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Leichenteich
Oha, ich wusste garnicht, dass die Frauenquote nur für die 3500 "börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen" gelten soll. Ich hatte es immer verstanden, dass sie generell gelten sollte.
Mich wundert es aber auch, dass es überhaupt schon eine Frauenquote gibt.
Weil das nicht so ganz richtig ist.
Im Handelsblatt wird das relativ gut beschrieben.
Börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen müssen seit Anfang 2016 eine gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsräte erfüllen: Frei werdende Aufsichtsratsposten sind mit Frauen neu zu besetzen, bis mindestens ein Frauenanteil von 30 Prozent erreicht ist.
Daneben sieht das Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen (FüPoG) eine flexible Frauenquote für rund 3500 weitere Firmen vor. Diese Firmen müssen sich selbst Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat und Vorstand sowie auf der ersten und zweiten Managementebene geben.
Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) bekräftigte angesichts der aktuellen Daten ihren Vorstoß, eine gesetzliche Frauenquote auch für den Vorstand einzuführen: „Deutsche Unternehmen, deren Vorstände aus vier oder mehr Personen bestehen, sollen zukünftig mindestens eine Frau in ihren Vorstand bestellen.“ Der entsprechende Gesetzentwurf für ein FüPoG II befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung.