Bitte beachten Sie, dass sich Personengruppen der Prio-Gruppen 1, 2 und 3 für einen Impftermin im Impfzentrum registrieren können. Dazu zählen:
* Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben
* Personen aus folgenden Berufsgruppen:
* Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen tätig sind
- z.B. Pflegekräfte,
- Ärztinnen und Ärzte,
- Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter,
- Reinigungs- und Hauswirtschaftskräfte,
- Gesetzliche Betreuer/innen,
- Mitarbeitende in Hospizen,
- Seelsorger/innen
* Personen, die regelmäßig Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten ausüben
- z.B. Pflegekräfte,
- Intensivkrankenpflegerinnen und –pfleger,
- Ärztinnen und Ärzte,
- Mitarbeitende des Projekts GemeindeschwesterPlus
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin oder im Rahmen der Behandlung schwer immunsupprimierter Patienten.
- Z.B. Onkologie
- Transplantationsmedizin
- Dialysezentren
* Personen die in medizinischen Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko tätig sind (Krankenhaus, MVZ, Arztpraxen)
- wie Intensivstationen,
- Notaufnahmen und notärztlicher Dienst,
- Rettungsdienste (auch First-Responder)
- Notfallseelsorger
- als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung,
- SARS-CoV-2-Impfzentren
- in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind (oder eine eigene med. Einrichtung sind),
- z.B. Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem, unmittelbaren Patientenkontakt,
- Personal der Blut- und Plasmaspendedienste
- Personal in Wäschereien in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
- Personal in Corona-Testzentren/Teststellen,
- Hebammen,
- Personal in therapeutischen Praxen,
- Personal bei körpernahen Dienstleistern (z.B. Podologen),
- Personal in Rehakliniken,
- Personal in geriatrischen Kliniken,
- Mitarbeitende von Hausnotrufanbietern
- Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Dienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
- z.B. Mitarbeitende in der Eingliederungshilfe
- Pflegekräfte,
- Heilerzieher/innen,
- Mitarbeitende in Hauswirtschaft, Technik, Verwaltung
- Fachpersonal in Ambulanten Diensten der Eingliederungshilfe
- Personal in Corona-Ambulanzen, Corona- Praxen und Corona-Sprechstunden
* Personal in niedergelassenen Hausarzt- oder Facharztpraxen
* Personal in Zahnarztpraxen
* Personal in psychotherapeutischen Praxen
* Betreuungsrichter/innen, Bereitschaftsdienstrichter/innen und Rechtspfleger/innen / Rechtsanwälte, die z.B. im LKH/Maßregelvollzug tätig sind
Personal im Dienstleistungsbereich, welches regelmäßige Tätigkeiten in Pflegeeinrichtungen verübt
- z.B. Physiotherapeutinnen und -therapeuten,
- Ergotherapeutinnen und - therapeuten
- Podologinnen und Podologen,
- Mitarbeitende aus Sanitätsdiensten,
- Optiker/innen,
- Hörgeräteakustiker/innen,
- Personal aus körpernahen Dienstleistungen wie Friseure und Friseurinnen,
- Betreuungsrichter/innen, Bereitschaftsdienstrichter/innen
- Rechtspfleger/innen des Betreuungsgerichts
- Berufsbetreuer/innen
- Gesetzliche Betreuer/innen
* Personal in Dialysezentren
* Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
* Personal in besonders relevanter Position im Öffentlichen Gesundheitsdienst / Personal in Krematorien
* Personal in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur
* Personen die in einer Einrichtung nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4 des Infektionsschutzgesetzes oder einer sonstigen Einrichtung der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern tätig sind (dazu zählen auch: Obdachlosenheime oder Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern)
* Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind
- z.B. Mitarbeiter/innen der AUA (Angebote zur Unterstützung im Alltag), zertifiziert nach § 45a Abs. 2 SGB XI
* Tätige in der Kindertagesbetreuung
- z.B. in Kindertagesstätten (wenn regelmäßig in der Einrichtung tätig und Sie Kontakt mit Mitarbeitenden oder Kindern in der Einrichtung haben)
- Tagesmütter und -väter
- Kinder- und Jugendheimen und Kinderpflegeheimen (wenn regelmäßig in der Einrichtung tätig und Sie Kontakt mit Mitarbeitenden oder Kindern in der Einrichtung haben)
* Tätige in Grundschulen sowie in Förderschulen (wenn regelmäßig in der Einrichtung tätig und Sie Kontakt mit Mitarbeitenden oder Kindern in der Einrichtung haben)
Personal tätig in teilstationären und stationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung (wenn regelmäßig in der Einrichtung tätig und Sie Kontakt mit Mitarbeitern oder Kindern in der Einrichtung haben)
* Polizei- und Ordnungskräfte die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
* Polizistinnen und Polizisten
* Mitarbeitende im Ordnungsamt
* Justizvollzugsbeamtinnen – und beamte
* Betriebsärztliches Personal
* Personal im Ausland tätig für deutsche politische Stiftungen/Organisationen/Einrichtungen mit Sitz in der BRD (z.B. Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit, auswärtige Kultur- und Bildungspolitik)
* Personen, die als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen an Orten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig sind
* Personen, die in Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder für das Deutsche Archäologische Institut an Dienstorten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig sind
* Mitglieder von Verfassungsorganen (sofern in Rheinland-Pfalz wohnhaft) (den Vordruck zur Vorlage beim Impftermin finden Sie hier)
* Personal tätig in den Verfassungsorganen, den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege (sofern in Rheinland-Pfalz wohnhaft). (dDen Vordruck zur Vorlage beim Impftermin finden Sie hier)
* Personal tätig im Ausland bei den deutschen Auslandsvertretungen, (sofern in Rheinland-Pfalz wohnhaft)
* Personal tätig für dt. pol. Stiftungen/Organisationen/Einrichtungen mit Sitz in der BRD (Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit, auswärtige Kultur- und Bildungspolitik), (sofern in Rheinland-Pfalz wohnhaft) Den Vordruck zur Vorlage beim Impftermin finden Sie hier.
* Wahlhelfer (sofern in Rheinland-Pfalz wohnhaft). Den Vordruck zur Vorlage beim Impftermin finden Sie hier).
* Personal tätig in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur (sofern in Rheinland-Pfalz wohnhaft), insbesondere:
- Apothekenwesen
- Pharmawirtschaft
- Bestattungswesen
- Ernährungswirtschaft
- Wasser- und Energieversorgung
- Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft
- Transportwesen und Verkehrswesen
- Informations- und Telekommunikationstechnik
- Banken-, Finanzwesen und Versicherungswesen
- Medien und Kultur
Welche Bereiche dies betrifft, definiert die KRITIS-Strategie der Bundesregierung wie folgt: „Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.“ (eine Übersicht finden Sie hier:
https://www.kritis.bund.de/SharedDoc...ublicationFile Siehe auch Frage: Gehört mein Arbeitgeber zur kritischen Infrastruktur und bin ich somit impfberechtigt? Den Vordruck zur Vorlage beim Impftermin finden Sie hier
* Medizinisches Personal mit niedrigem Expositionsrisiko insbesondere in Laboren, und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut (sofern in Rheinland-Pfalz wohnhaft). (dDen Vordruck zur Vorlage beim Impftermin finden Sie hier).
* Personal im Lebensmitteleinzelhandel (sofern in Rheinland-Pfalz wohnhaft).Den Vordruck zur Vorlage beim Impftermin finden Sie hier.
* Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe (vor allem ambulante Kinder- und Jugendhilfe) tätig sind, die nicht von § 3 Absatz 1 Nummer 9 der CoronaImpfVO erfasst sind (sofern in Rheinland-Pfalz wohnhaft).D (den Vordruck zur Vorlage beim Impftermin finden Sie hier).
* Personen, die in Schulen (vor allem weiterführende Schulen) tätig sind, die nicht von § 3 Absatz 1 Nummer 9 der CoronaImpfVO erfasst sind (sofern in Rheinland-Pfalz wohnhaft). (Schularten: Realschule Plus, Gymnasien, Integrierte Gesamtschulen, Berufsbildende Schulen, Gesundheitsfachberufeschulen, Pflegeschulen, Abendgymnasien, Kollegs).
* Personen (sofern in Rheinland-Pfalz wohnhaft), bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Zentrales Kriterium bei den Arbeitsumständen ist ein Arbeitsumfeld, das einen engen Austausch mit Menschen zwingend erforderlich macht. Hierunter können zum Beispiel Saisonarbeitskräfte, Mitarbeitende in der fleischverarbeitenden Industrie, Mitarbeitende in Verteilzentren von Paketdiensten oder anderes Personal an Arbeitsplätzen mit vielen Personen in unzureichend mit Frischluftzufuhr versehenen Räumen fallen. Zu dieser Kategorie gehören auch Inhaftierte. Zu Personen, bei denen aufgrund ihrer Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, zählen beispielsweise Obdachlose und wohnungslose Menschen oder Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Den Vordruck zur Vorlage beim Impftermin finden Sie hier.
* Personen mit folgenden Vorerkrankungen oder Behinderung:
(siehe auch Frage: Welche Vorerkrankungen / Behinderungen berechtigen mich für eine Impfung und welche Dokumente benötige ich? ):
- Trisomie 21 oder Conterganschädigung
- Menschen mit einer Behinderung, die eine Leistung nach dem SGB IX oder SGB VII oder SGB XI beziehen
- Interstitielle Lungenerkrankung, (COPD, Mukoviszidose oder andere, ähnlich schwere chronische Lungenerkrankung)
- Asthma bronchiale
- Leberzirrhose und andere chronische Lebererkrankungen
- Chronische Nierenkrankheiten
- Muskeldystrophie oder vergleichbare neuromuskulärer Erkrankung
- Diabetes mellitus
- Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit oder arterielle Hypertonie
- Immundefizienz, HIV-Infektion oder Autoimmunerkrankung
- Adipositas mit Body-Mass-Index über 30
- Krebserkrankungen
- Chronische neurologische Krankheiten
- Chronisch entzündliche Darmerkrankung
- Rheumatische Erkrankungen
- Personen nach Organtransplantation
- Demenz
- Psychiatrische Erkrankung (insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie und schwere Depression)
- Personen priorisiert nach bewilligtem Härtefallantrag oder bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach Infektion besteht (siehe auch Frage „Informationen zu Einzelfallentscheidungen“)
Den Vordruck zur Vorlage beim Impftermin für die aufgezählten Vorerkrankungen / Behinderungen der Prio-Gruppen 2 und 3 finden Sie hier
Darüber hinaus die weiteren Gruppen:
* Bewohner von Pflegeheimen und stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von älteren oder pflegebedürftigen Personen
* Bewohner einer Einrichtung nach nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4 des Infektionsschutzgesetzes oder einer sonstigen Einrichtung der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern (dazu zählen auch: Obdachlosenheime oder Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern)
* Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren (siehe auch Frage Wann können sich Kontaktpersonen von Schwangeren impfen lassen und welche Dokumente benötigen sie?),
* Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person (mit anerkanntem Pflegegrad), die das 70. Lebensjahr vollendet hat oder bei der ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Mehr Informationen unter Frage: Wann können sich Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen impfen lassen und welche Dokumente benötigen sie?), Den Vordruck zur Vorlage beim Impftermin finden Sie hier
* Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person, (mit anerkanntem Pflegegrad), die das 60. Lebensjahr vollendet hat oder bei der ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht: Die pflegebedürftigen Personen müssen entweder über 60 Jahre alt sein oder eines der genannten Krankheitsbilder aufweisen. Mehr Informationen unter Frage: Wann können sich Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen impfen lassen und welche Dokumente benötigen sie?),Den Vordruck zur Vorlage beim Impftermin finden Sie hier
* Personen (sofern sie in Rheinland-Pfalz wohnhaft sind), bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Zentrales Kriterium bei den Arbeitsumständen ist ein Arbeitsumfeld, das einen engen Austausch mit Menschen zwingend erforderlich macht. Hierunter können zum Beispiel Saisonarbeitskräfte, Mitarbeitende in der fleischverarbeitenden Industrie, Mitarbeitende in Verteilzentren von Paketdiensten oder anderes Personal an Arbeitsplätzen mit vielen Personen in unzureichend mit Frischluftzufuhr versehenen Räumen fallen. Zu dieser Kategorie gehören auch Inhaftierte. Zu Personen, bei denen aufgrund ihrer Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, zählen beispielsweise Obdachlose und wohnungslose Menschen oder Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Den Vordruck zur Vorlage beim Impftermin finden Sie hier.