ich würde sagen, in der deutschenbotschaft nachfragen, welche bedingungen man erfüllen muss, um ein Arbeitsvisum zu bkommen.

In japan wird bsp. eine bestimmte menge berufserfahrung oder abgeschlossenes studium als grundvorausetzung gesetzt (natürlich braucht man dann noch eine arbeitsstelle)

aufenhaltserlaubnis != Arbeitserlaubnis