Der Beginn des Menschseins ist Gegenstand von Diskussionen in der Medizinethik als Teilgebiet der Philosophie, der Rechtswissenschaft sowie der Religionslehren.
Es geht also um geisteswissenschaftliche Konzepte und Konstrukte. Am Ende immer willkürlich zusammenklamüsert.
Zu den Kriterien zählen nach medizinischen Betrachtungen die Individualität, nach philosophischen Standpunkten die Entstehung des Bewusstseins (dem der Hirntod als Ende des Menschseins gegenübersteht) und nach manchen religiösen Anschauungen die Beseelung.
Der 1978 erschienene Warnock-Report,[4][5] der zur rechtlichen Regelung in Großbritannien maßgeblich beitrug, geht auf die Position einer im Maße der Entwicklung zunehmenden Schutzwürdigkeit („gradualistische Position“) ein, entschied sich jedoch für das Potentialitätsargument.[6]
https://de.wikipedia.org/wiki/Beginn_des_Menschseins
Die deine Ulix, ist wohl die gradualistische Position, gestützt auf biologische Erkenntnisse bezüglich der pränatalen Entwicklung. Aber die ist so beliebig, konstruiert und konzeptionell wie jede andere.
Die Biologie liefert einen Überblick über einen kontinuierlichen Prozess. An welcher Stelle man da nun zugreift, ist der Biologie völlig egal. Naturwissenschaft selbst ist immer wertfrei.
Und selbst die im Wiki-Text erwähnte Hirntodvariante ist mittlerweile fraglich weil willkürlich.