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  1. Beiträge anzeigen #1 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    ALG1 beim Studium

    Ich habe dazu verschiedenstes gelesen. Zum einen nur beim Teilzeitstudium, zum anderen auch beim Normalen Studium weil mind. 20h Frei verfügbar für den Arbeitsmarkt.

    Kennt sich jemand da aus. Ich will jetzt 2 bis 3 Jahre mit der Arbeit durch ziehen, und dann ein Bachelor machen und am liebsten innerhalb der ersten beiden Semester ALG1 beziehen und erst danach BAföG.

    Muss man dem Jobcenter das überhaupt melden? Solange man Bewerbungen schreibt und man jeder Zeit abbrechen kann, ist es doch eigentlich ausreichend.

    Kann man Teilzeit Studieren und dann doch ausersehen zu viel machen. Am ende ist es doch davon abhängig wie viele Kurse man besucht.

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    Avatar von smiloDon
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    smiloDon ist offline
    Zitat Zitat von Progrinator Beitrag anzeigen
    Ich habe dazu verschiedenstes gelesen. Zum einen nur beim Teilzeitstudium, zum anderen auch beim Normalen Studium weil mind. 20h Frei verfügbar für den Arbeitsmarkt.

    Kennt sich jemand da aus. Ich will jetzt 2 bis 3 Jahre mit der Arbeit durch ziehen, und dann ein Bachelor machen und am liebsten innerhalb der ersten beiden Semester ALG1 beziehen und erst danach BAföG.

    Muss man dem Jobcenter das überhaupt melden? Solange man Bewerbungen schreibt und man jeder Zeit abbrechen kann, ist es doch eigentlich ausreichend.

    Kann man Teilzeit Studieren und dann doch ausersehen zu viel machen. Am ende ist es doch davon abhängig wie viele Kurse man besucht.
    Jain. Ein Vollzeitstudium und der Bezug von AlGI schließen sich meines Wissens aus. Anders sieht dies wohl bei einem Teilzeitstudium oder berufsbegleitendem Studium aus. Letzteres ist ohne Weiteres möglich. Ob es dabei aber eine Stundenzahl gibt, die man nicht überschreiten darf, weiß ich leider auch nicht.
    Ist denn das Studium, welches du ins Auge gefasst hast, als berufsbegleitend bzw. Teilzeitstudium ausgewiesen?

  3. Beiträge anzeigen #3 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Zitat Zitat von smiloDon Beitrag anzeigen
    Jain. Ein Vollzeitstudium und der Bezug von AlGI schließen sich meines Wissens aus. Anders sieht dies wohl bei einem Teilzeitstudium oder berufsbegleitendem Studium aus. Letzteres ist ohne Weiteres möglich. Ob es dabei aber eine Stundenzahl gibt, die man nicht überschreiten darf, weiß ich leider auch nicht.
    Ist denn das Studium, welches du ins Auge gefasst hast, als berufsbegleitend bzw. Teilzeitstudium ausgewiesen?
    oh das hat noch zeit. KA das müsste ich mal nachschauen, ich habe jetzt mal kurz bei einer Uni die in Frage kommen könnte nachgeschaut. Da kann man das Teilzeitstudium Prinzipell bei jedem Studiengang beantragen, außer es wird Kategorisch ausgeschlossen.

  4. Beiträge anzeigen #4 Zitieren
    Legende Avatar von Ajanna
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    Ajanna ist offline
    Die Stundenzahl im Semester ist leider auch von den Unis aus begrenzt, nicht nur vom Amt. In den Ferien darf man Vollzeit arbeiten, aber da liegen ja heuzutage Praktika und Seminare.
    Ich habe auch versucht, mir ein duales Studium zu basteln, aber es war schwer. Zum einen die Termine zu koordinieren... (ich hatte 60-Stunden-Wochen) und zum anderen hatte ich dann Profs zum Feind, die der Meinung waren, ich sei eine Scheinstudentin.
    ALG II durfte man nicht beziehen, sie haben, soweit ich weiß, nur unter Corona Ausnahmen gemacht. Selbst ALG 1 ist problematisch, wegen des zur Verfügung-stehen-Müssens. Ich habe während der Masterarbeit kurz ALG 1 bekommen, dann haben sie sie mir noch so einen Pseudo-Kurs Bewerbungstraining währenddessen reingedrückt.
    Und die Uni hat mein Zeugnis nicht rechtzeitig ausgestellt (das provisorische), sodass es auch noch Ärger mit dem Amt gab. Denn andererseits wollten die Bafög-Studis, dass die Ferien noch vom Bafög abgedeckt sind, und dass die Zeugnisse erst ausgestellt werden, wenn die Noten feststehen. So werden die einen gegen die anderen ausgespielt - da braucht es wirklich neue Konzepte.

    Edit: in Teilzeit durften an meiner Hochschule nur Eltern studieren oder mit Attest.

    Geändert von Ajanna (15.09.2021 um 09:08 Uhr)

  5. Beiträge anzeigen #5 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Bei ALG 1 eine Maßnahme aufgedrückt bekommen. Ich hatte nach meiner Ausbildung ca. 5 Monate alg1 bezogen gehabt und die haben mich entruhe gelassen. Aber spätestens bei einer Maßnahme müsste, man ALG1 abbrechen. Naja ich versuche es einfach.

    Ich kann bis zum Studium etwas Geld zurück legen und zu not etwas Tiefkühlgemüse im Voraus bezahlen.

  6. Beiträge anzeigen #6 Zitieren

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    Avatar von smiloDon
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    smiloDon ist offline
    Zitat Zitat von Progrinator Beitrag anzeigen
    Bei ALG 1 eine Maßnahme aufgedrückt bekommen. Ich hatte nach meiner Ausbildung ca. 5 Monate alg1 bezogen gehabt und die haben mich entruhe gelassen. Aber spätestens bei einer Maßnahme müsste, man ALG1 abbrechen. Naja ich versuche es einfach.

    Ich kann bis zum Studium etwas Geld zurück legen und zu not etwas Tiefkühlgemüse im Voraus bezahlen.
    Nochmal, schau nach einem berufsbegleitendem Studium, denn damit solltest du erstmal keine Probleme bekommen. Bewerben musst du dich dennoch, aber du wirst erstmal einen zweitlichen Puffer haben.

  7. Beiträge anzeigen #7 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Zitat Zitat von smiloDon Beitrag anzeigen
    Nochmal, schau nach einem berufsbegleitendem Studium, denn damit solltest du erstmal keine Probleme bekommen. Bewerben musst du dich dennoch, aber du wirst erstmal einen zweitlichen Puffer haben.
    ok das mache ich. Man kann sich ja auch von der Uni was schriftliches geben. Zumindest habe ich das mal irgendwo gelesen. Zum glück hat das noch 2,5a zeit .

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    Avatar von smiloDon
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    smiloDon ist offline
    Zitat Zitat von Progrinator Beitrag anzeigen
    ok das mache ich. Man kann sich ja auch von der Uni was schriftliches geben. Zumindest habe ich das mal irgendwo gelesen. Zum glück hat das noch 2,5a zeit .
    Ja, aber beachte wie das Studium ausgeschrieben ist, nur das ist maßgeblich für das Arbeitsamt. Man kann sich kein Teilzeitstudium zusammenbasteln.
    Und bei einem Vollzeitstudium wird das Jobcenter sicherlich argumentieren, dass du dem arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.

  9. Beiträge anzeigen #9 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Zitat Zitat von smiloDon Beitrag anzeigen
    Ja, aber beachte wie das Studium ausgeschrieben ist, nur das ist maßgeblich für das Arbeitsamt. Man kann sich kein Teilzeitstudium zusammenbasteln.
    Und bei einem Vollzeitstudium wird das Jobcenter sicherlich argumentieren, dass du dem arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
    ja werde schauen, dass ich vor ab mit mein Sachbearbeiter reden und vorher mir bei der Uni die nötigen unterlagen holen.

  10. Beiträge anzeigen #10 Zitieren
    Legende Avatar von Ajanna
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    Ajanna ist offline
    Oder ein echtes duales Studium, welches Fach willst du denn studieren?


  11. Beiträge anzeigen #11 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Zitat Zitat von Ajanna Beitrag anzeigen
    Oder ein echtes duales Studium, welches Fach willst du denn studieren?
    ich will doch nicht beim studium arbeiten. Informatik

  12. Beiträge anzeigen #12 Zitieren
    Legende Avatar von Ajanna
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    Ajanna ist offline
    Zitat Zitat von Progrinator Beitrag anzeigen
    ich will doch nicht beim studium arbeiten. Informatik
    Sieh es halt als bezahlte Praktika...


  13. Beiträge anzeigen #13 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Zitat Zitat von Ajanna Beitrag anzeigen
    Sieh es halt als bezahlte Praktika...
    ne, alles was Freizeit kostet und über die Uni hinaus geht, steht nicht auf mein Plan.

  14. Beiträge anzeigen #14 Zitieren
    Wannen-Nikolausi  Avatar von Juli Karen
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    Juli Karen ist offline
    Vielleicht sollte man nochmals die Begrifflichkeiten klären:

    Duales Studium bedeutet, man schließt einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen und wechselt je Semester zwischen BA/Duale Hochschule und Unternehmen. Eher also etwas für Leute, die eine Erstausbildung inkl. Studium machen wollen. Da man in "Lohn und Brot" steht, gibts hier keine oder nur geringe Chancen auf staatliche Beihilfen.

    Ein Teilzeitstudium ist quasi wie ein Vollzeitstudium, nur dass man eben die Studienzeit streckt. m.W. bis maximal das Doppelte der regulären Studienzeit. Ansonsten sind Teilzeitstudierende wie Vollzeitstudierende, d.h. es ist ein "Präsenzstudium" und sie müssen sich zeitlich nach dem Lehrplan der Uni/Hochschule richten. Daher ist ein Teilzeitstudium eher etwas für Leute, die ihre ggf. nötige Arbeitszeit frei einteilen können.

    Eine weitere Alternative wäre ein Fernstudium, wo man die geringste Präsenzpflicht hat, dafür aber über eine große Selbstdisziplin verfügen sollte


    Was nun staatliche Beihilfen betrifft, gibt es für Studierende in erster Linie das BAFöG. Bei einem Fernstudium gelten hierbei zunächst die gleichen "Hürden", wie für "normale" Studierende: Es muss ein Vollzeitstudium sein, sprich 40h/Woche für die Uni/HS, man darf bei Studiumsbeginn nicht älter als 29 für ein Bachelorstudium, bzw. 34 für ein Masterstudium sein und ein möglicher Verdienst wird ab über 450 €/mtl., bzw. über 5400 € im gesamten Bewilligungsjahr aufs BAFöG angerechent, sprich dieses entsprechend gekürzt. Eine weitere Hürde - wie auch beim Teilzeitstudium unten - könnte hierbei deine bereits abgeschlossene Erstausbildung sein.

    Ein Teilzeitstudium ist i.d.R. ein "neben dem Beruf studieren", wofür gleiches gälte wie beim dualen Studium - nicht förderungswürdig. In Sonderfällen, wie Schwangerschaft, Erziehung oder Pflege anderer, bzw. bei (eigener) Krankheit/Behinderung, wäre BAFöG ggf. aber möglich.


    Als arbeitslos Gemeldeter ein Teilzeitstudium zu beginnen, könnte m.E. zu nicht unerheblichen Problemen führen:

    Da man sich ja arbeitslos melden muss, um ALG1 beantragen zu können, verpflichtet man sich zugleich, eine Stelle anzunehmen, sofern eine Vermittlung erfolgreich verlief. Wenn man nun die Stelle antritt, dürfte sich ein Weiterstudieren von selbst erledigen. Und wenn man ablehnt, wird man mit Sanktionen rechnen müssen.


    Mögliche Ansprechpartner, um deine Optionen abzuwägen, wären das örtliche Studentenwerk oder der AStA/UStA einer Uni/HS in deiner Nähe.
    Dank & Gruß, JK
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    (Entschuldigt bitte, aber ich kann mit Freundschaftslisten nicht viel anfangen. Daher sind Freundschaftsanfragen an mich zwecklos! Sorry)

    "2 Dinge sind unendlich: Das Universum und die Dummheit des Menschen.
    Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher!" (A. Einstein)
    Geändert von Juli Karen (16.09.2021 um 11:13 Uhr) Grund: typos

  15. Beiträge anzeigen #15 Zitieren
    Legende Avatar von Ajanna
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    Ajanna ist offline
    Die Ausbildungsvergütung im dualen Studium ist aber so hoch, dass man davon leben kann.
    "Ich will neben dem Studium nicht arbeiten müssen" ist eben Wunschkonzert.


  16. Beiträge anzeigen #16 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Progrinator ist offline
    Ja mit Sanktionen kann man leben. Die alters grenze beim BAföG hatte ich nicht im Kopf. das fällt wohl komplett weg.

    Dann bleibt mir nur auf ALG1 zu hoffen. Bis dahin kann ich ja noch etwas sparen.

  17. Beiträge anzeigen #17 Zitieren
    Wannen-Nikolausi  Avatar von Juli Karen
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    Juli Karen ist offline
    Nu, eine Sanktion mag man ggf. abfedern können, aber mehrere nacheinander? Und m.W. summieren sich Sanktionen, wenn du mehrere Stellen gleichzeitig ablehnst, bzw. werden die Sanktionen größer mit jeder weiteren Ablehnung (das solltest du aber nochmals genauer eruieren).

    Wie Ajanna schon schrieb, wirst du kaum ein Studium ohne ein regelmäßiges Einkommen absolvieren können. Sollte BAFöG ausscheiden, weil du bereits zu alt bist, bleibt dir quasi nur ein Job übrig.

    Denn um das Ganze ansparen zu können, müsstest du erst mal wissen, wie hoch dein persönlicher finanzieller Bedarf ist plus die Kosten fürs Studium. Das sind neben zusätzlichen Material- und Fahrtkosten bspw. die Immatrikulationskosten je Semester, die Beiträge für AStA/UStA und Studentenwerk - i.d.R. gekoppelt unter dem Stichwort "Semesterticket", das ggf. aber noch weitere Beiträge enthält, etwa für ein vergünstigtes ÖPNV-Ticket oder vergünstigtes Mensaessen. Da kommen dann mit der Miete schnell große Summen zusammen; grob geschätzt würde ich sagen etwa 1000 €/mtl..

    Und dann greift ein weiteres Problem: Als ALG-1-Bezieher darfst du höchstens 165 €/mtl. nebenbei verdienen, ansonsten wird das ALG gekürzt.


    Du hast doch eine Ausbildung im Bereich Informatik; vielleicht findet sich ja ein Arbeitgeber, der dir bzgl. des Lehrplans entgegenkommt. Er würde davon ja insofern profitieren, dass du mit deinem neuen Wissen seinen Betrieb auf dem "aktuellen Stand" hältst
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    Geändert von Juli Karen (16.09.2021 um 13:12 Uhr)

  18. Beiträge anzeigen #18 Zitieren
    Legende Avatar von Ajanna
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    Ajanna ist offline
    Ansonsten könntest du noch schauen, ob die Bundeswehr oder Polizei dich evtl. studieren schicken würde.


  19. Beiträge anzeigen #19 Zitieren
    General Avatar von BreaZ
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    BreaZ ist gerade online
    Fortbildung und Meisterbafög sollten eventuell auch erwähnung finden
    Das grösste Hindernis des Lebens ist die Erwartung, die sich auf den naechsten Tag richtet.
    Du verlierst dadurch das Heute.

  20. Beiträge anzeigen #20 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Progrinator ist offline
    Zitat Zitat von Juli Karen Beitrag anzeigen
    Nu, eine Sanktion mag man ggf. abfedern können, aber mehrere nacheinander? Und m.W. summieren sich Sanktionen, wenn du mehrere Stellen gleichzeitig ablehnst, bzw. werden die Sanktionen größer mit jeder weiteren Ablehnung (das solltest du aber nochmals genauer eruieren).

    Wie Ajanna schon schrieb, wirst du kaum ein Studium ohne ein regelmäßiges Einkommen absolvieren können. Sollte BAFöG ausscheiden, weil du bereits zu alt bist, bleibt dir quasi nur ein Job übrig.

    Denn um das Ganze ansparen zu können, müsstest du erst mal wissen, wie hoch dein persönlicher finanzieller Bedarf ist plus die Kosten fürs Studium. Das sind neben zusätzlichen Material- und Fahrtkosten bspw. die Immatrikulationskosten je Semester, die Beiträge für AStA/UStA und Studentenwerk - i.d.R. gekoppelt unter dem Stichwort "Semesterticket", das ggf. aber noch weitere Beiträge enthält, etwa für ein vergünstigtes ÖPNV-Ticket oder vergünstigtes Mensaessen. Da kommen dann mit der Miete schnell große Summen zusammen; grob geschätzt würde ich sagen etwa 1000 €/mtl..

    Und dann greift ein weiteres Problem: Als ALG-1-Bezieher darfst du höchstens 165 €/mtl. nebenbei verdienen, ansonsten wird das ALG gekürzt.


    Du hast doch eine Ausbildung im Bereich Informatik; vielleicht findet sich ja ein Arbeitgeber, der dir bzgl. des Lehrplans entgegenkommt. Er würde davon ja insofern profitieren, dass du mit deinem neuen Wissen seinen Betrieb auf dem "aktuellen Stand" hältst
    Ja das wäre auch was, an das ich schon gedacht hatte. 5 Stelligen Betrag bekomme ich vor dem Studium hin. Master möchte ich nicht machen. Für 1 oder 2 Jahre könnte ich Geld zur Seite schaffen. Dann ggf. das erste halbe Jahr schauen, ob sich was einrichten lässt. 10 bis 20 Stunden (woche) arbeiten. Sind ja noch ca. 2,5a die ich Zeit habe.

    So weit wie ich es persönlich mit bekommen habe, geben die ein nur Firmen vor bei dem man sich bewerben kann bzw. sind zufrieden wenn man genug Bewerbungen raus geschickt hat. Vorstellungsgespräche kann man ja immer verkacken.

    Meisterbrief oder eine andere Fortbildung möchte ich nicht machen. Das Studium hat schon sein speziellen Grund. Ich möchte immer noch ein halbes Jahr lang in Japan arbeiten, und schauen, wie es mir da gefällt. Work und Travel habe ich erst mal abgeschrieben, weil ich die Zeit dazu zu begrenzt ist und ich nicht weiß, ob ich dafür ein Puffer bekomme. Für ein Arbeitsvisum braucht man ein Bachelor oder sehr sehr sehr viel Berufserfahrung.

    Zitat Zitat von Ajanna Beitrag anzeigen
    Ansonsten könntest du noch schauen, ob die Bundeswehr oder Polizei dich evtl. studieren schicken würde.
    Beim Bund müsste man sich aber für eine lange Zeit verpflichten. Zudem wäre der Ort des Studiums dann nicht mehr so wählbar wie ich es gerne möchte.

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