Sicher werden die meisten das Urteil vom BGH zum Thema Kontoführungsgebühren mitbekommen haben.
Geht dabei um die Praxis vieler Banken, die Zustimmung der Erhöhung der Kontoführungsgebühren mit einem stillen Einverständnis geholt zu haben.
Meist in Form eines Schreibens oder per Mail, dass dann und dann die Gebühren so und so steigen. Wenn Sie bis bla, bla, bla keine Einwände erhoben haben,
gilt es als vereinbart. (Wenn nicht und Tschüss)

Heute habe ich ein Schreiben einer Bank bekommen.

Dabei ein 103 seitiges Werk, eng geschrieben mit sehr kleiner Schrift.

Dabei ein Anschreiben mit dem Threadtitel als Betreffzeile.

Irgendwo im Text: Wichtig: Die Preise sind gegenüber den Ihnen zuletzt mitgeteilten unverändert.

Bitte senden Sie den in der Anlage beiliegenden Wisch schnellstmöglich unterschrieben zurück. (Fett und in rot geschrieben, Rücksendeumschlag liegt bei)

Nicht eine Zeile, die das eigene Konto betrifft.

Wäre interessant zu wissen, ob das BGH das mit aktiver Zustimmung meint.

Ich weiß, wie hoch die Gebühren meines Kontos sind.

Mir geht es mehr darum, dem Kunden das ganze ein wenig zu erleichtern. Beispielsweise ein Anschreiben, wo die Art des Kontos aufgeführt wird, mit den jeweiligen Kosten,
ohne erst in diesem Pamphlet suchen zu müssen und dann vielleicht gerade nicht wissen, welche Art von Konto sie haben.