicher löschen?Was muss ich bzgl. Smartphone-Sicherheit wissen?Warum sind Y-Kabel für USB oft keine gute Idee?Warum sind lange Passwörter besser als komplizierte?Wie funktionieren Tintenstrahldrucker-Düsen?Wie wähle ich eine Linux-Distribution für mich aus?Warum ist Linux sicherer als Windows?Sind statische Entladungen bei Elektronik wirklich ein Problem?Wie repariere ich meinen PC-Lüfter?Was ist die MBR-Lücke?Wie funktioniert eine Quarz-Uhr?Was macht der Init-Prozess unter Linux und wie schlimm ist SystemD?Mainboard-Batterie - wann wechseln?Smartphone ohne Google?
    foobar ist offline

  8. #8 Zitieren
    Mythos
    Registriert seit
    May 2014
    Beiträge
    8.430
    Zitat Zitat von foobar Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich kann alles, was für die Untersuchung von Belang ist, auch gegen den Willen des Betroffenen beschlagnahmt werden. §94 StPO nennt zumindest keine Ausnahmen. Es kommt nicht oft vor (die meisten Opfer von Straftaten wünschen sich ja deren Aufklärung), also sind mir keine einschlägigen Urteile dazu bekannt. Aber das Gesetz liest sich da recht klar.
    Speichermedien, darunter besonders Handy und Computer, sind aber auch grundgesetzlich wichtige schützenswerte Objekte, da sie als "ausgelagertes Hirn" anerkannt wurden. Man speichert ja oftmals viele wichtige Informationen ab, die viel über die Person selbst aussagen können. Das heißt nicht, dass es ein uneingeschränktes Recht auf Privatsphäre gibt, aber das auch hier eine Rechtsgüterabwägung stattfindet. Zumal es nicht nur um Datenschutz (auch von Drittpersonen) etc geht, sondern gegebenenfalls auch um die Einschränkung von Freiheiten und Gefährdung von Gesundheit und solche Späße. Und mir kam/kommt in dem Fall eine Beschlagnahmung doch sehr unverhältnismäßig vor (wobei es sicher auch darauf ankommt, in welchem Ausmaß das Problem mit der Bank besteht und wie wichtig ein Gerät individuell darstellt). Auch die Polizei darf nicht beliebig beschlagnahmen. Ich kenne mich nur im konkreten Kontext zu wenig aus um da verlässliche Überlegungen anzustellen.

    Auf der anderen Seite, was ist ein Antivierenschutzprogramm? Das Linuxsystem ist ja quasi schon selbst eins, wenn man es auf der technischen Ebene betrachtet. Eventuell hat man da mit juristischen Interpretationen da noch bisher ungenutzte Spielräume - alles natürlich ohne Sicherheit.

    Aber mal angenommen, die Polizei beschlagnahmt den PC, was von einem späteren Gerichtsverfahren als unverhältnismäßig eingestuft wird. Dann wäre der Schaden von wegen "Sie haben nachweislich gar kein Antivirenschutz installiert" ja bereits entstanden. Von dem her hättest du mit deiner Empfehlung so oder so recht - und wenn es nur darum geht "auf der sicheren Seite" zu sein.
    Wer mit Sonderzeichen gendert, diskriminiert jene, die sich nicht zu Mann oder Frau zuordnen lassen. Geschlechtergerechtigkeit in der Sprache erreicht man nur mit gender-neutralen Begriffen. Wer das weiß und dennoch gendert, diskriminiert mit Vorsatz!
    Xarthor ist offline

  9. #9 Zitieren
    Drachentöter Avatar von Foodin
    Registriert seit
    Aug 2022
    Beiträge
    4.030
    Zitat Zitat von Xarthor Beitrag anzeigen
    Speichermedien, darunter besonders Handy und Computer, sind aber auch grundgesetzlich wichtige schützenswerte Objekte, da sie als "ausgelagertes Hirn" anerkannt wurden. Man speichert ja oftmals viele wichtige Informationen ab, die viel über die Person selbst aussagen können. Das heißt nicht, dass es ein uneingeschränktes Recht auf Privatsphäre gibt, aber das auch hier eine Rechtsgüterabwägung stattfindet. Zumal es nicht nur um Datenschutz (auch von Drittpersonen) etc geht, sondern gegebenenfalls auch um die Einschränkung von Freiheiten und Gefährdung von Gesundheit und solche Späße. Und mir kam/kommt in dem Fall eine Beschlagnahmung doch sehr unverhältnismäßig vor (wobei es sicher auch darauf ankommt, in welchem Ausmaß das Problem mit der Bank besteht und wie wichtig ein Gerät individuell darstellt). Auch die Polizei darf nicht beliebig beschlagnahmen. Ich kenne mich nur im konkreten Kontext zu wenig aus um da verlässliche Überlegungen anzustellen.

    Auf der anderen Seite, was ist ein Antivierenschutzprogramm? Das Linuxsystem ist ja quasi schon selbst eins, wenn man es auf der technischen Ebene betrachtet. Eventuell hat man da mit juristischen Interpretationen da noch bisher ungenutzte Spielräume - alles natürlich ohne Sicherheit.

    Aber mal angenommen, die Polizei beschlagnahmt den PC, was von einem späteren Gerichtsverfahren als unverhältnismäßig eingestuft wird. Dann wäre der Schaden von wegen "Sie haben nachweislich gar kein Antivirenschutz installiert" ja bereits entstanden. Von dem her hättest du mit deiner Empfehlung so oder so recht - und wenn es nur darum geht "auf der sicheren Seite" zu sein.
    dann hol dir einen guten Anwalt der das am ende dem Richter erklärt. Nur weil man im recht ist, heißt es nicht, dass man auch recht bekommt. Lieber eine kleine Abwägung machen und am ende keinen Stress haben, als am ende das recht vor Gericht auszufechten. Am ende hat man nicht recht und hohe kosten neben den eigentlichen schaden.
    Getting a positive review is a privilege
    Foodin ist offline

  10. #10 Zitieren
    Mythos
    Registriert seit
    May 2014
    Beiträge
    8.430
    Das mag sein, war hier aber gar nicht mein Punkt. Sich mehr mit dem Recht auszukennen ist nie verkehrt - und ich wollte hier einfach nur etwas mehr in Erfahrung bringen ohne zu beabsichtigen meine Rechtslage auszureizen. Es kann ja auch künftig mal helfen andere Leute aufzuklären oder mir weitere Argumente in einer Diskussionsrunde an die Hand geben, deshalb fühle ich ab und zu gerne mal etwas mehr auf den Zahn.
    Wer mit Sonderzeichen gendert, diskriminiert jene, die sich nicht zu Mann oder Frau zuordnen lassen. Geschlechtergerechtigkeit in der Sprache erreicht man nur mit gender-neutralen Begriffen. Wer das weiß und dennoch gendert, diskriminiert mit Vorsatz!
    Xarthor ist offline

  11. #11 Zitieren

    Metasyntaktische Variable
    Avatar von foobar
    Registriert seit
    Sep 2004
    Ort
    Direkt hinter dir! Buh!
    Beiträge
    24.059
    Zitat Zitat von Xarthor Beitrag anzeigen
    Auch die Polizei darf nicht beliebig beschlagnahmen. Ich kenne mich nur im konkreten Kontext zu wenig aus um da verlässliche Überlegungen anzustellen.
    Wenn du die Sachen nicht freiwillig hergeben willst und die Polizei sie aber haben möchte, dann müssen sie sich entweder auf Gefahr im Verzuge berufen oder sich die Beschlagnahme richterlich absegnen lassen. Und vor Gericht und auf Hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand. Viele Richter stempeln Beschlagnahmen, Dursuchungsbeschlüsse und dergleichen einfach unbesehen ab.


    Auf der anderen Seite, was ist ein Antivierenschutzprogramm? Das Linuxsystem ist ja quasi schon selbst eins, wenn man es auf der technischen Ebene betrachtet. Eventuell hat man da mit juristischen Interpretationen da noch bisher ungenutzte Spielräume
    Da würde ich mich nicht drauf verlassen. Es gibt klare Regeln, wie Verträge vor Gericht zu interpretieren sind. Zum Beispiel schreibt §157 BGB vor: „Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.” Das heißt unter anderem, dass weit hergeholte Umdeutungen, die im normalen Alltag kein Mensch machen würde (Betriebssystem = Antivirenprogramm), nicht zulässig sind. Gerichte bemühen hierzu folgendes Gedankenmodell: Wie hätte ein objektiver, vernünftiger Dritter das Wort verstanden? Und wenn du auf die Straße gehst und 1.000 Leute fragst, was sie unter einem Virenscanner verstehen, dann würde da wohl keiner „Linux” sagen.


    Aber mal angenommen, die Polizei beschlagnahmt den PC, was von einem späteren Gerichtsverfahren als unverhältnismäßig eingestuft wird. Dann wäre der Schaden von wegen "Sie haben nachweislich gar kein Antivirenschutz installiert" ja bereits entstanden. Von dem her hättest du mit deiner Empfehlung so oder so recht - und wenn es nur darum geht "auf der sicheren Seite" zu sein.
    Genau. Selbst als Beschuldigter im Strafverfahren (wo man die meisten Rechte hat), bringen einem nachträgliche Feststellungen durch ein Gericht oft nicht viel. Wenn z.B. die Polizei bei dir eine Hausdurchsuchung macht und belastendes Material findet und dann hinterher ein Gericht entscheidet, dass die Durchsuchung unrechtmäßig war, dann können diese Beweise trotzdem gegen dich verwendet werden. Ist nicht wie in den USA, wo dann automatisch ein Verwertungsverbot folgt.

    Offiziell ist es so, dass der Richter eine Interessenabwägung machen soll. Das Interesse des Einzelnen am Schutz seiner Grundrechte vs. das Interesse der Allgemeinheit an der Verfolgung von Straftaten. Und in der Theorie klingt das ganz nützlich. Wir haben alle die Krimi-Shows aus Amerika gesehen, wo der kinderschändende, Drogen dealende, Hundewelpen zum Spaß erwürgende, Nonnen mit dem Auto überfahrende, Ananas auf Pizza essende Mafia-Boss am Ende wegen irgendeiner technischen Lappalie als freier Mann aus dem Gerichtssaal stolziert. In so einem Fall könnte in Deutschland der Richter sagen: „Das ist so ein schwerwiegender Fall, hier machen wir mal eine Ausnahme und lassen die Beweise trotzdem zu!” Aber der Regelfall wäre, dass es eben nicht erlaubt ist.

    In der Praxis läuft es natürlich ganz anders ab. In 99% aller Fälle geht die angebliche Interessenabwägung zugunsten der Staatsanwaltschaft aus. Wenn selbst ein Student, der ein paar hundert Lieder in eine Tauschbörse gestellt hat, so ein Schwerstkrimineller ist, dass man dem unbedingt das Handwerk legen muss, dann stellt sich die Frage, was es darunter eigentlich noch geben soll, wo die Abwägung mal anders ausgeht.

    Feeling a bit masochistic and want to read more of my diatribes? Check out Foobar's Rantpage.

    foobar erklärt die Welt der Informatik: Was ist ein Zeichensatz?Was ist die 32Bit-Grenze?Warum sind Speicheroptimierer Unsinn?Wie teste ich meinen RAM?Was ist HDR?Was ist Tesselation?Warum haben wir ein Urheberrecht?Partitionieren mit MBR oder GPT?Was hat es mit dem m.2-Format auf sich?Warum soll ich meine SSD nicht zum Anschlag befüllen?Wer hat an der MTU gedreht?UEFI oder BIOS Boot?Was muss man über Virenscanner wissen?Defragmentieren sinnvoll?Warum ist bei CCleaner & Co. Vorsicht angesagt?Was hat es mit 4Kn bei Festplatten auf sich?Was ist Bitrot?Was sind die historischen Hintergründe zur (nicht immer optimalen) Sicherheit von Windows?Wie kann ich Datenträger sicher löschen?Was muss ich bzgl. Smartphone-Sicherheit wissen?Warum sind Y-Kabel für USB oft keine gute Idee?Warum sind lange Passwörter besser als komplizierte?Wie funktionieren Tintenstrahldrucker-Düsen?Wie wähle ich eine Linux-Distribution für mich aus?Warum ist Linux sicherer als Windows?Sind statische Entladungen bei Elektronik wirklich ein Problem?Wie repariere ich meinen PC-Lüfter?Was ist die MBR-Lücke?Wie funktioniert eine Quarz-Uhr?Was macht der Init-Prozess unter Linux und wie schlimm ist SystemD?Mainboard-Batterie - wann wechseln?Smartphone ohne Google?
    foobar ist offline

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •