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Was haltet ihr davon?
Also ich finde es auf jeden Fall ein sehr mutiges und rhetorisch gelungenes Lied, habe aber so meine Zweifel, ob wirklich alles von dem Gesungenen von der Kunstfreiheit gedeckt ist.
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Was haltet ihr davon?
Also ich finde es auf jeden Fall ein sehr mutiges und rhetorisch gelungenes Lied, habe aber so meine Zweifel, ob wirklich alles von dem Gesungenen von der Kunstfreiheit gedeckt ist.
Ich bin ein juristischer Laie. Aber nach meinem Rechtsempfinden wird es erst ab der vierten Strophe problematisch, denn darin bezeichnet er Jürgen Elsässer als Antisemiten und Gauland vergleicht er mit einem Nazi. Vielleicht werden die beiden den Sänger anklagen. Anderseits erregt ein solcher Prozess immer öffentliches Interesse, welches die beiden scheuen könnten.
Dann wissen wir zwar immer noch nicht, ob Danger Dans Äußerungen von der Kunstfreiheit gedeckt sind, aber er käme ohne Anklage davon.
Ich glaube es wird gar nichts passieren. Gab ja schon mehrere Fälle wo vor allem Rapper andere Prominente beleidigen und dann angezeigt wurden. Meines Wissens nach ist der Künstler fast immer im Recht. Als Beispiel könnte man sich den Fall zu dem Song Stress Ohne Grund von Shindy und Bushido angucken. Dort beleidigt Bushido verschiedene Politiker und Prominente und wurde wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Gewaltdarstellung angezeigt. Das Amtsgericht wies aber alle klagen ab, weil es von der Kunstfreiheit gedeckt ist.
Mal abgesehen vom Text und den Inhalten, ich find den Song musikalisch mega gut.
Den würde ich mir auch als Liebeslied anhören.
Ich bin kein Jurist, aber war es bei uns nicht ein Unterschied ob man sagt, "xy ist ein Arschloch" oder "meiner Meinung nach ist xy ein Arschloch".
In diesem Zusammenhang ist mir schon öfter aufgefallen, dass z. B. die britischen Künstler (Comedians, Sänger) wesentlich direkter in ihren Äusserungen sind und offensichtlich keine juristischen Konsequenzen erleiden.
Mer hale Pol
Wär ich ein Huhn, wär ich eine Legende
Als Nazi bezeichnet zu werden kann man sicher als Beleidigung einordnen, allerdings wird es sicher keine Konsequenzen für Danger Dan dafür geben. Kunstfreiheit ist ein Grundrecht und steht daher über Gesetzen, darunter auch das Gesetz für Beleidigungen. Natürlich kann Beleidigung in Kunst auch zu weit gehen und dadurch das Persönlichkeitsrecht verletzen. Dann wird im Einzelfall entschieden. Es ist allerdings wichtig den Kontext des Kunstwerkes bei der Bewertung mit einzubeziehen und eine Aussage nicht aus dem Kontext zu ziehen. Man könnte locker argumentieren, dass der künstlerische Zweck des Songs ist über die Rechte und Grenzen der Kunstfreiheit zu sinnieren, was die Beleidigung wiederum relativieren könnte. Wie ich oben bereits erwähnt habe, gab es schon schlimmere Fälle von Beleidigungen im Rap und Anzeigen dagegen sind meines Wissens nach fast immer gescheitert. Ich bin jetzt kein Experte in dem Bereich, aber ich glaube es wird gar nichts passieren und sollte Gauland Anzeige erstatten wird er verlieren.
Wie oben bereits beschrieben glaub ich auch nur das es aber der 4 Strophe problematisch wird.(Christian Solmecke hat ein innteressantes Video dazu gemacht) Aber ich find den Song sehr nice
Ob es ne Beleidigung ist müssen Juristen klären, ich frag mich halt immer nur wie man Leute mit der "Wahrheit" beleidigen kann, Bernd Höcke darf man ja schon als Faschisten bezeichnen
DIESE SPOILER NICHT LESEN!
Spoiler:(zum lesen bitte Text markieren)Sag ma, kannst du nicht lesen?
Spoiler:(zum lesen bitte Text markieren)Mann, was ist an "Diese Spoiler nicht lesen!" nicht zu verstehen?
Naja, wir haben ja nun gesehen, dass z.B. ein Höcke sehr wohl legal als Faschist bezeichnet werden darf.
Ein Herr Gauland, der die NS-Vergangenheit als "Vogelschiss" bezeichnet und sagt wir müsste/dürften stolz auf die Wehrmacht sein, dürfte man bei gleichen Standards wohl durchaus als Faschisten bezeichnen.
Und bei Elsäßer finden sich mittlerweile wohl auch genügend Belege und Indizien um die Meinung zu vertreten, er sei ein Antisemit.
Wobei "glühender Antisemit" nochmal schwieriger ist als "Antisemit". Und als "Antisemiten" würde ich ihn schon bezeichnen wollen, sofern von der Kunstfreiheit gedeckt.
Wer Elsässer (ver)folgt, wird auch ein entsprechendes Gegenlied in seinem "NDS" finden können.
Also wo Danger Dan noch eine gewisse künstlerische Szene erreicht antwortet die extreme Rechte bzw. die Querfront dann eher mit Gewaltfantasien.
hier werden 2 Dinge vermischt bzw in einen Topf geworfen. Das eine ist die strafrechtliche Beurteilung, das andere ein zivillrechtlicher Unterlassungsanspruch. Letzterer könnte hier richtig weh tun und der taktische Fehler, dass der Kläger sich den Gerichtsstand praktisch aussuchen kann, da die Äusserung in ganz Deutschland und darüber hinaus zugänglich ist.
Es ist eine Schmähkritik und keine Tatsachenbehauptung. Das schon deshalb das "Nazis" also Mitglieder der NSDAP langsam echt selten geworden sind. Tatsachenbehauptung würde die Sache für Gauland dann wirklich einfach machen, denn er könnte vom Verwender der Behauptung den Wahrheitsbeweis fordern. Mit diesem Schachzug hat Herr Lindemann praktisch alle plattgekloppt, die "Vergewaltiger" u.ä. gerufen haben. Kann Danger Den ein Parteibuch der NSDAP bei Herrn Gauland nachweisen? Eher nicht.
"Neonazi" geht als Tatsachenbehauptung aber fällt regelmäßig auch eher aus, weil eine einheitliche rechtsgültige Definition feht.
Wenn er z.b. nach Kassel geht: https://openjur.de/u/2463993.html
Höcke als Faschist ist die Ansicht des Amtsgerichts Meiningen. Ob alle anderen Gerichte das so sehen würden ist nicht sicher, da die Sache bei der Demoanmeldung gegen eine AfD Veranstaltung richtig kompliziert ist. Die Demogenehmigung enthielt die Auflage, das Keine Schilder "Höcke /Faschist" mitgeführt werden dürfen. Dagegen wurde eine e.V. beantragt. Die Richter gingen korrekt davon aus, dass die Bezeichnung Faschist keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil ist. Die Kläger mussten also im Rahmen der Demo nicht beweisen, dass die Behauptung richtig ist, sondern nur, dass sie zulässig ist. Zweitens stellten die Richter fest, dass die Bezeichnung „Faschist“ für Björn Höcke keine „Schmähkritik“ ist, weil die „Auseinandersetzung in der Sache“ im Vordergrund stehe und nicht die Abwertung der Person.(da liegt hier das Problem). Wenn keine Schmähkritik vorliegt, müssen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Meinungsfreiheit und Ehrschutz abgewogen werden. Die Richter verwiesen insbesondere auf das Buch von Herrn Höcke und kamen zu dem Schluss, dass das Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht. Wenn es also jemand anlsasslos über Herrn Höcke sagt, wird die Nummer entgegen der Ansicht von Herrn Ramelow, nach hinten losgehen.
https://www.volksverpetzer.de/aktuel...kunstfreiheit/
"Kommt ein Haken dran, ob Leber oder Milz"
Also das ist schon eine gewalttätige Antwort auf den ursprünglichen Song.
Ist landser polak en tango von der kunstfreiheit gedeckt ?
Was soll eigentlich immer diese Semantik von wegen: "Der ist doch kein Nazi, sondern ein Neonazi." ?
"Dei a volta ao mundo, dei a volta à vida...
Só achei enganos, decepções, pesar...
Oh, a ingénua alma tão desiludida!...
Minha velha ama, com a voz dorida
Canta-me cantigas de me adormentar!..."
Guerra Junqueiro
Ist halt ein Unterschied, die nazis sind alle tot. Neonazi ist der korrekt Begriff, wurde gefühlt vor 2015 auch mehr beachtet als noch nicht alles nazi war. Da war alles noch neonazi
Ja, aber es ist doch so oder so völlig klar was gemeint ist.
Und wenn man das Zanken über Worte anfängt, obwohl der Begriff doch klar und deutlich allen verständlich ist, dann ist dies nie produktiv oder auch nur vernünftig.
"Dei a volta ao mundo, dei a volta à vida...
Só achei enganos, decepções, pesar...
Oh, a ingénua alma tão desiludida!...
Minha velha ama, com a voz dorida
Canta-me cantigas de me adormentar!..."
Guerra Junqueiro