Hier die entsprechende Meldung beim SWR. Man muss glaube ich aber für diesen Fall dazu sagen dass der Mann, wie dort zu lesen ist, wegen Gewalttaten bereits bekannt war, und zudem mit dem Messer in der Nähe der Wohnung seiner Ex-Partnerin entdeckt wurde. Das ist schon eine andere Konstellation als die Sache in Mannheim. Der Begriff "psychisch erkrankt" sagt eben erst einmal nicht viel über die Gefährlichkeit eines Menschen aus, die den Einsatz von Zwangsmitteln oder Waffen erfordern können. Psychisch erkrankt ist jemand in einer Depression auch, gefährlich ist er in den meisten Fällen jedoch maximal für sich selbst. Wenn einer Wahnvorstellungen o.ä. entwickelt, kann sich das leider anders darstellen.
Für den Fall von Mannheim muss nun das Gericht entscheiden. Eines noch, Vorsicht: es geht nicht um Totschlag. Ich will hier nicht den Erbsenzähler-Juristen raushängen lassen, aber eine Körperverletzung mit Todesfolge (im Amt) bzw. Fahrlässige Tötung durch Unterlassen ist was anderes. Und hierauf lautet die Anklage.