Hier handelt es sich wohl ein Missverständnis. Erstens regelt die Verfassung nicht das Urheberrecht. Zweitens wird kein Urheberrecht übertragen in dem Sinne wie es beispielsweise beim Tod eines Urhebers auf dessen Nachfahren übergeht. Es wird lediglich ein nicht-exklusives Nutzungsrecht gewährt:
Das sind zwei verschiedene Dinge. Das Urheberrecht bleibt also nach wie vor bei der Person, welche die Beiträge erstellt hat. Das heißt, diese Person darf natürlich auch weiterhin die Inhalte ihrer Beiträge verwenden, z. B. in anderen Foren oder auf anderen Webseiten. Wem's Spaß macht, der könnte sogar ein Buch mit allen eigenen Forenbeiträgen veröffentlichen.
Mal abgesehen davon, dass ich als juristischer Laie finde, dass "gewandelte Überzeugung" nicht auf jeglichen Beitrag in einem Forum anwendbar wäre, weil nicht jeder Beitrag eine Überzeugung darstellt, gilt auch Absatz 3 des genannten Paragraphen:
"(3) Der Urheber hat den Inhaber des Nutzungsrechts angemessen zu entschädigen. Die Entschädigung muß mindestens die Aufwendungen decken, die der Inhaber des Nutzungsrechts bis zur Erklärung des Rückrufs gemacht hat; jedoch bleiben hierbei Aufwendungen, die auf bereits gezogene Nutzungen entfallen, außer Betracht. Der Rückruf wird erst wirksam, wenn der Urheber die Aufwendungen ersetzt oder Sicherheit dafür geleistet hat. [...]"
Wie willst du aber jemanden angemessen entschädigen, wenn durch das Wegfallen der verfassten Beiträge beispielsweise ein ganzer Thread im Forum praktisch unbrauchbar wird?
Dann ließ dir zum Spaß mal die Nutzungsbedingungen anderer, größerer Plattformen durch. Da steht in aller Regel ein ähnlicher Passus drin, und noch weitaus weitreichendere Sachen. Wenn dich sowas stört, dann kannst du im Prinzip nirgends im Internet etwas schreiben. Es sei denn, die Seite, auf der du schreibst, wird von dir betrieben. Beispielsweise gibt es bei
Twitter noch drastischere Formulierungen:
Da ist sogar noch Unterlizenzierung drin (d. h. Rechte könnten an andere Leute weitergegeben werden), für alle bekannten und zukünftigen(!) Formen.
Ähnliche Formulierungen gibt es faktisch auf jeder Onlineplattform, bei der Nutzer ihre Inhalte einstellen können. Wenn das wirklich unwirksam wäre, dann glaube ich nicht, dass man sich durch die Bank weg solche Mühe gegeben hätte, solche Formulierungen in die jeweiligen AGB / Nutzungsbedingungen aufzunehmen.