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Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. Beiträge anzeigen #1 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Progrinator ist offline

    Steuer Erklärung - Steuerzurück bekommen

    Ist es von der Logik richtig, dass Mein Einkommen - Freibetrag = das zu versteuerte Einkommen ist.

    Lohnsteuern fallen ja erst ab 19500€ an.

    BSP:
    2200 Brutto pro Monat
    Jahreseinkommen 26200 - 9700 = 16500

    Sprich ich müsste im Beispiel zumindest die komplette Lohnsteuer zurück bekommen?


    Zumindest würde ich das von der Logikher ausgehen und das ist auch in etwa das ergebnis, was der Steuererklärungsrechner ausspuckt.

  2. Beiträge anzeigen #2 Zitieren
    Wannen-Nikolausi  Avatar von Juli Karen
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    Juli Karen ist offline
    Wenn du noch begründest, worum es sich bei den 9700 € handelt, die du von 26400 € Brutto abziehst, vielleicht.
    Dank & Gruß, JK
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  3. Beiträge anzeigen #3 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Progrinator ist offline
    Zitat Zitat von Juli Karen Beitrag anzeigen
    Wenn du noch begründest, worum es sich bei den 9700 € handelt, die du von 26400 € Brutto abziehst, vielleicht.
    Ja den Grundfreibetrag der für das jahr 2021 bei 9700 liegt.


    Kann es sein, dass ich mit den 19500 eine Fehlinformation habe. Ich kann das zumindest jetzt nicht mehr finden. Mir war so, dass man erst ab 19500€ Steuern bezahlt.

    2022 nach tabelle die ich gefunden habe erst ab 12500€

    Könntem an jetzt sagen 12500 + Freibetrag = Einkommen ab dem man Steuer bezahlt? | Beispiel ist zur Steuerklasse I
    Geändert von Progrinator (04.05.2022 um 01:44 Uhr)

  4. Beiträge anzeigen #4 Zitieren
    Wannen-Nikolausi  Avatar von Juli Karen
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    Juli Karen ist offline
    "Mein" Steuerrechner sagt mir, ab 13817 €/jhrl. bzw. 1151,42 €/mtl., fallen bei folgender Berechnungsgrundlage Steuern an:
    Lohnsteuerklasse 1, keine Kinder, älter als 23, nach 1957 geb. sowie Renten- und Arbeitslosenversicherungspflichtig

    Der "Grundfreibetrag" - aktuell 9744 €/jhrl., bzw. 812 €/mtl. - bedeutet nur, dass bis zu diesem Betrag keine Steuern berechnet werden, was aber in allen gängigen Steuerberechnungsverfahren bereits berücksichtigt wird.
    Dank & Gruß, JK
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    Geändert von Juli Karen (04.05.2022 um 02:09 Uhr)

  5. Beiträge anzeigen #5 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Progrinator ist offline
    Also ist das schon mit der normalen Lohnsteuer berechnet, die man als Angestellter bezahlt hat.

  6. Beiträge anzeigen #6 Zitieren
    Wannen-Nikolausi  Avatar von Juli Karen
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    Juli Karen ist offline
    Ja.

    Warum die Steuerlast dennoch erst gut 340 € "später" beginnt, mag ggf. daran liegen, dass für die 1151,41 €/Brutto bereits rund 240 € an die Sozialversicherungen gehen. Und die weitere Differenz könnte ggf. an den ebenfalls berücksichtigten "Pauschbeträgen" liegen.
    Dank & Gruß, JK
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    Geändert von Juli Karen (04.05.2022 um 03:28 Uhr)

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