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Zur Userlöschung und die Löschung von Beiträgen

  1. #1
    Provinzheld
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    Öhm, seit wann darf ein Forumbetreiber denn sich das Urheberrecht übertragen?

    Zitat von Meditate: Zu den Posts steht in den Nutzungsbedingungen: jeder Post wird Bestandteil der WoP und kann nicht zurück gefordert werden. Wenn persönliche Daten drin stehn, dann bearbeiten wir die Posts entsprechend. Wir legen großen Wert darauf, dass keiner zu viele persönliche Daten preisgibt. /Zitat ende

    Unwirksam, weil es laut unserer Verfassung keine Möglichkeit gibt ein Urheberrecht zu übertragen. Es sei denn man Erbt ein Urheberrecht.
    Auch eine eingeräumte Nutzung des Werkes darf ein Urheber zurücknehmen. Dazu gibt es z.B. den § 42 UrhG - Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung.

    Das große Problem bei 99,9% aller Beiträge wird die Schöpfungshöhe sein und somit darf ein Foruminhaber die Löschung verweigern, sofern aus den Beiträgen nicht ein Rückschluss auf die Person gezogen werden kann.
    Auch ist zu Beachten, dass jegliche personenbezogenen Daten auf Wunsch hin aus dem Forum entfernt werden müssen. In anderen Worten ausgedrückt : Alle Rückwärtssuchen über den Namen müssen ins leere laufen...
    Gilt auch für Beiträge von anderen Personen die den Namen des Forumuser´s zitiert, oder angegeben haben.


    mfg

    PS.: Mich stört halt die generelle Übertragung jeglicher Rechte an dem geschriebenen Texten der jeweiligen User. Diese Art von Formulierungen sind meist unwirksam und können ganz leicht eingerissen werden.
    Yomyom ist offline

  2. #2
    Kämpfer Avatar von Thorondor
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    Zitat Zitat von Yomyom Beitrag anzeigen
    Unwirksam, weil es laut unserer Verfassung keine Möglichkeit gibt ein Urheberrecht zu übertragen. Es sei denn man Erbt ein Urheberrecht.
    Hier handelt es sich wohl ein Missverständnis. Erstens regelt die Verfassung nicht das Urheberrecht. Zweitens wird kein Urheberrecht übertragen in dem Sinne wie es beispielsweise beim Tod eines Urhebers auf dessen Nachfahren übergeht. Es wird lediglich ein nicht-exklusives Nutzungsrecht gewährt:
    Sobald ihr Inhalte in der World of Players einstellt, räumt ihr diesem Forum automatisch alle Nutzungsrechte bezüglich der Inhalte zeitlich unbegrenzt, unwiderruflich, kostenlos, aber nicht exklusiv ein. Das bedeutet, dass ihr eure Inhalte jederzeit auch anders verwenden, der World of Players die Nutzung aber nicht mehr entziehen könnt.
    Das sind zwei verschiedene Dinge. Das Urheberrecht bleibt also nach wie vor bei der Person, welche die Beiträge erstellt hat. Das heißt, diese Person darf natürlich auch weiterhin die Inhalte ihrer Beiträge verwenden, z. B. in anderen Foren oder auf anderen Webseiten. Wem's Spaß macht, der könnte sogar ein Buch mit allen eigenen Forenbeiträgen veröffentlichen.

    Zitat Zitat von Yomyom Beitrag anzeigen
    Auch eine eingeräumte Nutzung des Werkes darf ein Urheber zurücknehmen. Dazu gibt es z.B. den § 42 UrhG - Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung.
    Mal abgesehen davon, dass ich als juristischer Laie finde, dass "gewandelte Überzeugung" nicht auf jeglichen Beitrag in einem Forum anwendbar wäre, weil nicht jeder Beitrag eine Überzeugung darstellt, gilt auch Absatz 3 des genannten Paragraphen:

    "(3) Der Urheber hat den Inhaber des Nutzungsrechts angemessen zu entschädigen. Die Entschädigung muß mindestens die Aufwendungen decken, die der Inhaber des Nutzungsrechts bis zur Erklärung des Rückrufs gemacht hat; jedoch bleiben hierbei Aufwendungen, die auf bereits gezogene Nutzungen entfallen, außer Betracht. Der Rückruf wird erst wirksam, wenn der Urheber die Aufwendungen ersetzt oder Sicherheit dafür geleistet hat. [...]"

    Wie willst du aber jemanden angemessen entschädigen, wenn durch das Wegfallen der verfassten Beiträge beispielsweise ein ganzer Thread im Forum praktisch unbrauchbar wird?


    Zitat Zitat von Yomyom Beitrag anzeigen
    PS.: Mich stört halt die generelle Übertragung jeglicher Rechte an dem geschriebenen Texten der jeweiligen User. Diese Art von Formulierungen sind meist unwirksam und können ganz leicht eingerissen werden.
    Dann ließ dir zum Spaß mal die Nutzungsbedingungen anderer, größerer Plattformen durch. Da steht in aller Regel ein ähnlicher Passus drin, und noch weitaus weitreichendere Sachen. Wenn dich sowas stört, dann kannst du im Prinzip nirgends im Internet etwas schreiben. Es sei denn, die Seite, auf der du schreibst, wird von dir betrieben. Beispielsweise gibt es bei Twitter noch drastischere Formulierungen:
    Durch Übermittlung, Veröffentlichung oder Anzeigen von Inhalten auf oder über die Dienste gewähren Sie uns eine weltweite, nicht ausschließliche, unentgeltliche Lizenz (mit dem Recht zur Unterlizenzierung), diese Inhalte in sämtlichen Medien und über sämtliche Verbreitungswege, die gegenwärtig bekannt sind oder in Zukunft bekannt sein werden (zur Klarheit, diese Rechte umfassen z. B. das Kuratieren, Transformieren und Übersetzen) zu verwenden, zu vervielfältigen, zu reproduzieren, zu verarbeiten, anzupassen, abzuändern, zu veröffentlichen, zu übertragen, anzuzeigen und zu verbreiten. Mit dieser Lizenz erteilen Sie uns die Erlaubnis, Ihre Inhalte weltweit verfügbar zu machen und dies auch Dritten zu ermöglichen.
    Da ist sogar noch Unterlizenzierung drin (d. h. Rechte könnten an andere Leute weitergegeben werden), für alle bekannten und zukünftigen(!) Formen.

    Ähnliche Formulierungen gibt es faktisch auf jeder Onlineplattform, bei der Nutzer ihre Inhalte einstellen können. Wenn das wirklich unwirksam wäre, dann glaube ich nicht, dass man sich durch die Bank weg solche Mühe gegeben hätte, solche Formulierungen in die jeweiligen AGB / Nutzungsbedingungen aufzunehmen.
    Thorondor ist offline

  3. #3
    So weit die Füße tragen.. Avatar von Almalexia
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    Zitat Zitat von Yomyom Beitrag anzeigen
    Öhm, seit wann darf ein Forumbetreiber denn sich das Urheberrecht übertragen?
    Du überträgst keine Urheberschaft. Du erteilst ein entsprechendes Nutzungsrecht.

    Für den Rest würde ich mich bei einem Rechtsanwalt informieren.
    Reise einer Aschländerin | Tagebuch einer Hochelfin | Hünentochter
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    Almalexia ist offline

  4. #4
    Ritter Avatar von Kernel Panic
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    Hallo Yomyom,
    du bist an Rechtsthemen sehr interessiert, wie mir scheint.
    Darf ich kurz fragen ob du auch einen Hintergrund dazu hast? (Studium, Ausbildung, Berufstätigkeit?)
    Bitte weiterlesen
    Kernel Panic ist offline

  5. #5

    Metasyntaktische Variable
    Avatar von foobar
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    Zitat Zitat von Thorondor Beitrag anzeigen
    Mal abgesehen davon, dass ich als juristischer Laie finde, dass "gewandelte Überzeugung" nicht auf jeglichen Beitrag in einem Forum anwendbar wäre, weil nicht jeder Beitrag eine Überzeugung darstellt
    Der – IMHO guten – Analyse möchte ich noch hinzufügen: Absatz 1 von §42 enthält eine wichtige Einschränkung: „und ihm deshalb die Verwertung des Werkes nicht mehr zugemutet werden kann”. Man kann also nicht aus Jux und Dollerei mal eben alles zurück ziehen, was man vorher in die Welt posaunt hat.

    Wenn du beispielsweise schreibst: „Meine Lieblingsfarbe ist Blau!” und dann deine Meinung änderst und deine neue Lieblingsfarbe jetzt aber Grün ist, dann hättest du da höchstwahrscheinlich kein Widerrufsrecht. Es kann dir durchaus zugemutet werden, dass die ganze Welt weiß, dass du Blau mal lieber hattest.

    Die Regel ist gedacht für Fälle, in denen dem Autor aus der Tatsache, dass er mit dem Werk assoziiert wird, erhebliche Nachteile entstehen. Ein Beispiel wäre ein ehemaliger Holocaust-Leugner, der seinen alten Mist gerne weg hätte.

    Feeling a bit masochistic and want to read more of my diatribes? Check out Foobar's Rantpage.

    foobar erklärt die Welt der Informatik: Was ist ein Zeichensatz?Was ist die 32Bit-Grenze?Warum sind Speicheroptimierer Unsinn?Wie teste ich meinen RAM?Was ist HDR?Was ist Tesselation?Warum haben wir ein Urheberrecht?Partitionieren mit MBR oder GPT?Was hat es mit dem m.2-Format auf sich?Warum soll ich meine SSD nicht zum Anschlag befüllen?Wer hat an der MTU gedreht?UEFI oder BIOS Boot?Was muss man über Virenscanner wissen?Defragmentieren sinnvoll?Warum ist bei CCleaner & Co. Vorsicht angesagt?Was hat es mit 4Kn bei Festplatten auf sich?Was ist Bitrot?Was sind die historischen Hintergründe zur (nicht immer optimalen) Sicherheit von Windows?Wie kann ich Datenträger sicher löschen?Was muss ich bzgl. Smartphone-Sicherheit wissen?Warum sind Y-Kabel für USB oft keine gute Idee?Warum sind lange Passwörter besser als komplizierte?Wie funktionieren Tintenstrahldrucker-Düsen?Wie wähle ich eine Linux-Distribution für mich aus?Warum ist Linux sicherer als Windows?Sind statische Entladungen bei Elektronik wirklich ein Problem?Wie repariere ich meinen PC-Lüfter?Was ist die MBR-Lücke?Wie funktioniert eine Quarz-Uhr?Was macht der Init-Prozess unter Linux und wie schlimm ist SystemD?Mainboard-Batterie - wann wechseln?Smartphone ohne Google?
    foobar ist offline Geändert von foobar (20.01.2023 um 14:59 Uhr) Grund: Fipptehler

  6. #6
    Provinzheld
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    Zitat Zitat von Thorondor Beitrag anzeigen
    Hier handelt es sich wohl ein Missverständnis. Erstens regelt die Verfassung nicht das Urheberrecht. Zweitens wird kein Urheberrecht übertragen in dem Sinne wie es beispielsweise beim Tod eines Urhebers auf dessen Nachfahren übergeht. Es wird lediglich ein nicht-exklusives Nutzungsrecht gewährt:

    Das sind zwei verschiedene Dinge. Das Urheberrecht bleibt also nach wie vor bei der Person, welche die Beiträge erstellt hat. Das heißt, diese Person darf natürlich auch weiterhin die Inhalte ihrer Beiträge verwenden, z. B. in anderen Foren oder auf anderen Webseiten. Wem's Spaß macht, der könnte sogar ein Buch mit allen eigenen Forenbeiträgen veröffentlichen.


    Mal abgesehen davon, dass ich als juristischer Laie finde, dass "gewandelte Überzeugung" nicht auf jeglichen Beitrag in einem Forum anwendbar wäre, weil nicht jeder Beitrag eine Überzeugung darstellt, gilt auch Absatz 3 des genannten Paragraphen:

    "(3) Der Urheber hat den Inhaber des Nutzungsrechts angemessen zu entschädigen. Die Entschädigung muß mindestens die Aufwendungen decken, die der Inhaber des Nutzungsrechts bis zur Erklärung des Rückrufs gemacht hat; jedoch bleiben hierbei Aufwendungen, die auf bereits gezogene Nutzungen entfallen, außer Betracht. Der Rückruf wird erst wirksam, wenn der Urheber die Aufwendungen ersetzt oder Sicherheit dafür geleistet hat. [...]"

    Wie willst du aber jemanden angemessen entschädigen, wenn durch das Wegfallen der verfassten Beiträge beispielsweise ein ganzer Thread im Forum praktisch unbrauchbar wird?



    Dann ließ dir zum Spaß mal die Nutzungsbedingungen anderer, größerer Plattformen durch. Da steht in aller Regel ein ähnlicher Passus drin, und noch weitaus weitreichendere Sachen. Wenn dich sowas stört, dann kannst du im Prinzip nirgends im Internet etwas schreiben. Es sei denn, die Seite, auf der du schreibst, wird von dir betrieben. Beispielsweise gibt es bei Twitter noch drastischere Formulierungen:

    Da ist sogar noch Unterlizenzierung drin (d. h. Rechte könnten an andere Leute weitergegeben werden), für alle bekannten und zukünftigen(!) Formen.

    Ähnliche Formulierungen gibt es faktisch auf jeder Onlineplattform, bei der Nutzer ihre Inhalte einstellen können. Wenn das wirklich unwirksam wäre, dann glaube ich nicht, dass man sich durch die Bank weg solche Mühe gegeben hätte, solche Formulierungen in die jeweiligen AGB / Nutzungsbedingungen aufzunehmen.


    Da hast du in der Schule aber nicht aufgepasst, mein lieber

    Da die Verfassung als Grundordnung angesehen wird und sich aus dieser Grundordnung alle Rechtsordnungen ableiten lassen fällt somit auch das Urheberrecht darunter. Wie sagt Wiki so schon? Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument, oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates bezeichnet...

    Ich habe mich nur auf die Äußerung von Meditate bezogen - guckst du hier: https://forum.worldofplayers.de/foru...l-l%C3%B6schen


    Deshalb gehe ich auch nicht weiter auf den anderen Nonsens, einschließlich der anderen Post, ein, um hier kein böses Blut zu generieren

    mfg
    Yomyom ist offline

  7. #7

    Metasyntaktische Variable
    Avatar von foobar
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    Zitat Zitat von Yomyom Beitrag anzeigen
    Da die Verfassung als Grundordnung angesehen wird und sich aus dieser Grundordnung alle Rechtsordnungen ableiten lassen fällt somit auch das Urheberrecht darunter. Wie sagt Wiki so schon? Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument, oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates bezeichnet...
    Zur Sicherheit für die verwirrten Mitleser: Yomyom liegt falsch.

    Natürlich ist die Verfassung die zentrale Grundordnung, aber nur Ausgangspunkt und nicht das Ende der Debatte. Die Verfassung legt z.B. fest, dass wir (unter anderem) eine Legislative haben und stattet diese mit dem Recht aus, Gesetze zu beschließen. Gesetze wie beispielsweise das Urheberrecht, welches die Übertragung von Nutzungsrechten ausdrücklich erlaubt (§31 UrhG). Das ist mit „Ableiten” gemeint und genau so passiert es auch.

    Und das macht auch Sinn. Könnte man die Verwertungsrechte nicht dauerhaft übertragen, würde kein Schriftsteller jemals einen Verlag und kein Musiker jemals eine Plattenfirma finden. Denn sobald das Werk anfängt, sich zu verkaufen, könnte der Urheber die Rechte wieder entziehen und erneut Geld dafür verlangen. Und der Verleger müsste entweder seine Investition in das Produkt abschreiben oder ständig immer größer werdende Summen zahlen. Das Risiko würde sich kein Unternehmen antun. Da müsste dann am Ende jeder Künstler selber zusehen, wie er seine Werke unter’s Volk bringt. Und wenn er nicht die finanziellen Mittel dazu hat, dann hat er halt Pech gehabt. Das dient weder dem Künstler, noch der Allgemeinheit.

    In der Verfassung selbst steht auch nichts zum Thema Falschparken, trotzdem muss man seine Knöllchen bezahlen.

    Feeling a bit masochistic and want to read more of my diatribes? Check out Foobar's Rantpage.

    foobar erklärt die Welt der Informatik: Was ist ein Zeichensatz?Was ist die 32Bit-Grenze?Warum sind Speicheroptimierer Unsinn?Wie teste ich meinen RAM?Was ist HDR?Was ist Tesselation?Warum haben wir ein Urheberrecht?Partitionieren mit MBR oder GPT?Was hat es mit dem m.2-Format auf sich?Warum soll ich meine SSD nicht zum Anschlag befüllen?Wer hat an der MTU gedreht?UEFI oder BIOS Boot?Was muss man über Virenscanner wissen?Defragmentieren sinnvoll?Warum ist bei CCleaner & Co. Vorsicht angesagt?Was hat es mit 4Kn bei Festplatten auf sich?Was ist Bitrot?Was sind die historischen Hintergründe zur (nicht immer optimalen) Sicherheit von Windows?Wie kann ich Datenträger sicher löschen?Was muss ich bzgl. Smartphone-Sicherheit wissen?Warum sind Y-Kabel für USB oft keine gute Idee?Warum sind lange Passwörter besser als komplizierte?Wie funktionieren Tintenstrahldrucker-Düsen?Wie wähle ich eine Linux-Distribution für mich aus?Warum ist Linux sicherer als Windows?Sind statische Entladungen bei Elektronik wirklich ein Problem?Wie repariere ich meinen PC-Lüfter?Was ist die MBR-Lücke?Wie funktioniert eine Quarz-Uhr?Was macht der Init-Prozess unter Linux und wie schlimm ist SystemD?Mainboard-Batterie - wann wechseln?Smartphone ohne Google?
    foobar ist offline

  8. #8
    We work in the dark...  Avatar von mondy
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    Neben dem Urheberrecht gibt es ganz allgemein gesagt noch andere Rechte wie Persönlichkeitsrechte, DSGVO usw. Ein Forenbeitrag kann je nach Schöpfungshöhe einem Urheberrecht unterliegen, das müsste man vor Gericht darlegen.

    Aber um auf dein Anliegen zurückzukommen: Yamyam, wenn du die genannten Formulierungen als unwirksam empfindest, dann wünsche ich dir weiterhin viel Spass am Forum. Wenn du aber auf Nummer sicher gehen willst, bleibt nur die Empfehlung, nichts mehr zu posten. Das wäre schade.
    ...to serve the light. We are assassins.
    [Bild: sigpic65108_22.gif]
    Alles, was gut an uns ist, begann mit Euch, Altair.
    mondy ist offline

  9. #9
    Auserwählter Avatar von Shepard Commander
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    Da hat sich mal ein Gericht mit befasst: https://openjur.de/u/266705.html

    Und hier der Senf einer Anwaltskanzlei dazu: https://www.lhr-law.de/magazin/wer-s...h-im-internet/
    Shepard Commander ist offline Geändert von Shepard Commander (19.01.2023 um 23:30 Uhr)

  10. #10
    MisterXYZ
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    Zitat Zitat von foobar Beitrag anzeigen
    Die Regel ist gedacht für Fälle, in denen dem Autor aus der Tatsache, dass er mit dem Werk assoziiert wird, erhebliche Nachteile entstehen. Ein Beispiel wäre ein ehemaliger Holocaust-Leugner, der seinen alten Mist gerne weg hätte.
    Zitat Zitat von Shepard Commander Beitrag anzeigen
    Und hier der Senf einer Anwaltskanzlei dazu: https://www.lhr-law.de/magazin/wer-s...h-im-internet/
    Dennoch meinen wir, dass eine Klausel, die gänzlich das Löschen von Beiträgen verbietet, im Einzelfall zu einer Benachteiligung führen kann. Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn der ehemalige Nutzer zum Beispiel strafrechtlich relevante Ansichten zum Ausdruck gebracht hat, so wenn er sich volksverhetzend geäußert hat oder durch seine Äußerung Dritte wiederrum in ihren allgemeinen Persönlichkeitsrechten verletzt hat. Gerade in den letztgenannten Fall dürfte ein Ausschluss unserer Ansicht nach nicht möglich sein, denn dies wäre ein sogenannter Vertrag zu Lasten Dritter. Solche Verträge sind stets widerrechtlich. Folglich ist unsrer Ansicht nach eine Klausel, die gänzlich die Möglichkeit zur Löschung von Beiträgen ausschließt zu weit gefasst und somit unwirksam.
    Ja, ich denke in den beiden Fällen wäre es wohl besser, der Bitte um Löschung (der betreffenden Posts, nicht aller) zu entsprechen. Man muss aber dazu sagen, dass solche Posts sowieso von der Moderation/Administration meist gleich heraus genommen werden und dann nicht mehr öffentlich zu lesen sind (und auch weniger schlimme Posts, die OT sind).

  11. #11
    Kämpfer Avatar von Thorondor
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    Zitat Zitat von Yomyom Beitrag anzeigen
    Deshalb gehe ich auch nicht weiter auf den anderen Nonsens, einschließlich der anderen Post, ein, um hier kein böses Blut zu generieren
    Das ändert leider nichts daran, dass die Darstellung von dir falsch ist.

    Zitat Zitat von MisterXYZ Beitrag anzeigen
    Ja, ich denke in den beiden Fällen wäre es wohl besser, der Bitte um Löschung (der betreffenden Posts, nicht aller) zu entsprechen. Man muss aber dazu sagen, dass solche Posts sowieso von der Moderation/Administration meist gleich heraus genommen werden und dann nicht mehr öffentlich zu lesen sind (und auch weniger schlimme Posts, die OT sind).
    Genau das. Strafrechtlich relevante Inhalte sind auch so schon im Forum nicht erlaubt, d. h. der Sonderfall, von dem die zitierte Einschätzung der Anwaltskanzlei ausgeht, würde faktisch gar nicht auftreten.

    In dem weiter oben verlinkten Gerichtsurteil vom Amtsgericht Ratingen wurde ja auch entschieden, dass ein Nutzer beim Ausscheiden aus einem Forum vom Betreiber des Forums keine Löschung verlangen kann. Damit ist das Thema eigentlich aus juristischer Sicht erstmal geklärt.
    Dennoch entfernt die World of Players auf Anfrage auch auf Wunsch von Nutzern einzelne Beiträge oder bearbeitet diese zur Entfernung persönlicher Daten, wie in dem Zitat von meditate, auf welches sich Yomyom bezieht, dargelegt wurde. Damit machen die Forenbetreiber nach meiner Ansicht sogar schon etwas mehr als eigentlich notwendig wäre.
    Thorondor ist offline

  12. #12
    Drachentöter Avatar von Foodin
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    Zitat Zitat von Thorondor Beitrag anzeigen
    Das ändert leider nichts daran, dass die Darstellung von dir falsch ist.


    Genau das. Strafrechtlich relevante Inhalte sind auch so schon im Forum nicht erlaubt, d. h. der Sonderfall, von dem die zitierte Einschätzung der Anwaltskanzlei ausgeht, würde faktisch gar nicht auftreten.

    In dem weiter oben verlinkten Gerichtsurteil vom Amtsgericht Ratingen wurde ja auch entschieden, dass ein Nutzer beim Ausscheiden aus einem Forum vom Betreiber des Forums keine Löschung verlangen kann. Damit ist das Thema eigentlich aus juristischer Sicht erstmal geklärt.
    Dennoch entfernt die World of Players auf Anfrage auch auf Wunsch von Nutzern einzelne Beiträge oder bearbeitet diese zur Entfernung persönlicher Daten, wie in dem Zitat von meditate, auf welches sich Yomyom bezieht, dargelegt wurde. Damit machen die Forenbetreiber nach meiner Ansicht sogar schon etwas mehr als eigentlich notwendig wäre.
    ich will dir nicht widersprechen, aber nur weil ein Amtsgericht was sagt, heißt es nicht, dass es in stein gemeizelt ist. jedes gericht kann da anders entscheiden, wenn deren rechtsauffassung anders ist.
    aber ich sehe die Punkte wie du.

    Zitat Zitat von Yomyom Beitrag anzeigen
    Da hast du in der Schule aber nicht aufgepasst, mein lieber

    Da die Verfassung als Grundordnung angesehen wird und sich aus dieser Grundordnung alle Rechtsordnungen ableiten lassen fällt somit auch das Urheberrecht darunter. Wie sagt Wiki so schon? Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument, oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates bezeichnet...

    Ich habe mich nur auf die Äußerung von Meditate bezogen - guckst du hier: https://forum.worldofplayers.de/foru...l-l%C3%B6schen


    Deshalb gehe ich auch nicht weiter auf den anderen Nonsens, einschließlich der anderen Post, ein, um hier kein böses Blut zu generieren

    mfg
    Ich finde es immer schade, wenn man was aufmacht und sich dann der Diskussion verweigert. Ich habe nichts im GG gefunden, dasss die Urheber einen besonderenschutz verleiht, daher greifen andere gesetze wie andere nutzer hier geschrieben haben. Ansonsten gäbe es auch nicht die thematik, dass plattformen löschen müssen, wenn bestimmte inhalte vorliegen
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    Foodin ist offline Geändert von Foodin (22.01.2023 um 10:36 Uhr)

  13. #13

    Foren-Mutter
    Avatar von meditate
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    um das ganze noch mal abzuschließen: in unseren nutzungsbedingungen steht ganz klar, dass jeder user das nutzungsrecht an seinen beiträgen dem forum überlässt. mit dem urheberrecht hat das gar nichts zu tun. das bleibt selbstverständlich beim urheber.

    Antje Vollmers Vermächtnis

    Die AFD ist wie ein Ölfleck in der Pfütze. Er sieht bunt aus.
    Aber wenn man hineingreift, ist da nur brauner Matsch (Haseloff)
    meditate ist offline

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