Sehr geehrter Herr Hörth,
Ihre Nachricht vom 15.09.2022 ist bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen Esch21 EB-02241105 geführt. Bitte geben Sie bei Rückfragen stets dieses Aktenzeichen an.
Zur Verfolgung des Rufnummernmissbrauchs durch die Bundesnetzagentur ist die Angabe einer verwendbaren Rufnummer erforderlich. Da Sie in Ihrer Nachricht keine dementsprechende Rufnummer des Anrufers mitteilen, besteht in diesem Fall keine Möglichkeit für ein Tätigwerden der Bundesnetzagentur.
Beachten Sie bitte folgende allgemeine Verfahrenshinweise:
Die Bundesnetzagentur geht allen verwertbaren Hinweisen nach, indem die angezeigten Sachverhalte ermittelt und nachvollzogen werden. Diese Ermittlungsarbeit kann einige Zeit in Anspruch nehmen und ist gegebenenfalls mit Rückfragen bei Ihnen verbunden. Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht in jedem Fall eine individuelle Antwort erfolgen kann. Wird ein Gesetzesverstoß festgestellt, stehen der Bundesnetzagentur verschiedene Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung. Ermittlungen und der Erlass verbraucherschützender Maßnahmen haben grundsätzlich Vorrang vor individuellen Rückmeldungen.
Umfangreiche Informationen über ergriffene Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch werden auf der Internetseite unter
https://www.bundesnetzagentur.de/massnahmenliste in einer Maßnahmenliste veröffentlicht. Hier findet sich unter anderem eine Auflistung abgeschalteter Rufnummern sowie Informationen über Umfang und Dauer von angeordneten Rechnungslegungs- und Inkassierungsverboten.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Betroffene selbst verantwortlich sind, Ihre zivilrechtlichen Ansprüche, ggf. mit Hilfe eines Rechtsbeistandes oder der Verbraucherzentralen, fristgerecht zu verfolgen.
Falls Sie sich mit verschiedenen Sachverhalten oder mit mehreren Schreiben an die Bundesnetzagentur gewandt haben, möchten wir Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese separat durch die Bundesnetzagentur erfasst und bearbeitet werden. Daher kann es möglich sein, dass Sie mehrere Schreiben und für jeden Vorgang ein eigenes Aktenzeichen erhalten. Diese automatisierten Prozesse erleichtern der Bundesnetzagentur die jeweilige Zuordnung und dienen der effizienten Bearbeitung Ihrer Hinweise.
Sollten Sie bisher einen anderen Beschwerdeweg gewählt haben, so nutzen Sie bitte für weitere Beschwerden die auf unserer Internetseite bereitgestellten Beschwerdeformulare. Diese finden Sie im Internet unterhttps://www.bundesnetzagentur.de/rufnummernmissbrauch. Des Weiteren finden Sie hier aktuelle Hinweise und allgemeine Informationen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weiterzuhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesnetzagentur