Portal-Zone Gothic-Zone Gothic II-Zone Gothic 3-Zone Gothic 4-Zone Modifikationen-Zone Download-Zone Foren-Zone RPG-Zone Almanach-Zone Spirit of Gothic

 

Ergebnis 1 bis 10 von 10
  1. Beiträge anzeigen #1 Zitieren
    Relentless Nightmare Avatar von Defc
    Registriert seit
    Dec 2002
    Beiträge
    24.235
     
    Defc ist offline

    EU-Richtlinie bzgl. "Vaterschaftsurlaub"

    Mahlzeit,

    ich bin eben auf eine EU-Richtlinie gestoßen, die besagt, das Väter nach der Geburt 2 Wochen bezahlten Sonderurlaub erhalten sollen. Das ist in Deutschland derzeit noch nicht umgesetzt, soll aber, wie ich erfahren habe, bis August 2022 geschehen (sonst gibt es wohl Sanktionen, sofern ich das richtig verstanden habe). Frau Spiegel hatte dies nach ihrem Amtsantritt bereits "ins Rollen" gebracht, allerdings ist sie mittlerweile zurückgetreten und es gibt seither keine wirklich nennenswerten Informationen zu diesem Thema mehr.

    Aktuell kriegen Väter meist nur 1-3 Tage Sonderurlaub (variiert von Betrieb zu Betrieb), gesetzlich festgeschrieben ist afaik jedoch nur ein einziger Tag.

    Weiß hier jemand eventuell mehr darüber?
    Bock auf Discord?
    [Bild: sigpic168022_132.gif]
    Wer Interesse hat, kann sich gern bei antimatter oder mir melden! Wir sind jetzt übrigens ein Community-Server!
    Geändert von Defc (01.06.2022 um 12:44 Uhr)

  2. Beiträge anzeigen #2 Zitieren
    Operaist Avatar von Alo
    Registriert seit
    Aug 2008
    Ort
    Utopia
    Beiträge
    20.758
     
    Alo ist offline
    Jede Familiensituation ist anders und die finanziellen Bedürfnisse während des Vaterschaftsurlaubes unterscheiden sich stark. Du kannst daher zwischen drei verschiedenen Elterngeld-Modellen wählen:

    Basiselterngeld. Du kannst während der ersten 14 Monate nach der Geburt 12 Monate Basiselterngeld beziehen. Sollte Dein:e Partner:in auch Elternzeit in Anspruch nehmen, bezahlt der Staat ihm/ihr weitere 2 Monate (Partnermonate). Diese Monate können ganz individuell untereinander aufgeteilt werden. Als alleinerziehender Vater in Elternzeit würdest Du die vollen 14 Monate angerechnet bekommen.

    ElterngeldPlus. Das ElterngeldPlus kannst Du doppelt so lange wie das Basiselterngeld beziehen, also insgesamt 28 Monate inklusive Partnermonate. Allerdings erhältst Du hier auch nur die Hälfte des Geldes im Monat. Ein Basiselterngeld-Monat entspricht also zwei ElterngeldPlus-Monaten.

    Partnerschaftsbonus. In Kombination mit dem ElterngeldPlus könntest Du mit dem sogenannten Partnerschaftsbonus noch weitere vier Monate Geld bekommen. Voraussetzung ist, dass Du (oder Dein:e Partner:in) in Teilzeit arbeitest. Dies ist allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft.


    Weiterführende Quellen: ElterngeldPlus, Vaterschaftsurlaub.

    Ich weiß nicht ob das ElterngeldPlus auf Grund einer EU-Richtlinie besteht, aber das wurde erst 2020 eingeführt.
    Zu einem Urlaub der vom Arbeitgeber bezahlt wird habe ich allerdings nichts gefunden... Der scheint weiterhin nur drei Tage zu beantragen. Aber meistens haben die EU-Mitglieder ja auch Jahre Zeit um EU-Richtlinien umzusetzen und selbst innerhalb der Fristen wird in DE nicht immer alls umgesetzt. Ich würde also nicht damit planen.
    Geändert von Alo (01.06.2022 um 12:57 Uhr)

  3. Beiträge anzeigen #3 Zitieren
    Relentless Nightmare Avatar von Defc
    Registriert seit
    Dec 2002
    Beiträge
    24.235
     
    Defc ist offline
    https://www.gansel-rechtsanwaelte.de...rschaftsurlaub
    https://www.evg-online.org/meldungen...otwendig-8480/
    https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...LEX:32019L1158

    Da stehen ein paar Informationen, gerade der letzte Link ist da relativ eindeutig:

    Vaterschaftsurlaub
    Väter oder gleichgestellte zweite Elternteile haben Anspruch auf zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt eines Kindes.
    Leider sind die meisten News aus den Jahren 2019-2021.

    Hier ein etwas aktuellerer Artikel:
    https://www.mdr.de/nachrichten/deuts...rlaub-100.html
    Bock auf Discord?
    [Bild: sigpic168022_132.gif]
    Wer Interesse hat, kann sich gern bei antimatter oder mir melden! Wir sind jetzt übrigens ein Community-Server!

  4. Beiträge anzeigen #4 Zitieren
    Relentless Nightmare Avatar von Defc
    Registriert seit
    Dec 2002
    Beiträge
    24.235
     
    Defc ist offline
    Falls es jemanden interessiert: Ausnahme in Deutschland bzgl. Vaterschaftsurlaub

    Wieder mal typisch für Deutschland. Statt es den Vätern einfach mal zu gönnen, wird eine Ausnahme ausgehandelt. Hier beende ich den Post auch schon, weil ich mich sonst wieder in Rage rede und ohnehin nicht gut auf unser Land zu sprechen bin.

    Das Thema kann an dieser Stelle im Grunde geschlossen werden. Man könnte zwar noch diskutieren, weil es ja Elternzeit und Elterngeld gibt, aber damit sind häufig große, finanzielle Einschnitte verbunden, der Vaterschaftsurlaub wäre hingegen voll bezahlt worden (wie Sonderurlaub). Schade.

    Im Artikel steht zwar, das Deutschland das trotzdem irgendwann zur Norm werden lassen will, da wir aber alle Deutschland kennen, wird das wohl noch 10-20 Jahre dauern. Vielleicht ist bis dahin wenigstens der Netzausbau abgeschlossen, da hatte ich ja vorsichtig auf 2060-2080 getippt, aber vielleicht überrascht uns der Staat ja doch mal.
    Geändert von Defc (18.08.2022 um 09:24 Uhr)

  5. Beiträge anzeigen #5 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von bob sheknowdas
    Registriert seit
    Dec 2009
    Beiträge
    2.885
     
    bob sheknowdas ist offline
    Was willst du denn mit 2 Wochen Sonderurlaub, wenn du in Deutschland auch als Mann Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit hast (mit allem Drum und Drann, inklusive staatilichem Elterngeld und Kündigungsschutz und Option zur Teilzeitarbeit und Option zur Splittung der Elternzeit in Abschnitte)?

    Quelle
    Geändert von bob sheknowdas (18.08.2022 um 09:34 Uhr)

  6. Beiträge anzeigen #6 Zitieren
    Relentless Nightmare Avatar von Defc
    Registriert seit
    Dec 2002
    Beiträge
    24.235
     
    Defc ist offline
    Zitat Zitat von bob sheknowdas Beitrag anzeigen
    Was willst du denn mit 2 Wochen Sonderurlaub, wenn du in Deutschland auch als Mann Anspruch auf bis zu 24 Monate Elternzeit hast (mit allem Drum und Drann, inklusive staatilichem Elterngeld und Kündigungsschutz und Option zur Teilzeitarbeit und Option zur Splittung der Elternzeit in Abschnitte)?

    Quelle
    Du hast dir die Berechnung vom Elterngeld aber schon angeschaut oder?
    Das Thema hatte ich schon bei der Geburt meiner ersten Tochter und die Einschnitte wären an dieser Stelle viel zu groß gewesen, zumal meine Partnerin ja schon zu Hause geblieben ist (und in diesem Fall wird es ähnlich sein). Wenn Deutschland in den letzten 2 Jahren das Elterngeld für Väter auf 100% (also entsprechend dem vorherigen Gehalt) angehoben hat, nehme ich natürlich alles zurück (das ist nämlich beim Vaterschaftsurlaub der Fall: volles Gehalt und kein Abzug von den normalen Urlaubstagen).

    Der Sonderurlaub wäre on top eine gute Möglichkeit zur Kombination mit dem normalen Urlaub gewesen, aber das verstehen vermutlich nur Leute, die bereits Kinder haben und wissen, wie viel Kram man gerade in der Anfangszeit zu erledigen hat. Ich habe bspw. zum Ende des Jahres kaum noch normale Urlaubstage, weil ich diese bereits am Anfang des Jahres für einen Urlaub aufgebraucht habe (vor der Schwangerschaft).

    Hier die Info:
    Die tatsächliche Höhe des Elterngeldes hängt maßgeblich von den Bezügen im Jahr vor der Geburt ab. In der Regel sind es 65 und 67 Prozent des berechneten Bruttoeinkommens. Steuern und Sozialabgeben werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
    Natürlich ohne Abzüge. Hier bleibt dann die Frage offen, wie es ist, wenn man dazu weiter in Teilzeit arbeitet - ich würde wetten, dass sich die Summe dann reduziert (wäre typisch). Hier geht es für mich aber auch nicht darum, weiter zu arbeiten, sondern wirklich freie Zeit mit meiner Familie zu verbringen, meine Partnerin zu entlasten und Erledigungen durchzuführen, für die sie aufgrund des Babys keine Zeit hat - die Arbeit soll in dieser Zeit bestenfalls ruhen (zumal in meiner Firma Teilzeit generell eher schwierig wäre - on top zahle ich btw. weiterhin Miete, Strom, Internet und Unterhalt für Kind #1, das dürfte mit dem Elterngeld unmöglich zu stemmen sein - deswegen ist vollbezahlter Sonderurlaub so viel mehr wert).
    Geändert von Defc (18.08.2022 um 09:44 Uhr)

  7. Beiträge anzeigen #7 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von bob sheknowdas
    Registriert seit
    Dec 2009
    Beiträge
    2.885
     
    bob sheknowdas ist offline
    Zitat Zitat von Defc Beitrag anzeigen
    Du hast dir die Berechnung vom Elterngeld aber schon angeschaut oder?
    Das Thema hatte ich schon bei der Geburt meiner ersten Tochter und die Einschnitte wären an dieser Stelle viel zu groß gewesen, zumal meine Partnerin ja schon zu Hause geblieben ist (und in diesem Fall wird es ähnlich sein). Wenn Deutschland in den letzten 2 Jahren das Elterngeld für Väter auf 100% (also = dem vorherigen Gehalt) angehoben hat, nehme ich natürlich alles zurück (das ist nämlich beim Vaterschaftsurlaub der Fall: volles Gehalt und kein Abzug von den normalen Urlaubstagen).

    Der Sonderurlaub wäre on top eine gute Möglichkeit zur Kombination mit dem normalen Urlaub gewesen, aber das verstehen vermutlich nur Leute, die bereits Kinder haben und wissen, wie viel Kram man gerade in der Anfangszeit zu erledigen hat. Ich habe bspw. zum Ende des Jahres kaum noch normale Urlaubstage, weil ich diese bereits am Anfang des Jahres für einen Urlaub aufgebraucht habe (vor der Schwangerschaft).

    Nun, ich kann mich ja jetzt immerhin auf die 300 Euro ... ähm, meine natürlich 150 Euro nach Steuerabzug ... freuen, die ich als fleißiger Arbeitnehmer im September bekomme - ist ja nicht alles schlecht.
    Ich muss dazu sagen, dass ich selbst noch kinderlos bin und deshalb nicht wirklich tief drinn stecke im Thema...

    Ist das Elterngeld nicht mindestens 65% deines Lohnes, bei geringer Bezahlung sogar 100%?
    Ich habe mir das für mich hier mal im Schnellverfahren durchgerechnet und das ist schon ok, dafür dass es ja nur nen begrenzter Zeitraum ist.



    Edit: Ah, ich lese gerade, dass das mögliche Minimum 300€ im Monat sind. Gut, dass man davon aktuell nicht wirklich gut leben kann, verstehe ich absolut

  8. Beiträge anzeigen #8 Zitieren
    Relentless Nightmare Avatar von Defc
    Registriert seit
    Dec 2002
    Beiträge
    24.235
     
    Defc ist offline
    Zitat Zitat von bob sheknowdas Beitrag anzeigen
    Ich muss dazu sagen, dass ich selbst noch kinderlos bin und deshalb nicht wirklich tief drinn stecke im Thema...

    Ist das Elterngeld nicht mindestens 65% deines Lohnes, bei geringer Bezahlung sogar 100%?
    Ich habe mir das für mich hier mal im Schnellverfahren durchgerechnet und das ist schon ok, dafür dass es ja nur nen begrenzter Zeitraum ist
    Das Hauptproblem hierbei habe ich oben noch editiert (Miete- und Wohnkosten (Strom/Internet) + Unterhalt für Kind #1), dazu kommt, dass meine Partnerin bereits ein Kind (9) hat, weswegen sie schon jetzt nicht in Vollzeit arbeiten kann (Alleinerziehend). In der Konstellation wäre das Elterngeld einfach zu gering, das war es aber auch schon beim ersten Kind und da habe ich mit meiner Ex zusammengelebt (es musste also bspw. kein Unterhalt gezahlt werden) - wir hätten da im Monat etwa 600-800 Euro weniger gehabt und das wäre nicht machbar gewesen.

    Ich bin so angepisst, weil der Sonderurlaub voll bezahlt gewesen wäre und ich ihn um weiteren Urlaub hätte ergänzen können (mein Chef sieht das nicht so eng, ich hätte also schon Urlaub aus 2023 nutzen können, zumal der angepeilte ET gegen Ende Dezember 2022 liegt und mein Jahresurlaub ab dem 01.01.2023 wieder "aufgeladen" wäre).

    Wollte dich nicht anpampen, bin gerade einfach nur enttäuscht, weil ich sehr gehofft hatte, dass sie diesen Sonderurlaub umsetzen - es ist ja nicht mal ein unglaublich großer Zeitraum von mehreren Monaten, sondern 2 Wochen ab Geburt.

  9. Beiträge anzeigen #9 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von bob sheknowdas
    Registriert seit
    Dec 2009
    Beiträge
    2.885
     
    bob sheknowdas ist offline
    Zitat Zitat von Defc Beitrag anzeigen
    Das Hauptproblem hierbei habe ich oben noch editiert (Miete- und Wohnkosten (Strom/Internet) + Unterhalt für Kind #1), dazu kommt, dass meine Partnerin bereits ein Kind (9) hat, weswegen sie schon jetzt nicht in Vollzeit arbeiten kann (Alleinerziehend). In der Konstellation wäre das Elterngeld einfach zu gering, das war es aber auch schon beim ersten Kind und da habe ich mit meiner Ex zusammengelebt (es musste also bspw. kein Unterhalt gezahlt werden) - wir hätten da im Monat etwa 600-800 Euro weniger gehabt und das wäre nicht machbar gewesen.

    Ich bin so angepisst, weil der Sonderurlaub voll bezahlt gewesen wäre und ich ihn um weiteren Urlaub hätte ergänzen können (mein Chef sieht das nicht so eng, ich hätte also schon Urlaub aus 2023 nutzen können, zumal der angepeilte ET gegen Ende Dezember 2022 liegt und mein Jahresurlaub ab dem 01.01.2023 wieder "aufgeladen" wäre).
    Ja, ich habe auch nochmal ein bisschen gelesen und meinen Post auch nochmal editiert.

    Ganz so familienfreundlich, wie ich gehofft hatte, ist DE dann echt doch nocht nicht -.-

  10. Beiträge anzeigen #10 Zitieren
    Relentless Nightmare Avatar von Defc
    Registriert seit
    Dec 2002
    Beiträge
    24.235
     
    Defc ist offline
    Zitat Zitat von bob sheknowdas Beitrag anzeigen
    Ja, ich habe auch nochmal ein bisschen gelesen und meinen Post auch nochmal editiert.

    Ganz so familienfreundlich, wie ich gehofft hatte, ist DE dann echt doch nocht nicht -.-
    Meine Idee war ja damals schon, dass ich die Elternzeit für 1 Jahr nehme und Teilzeit arbeite, aber selbst damit komme ich nicht in die Nähe meines aktuellen Gehalts und afaik kann meine Partnerin dann keine Elternzeit nehmen (das habe ich jedoch nicht weiter recherchiert). Hier ist zusätzlich das Problem, dass sie ja schon ein Kind hat (so wie ich) und dieses alleine groß zieht, weswegen Vollzeitarbeit jetzt schon nicht möglich ist. Es gibt bei unserer aktuellen Konstellation dann noch 2-3 andere Aspekte, wo wir schon tricksen müssen, damit sie keine Nachteile hat (auch wenn das natürlich nicht die Schuld vom Staat ist, aber das habe ich ja auch gar nicht gesagt).

    Nun denn, mal schauen, vielleicht ist mein Chef ja großzügig und ich kann zum einen Tag Sonderurlaub schon 10 Tage aus 2023 zusätzlich nehmen, dann könnte man immerhin die ganzen (nötigen) Botengänge aufteilen, die man nach der Geburt zu erledigen hat.

    Fernab der Arbeitsteilung darf man natürlich auch nicht vergessen, dass ein Säugling komplett betreut werden muss und das die Nächte kurz sind bzw. viele Unterbrechungen haben, was auch schnell aufs Gemüt schlagen kann (vor allem wenn man arbeiten muss). Diese Zeit vergeht natürlich auch, aber gerade am Anfang ist es schon sehr schade, dass es da keine anderen Optionen gibt - das hat mich bei meiner ersten Tochter schon sehr gestört/belastet, vor allem weil man ja helfen will (was ich auch getan habe und wieder tun werde, aber das geht dann wiederum nur vor oder nach der Arbeit).

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
Impressum | Link Us | intern
World of Gothic © by World of Gothic Team
Gothic, Gothic 2 & Gothic 3 are © by Piranha Bytes & Egmont Interactive & JoWooD Productions AG, all rights reserved worldwide